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Holzhirsch

BHW BauSparvertrag DV3

Empfohlene Beiträge

Holzhirsch
· bearbeitet von Holzhirsch

Guten Tag,

 

ich habe den im Titel genannten Bausparvertrag.

 

Da die Verzinsung nur bei 1% liegt und ich das Darlehen nicht benötige, frage ich mich, ob ich diesen nicht einfach kündigen sollte.

 

Er wurde nur mit vermögenswirksamen Leistungen bespart, diese bekomme ich aber bei meinem neuen Arbeitgeber nicht mehr, Wohnungsbauprämie auch nicht.
Die 7 Jahre sind auch dieses Jahr rum (Vertragsbeginn Juli 2012).

Sind knapp 3k drauf, die ich gerne anders investieren würde.

 

Kann ich diesen dann direkt zum 31.7.2019 kündigen und mir auszahlen lassen?

 

Könnt ihr mir sagen, was das dann an Gebühren kosten würde?

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odensee
vor 8 Minuten schrieb Holzhirsch:

Kann ich diesen dann direkt zum 31.7.2019 kündigen und mir auszahlen lassen?

 

Könnt ihr mir sagen, was das dann an Gebühren kosten würde?

Was sagt denn der BHW-Verkäufer deines Vertrauens dazu? Der muss es wissen....

 

Gibt es deine / eure Immobilienpläne noch oder hat sich da was geändert? Falls immer noch Immo-Wunsch: ich würde das Geld einfach auf dem Bausparer lassen. 3K "sicher" angelegt zu 1% ist angesichts Immobilienplanungen nicht ganz dumm.

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Cai Shen

 

§  15 Kündigung des Bausparvertrages

(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die  Rückzahlung  seines  Bausparguthabens frühestens sechs Monate nach  Eingang seiner  Kündigung verlangen, für Bausparverträge mit Guthaben von nicht mehr als 1.500 EUR bei Vorliegen eines wichtigen Grundes  unverzüglich.

 

 

 

 

(2) Die  Bausparkasse  

berechnet dem Bausparer für besondere,  über  den regelmäßigen  Vertragsablauf  hinausgehende Leistungen, Entgelte / Gebühren  nach  Maßgabe ihrer Gebührentabelle in der jeweils gültigen  Fassung. Die  Bausparkasse  stellt  die Gebührentabelle dem Bausparer auf Anforderung zur Verfügung. (3) Erbringt  die Bausparkasse  im Auftrag des Bausparers  oder  in dessen mutmaßlichem  Interesse Leistungen, die nicht in der Gebührentabelle enthalten sind  und die nach  den Umständen zu urteilen  nur gegen eine  Vergütung zu erwarten  sind, kann sie dem Bausparer hierfür im Einklang  mit den gesetzlichen  Vorschriften  ein angemessenes  Entgelt in Rechnung stellen.

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Holzhirsch
vor 22 Minuten schrieb odensee:

Was sagt denn der BHW-Verkäufer deines Vertrauens dazu? Der muss es wissen....

 

Gibt es deine / eure Immobilienpläne noch oder hat sich da was geändert? Falls immer noch Immo-Wunsch: ich würde das Geld einfach auf dem Bausparer lassen. 3K "sicher" angelegt zu 1% ist angesichts Immobilienplanungen nicht ganz dumm.

Beantwortet mir die Fragen leider nicht ansatzweise per Postbox und auf ein "Verkaufsgespräch" per Telefon oder vor Ort habe ich einfach keine Lust.

 

Immo-Wunsch gibt es noch, allerdings wissen wir nicht ansatzweise wann oder wo (ggf. verlassen wir Deutschland). Von der 1% Verzinsung muss man auch noch die jährlichen Gebühren abziehen.

 

vor 21 Minuten schrieb Cai Shen:

 

§  15 Kündigung des Bausparvertrages

(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die  Rückzahlung  seines  Bausparguthabens frühestens sechs Monate nach  Eingang seiner  Kündigung verlangen, für Bausparverträge mit Guthaben von nicht mehr als 1.500 EUR bei Vorliegen eines wichtigen Grundes  unverzüglich.

