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klammeraffe
· bearbeitet von klammeraffe

Hallo,

hat schon mal jemand eine Information bezueglich bezahlter Vorabpauschale von der FFB bekommen?

Hatte für meinen Fall mal nachgefragt, man teilte mir mit, dass die Berechnung bereits abgeschlossen wäre und wenn keine Abbuchung erfolgt wäre, dann wäre keine solche notwendig gewesen. Leidert gab es auch keinerlei Dokumente dafür in der Online-Mailbox.

Habe für mich das ganze mal ausgerechent, danach wäre aber eine Zahlung notwendig gewesen. Also endweder habe ich mich verrechnet oder die Auskunft war nicht korrekt.

Deswegen die Frage, ob schon jemand etwas schriftliches diesbezügliches von der FFB bekommen hat?

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Kontron

Sollte man sich wirklich über alles Gedanken machen? nichts Abgebucht und gut ist.

Für die meisten war 18 kein gutes Börsenjahr,also ist es gut möglich das deine Papiere auf Jahressicht

im Minus geendet hatten.

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JosefSpa
vor 2 Stunden schrieb Kontron:

Für die meisten war 18 kein gutes Börsenjahr,also ist es gut möglich das deine Papiere auf Jahressicht

im Minus geendet hatten.

Das ist der Punkt. Fonds erhielten einen automatischen Einstandskurs von Anfang 2018. Und da die wenigstens Fonds mit einem Plus aus 2018 herausgegangen sind bleibt keine Vorabpauschale zu bezahlen.

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 10 Stunden schrieb klammeraffe:

Hallo,

hat schon mal jemand eine Information bezueglich bezahlter Vorabpauschale von der FFB bekommen?

Ja, habe am 9.1. Meldungen zur Vorabpauschale bekommen (Abbuchung zum 24.1. angekündigt) - aber nur für Fonds, bei denen die Pauschale anfällt. Null-Meldungen habe ich (edit) bei der FFB nicht bekommen, aber bei der ING.

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Bassinus
vor einer Stunde schrieb moonraker:

Ja, habe am 9.1. Meldungen zur Vorabpauschale bekommen (Abbuchung zum 24.1. angekündigt) - aber nur für Fonds, bei denen die Pauschale anfällt. Null-Meldungen habe ich nicht bekommen.

Ich habe Nullmeldungen bei der Ing und OnVista bekommen. 

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intInvest
vor 11 Stunden schrieb Bassinus:

und OnVista bekommen. 

Hast du? Wann denn? Ich bisher noch nicht ^^

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h.sie
vor 44 Minuten schrieb intInvest:

Hast du? Wann denn? Ich bisher noch nicht ^^

Ich auch nicht (Onvista)... 

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chirlu

Dann habt ihr wohl unterschiedliche Fonds – bei manchen liegt die Höhe der Vorabpauschale schon vor, bei anderen nicht.

 

Comdirect hat übrigens gesagt, daß es keine Abrechnung geben wird, wenn die Vorabpauschale 0 ist.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich habe bei der comdirect ein ganz interessantes Schaubild gefunden, wie die Vorabpauschale abgerechnet wird (wird leider etwas groß beim Verlinken)

 

Wenn man für diese steuerlichen Nachweihnachtsüberraschungen nicht überall Geld vorhalten will - man weiß ja vorab nicht was genau da auf einen zu kommt - kann man ja durchaus in die letzte Kategorie laufen.

 

Was passiert denn, wenn die Bank die nicht erfolgte Zahlung an das Finanzamt meldet? Zahlt man es dann einfach mit der Steuererklärung oder gibt es Sanktionen?

 

Wenn ich diesen Mist so sehe, glaube ich, dass zukünftig thesaurierende Fonds in Deutschland einfach aussterben werden. Wer tut sich denn freiwillig diesen Quatsch an? Aber das ist es ja vielleicht auch, was die Regierung mit diesem Ansatz erreichen wollte.

Schema_Vorabpauschale_lg-2x.jpg

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Nachdenklich
vor 34 Minuten schrieb sparfux:

Wer tut sich denn freiwillig diesen Quatsch an?

Naja, so schlimm ist das ja nun auch nicht.

Zunächst steht am Jahresanfang ja noch der komplette Freistellungsauftrag zur Verfügung. Zumindest bei dem derzeitigen Basiszins muß man schon erhebliche Bestände haben, damit die Vorabpauschale diesen Freistellungsauftrag ausschöpft.

