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Danielb93

Bausparvertrag - Wohnungsbauprämie

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Danielb93

Hallo, ich habe ein Problem mit meinem Antrag auf Wohnungsbauprämie 2016.

 

Diesen habe ich am 23.12.2018 in den Postbriefkasten eingeworfen.

Nun erhalte ich von Wüstenrot ein Schreiben, wonach der Antrag erst am 02.01.2019 nach Fristablauf eingegangen ist und ich werde aufgefordert, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.

 

1.)

Ich habe den Brief am 23.12.18 eingeworfen, er kam somit mit der Leerung am 24.12.18 in den Postlauf. Meines Erachtens müsste hier Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, da ich auf rechtzeitige Zustellung vertrauen konnte.

(z.B. BFH-Urteil vom 27. Februar 2014 – VI R 26/12)

 

2.)

Sollte das Finanzamt die Wiedereinsetzung ablehnen:

Die Formulierung auf dem Antrag auf Wohnungsbauprämie lautet „Bitte umgehend (spätestens bis 31.12.2018) zurückschicken an“.

Diese Formulierung darf ich meines Erachtens eindeutig so verstehen, dass ich den Antrag fristgerecht bis zum 31.12.18 absenden muss. Nicht aber, dass dieser bis zum 31.12.2018 bei der Bausparkasse ankommen muss.

 

Mittlerweile weiß ich, dass das Gesetz etwas anderes aussagt und der Antrag zum 31.12.18 dort eingehen muss.

Durch die Formulierung im Antragsformular macht sich die Bausparkasse meines Erachtens haftbar, sollte das Finanzamt die Wiedereinsetzung verweigern.

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