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4R3S

Vorsteuer bei vorangegangen Investitionen

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4R3S

Hi, 

 

soweit ich weiß bin ich in der Lage in ein Unternehmen Anlagevermögen in die Bilanz einzubringen. 

Bedeutet, wenn ich einen Computer habe, dann kann ich diesen ins Anlagevermögen - bei der Gründung des Unternehmens - überführen.

Was mich jetzt jedoch interessiert ist, ob ich dafür die Vorsteuer von diesen erworbenen Produkten zurückverlangen kann. Auch wenn der Kauf vor der Unternehmensgründung stattgefunden hat.

Was meint ihr?

 

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utopie84

Geht mWn nicht.

 

OFD Frankfurt/M. v. 24.02.2010 - S 7316 A - 2 - St 111 Tz. 3.1

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4R3S
· bearbeitet von 4R3S

Heute mit einem Steuerberater geredet. Der meinte, dass man es wohl doch durchführen könnte.

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