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roller123

Frage zu Ausschüttungen, Vorabpauschale und Freistellungsauftrag

Empfohlene Beiträge

beamter97
vor 1 Stunde schrieb paramonov:

Wie ist so ein Szenario, wenn die Vorabpauschale den Freibetrag übersteigt? Was bereits aktuell bei knapp 133.000 Euro passiert wäre und bei steigendem Basiszins in der Zukunft noch leichter erreicht wird.

ich weiß nicht, was Du mit 133.000 € meinst.

 

Die Berechnungsformel für die Vorabpauschale für 2019 lautet unter den Annahmen: Vollthesaurierer(Ausschüttung =0), Aktienfonds (TFS 30%)

 

Vorabpauschale = 0,52% Basiszins x 0,7 x 0,7 x Wert der Depotposition am 2.1.19

 

Um 801 € Vorabpauschale zu erreichen, muß der Wert der Depotposition(en)  € 314.364 übersteigen.

ist der Wert um 1000 € höher, ist die Vorabpauschale € 2,55 , die Du versteuern mußt. Das führt zu einer Steuer"Last" von € 0,67 , die die Depotbank Dir belastet.

 

 

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paramonov
vor 3 Minuten schrieb beamter97:

ich weiß nicht, was Du mit 133.000 € meinst.

 

Die Berechnungsformel für die Vorabpauschale für 2019 lautet unter den Annahmen: Vollthesaurierer(Ausschüttung =0), Aktienfonds (TFS 30%)

 

Vorabpauschale = 0,52% Basiszins x 0,7 x 0,7 x Wert der Depotposition am 2.1.19

 

Um 801 € Vorabpauschale zu erreichen, muß der Wert der Depotposition(en)  € 314.364 übersteigen.

ist der Wert um 1000 € höher, ist die Vorabpauschale € 2,55 , die Du versteuern mußt. Das führt zu einer Steuer"Last" von € 0,67 , die die Depotbank Dir belastet.

 

 

Ok, ich habe die TFQ am Basisertrag nicht abgezogen.

 

Nehmen wir aber mal an, der Basiszins liegt wieder bei 3,19 % (wie z.B. 2008) und der wert ist nicht nur 1000 Euro höher. Mir geht es nur darum, was mit evtl. gezahlter Steuer passiert, wenn der ETF abwechselnd "Gewinn" und "Verlust" macht und nach einigen Jahren mit Verlust verkauft wird.

 

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chirlu
vor 4 Stunden schrieb beamter97:

Vorabpauschale = 0,52% Basiszins x 0,7 x 0,7 x Wert der Depotposition am 2.1.19

 

Der Basiszins ist 0,87%, und die Teilfreistellung wird nur einmal angewandt, nicht doppelt …

 

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Peter Grimes

Es werden 70% des Basiszinses zur Berechnung des Basisertrags angewendet; das ist unabhängig von der Teilfreistellung.

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mathx
vor 10 Stunden schrieb paramonov:

Ok, ich habe die TFQ am Basisertrag nicht abgezogen.

 

Nehmen wir aber mal an, der Basiszins liegt wieder bei 3,19 % (wie z.B. 2008) und der wert ist nicht nur 1000 Euro höher. Mir geht es nur darum, was mit evtl. gezahlter Steuer passiert, wenn der ETF abwechselnd "Gewinn" und "Verlust" macht und nach einigen Jahren mit Verlust verkauft wird.

 

In Verlustjahren wird nichts gezahlt in Gewinnjahren schon.

Beim Verkauf werden vor der Besteuerung die Vorabpauschalen in Abzug gebracht (da diese bereits versteuert sind) und nur der dann noch übrig bleibende Kursgewinn versteuert. Ist das Ergebnis negativ, geht das in den Verlustverrechnungstopf.

 

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chirlu
vor 2 Stunden schrieb Peter Grimes:

Es werden 70% des Basiszinses zur Berechnung des Basisertrags angewendet; das ist unabhängig von der Teilfreistellung.

 

Richtig; habe das nochmal nachgelesen. Somit stimmte der Rechenweg doch, jetzt brauchen wir nur noch den Basiszinssatz für 2019.

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vanity
vor 1 Stunde schrieb chirlu:

jetzt brauchen wir nur noch den Basiszinssatz für 2019

= 0,52%

 

siehe ein paar Beiträge zuvor:

 

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paramonov
vor 9 Stunden schrieb mathx:

In Verlustjahren wird nichts gezahlt in Gewinnjahren schon.