 

Ich schaue mal, wie das dann aber in der Praxis bei mir aussieht:

Ich habe meine Fondsanteile in zwei Depots bei unterschiedlichen Anbietern.

Der eine Anbieter würde, wenn kein ausreichender Verlustverrechnungssaldo und auch kein ausreichender Freistellungsauftrag zur Verfügung steht, zunächst das Verrechnungskonto belasten und falls dies auch nicht geht Anteile aus dem Depot verkaufen. Bedauerlich, aber nicht die Katastrophe.

Der andere Anbieter bietet mir automatisch eine Überziehungsmöglichkeit meines Verrechnungskontos an, die sich nach einem bestimmten Prozentsatz meiner Depotbestände berechnet. Solange ich mein Verrechnungskonto also nicht für den Kauf von Wertpapieren überziehe (Investieren auf Pump), reicht meine Überziehungsmöglichkeit immer aus, um Vorabpauschalen zu begleichen.

Also kein Grund zur Aufregung.

 

Am 23.1.2019 um 11:32 schrieb klammeraffe:

hat schon mal jemand eine Information bezueglich bezahlter Vorabpauschale von der FFB bekommen?

Die FFB ist die Bank, bei der ich den ganz überwiegenden Teil meiner Bestände halte. Dort ist offenbar keine Vorabpauschale angefallen. Die thesaurierenden Fonds haben 2018 offenbar nicht im Plus gelegen. :o

Consors hat mir einige Cent vom Verrechnungskonto abgebucht.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 49 Minuten schrieb Nachdenklich:

Naja, so schlimm ist das ja nun auch nicht.

Zunächst steht am Jahresanfang ja noch der komplette Freistellungsauftrag zur Verfügung. Zumindest bei dem derzeitigen Basiszins muß man schon erhebliche Bestände haben, damit die Vorabpauschale diesen Freistellungsauftrag ausschöpft.

 

Ich schaue mal, wie das dann aber in der Praxis bei mir aussieht:

Ich habe meine Fondsanteile in zwei Depots bei unterschiedlichen Anbietern.

Der eine Anbieter würde, wenn kein ausreichender Verlustverrechnungssaldo und auch kein ausreichender Freistellungsauftrag zur Verfügung steht, zunächst das Verrechnungskonto belasten und falls dies auch nicht geht Anteile aus dem Depot verkaufen. Bedauerlich, aber nicht die Katastrophe.

Der andere Anbieter bietet mir automatisch eine Überziehungsmöglichkeit meines Verrechnungskontos an, die sich nach einem bestimmten Prozentsatz meiner Depotbestände berechnet. Solange ich mein Verrechnungskonto also nicht für den Kauf von Wertpapieren überziehe (Investieren auf Pump), reicht meine Überziehungsmöglichkeit immer aus, um Vorabpauschalen zu begleichen.

Also kein Grund zur Aufregung.

 

Viele sehen diese Änderungen ja anscheinend wirklich als "Vereinfachung". Ich bilde mir ja ein, mich für einen Laien recht gut mit der Betsteuerung von Kapitalerträgen auszukennen. Ich finde die jetzige Regelung um Längen komplexer und aufwändiger als sie es vorher war. Aber OK, wenn die meisten meinen, dass das jetzt alles einfacher und besser ist, sollte ich vielleicht nochmal über meine Ansichten "reflektieren".

 

Meinen Freibetrag habe ich aus guten Gründen woanders und nicht bei einem Fondsdepot.

 

Wenn ein Broker einfach ungefragt irgendwelche Anteile verkaufen würde bei mir, wäre er nicht mehr mein Broker. Das wäre für mich ein absolutes NoGo!

 

Das mit dem Lomardkredit ist natürlich schön, wenn man das hat. Dazu muss man sich aber den Broker auch suchen und vorallendingen schauen, dass man auf die Fonds, die man hält auch einen Lomard eingeräumt bekommt.

 

Wenn die Banken alles richtig machen, übernehmen die ja jetzt die komplette Besteuerung. Man muss bei ausl. Thesaurierern nicht mehr noch eine Differenz bilden bevor man die bescheinigten Werte in die Steuererklärung eintippt, wie das nach der alten Regelung der Fall war.