 

 

 

 

(2) Die  Bausparkasse  

berechnet dem Bausparer für besondere,  über  den regelmäßigen  Vertragsablauf  hinausgehende Leistungen, Entgelte / Gebühren  nach  Maßgabe ihrer Gebührentabelle in der jeweils gültigen  Fassung. Die  Bausparkasse  stellt  die Gebührentabelle dem Bausparer auf Anforderung zur Verfügung. (3) Erbringt  die Bausparkasse  im Auftrag des Bausparers  oder  in dessen mutmaßlichem  Interesse Leistungen, die nicht in der Gebührentabelle enthalten sind  und die nach  den Umständen zu urteilen  nur gegen eine  Vergütung zu erwarten  sind, kann sie dem Bausparer hierfür im Einklang  mit den gesetzlichen  Vorschriften  ein angemessenes  Entgelt in Rechnung stellen.

Genau daraus werde ich nicht schlau. §15 (1) scheint nicht zu greifen, da über 1,5k und wenn, würde ich das komplette Guthaben auszahlen lassen.

Die Gebührentabelle ist für mich nicht durchschaubar. Ich verstehe nicht, was davon bei mir zutrifft und was nicht. Kündigung 100€ lese ich da? Aber was kostet das es, das Guthaben auszuzahlen? Oder ist das bei der Kündigung inklusive?

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Cai Shen
Gerade eben schrieb Holzhirsch:

Kündigung 100€ lese ich da?

Na wunderbar, Fall gelöst.

Zum 31.02.2019 kündigen und die BHW überweist das Geld abzüglich 100 € im August.

 

Um die 100 € zu sparen, würde ich schauen, wann der Bausparer regulär zuteilungsreif ist.

Bei konstanter Zahlung der Regelsparrate müsste der BSV ungefähr im 10. Jahr soweit sein.
Wenn das Geld nicht dringend benötigt wird, vielleicht eine Option, da als einlagengesichertes Festgeld über 2-3 Jahre durchaus konkurrenzfähig.

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Walter White

Ich würde nicht kündigen, sondern zuteilen lassen wenn denn zuteilungreif.

 

Du hast bestimmt ein entsprechendes Schreiben erhalten oder im Online Banking kannst du das sofort erledigen.

 

Ich habe das vor 2 Wochen so Gemacht per BHW online.  Zuteilung annehmen, Per sofort abrechnen und überweisen lassen auf dein Konto. Dauert gut eine Woche dann hast du das Geld. Die Knöpfen dir für 2019 noch einmal die Service Pauschale von 12 Euro ab.

 

Falls noch nicht zuteilungreif könntest du überlegen, so hatte ich das gemacht, wenn denn möglich die monatliche Rate zu erhöhen, 1% ist immer noch ein guter Deal bis zur Zuteilung.

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Holzhirsch
vor 28 Minuten schrieb Cai Shen:

Na wunderbar, Fall gelöst.

Zum 31.02.2019 kündigen und die BHW überweist das Geld abzüglich 100 € im August.

 

Um die 100 € zu sparen, würde ich schauen, wann der Bausparer regulär zuteilungsreif ist.

Bei konstanter Zahlung der Regelsparrate müsste der BSV ungefähr im 10. Jahr soweit sein.
Wenn das Geld nicht dringend benötigt wird, vielleicht eine Option, da als einlagengesichertes Festgeld über 2-3 Jahre durchaus konkurrenzfähig.

Klingt recht einfach, ja.

 

Wie kommst du jetzt auf den 31.02.? Wäre das dann nicht innerhalb der Sperrfrist (7 Jahre)?

 

Die Summe ist auf 10k festgelegt, daher wäre der Vertrag erst mit 5k zuteilungsreif, oder? Ich bespare ihn nicht mehr und möchte auch keine Sondereinzahlungen durchführen, die kosten dann ja bestimmt auch wieder etwas.

 

Wenn es wirklich 1% wäre, was ich bekomme, sicherlich nicht ganz uninteressant, aber ich blick immer noch nicht ganz durch, was etwas kostet und was nicht.

vor 17 Minuten schrieb Walter White:

Ich würde nicht kündigen, sondern zuteilen lassen wenn denn zuteilungreif.

 

Du hast bestimmt ein entsprechendes Schreiben erhalten oder im Online Banking kannst du das sofort erledigen.

 

Ich habe das vor 2 Wochen so Gemacht per BHW online.  Zuteilung annehmen, Per sofort abrechnen und überweisen lassen auf dein Konto. Dauert gut eine Woche dann hast du das Geld. Die Knöpfen dir für 2019 noch einmal die Service Pauschale von 12 Euro ab.

