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roller123

Frage zu Ausschüttungen, Vorabpauschale und Freistellungsauftrag

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roller123

Ich hatte im letzten Jahr 3 ETFs von Vanguard (FTSE dev. World, Dev. Europ ex UK, Emerging Markets (alle Ausschütter)) bei der DiBa (und dann umgezogen).
Die Ausschüttungen wurden Teilfreigestellt (30%) und der Rest (70%) über den Sparerpauschbetrag freigestellt.

Ist jetzt Anfang 2019 für diese ETFs für das zurückliegende Jahr 2018 mit einer Vorabpauschale zu rechnen? Ich würde gerne den Freistellungsauftrag bei der DiBa auf 0 € ändern, da ich ihn bei dem neuen Broker benötige.

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Portfolio2055

Die Vorabpauschale betrifft nur thesaurierer. Bei Auschüttern ist durch die Abgeltungssteuer bereits die Steuerpflicht erfüllt- zumindest verstehe ich das so...

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mathx
· bearbeitet von mathx
Korrektur

Hallo @roller123,

 

eine Vorabpauschale fällt nur dann an, wenn die Ausschüttungen kleiner als der Basisertrag waren. Der Basiszins für 2018 (KLICK) war 0,87% und für 2019 (KLICK) 0,52%.

 

Rechnung:

Wert zum Jahresanfang * (Basiszins % - 30 %*Basiszins %) = x €
Davon geht noch die Teilfreistellung von 30 % ab
x € * (100 % - 30 %) =  y €
Ausschüttungen - y € > 0

= Keine Vorabpauschale

 

Bei Ausschüttungen € - y € < 0

= Vorabpauschale auf die Differenz

vor 13 Minuten schrieb Portfolio2055:

Die Vorabpauschale betrifft nur thesaurierer. Bei Auschüttern ist durch die Abgeltungssteuer bereits die Steuerpflicht erfüllt- zumindest verstehe ich das so...

 

Das ist nicht ganz richtig. Ist die Ausschüttung kleiner als der Basisertrag wird die Differenz auch besteuert.

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roller123

 Danke. Aber wo werden in deiner Rechnung die Ausschüttungen berücksichtigt?

 

Ist die Voabpauschale etwas das wirklich gezahlt werden muss oder kann ich dies mit dem Freistellungsauftrag vermeiden?

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mathx
vor 7 Minuten schrieb roller123:

 Danke. Aber wo werden in deiner Rechnung die Ausschüttungen berücksichtigt?

 

 

Du hast recht, ich habe die Formel korrigert.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 40 Minuten schrieb roller123:

Ist die Voabpauschale etwas das wirklich gezahlt werden muss oder kann ich dies mit dem Freistellungsauftrag vermeiden?

 

Wenn der Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, dann wird die Vorabpauschale natürlich mit dem Freistellungsauftrag verrechnet.

Und da die Vorabpauschale am Jahresanfang anfällt, werden viele Anleger ihren Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft haben.

Und wenn dann - wie in 2018 - die Börsen auch noch schlecht gelaufen sind, dann sollte keine Zahlung anfallen.

(Ich mach' mir jedenfalls keinen Kopf!)

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intInvest
vor 17 Minuten schrieb Nachdenklich:

Und da die Vorabpauschale am Jahresanfang anfällt, werden viele Anleger ihren Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft haben.

Wie ist das zu verstehen?

Die Vorabpauschale bezieht sich doch auf das Jahr 2018, damit wäre für mich der für 2018 erteilte FSA zu belasten.

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Nachdenklich

Daimler zahlt 2019 auch eine Dividende, die aus den im Jahr 2018 gemachten Gewinnen gespeist wird (hoffentlich).

Und dennoch wird die 2019 eingegangene Dividende gegen FSA von 2019 gerechnet.

Das ist bei der Vorabpauschale genauso.

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 10 Minuten schrieb Nachdenklich:

Das ist bei der Vorabpauschale genauso.

Bitte hierfür eine Quelle nennen.

 

Bei der Vorabpauschale geht es ja explizit um Kurssteigerung pro Jahr. Das heißt habe ich einen nicht realisierten Gewinn in 2018, muss ich auf diesen nicht realisierten Gewinn eine Vorabpauschale (abzüglich Ausschüttugen) versteuern. Die Gewinne entstehen 2018 ebenso wie die Ausschüttungen die die Vorabpauschale bis auf 0 reduzieren können, warum sollte jetzt der FSA von 2019 belastet werden?

