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BarbarossaII

Fragen zu Risikovorsoge Krankheit/Pflegebedürftigkeit

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

habe Fragen zu Risikovorsoge Krankheit/Pflegebedürftigkeit (Ganzer Komplex Lohnfortzahlung, GKV-Krankengeld, Verletztengeld, private-BU, Private-Krankentagegeld-Versicherung, Private-Pflege-Zusatzversicherung)

 

Situation:
2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt: 39, ledig, null, 67
2.2a Berufliche Situation: Angestellter; Schreibtischjob in Metallverarbeitendem Betrieb; aber auch Reisetätigkeit zu Zulieferern incl. dort Produktionsrundgang; Verdienst über BBG RV; 6 Wochen Entgeltfortzahlung, 72 Wochen Krankengeld, da freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
2.2b: Bruttojahreseinkommen: > Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
[2.3 + 2.4: hier soll Risikovorsorge besprochen werden, daher keine Angaben zu Altersvorsorge.]
2.5 bisherige Risikovorsorge Personen und Sachversicherungen im Überblick: Haftpflicht, BU (Leistung: 70% Netto), Rechtsschutz, Unfall, Hausrat vorhanden  (weder Private-Krankentagegeld noch Private Pflege-Zusatzversicherung vorhanden)
2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner): siehe 2.5


Bitte um Kommentar zu meinen Fragen oder Korrektur, wenn die folgenden Aussagen nicht korrekt sind:

  1. Ein Krankentagegeld ist in meinem Beispiel nur dann sinnvoll, falls eine Versorgungslücke zwischen Netto und GKV-Krankengeld besteht; z.B. falls der Arbeitgeber das Krankengeld per Zuschuss nicht aufs Netto anhebt.
  2. Krankenhaustagegeld ist in meinem Beispiel nicht sinnvoll (und i.d.R. weniger sinnvoll als Krankentagegeld).
  3. Bei einem Arbeitsunfall käme das Verletztengeld nicht oben aufs Krankengeld drauf, sondern zuerst nur Zahlung Verletztengeld (hab ich so aus https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html verstanden)
  4. Wenn die Zahlung des Verletztengeldes endet (z.B. weil keine Hoffnung auf Genesung/Wiederherstellung besteht), gibt es dann in meinem Beispiel nach dem Verletztengeld die 72 Wochen GKV-Krankengeld?
  5. Oder ist GKV-Krankengeld ebenso wie das Verletztengeld davon abhängig, dass Chance auf Wiederherstellung besteht?
  6. Eine Leistung der BU hängt ja von Erfüllung der Leistungsbedingungen aus der Police ab. D.h. sind alle Zahlungsvarianten der BU denkbar? 
  7.                  * keine Leistung trotz Leistungen aus Krankengeld/Verletztengeld 
  8.                  * Leistung trotz Leistungen aus Krankengeld/Verletztengeld 
  9.                  *Leistung auch nach ausgelaufenen Leistungen aus Krankengeld/Verletztengeld
  10.                 * keine Leistung auch nach ausgelaufenen Leistungen aus Krankengeld/Verletztengeld
  11. Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es in meinem Beispiel, durch die Lücken des Systems Lohnfortzahlung=>GKV-Krankengeld/staatliches-Verletztengeld => (mehr oder weniger parallel) Private BU rauszufallen oder an den Übergangsstellen bei Auslaufen der einen Leistung und Anlaufen der anderen Leistung „Pech“ zu haben? 
     
  12. Da Pflege sehr teuer sein kann: Wie kann ich meine Bedarfs-Lücke Richtung Pflege für die verschiedenen Lebensphasen  (Pflegebedürftigkeit während Berufstätigkeit, Alters-Rente,  …) und Konstellationen in meinem Beispiel (Lohnfortzahlung, Krankengeld, Verletztengeld, alles ausgelaufen, BU zahl/zahlt nicht,…) berechnen?  Bzw. was war das Worst-Case-Szenario auf das ich die Private Pflege-Zusatzversicherung auslegen müsste?
  13. Bei sehr lange anhaltender Pflegebedürftigkeit (auch nach Auslaufen Krankengeld/Verletztengeld):  In meinem BU-Vertrag steht auch Pflegebedürftigkeit als Leistungsgrund; d.h. ich kann bei Berechnung des Leistungsbedarfs bei Pflege die BU als Einnahme berücksichtigen? 
  14. Hängt sich die BU i.d.R. an das Prüfergebnis aus der staatlichen Pflegeversicherung an? Oder machen die i.d.R. eine Zweitbegutachtung mit evtl. unterschiedlichem Ergebnis?
  15. Die BU zahlt nicht bis Lebensende, sondern nur bis Vertragsende; d.h. die BU hilft spätestens im Altes-Rentenalter bzgl. Pflegebedürftigkeit nicht mehr (wenn sie nicht schon vorher leistungsfrei ist ; - (   ). Sind die Private Pflege-Zusatzversicherungen i.d.R. so gestaltet, dass im Alter Erhöhungsoptionen um dem höheren Bedarf Rechnung zu Tragen bestehen?
  16. Sind die Beitrage in der Privaten Pflege-Zusatzversicherungen nach Erhöhungsoption im Alter dann ähnlich hoch, wie bei einem Neueinsteiger mit dem Lebensalter zum Zeitpunkt der Erhöhung?

 

Im Voraus Danke,

Barbarossa II

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

Zu 1.  Habe es abgeklärt: mein Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss aufs Krankengeld. => es besteht eine Lücke zwischen Krankengeld und meinem üblichen Netto. Diese könnte ich durch meine Ersparnisse eine ganze Zeit (länger als 1 Jahr) überbrücken. Macht es hier Sinn, den Beitrag für private Krankengeldversicherung zu drücken, indem nicht nur die für Arbeitnehmer mit 100% Lohnfortzahlung übliche Karenzzeit von 42 Tagen sondern von 92, 183 oder 365 Tagen vereinbart wird? Oder ist diese dann durch die lange Karenzzeit sinnfrei?

 

Zu 8. Versorgungslücke Richtung Pflegeversicherung: Zahlen Krankentagegeldversicherung und BU in der Regel nur bis Ende des Arbeitslebens? D.h. spätestens bei Altersrente im Falle von Pflegebedürftigkeit entsteht Versorgungslücke?

 

Danke,

Barbarossa II

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

hat jemand 'ne Idee?

 

Gruß,

Barbarossa II

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Thomas_384

Wieso schreibst du nicht konkret wie deine Lage ist und wie andere das einschätzen in Bezug auf Arbeitskraftabsicherung? Inklusive Zahlen. 

 

So wie du es schreibst machst du es nicht gerade einfach zu antworten und am Ende ziehst du aus den Antworten noch die falschen Schlüsse.

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