 

Falls noch nicht zuteilungreif könntest du überlegen, so hatte ich das gemacht, wenn denn möglich die monatliche Rate zu erhöhen, 1% ist immer noch ein guter Deal bis zur Zuteilung.

Leider noch nicht zuteilungsreif und wird auch nicht mehr bespart.

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Cai Shen
vor 1 Stunde schrieb Holzhirsch:

Die 7 Jahre sind auch dieses Jahr rum (Vertragsbeginn Juli 2012).

Sorry, bei mir sind nur die 7 Jahre angekommen, 31.02. wird eh schwierig :wacko:

 

Also zum 31.07.19 kündigen und gegen Januar/Februar 2020 mit dem Geldeingang rechnen.

Ich würde mich trotzdem zu den Fortführungsmöglichkeiten des Vertrags und dem vorraussichtlichen Zuteilungstermin informieren.

Mit 1% Verzinsung liegt man aktuell ganz am obereren Ende vergleichbarer Banksparpläne, auch wenn die Servicepauschale das auf 0,6% p.a. effektiv runterzieht.

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
vor 17 Minuten schrieb Cai Shen:

Ich würde mich trotzdem zu den Fortführungsmöglichkeiten des Vertrags und dem vorraussichtlichen Zuteilungstermin informieren.

Mit 1% Verzinsung liegt man aktuell ganz am obereren Ende vergleichbarer Banksparpläne, auch wenn die Servicepauschale das auf 0,6% p.a. effektiv runterzieht.

Das unterschreibe ich formlos, ich habe wie o.g. meine Sparrate noch deutlich erhöht (geht auch alles online)  um a) schnell in Zuteilung zu kommen , b) 1% war bis dahin voll in Ordnung, da würde ich gar nicht groß nachdenken bei aktueller Zinslage. ;)

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Cai Shen
vor 11 Minuten schrieb Walter White:

ich habe wie o.g. meine Sparrate noch deutlich erhöht

Genau deshalb hilft nur ein Telefonat mit der BSK, weil die Anbieter abhängig vom Vertrag teils nur die Regelsparleistung zulassen, siehe Debeka Faden.
Wenn der Vertrag noch deutlich mehr als 5 Jahre braucht, kommt die Servicepauschale wieder in die Nähe der Kündigungsgebühr.

 

Außerdem hält der Vertrag auch das Konstrukt der Wahlzuteilung parat, das kann ich nicht ad hoc einschätzen und habe auch keine Lust mich einzulesen.
 

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bondholder
vor einer Stunde schrieb Holzhirsch:

Ich bespare ihn nicht mehr und möchte auch keine Sondereinzahlungen durchführen, die kosten dann ja bestimmt auch wieder etwas.

Die Kosten hast du mit Unterschrift der (für einen reinen VL-Vertrag) hohen Bausparsumme bereits bezahlt. Bis zu welchem Betrag die Bausparkasse höhere Einzahlungen annimmt, kannst du dort erfragen.

 

Welche Alternativanlage des Geldes planst du? Erwartest du damit eine höhere Rendite?

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Shong09
Am 13.2.2019 um 11:48 schrieb Holzhirsch:

1.Die Summe ist auf 10k festgelegt, daher wäre der Vertrag erst mit 5k zuteilungsreif, oder? Ich bespare ihn nicht mehr und möchte auch keine Sondereinzahlungen durchführen, die kosten dann ja bestimmt auch wieder etwas.

 

2.Wenn es wirklich 1% wäre, was ich bekomme, sicherlich nicht ganz uninteressant, aber ich blick immer noch nicht ganz durch, was etwas kostet und was nicht.

Leider noch nicht zuteilungsreif und wird auch nicht mehr bespart.

1. Zuteilung erfolgt auch bei vielen Beträgen schon ab 35/40%

2. Von den 1% Verzinsung musst natürlich Kontoführungsgebühren abziehen, dürfte dann bei ca. 0 liegen. Aber da bei Kündigung 100€ zahlen musst, darfst du die als netto Zinsen auf die Jahre verteilen, und bist wahrscheinlich bei über 1% Verzinsung.

 

3. Guck in die Vertragsbedingungen, ob nicht evtl. sowas wie Bonuszinsen bei nicht Annahme des Darlehens bei bestimmter Vertragslaufzeit (meist zwischen 7 und 10) abgreifbar sind.