 

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chirlu

Das hat der Gesetzgeber sogar genau mit der Absicht auf den folgenden Jahresanfang (erster Werktag im neuen Jahr) gelegt, daß die Vorabpauschale dann meistens noch vom Freistellungsauftrag abgedeckt wird und der Depotinhaber kein Geld bereithalten bzw. das Finanzamt dem Geld nicht hinterherjagen muß. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch der 31. Dezember vorgesehen, was logischer, aber eben unpraktischer ist.

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Ramstein
vor 3 Minuten schrieb intInvest:

Bitte hierfür eine Quelle nennen.

 

Bei der Vorabpauschale geht es ja explizit um Kurssteigerung pro Jahr. Das heißt habe ich einen nicht realisierten Gewinn in 2018, muss ich auf diese nnicht realisierten Gewinn eine Vorabpauschale (abzüglich Ausschüttugen) versteuern. Die Gewinne entstehen 2018 ebenso wie die Ausschüttungen die die Vorabpauschale bis auf 0 reduzieren können, warum sollte jetzt der FSA von 2019 belastet werden?

 

 

Schau ins Gesetz: InvStRefG §18 (3). 

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chirlu
vor 5 Minuten schrieb Ramstein:

Schau ins Gesetz: InvStRefG §18 (3). 

 

Winzige Korrektur: § 18 Abs. 3 InvStG. (Das neue InvStG wurde als Artikel 1 des InvStRefG beschlossen, führt aber inzwischen ein Eigenleben als Stammgesetz und wurde auch schon geändert – allerdings nicht in diesem Absatz.)

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 10 Minuten schrieb Ramstein:

Schau ins Gesetz: InvStRefG §18 (3)

Zitat:

 

Zitat

(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Damit wäre das klar. Der Gedankengang dahinter ist wohl klar, siehe @chirlu.
Fühlt sich trotzdem merkwürdig an, nunja ist halt so.

 

Danke für die Info, war mir so wirklich noch nicht bewusst.

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Portfolio2055

Wenn ich plane, das Depot nicht zu veräußern irgendwann, dann entsteht doch ein Nachteil durch die Vorabpauschale- oder?, denn wenn angenommen nie verkauft wird, so kann die Pauschale ja auch nie gegen einen Veräußerungsgewinn verrechnet werden??

Das würde bedeuten, dass ich in meinem Fall ausschließlich ausschütter habe sollte?

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 5 Minuten schrieb Portfolio2055:

Wenn ich plane, das Depot nicht zu veräußern irgendwann, dann entsteht doch ein Nachteil durch die Vorabpauschale- oder?, denn wenn angenommen nie verkauft wird, so kann die Pauschale ja auch nie gegen einen Veräußerungsgewinn verrechnet werden??

Das würde bedeuten, dass ich in meinem Fall ausschließlich ausschütter habe sollte?

Bei Ausschüttern hast du den Nachteil, dass die Ausschüttungen besteuert werden.

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DP.

Zwei konkrete Fälle, bei denen ich hänge:

 

1) Mein Fondsanteil von 100€ steigt in 2018 um 5€, ich zahle entsprechend Vorabpauschale. In 2019 fällt er um 5€. In 2020 steigt er wieder um 5€. Wird die erste Vorabpauschale nachgehalten und die "Strecke von 100€ auf 105€" ist bereits bezahlt? Oder zahle ich hier erneut bzw. bei einem stetigen Auf und Ab immer wieder?

 

2) Es werden immer die Werte am 01.01. und 31.12. einer Jahres verglichen. Wie gehe ich mit Zukäufen um?

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Portfolio2055

Ich möchte ja ein passives Dividendeneinkommen aufbauen- klar mit dieser Strategie werde ich immer Abgeltungssteuer bezahlen- deswegen halte ich ja 2/3 des Depots in Einzelaktien um Buy&Hold/Dividendgrowth zu betreiben. 

1/3 ist in ETF‘s - die benutzte ich zur besseren Diversifikation hauptsächlich im EM/Asiatischen/Japanischen Raum - daher wären dann auch dort ausschütter den thesaurierer vorzuziehen?

 

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Schwachzocker
vor 22 Minuten schrieb Portfolio2055:

Ich möchte ja ein passives Dividendeneinkommen aufbauen- klar mit dieser Strategie werde ich immer Abgeltungssteuer bezahlen- deswegen halte ich ja 2/3 des Depots in Einzelaktien um Buy&Hold/Dividendgrowth zu betreiben. 