 

Leider ist es aber so, dass die Banken oft eben nicht alles richtig machen und da bietet die neue Regelung mit kompliziert berechneten vorläufigen Vorabpauschalen, in die der Fondswert des 1. Werktages des Vorjahres, der Basiszins, die Höhe der Auschüttungen, die Wertentwicklung des Fonds und die Höhe der Teilfreistellung einfließen (habe ich was vergessen :D), und einer Endbesteuerung Jahre später, der gespeicherten Besteuerung aus dem Zwangsverkauf Ende 2017 und der nachträglichen Freibetragsverrechnung von Altbeständen zig mehr Fehlerquellen als das vorher der Fall war.

 

Dazu noch angemerkt: Meine Fondsbestände sind auf 3 Broker aufgeteilt. Ich habe gerade meine Steuer für 2017 fertig gemacht vor ein paar Tagen (Ich weiß ich war spät dran.): Die Steuerbescheinigungen bei allen 3 Brokern waren unvollständig und ich musste von Hand nachversteuern. Bei einem Broker (Consors wie üblich ...) war sie nicht nur unvollständig sondern auch noch fehlerhaft.

 

Ich kann mir schon richtig ausmalen, was für Diskussionen es hier in der Zukunft über Steuerabrechungen und dergleichen geben wird ...

 

 

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chirlu
vor 6 Minuten schrieb sparfux:

Viele sehen diese Änderungen ja anscheinend wirklich als "Vereinfachung". Ich bilde mir ja ein, mich für einen Laien recht gut mit der Betsteuerung von Kapitalerträgen auszukennen. Ich finde die jetzige Regelung um längen komplexer und aufwändiger als sie es vorher war.

 

Die Vereinfachung liegt m.E. nicht so sehr im Rechenweg als darin, daß man nur Daten benötigt (Kurs am Anfang und Ende des Jahres, Ausschüttungen, ggf. Mindestaktienanteil, Basiszinssatz), die allgemein verfügbar sind und praktisch sofort vorliegen. Vorher war man auf sehr spezielle Angaben angewiesen, die von der Fondsgesellschaft erst nach Ewigkeiten veröffentlicht wurden oder auch gar nicht.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 13 Minuten schrieb chirlu:

Vorher war man auf sehr spezielle Angaben angewiesen, die von der Fondsgesellschaft erst nach Ewigkeiten veröffentlicht wurden oder auch gar nicht.

 

Auch vorher wurde alles in den Steuerbescheinigungen der Banken angegeben (wenn sie alles richtig gemacht haben ...)

 

Hier hatte ich ja mal ein Beispiel dazu veröffentlicht.

 

Gut, was man jetzt nicht mehr machen muss ist, die ausschüttungsgleichen Erträge aus der Steuerbescheinigung abtippen und beim Endverkauf braucht man keine Differenz mehr händisch bilden.

 

Dafür gibt es genügend andere Fallstricke. Ausreichend Liquidität auf den Verrechungskonten zum Jahresbeginn ist einer, die vielen Fehlerquellen für fehlerhafte Bescheinigungen und Abrechungen der Banken ein anderer.

 

PS: Comdirect hat mir die Tage eine Vorabpauschale für einen Fonds in Rechung gestellt und dann aber gleich wieder storniert weil wohl fehlerhaft.

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Cai Shen
vor 12 Minuten schrieb chirlu:

Die Vereinfachung liegt m.E. nicht so sehr im Rechenweg als darin, daß man nur Daten benötigt (...), die allgemein verfügbar sind und praktisch sofort vorliegen.

Danke, endlich verstehe ich als Fondsmuffel das auch.

 

Aber mal eine völlig unbedarfte Frage in die Runde:

Bin ich als Inhaber eines ausländischen Depots (Lynx /IB) verpflichtet, dem Finanzamt zum Jahresanfang aktiv die dort befindlichen Fondsanteile mitzuteilen und (selbst berechnete) Vorabpauschalen zu übermitteln?

