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Zanzara

BU - Arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung

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Zanzara

Hallo zusammen,

 

ich habe die Möglichkeit über meinen Arbeitgeber eine BU abzuschließen. Ich bin fast 33 Jahre, bin It-Administrator, ledig und bald zweifacher Familienvater. Bisher habe ich noch keine BU und hielt davon bisher nicht viel. Seit das erste Kind da ist, mache ich mir darüber mehr und mehr Gedanken. Ich habe mir von dem Anbieter ein Angebot für eine BU machen lassen. Die BU läuft bis zu meinem 62. Lebensjahr und es gibt eine garantierte monatliche BU von 1500€. Monatlicher Beitrag wären 63,30€ der direkt vom Brutto abgezogen wird und dann noch vom Arbeitgeber mit 20% bezuschusst  wird. Man kann die BU bei Arbeitgeberwechsel wohl mitnehmen und es ist keine Gesundheitsüberprüfung notwendig. Voraussetzungen sind, dass man voll dienstfähig ist und die letzten 2 Jahre nicht länger als 14 Tage am Stück krank war.

Was haltet ihr davon und macht das Sinn?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Worrier

Ja, ich find's super. Gerade wegen den AVB => gutes Preis/Leistungsverhältnis. Wobei ich die HUK bevorzugen würde.

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Xeronas
vor 17 Minuten schrieb Worrier:

Wobei ich die HUK bevorzugen würde.

Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.

Btw hat er nicht mal die Gesellschaft benannt, da frag ich mich, wie man unbekannte AVB nach Preis/Leistung beurteilen vermag...

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Worrier

@Xeronas Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! B-)

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Zanzara

Ache auf mein Haupt.

Alte Leipziger ist das.

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Thomas_384

Lies das hier - das sind gut investierte Minuten / 1,5 Stunden.

 

 

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Zanzara

Danke für den Link. Gibt es denn Leute die auch eine BU über das Bruttogehalt bezahlen und Zuschuss vom Arbeitgeber bezahlen? Da es keine Gesundheitsüberprüfung gibt, klang das für mich halt sehr attraktiv. Und wenn man die BU nicht in Anspruch nimmt, bekommt man am Ende der Laufzeit noch einen Teil zurück 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Schicht 2 ist im Leistungsfall immer voll in der GKV zu verbeitragen (AN+AG Beitrag), voll zu versteuern. Im Leistungsfall bleibt also denkbar wenig netto von der brutto BU Rente. Der Fortbestand als Schicht 2 ist an den Verbleib beim Arbeitgeber gekoppelt. Eine private, ungeförderte  Fortführung ist zwar auch bei AG Wechsel denkbar, Behandlung im Leistungsfall aber voraussichtlich so, als wäre es weiterhin eine Schicht 2 BU-Rente.

 

Allein diese Kombination an Nachteilen spricht gänzlich gegen eine Schicht 2 Umsetzung.

 

Von 1500 Euro Brutto BU Rente bleiben grob 1160 netto BU Rente übrig, vorausgesetzt nur diese als Einkommen (sonst höherer Grenzsteuersatz). Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig ... Allein der Durchschnittsverdiener GRV 07/2019 erwirbt pro Monat GRV Ansprüche für 578 Euro mtl., die er im BU Leistungsfall voraussichtlich nicht mehr erwirbt. Zieht man das runter, bleiben real noch knappe 580 Euro tatsächlich verfügbare BU Leistung. Sinnlos, kann man es auch gleich lassen ...

 

Dazu noch die Ausgestaltung bis Endalter 62. Allein die Lücke 62 auf 67 sind schon 90.000 Euro heutiger Kaufkraft. Um den Kaufkraftverlust bis 62 bereinigt mal wenigstens grob 144.000 Euro. Steigt die Regelaltersrente in den nächsten 30 Jahren auf 70 an, werden es schon grob 230.000 Lücke sein, Überschlagsrechnung. Und das basierend allein auf dieser Hartz 4 Vermeidungspolice.

 

Nur die Kollision mit einer Natursteinmauer könnte mich dazu bringen so etwas grundlos abzuschließen.