Bei der BSK (nicht Vertreter) anrufen, da sind meist kompetente Mitarbeiter, die gut Auskunft erteilen ohne was zu verkaufen. 

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Holzhirsch
Am 2/13/2019 um 13:14 schrieb bondholder:

Die Kosten hast du mit Unterschrift der (für einen reinen VL-Vertrag) hohen Bausparsumme bereits bezahlt. Bis zu welchem Betrag die Bausparkasse höhere Einzahlungen annimmt, kannst du dort erfragen.

 

Welche Alternativanlage des Geldes planst du? Erwartest du damit eine höhere Rendite?

Als Alternativanlage könnte ich mir gut vorstellen, das Geld in einen All Country World ETF oder so zu stecken. Das wäre mir sicher genug und ja, ich erhoffe mir tatsächlich eine höhere Rendite, Flexibilität und Unabhängigkeit.

 

Bin aber auch für Alternativen offen, falls jemand die Idee für Schwachsinn hält.

 

Was mich vor allem an dem  Bausparvertrag stört, ist diese Abhängigkeit von Kündigungsfristen, der Kommunikation mit der Bank etc. und dazu noch die Gebühren hier und da. Mir werden auch meine Fragen nicht verständlich beantwortet und statt dessen nur Standard Formulierungen immer wieder zugeschickt. Kann ich natürlich auch irgendwo verstehen, dass die mir nicht sagen wollen, wie ich am günstigsten da raus komme. Frage mich halt nur, wofür dann die Service Gebühren sind, die ja sicherlich in den Abschlussgebühren mit drin waren.

 

Die Gebühren fallen zwar bei anderen Produkten auch an, allerdings nicht in dieser Höhe und ich hätte dann auch endlich das Thema vom Tisch. Die Zeit, die es kostet, sich mit so etwas zu beschäftigen, kostet mich mehr, als das , was es mir einbringt. Mir kommt das alles auch irgendwie so lahm und altbacken vor. Gut, sind ja auch schon fast 7 Jahre her. Wollte halt nur irgendwie die VL sammeln und da braucht man ja leider solche Konstrukte.

 

Meine Riester Rente (hier Link zum Thread einfügen) treibt mir auch immer noch den Schweiß auf die Stirn.

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bondholder
vor 17 Minuten schrieb Holzhirsch:

Als Alternativanlage könnte ich mir gut vorstellen, das Geld in einen All Country World ETF oder so zu stecken. Das wäre mir sicher genug und ja, ich erhoffe mir tatsächlich eine höhere Rendite, Flexibilität und Unabhängigkeit.

Ist dieser Bausparvertrag deine einzige risikoarme Geldanlage?

Warum willst du deine Aktienquote erhöhen – gibt es dafür einen guten Grund?

 

Zitat

Bin aber auch für Alternativen offen, falls jemand die Idee für Schwachsinn hält.

Was spricht gegen ein Tagesgeldkonto?

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bondholder
vor 33 Minuten schrieb Holzhirsch:

Wollte halt nur irgendwie die VL sammeln und da braucht man ja leider solche Konstrukte.

Einen 10.000-Euro-Bausparvertrag braucht niemand, um VL inklusive Subventionen mitzunehmen. Da hast du dich übers Ohr hauen lassen.

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Walter White
vor 15 Stunden schrieb Holzhirsch:

und ich hätte dann auch endlich das Thema vom Tisch.

Dann kündige einfach und gut ist. Kündigungsfrist sollte 6 Monate betragen (das steht so in meinen Vertragsbedingungen). Wenn es in deine Asset Al. passt kannst du das Geld sicherlich in einen All World ETF stecken, alternativ eben TG/FG oder einen Sparbrief wenn es denn in den risikolosen Teil fließen soll. 

 

Für VL reicht ein normaler Banksparplan, wie z.B. bei der ING oder Degussa (Mein Favorit)

 

https://www.ing-diba.de/sparen/vermoegenswirksame-leistungen/

 

https://www.degussa-bank.de/vlsparen

 

 

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Holzhirsch
Am 2/16/2019 um 22:21 schrieb bondholder:

Ist dieser Bausparvertrag deine einzige risikoarme Geldanlage?

Warum willst du deine Aktienquote erhöhen – gibt es dafür einen guten Grund?

 

Was spricht gegen ein Tagesgeldkonto?