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chirlu
vor 1 Minute schrieb sparfux:

Auch vorher wurde alles in den Steuerbescheinigungen der Banken angegeben

 

Im Idealfall. In der Realität dann eher: Fondsgesellschaft hat auch im April, wenn die Bank die Bescheinigung erstellt, noch nicht die entsprechenden Daten geliefert; bescheinigt wird das Bestehen eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds ohne Steuerdaten. Die darf man sich dann (für jeden Fonds einzeln) nach und nach aus dem Bundesanzeiger zusammensuchen und vielleicht im November dem Finanzamt nachliefern.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 7 Stunden schrieb chirlu:

 

Im Idealfall. In der Realität dann eher: Fondsgesellschaft hat auch im April, wenn die Bank die Bescheinigung erstellt, noch nicht die entsprechenden Daten geliefert; bescheinigt wird das Bestehen eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds ohne Steuerdaten. Die darf man sich dann (für jeden Fonds einzeln) nach und nach aus dem Bundesanzeiger zusammensuchen und vielleicht im November dem Finanzamt nachliefern.

 

Wenn die Banken mit dem Ausstellen der Steuerbescheinigung bis Anfang Mai gewartet hätten, wären auch alle Angaben der Fondsgesellschaft da gewesen. Leider hatten das einige Banken bis 2018 nicht gerafft. Die KAG sind verpflichtet, die Steuerdaten spätestens 4 Monate nach GJ-Ende zu liefern. Bei einem GJ-Ende am 31.12. wäre das der 30.04.

 

In der Vergangenheit musste man bei einer unvollständigen Steuerbescheinigung die Daten aus dem Bundesanzeiger holen, richtig. Jetzt muss man sie sich aus dem Bundesanzeiger holen UND die Vorabpauschale händisch berechnen mit all  den oben genannten Parametern.

 

Was Du beschreibst ist einer der typischen Fehler, den die Banken in der Vergangenheit gemacht hatten. Den Fehler werden sie weiterhin machen, weil das Hinterlegen der Steuerdaten im Bundesanzeiger wurde ja nicht abgeschafft. Es kommen nur weitere Fehlerquellen dazu.

 

 

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sparfux
vor 3 Stunden schrieb sparfux:

In der Vergangenheit musste man bei einer unvollständigen Steuerbescheinigung die Daten aus dem Bundesanzeiger holen, richtig. Jetzt muss man sie sich aus dem Bundesanzeiger holen UND die Vorabpauschale händisch berechnen mit all  den oben genannten Parametern.

 

Was Du beschreibst ist einer der typischen Fehler, den die Banken in der Vergangenheit gemacht hatten. Den Fehler werden sie weiterhin machen, weil das Hinterlegen der Steuerdaten im Bundesanzeiger wurde ja nicht abgeschafft. Es kommen nur weitere Fehlerquellen dazu. Diese Fehlerquelle wird jetzt durch andere (in den vorherigen Posts aufgeführte) Fehlerquellen ersetzt.

 

 

 

Ich denke bzgl. der Besteuerungsgundlagen im Bundesanzeiger liege ich falsch. Diese sind wohl nicht mehr nötig. Allerdings wird m.E. immer noch eine Fehlerquelle einfach durch andere ersetzt. Mehr Einfachheit sehe ich da nicht.

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chaosmuc
vor 6 Stunden schrieb sparfux:

 

Wenn die Banken mit dem Ausstellen der Steuerbescheinigung bis Anfang Mai gewartet hätten, wären auch alle Angaben der Fondsgesellschaft da gewesen. Leider hatten das einige Banken bis 2018 nicht gerafft. Die KAG sind verpflichtet, die Steurdaten spätestens 4 Monate nach GJ-Ende zu liefern. Bei einem GJ-Ende am 31.12. wäre das der 30.04.

Gab es nicht da so eine Frist, dass Steuerbescheinigungen bis Ende März erstellt/versand werden müssen, damit der Bürger für seine Steuererklärung noch ausreichend Zeit hat?

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sparfux
vor einer Stunde schrieb chaosmuc:

Gab es nicht da so eine Frist, dass Steuerbescheinigungen bis Ende März erstellt/versand werden müssen, damit der Bürger für seine Steuererklärung noch ausreichend Zeit hat?

 

Mir ist so eine Fist nicht bekannt, kann aber nicht ausschließen, dass es sowas gab. Falls es so eine Frist gab, wäre sie mit der anderen Vorgabe für die KAG (4 Monate nach Gj-Ende) kollidiert.

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cantaloupe

Im "Übergangsjahr" 2018 gab es die Sonderregelung, dass sich die KAG's bis zu 12 Monate nach GJ-Ende Zeit lassen durften, die Steuerddaten zu liefern (wegen dem ja als unglaublich gross erachteten Aufwand, diese fiktiven Veräusserungsgewinne zu berechnen oder so...)