 

 

 

 

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Xeronas
vor 4 Minuten schrieb polydeikes:

Schicht 2 ist im Leistungsfall immer voll in der GKV zu verbeitragen (AN+AG Beitrag), voll zu versteuern. Im Leistungsfall bleibt also denkbar wenig netto von der brutto BU Rente. Der Fortbestand als Schicht 2 ist an den Verbleib beim Arbeitgeber gekoppelt. Eine private, ungeförderte  Fortführung ist zwar auch bei AG Wechsel denkbar, Behandlung im Leistungsfall aber voraussichtlich so, als wäre es weiterhin eine Schicht 2 BU-Rente

Ich hatte bisher gedacht, dass bei einer privaten Fortführung einer BU aus ursprünglich Schicht 2 im Leistungsfall wie Schicht 3 behandelt wird.

 

Hattest du schon Referenzfälle?

 

Meine Denke war bisher recht trivial, wenn anscheindend auch falsch: 

Lasse ich die BU bei AG-Wechsel weiter in Schicht 2, so muss ich im Leistungsfall auch die Abzüge gem. Schicht 2 tragen. Führe ich den BU Vertrag unter Verzicht auf die Förderung bei AG-Wechsel in Schicht 3 privat weiter, dann nur Abzüge gem. Schicht 3.

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polydeikes

Bei reinen Kapitalpolicen ist das auch so. Bei Risikoabsicherung, siehe Rechtsprechung.

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42long
Am 2.2.2019 um 09:40 von polydeikes:

Schicht 2 ist im Leistungsfall immer voll in der GKV zu verbeitragen (AN+AG Beitrag), voll zu versteuern. Im Leistungsfall bleibt also denkbar wenig netto von der brutto BU Rente. Der Fortbestand als Schicht 2 ist an den Verbleib beim Arbeitgeber gekoppelt. Eine private, ungeförderte  Fortführung ist zwar auch bei AG Wechsel denkbar, Behandlung im Leistungsfall aber voraussichtlich so, als wäre es weiterhin eine Schicht 2 BU-Rente.

 

Allein diese Kombination an Nachteilen spricht gänzlich gegen eine Schicht 2 Umsetzung.

hallo, ich bin in einer ähnlichen Situation, wie die von Threadersteller aufgezeigt.

 

Ich kann noch eine BU ohne Gesundheitsprüfung abschließen, was dann sozusagen von meinem AG "gesponsort" ist. Die Versicherungssumme liegt bei knapp 3000 €.

 

Es gibt hierbei auch für mich zwei Varianten, wie sie hier auch schon aufgezeigt wurden: 1) Ich zahle die Beiträge aus meinem Netto. Nach der hier aufgezeigten Definition würde dies dann der "Schicht 3" zugerechnet. 2) Variante #2: Als sog. "Direktversicherung". Hierfür zahle ich dann nichts von meinem Netto, sondern die Beiträge werden von einem arbeitgeberfinanzierten Budget bezahlt, von dem man sich bei uns einen Dienstwagen oder wie hier jetzt eine BU leisten kann. Dann würde im Leistungsfall allerdings die volle Versteuerung greifen (somit hier der Sicht 1 (oder 2?) zuzuordnen). 

 

Lt. des Versicherungsvertreters wäre die Variante #1 auch die von ihm empfohlene, zum einen wegen dem aufgezeigten Steueraspekt, zum anderen weil der Versicherungsnehmer aber auch der AG ist und die ich die Versicherung nicht einfach "mitnehmen" könnte in dem Fall, dass ich den AG wechseln würde.

 

Frage: Ist das wirklich so, oder gibt es da nicht irgendwelche gesetzlichen Regelungen, die entweder die "Übernahme" (a) durch einen neuen AG zu selben Bedingungen erlaubt oder (b) durch die versicherte Person (ich) selbst? Ich nehme ja an, dass dessen unbenommen die Versicherungsbedingungen unverändert blieben!?

 

Am 2.2.2019 um 10:00 von polydeikes:

Bei reinen Kapitalpolicen ist das auch so. Bei Risikoabsicherung, siehe Rechtsprechung.

Ich glaube genau den Fall diskutiert ihr ja hier. Aber was ist in diesem Zusammenhang eine "Kapitalpolice"? Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

 

Servus

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