Beim Verkauf werden vor der Besteuerung die Vorabpauschalen in Abzug gebracht (da diese bereits versteuert sind) und nur der dann noch übrig bleibende Kursgewinn versteuert. Ist das Ergebnis negativ, geht das in den Verlustverrechnungstopf.

 

Ok, vielen Dank für die Erläuterung, dann sind durch den Verlustverrechnungstopf immerhin die bereits gezahlten Steuern nicht einfach weg.

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Totti3004

Und was ist, wenn ich mit Kursverlust verkaufe? Also ich habe über die Jahre hinweg immer mal wieder Vorabpauschale bezahlt. Der Kurs ging halt hoch und runter. Jetzt Verkaufe ich mit einem absoluten Verlust. Ich bekomme weniger raus, als ich ganz zu Anfang mal investiert habe. Bekomme ich dann meine Vorabpauschalen wieder, da ich ja insgesamt einen Verlust realisiert habe?

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vanity

Die Vorabpauschalen wandern zusammen  mit dem realisierten Verlust in den Verlustverrechnungstopf (oder werden gegen versteuerte Gewinne des Jahres gegengerechnet), z. B.

 

Kauf zu 100

Vorabpauschalen über Haltezeit 10

Verkauf zu 90

 

zu versteuernder Gewinn = 90 - 100 - 10  = -20 ==> 20 in den Verlusttopf (oder Verrechnung)

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Totti3004

Dann habe ich das mit dem Verlustverrechnungstopf noch nicht so ganz verstanden. Die -20 geb e ich dann in meiner Steuererklärung an und die werden dann mit meinen anderen Steuern (z.B Lohnsteuer) verrechnet? 

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vanity

Der Verlusttopf wird bei der Bank geführt und nur gegen künftige Gewinne bei dieser Bank verrechnet.

 

Du kannst ihn dir von der Bank aber bescheinigen lassen, dann wird er bei der Bank genullt und du kannst (solltest) ihn im Rahmen der Steuererklärung angeben. Eine Verrechnung auf Veranlagungsebene erfolgt jedoch nur gegen andere Kapitaleinkünfte, nicht z. B. gegen Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit ("Lohnsteuer"). Wenn keine anderen Kapitaleinkünfte zum Verrechnen vorliegen, wird er vom Finanzamt auf das nächste Jahr vorgetragen.

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Totti3004
vor 7 Stunden schrieb vanity:

Der Verlusttopf wird bei der Bank geführt und nur gegen künftige Gewinne bei dieser Bank verrechnet.

 

Du kannst ihn dir von der Bank aber bescheinigen lassen, dann wird er bei der Bank genullt und du kannst (solltest) ihn im Rahmen der Steuererklärung angeben. Eine Verrechnung auf Veranlagungsebene erfolgt jedoch nur gegen andere Kapitaleinkünfte, nicht z. B. gegen Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit ("Lohnsteuer"). Wenn keine anderen Kapitaleinkünfte zum Verrechnen vorliegen, wird er vom Finanzamt auf das nächste Jahr vorgetragen.

Verstehe... Das heißt, wenn ich einmalig mit Verlust verkaufe und danach mich nie wieder auf dem Kapitalmarkt tummele, dann habe ich Pech gehabt? Oder was ist mit "vom Finanzamt auf das nächste Jahr vorgetragen"  gemeint?

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Tenno

Du könntest es dann mit zukünftigen Zinseinkünften verrechnen, sofern da Steuern anfallen sollten.

Es sind also nicht unbedingt Fonds erforderlich.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 19 Minuten schrieb Totti3004:

Verstehe... Das heißt, wenn ich einmalig mit Verlust verkaufe und danach mich nie wieder auf dem Kapitalmarkt tummele, dann habe ich Pech gehabt? Oder was ist mit "vom Finanzamt auf das nächste Jahr vorgetragen"  gemeint?

 

So schaut's aus, aber dann hast du ganz andere Probleme. ;)

Nie mehr sonstige Kapitaleinkünfte -> nie mehr  Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte -> keine Verrechnung mit Verlusttopf Sonstige oder einem Verlustvortrag beim Finanzamt -> Pech gehabt

 

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/verlustverrechnung-bei-kapitaleinkuenften_190_413192.html

Zitat

Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften

 

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Totti3004

Danke.

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