Resultat: ohne Besteuerungsgrundlagen keine Steuerbescheinigung, und ich konnte meine Steuererklärung auch erst Ende November abgeben, bis alles da war.

Und da ich keinen Bock mehr habe, in vielleicht 5-10 Jahren wieder ein ähnliches Chaos zu erleben, verabschiede ich nich nun von endgültig von Thesaurierern...

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor einer Stunde schrieb cantaloupe:

Im "Übergangsjahr" 2018 gab es die Sonderregelung, dass sich die KAG's bis zu 12 Monate nach GJ-Ende Zeit lassen durften, die Steuerddaten zu liefern (wegen dem ja als unglaublich gross erachteten Aufwand, diese fiktiven Veräusserungsgewinne zu berechnen oder so...)

Resultat: ohne Besteuerungsgrundlagen keine Steuerbescheinigung, und ich konnte meine Steuererklärung auch erst Ende November abgeben, bis alles da war.

Und da ich keinen Bock mehr habe, in vielleicht 5-10 Jahren wieder ein ähnliches Chaos zu erleben, verabschiede ich nich nun von endgültig von Thesaurierern...

 

Wie oben geschrieben: Bei mir hatten auch 4 Fonds noch keine Steuerdaten hinterlegt, als die Bescheinigungen ausgestellt wurden. Ich hatte meine Erklärung aber aus einem Anflug von Faulheit eh erst Mitte Januar abgeschickt. Als ich vor ein paar Tagen geschaut hatte, waren natürlich alle Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger hinterlegt.

 

Grundsätzlich sehe ich das aber auch so: Ich würde Thesaurierer vermeiden wo nur geht. Ich werde dieses Jahr auch einige abstoßen. Leider kann ich das nicht bei allen machen, weil ich auch ein paar Altbestände habe, bei denen ich natürlich schön blöd wäre, wenn ich die verkaufen würde.

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etherial
· bearbeitet von etherial
vor 12 Stunden schrieb sparfux:

 

Ich denke bzgl. der Besteuerungsgundlagen im Bundesanzeiger liege ich falsch. Diese sind wohl nicht mehr nötig. Allerdings wird m.E. immer noch eine Fehlerquelle einfach durch andere ersetzt. Mehr Einfachheit sehe ich da nicht.

Ich hab versucht den Thread durchzulesen, aber mir ist nicht klar, welche Fehlerquelle du siehst?

 

Natürlich kann die Bank die Vorabpauschale falsch ermitteln. Dann zahlst du ein paar Euros mehr. Die Höhe der gezahlten Vorabpauschale kommt beim Finanzamt an und wird beim Verkauf des Fonds mit deinen Gewinnen verrechnet. Wenn du fälschlicherweise mal zu viel bezahlt hast, dann bekommst du später eben eine geringere Besteuerung. Da sämtliche Vorabpauschalen dem Finanzamt vorliegen, brauchen die auch gar nicht rückfragen, sondern können es eigenständig korrigieren, wenn sie irgendwo mal mehr oder weniger Vorabpauschalen finden als angegeben.

 

Früher war es hingegen so, dass man erst selbst (über Bundesanzeiger) ermitteln musste was man zahlen muss. Ich habe bis heute nicht verstanden ob ich die Werte für das letzte Jahr (die aber erst in diesem Jahr veröffentlicht werden) verwenden muss, oder die aus dem letzten Jahr (welche streng genommen aber Ausschüttungen aus dem vorletzten Jahr betreffen). Dann musste man es angeben (und dem Finanzamt glaubhaft machen). Dann musste man bei Verkauf nachweisen, dass man es auch tatsächlich gemacht hat. Und was hat man gemacht, wenn man bei einigen Fonds die Thesaurierungen manchmal angegeben hat und manchmal nicht? Durfte man dann zumindest die Doppelbesteuerung auf die bezahlten Beträge absetzen?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 8 Stunden schrieb etherial:

Ich hab versucht den Thread durchzulesen, aber mir ist nicht klar, welche Fehlerquelle du siehst?