1/3 ist in ETF‘s - die benutzte ich zur besseren Diversifikation hauptsächlich im EM/Asiatischen/Japanischen Raum - daher wären dann auch dort ausschütter den thesaurierer vorzuziehen?

 

Mir ist diese Frage zu hoch!

Du musst selbst wissen, was Du möchtest. Du schreibst, Du möchtest "Dividendeneinkommen" (was immer das sein mag). Wie sollen da Thesaurier Sinn machen? 

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mathx
vor 49 Minuten schrieb DP.:

Zwei konkrete Fälle, bei denen ich hänge:

 

1) Mein Fondsanteil von 100€ steigt in 2018 um 5€, ich zahle entsprechend Vorabpauschale. In 2019 fällt er um 5€. In 2020 steigt er wieder um 5€. Wird die erste Vorabpauschale nachgehalten und die "Strecke von 100€ auf 105€" ist bereits bezahlt? Oder zahle ich hier erneut bzw. bei einem stetigen Auf und Ab immer wieder?

 

2) Es werden immer die Werte am 01.01. und 31.12. einer Jahres verglichen. Wie gehe ich mit Zukäufen um?

 

1) Spätestens beim Verkauf werden alle bezahlten Steuern wieder berücksichtigt. Wie das während des Haltens des Fonds ist, weiß ich allerdings nicht.

 

2) Zitat von Justetf.com "Im Jahr des Kaufs wird die Vorabpauschale anteilig um 1/12 verringert für jeden vollständigen Monat der dem Kauf voraus ging. Kaufen sie also einen ETF im März, wird die Vorabpauschale um 2/12 verringert. Im Jahr des Verkaufs fällt keine Vorabpauschale an.

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vanity
vor 9 Minuten schrieb mathx:

1) Spätestens beim Verkauf werden alle bezahlten Steuern wieder berücksichtigt. Wie das während des Haltens des Fonds ist, weiß ich allerdings nicht.

Vorher werden sie nicht berücksichtigt.

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slekcin

Wenn ich nach dem oben genannten Beispiel mit schwankenden Börsen diverse male die Pauschale zahle und beim Verkauf der Wert meiner Anteile bei +- Null liegt, bekomme ich dann die gezahlten Pauschalen erstattet oder habe ich dann einen Verlust durch Steuern ? :D

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roller123

Ich habe mir ein Excel zur Berechnung der Steuer bei Ausschüttern erstellt. Ist dies so richtig verstanden?

Vorabpauschale.xlsx

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beamter97
vor einer Stunde schrieb mathx:

1) Spätestens beim Verkauf werden alle bezahlten Steuern wieder berücksichtigt.

Nicht ganz richtig:

Berücksichtigt werden die während der Haltedauer des Fondsanteils berechneten Vorabpauschalen. Ob darauf Steuern gezahlt wurden, hing von der jeweiligen persönlichen Situation zum Zuflußzeitpunkt (1. Banktag des Folgejahres) ab: Freibetrag noch nicht ausgeschöpft, Verrechnungsmöglichkeit mit Verlustvorträgen.

 

 

vor 30 Minuten schrieb Dvnty:

bekomme ich dann die gezahlten Pauschalen erstattet oder habe ich dann einen Verlust durch Steuern ?

 

Da du nie eine Vorabpauschale bezahlt hast, bekommst Du die auch nicht erstattet.:angry:

Bei einem Verkauf vermindert die Bank das Verkaufsergebnis ( Verkaufserlös abzgl.Kosten  MINUS Anschaffungswert zzgl. Kosten)  um die berechneten Vorabpauschalen.

Das Ergebnis kann dann natürlich auch negativ werden. Es wird dann - unter Berücksichtigung der Teilfreistellung mit bereits versteuerten Erträgen (Kursgewinne oder Ausschüttungen/Dividenden) verrechnet oder wandert in den Verlustverrechnungstopf.

 

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roller123
· bearbeitet von roller123

Hat sich jemand meine Excel Datei angesehen und kann mir dazu eine Rückmeldung geben? Habe ich die Vorgaben richtig umgesetzt?

 

PS: habe aus Versehen die Datei gelöscht und lade sie heute nachmittag nochmal hoch

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paramonov
Am 8.1.2019 um 19:18 schrieb beamter97:

Da du nie eine Vorabpauschale bezahlt hast, bekommst Du die auch nicht erstattet.:angry:

Wie ist so ein Szenario, wenn die Vorabpauschale den Freibetrag übersteigt? Was bereits aktuell bei knapp 133.000 Euro passiert wäre und bei steigendem Basiszins in der Zukunft noch leichter erreicht wird.

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