 

Natürlich kann die Bank die Vorabpauschale falsch ermitteln. Dann zahlst du ein paar Euros mehr. Die Höhe der gezahlten Vorabpauschale kommt beim Finanzamt an und wird beim Verkauf des Fonds mit deinen Gewinnen verrechnet. Wenn du fälschlicherweise mal zu viel bezahlt hast, dann bekommst du später eben eine geringere Besteuerung. Da sämtliche Vorabpauschalen dem Finanzamt vorliegen, brauchen die auch gar nicht rückfragen, sondern können es eigenständig korrigieren, wenn sie irgendwo mal mehr oder weniger Vorabpauschalen finden als angegeben.

 

Wenn die Bank keinen Fehler macht, musste man früher nur immer die Steuerbescheinigung abtippen jedes Jahr und beim Verkauf noch zusätzlich eine Differenz bilden. Man brauchte keinen Bundesanzeiger und hatte in 95% der Fälle auch keinen erhöhten Nachweisaufwand, weil das für "Normalos" einfach so durch läuft. --> Ich habe oben ein schönes Beispiel verlinkt.

 

Wenn man den Bundesanzeiger brauchte, hatten die Banken Fehler gemacht. --> sprich entweder die Steuerbescheinigungen vor Ende April erstellt, so dass noch Besteuerungsgrundlagen gefehlt hatten oder gar fehlerhafte Bescheinigungen erstellt.

 

Wenn die Bank keinen Fehler macht, muss man heute garnichts mehr machen, bzw. wenn man - wie ich z.B. - grundsätzlich jedes Jahr seine Kapitalerträge erklärt macht man weiter wie bisher: Man überträgt die Steuerbescheinigungen in sein Steuerprogramm.

 

Wen die Banken aber Fehler machen, z.B. fehlt nach einem Depotübertrag die Abrechung des Zwangsverkaufes oder die aufsummierten Vorabpauschalen stimmen nicht beim Verkauf viele Jahre später, oder oder hat man mindestens genau so einen Rechen- und Dokumentationsauwand wie früher. Durch die grundsätzliche vorläufige Besteuerung schleppt man einen ganzen Rucksack an Fehlerquellen über Jahre mit. War vorher nicht anders, verbessert sich aber auch nicht.

 

vor 8 Stunden schrieb etherial:

Früher war es hingegen so, dass man erst selbst (über Bundesanzeiger) ermitteln musste was man zahlen muss.

 

Nein, zum x-ten male: Man musste nichts selber im Bundesanzeiger suchen. Man musste die Steuerbescheinigungen abtippen, wie oben beschrieben.

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west263
vor 4 Stunden schrieb sparfux:

Nein, zum x-ten male: Man musste nichts selber im Bundesanzeiger suchen. Man musste die Steuerbescheinigungen abtippen, wie oben beschrieben.

genauso habe ich es jahrelang gehandhabt.

Gleichzeitig habe ich eine laufende Liste geführt, wo die jährlichen Thesaurierungen eingetragen waren. Wäre vielleicht gar nicht nötig gewesen, aber das FA hat diese auch jährlich mit der Steuererklärung bekommen und ich dann wieder zurück und abgeheftet.

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etherial
· bearbeitet von etherial
vor 12 Minuten schrieb west263:

genauso habe ich es jahrelang gehandhabt.

Gleichzeitig habe ich eine laufende Liste geführt, wo die jährlichen Thesaurierungen eingetragen waren. Wäre vielleicht gar nicht nötig gewesen, aber das FA hat diese auch jährlich mit der Steuererklärung bekommen und ich dann wieder zurück und abgeheftet.

Bei mir stand wirklich jedes Jahr in mindestens einem Depot: "Nachrichtlich, es existieren noch ausschüttungsgleiche Erträge ...". Laut dem Thread über ausl. Thesaurierer musste man als Anleger selbst prüfen ob die auch richtig sind. Hab ich nicht gemacht und sie genau wie du einfach übernommen, inder Hoffnung dass das Finanzamt sowas schon anerkennen wird. Mir wurde aber versichert, dass es Probleme gibt, wenn die Bank da einen Ertrag irgendwann mal vergessen oder falsch berechnet hat.

 

Ob die Bank also einen Fehler bei ihren Berechnungen gemacht hat, kann ich nur erkennen, wenn ich beim Bundesanzeiger nachrechne, was angesichts der Komplexität der Darstellung dort eigentlich den Aufwand nicht lohnt.

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