Ich habe noch eine eiserne Reserve in Form von drei Monatsgehältern. Oder welche Risiken meinst du? 

 

Am 2/16/2019 um 22:32 schrieb bondholder:

Einen 10.000-Euro-Bausparvertrag braucht niemand, um VL inklusive Subventionen mitzunehmen. Da hast du dich übers Ohr hauen lassen.

Jetzt wo du es sagst. Aber finde das mal als junger Azubi im ersten Lehrjahr selbst heraus. Immer wieder schlimm, was “Berater” einem so verkaufen. Finde der Name sollte geschützt werden und nicht mehr von Verkäufern genutzt werden dürfen.

 

Am 2/17/2019 um 13:40 schrieb Walter White:

Dann kündige einfach und gut ist. Kündigungsfrist sollte 6 Monate betragen (das steht so in meinen Vertragsbedingungen). Wenn es in deine Asset Al. passt kannst du das Geld sicherlich in einen All World ETF stecken, alternativ eben TG/FG oder einen Sparbrief wenn es denn in den risikolosen Teil fließen soll. 

 

Für VL reicht ein normaler Banksparplan, wie z.B. bei der ING oder Degussa (Mein Favorit)

 

https://www.ing-diba.de/sparen/vermoegenswirksame-leistungen/

 

https://www.degussa-bank.de/vlsparen

 

 

Hört sich solide an. Danke für den Tipp. Falls ich noch einmal irgendwo VL bekomme, werde ich eine solche Variante in Betracht ziehen.

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Walter White
vor 4 Minuten schrieb Holzhirsch:

Oder welche Risiken meinst du? 

Er meint wohl deinen risikolosen Anteil deiner Geldanlage wie TG/FG/Sparbriefe usw, unabhängig von deiner "Eisernen Reserve", deiner Liquidität.

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Holzhirsch
vor 5 Minuten schrieb Walter White:

Er meint wohl deinen risikolosen Anteil deiner Geldanlage wie TG/FG/Sparbriefe usw, unabhängig von deiner "Eisernen Reserve", deiner Liquidität.

Achso. Habe ich nicht. Da war mir bisher immer das Risiko der Opportunitätskosten und Inflation zu hoch.

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
vor 4 Minuten schrieb Holzhirsch:

Achso. Habe ich nicht.

Also 100% Aktien? Sportlich, ich und viele Investoren hier machen diesen Fehler nicht. Sicherheit kostet eben Inflation und eventuelle Kosten, denk man in Ruhe darüber nach.

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Nachdenklich
vor 3 Stunden schrieb Holzhirsch:

Achso. Habe ich nicht. Da war mir bisher immer das Risiko der Opportunitätskosten und Inflation zu hoch.

Das kann ich gut verstehen. Ich halte das auch nicht für einen Fehler. Auch nach längerem Nachdenken nicht.

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Holzhirsch

Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist: Bei den 7 Jahren, die man warten muss. Rechnet man da ab der letzten Einzahlung oder ab Vertragsbeginn?

In meinem Beispiel habe ich nur vermögenswirksame Leistungen selbst eingezahlt. Heißt das, ich muss ab der letzten Einzahlung +7 Jahre rechnen, damit diese nicht verloren gehen?

Ich würde wirklich ungern die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen verlieren.

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chirlu
vor 5 Stunden von Holzhirsch:

Ich würde wirklich ungern die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen verlieren.

 

Verlorengehen können nur die beim Finanzamt vorgemerkten Arbeitnehmersparzulagen (falls du auf die Anspruch hast). Das Ende der Sperrfrist steht u.a. im Steuerbescheid.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 17 Stunden von Holzhirsch:

Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist: Bei den 7 Jahren, die man warten muss. Rechnet man da ab der letzten Einzahlung oder ab Vertragsbeginn?

Die Sperrfrist von 7 Jahren gilt ab Vertragsbeginn.

Verlieren kannst du die VL nicht.

vor 11 Stunden von chirlu:

 

 Das Ende der Sperrfrist steht u.a. im Steuerbescheid.

Du meinst bestimmt die Steuerbescheinigung von der BHW.

Den Steuerbescheid bekommst du vom Finanzamt.  ;)

Anscheinend hat chirlu Recht, wenn es um die Sparzulage geht.

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chirlu
vor 2 Stunden von BigSpender09:

Du meinst bestimmt die Steuerbescheinigung von der BHW.

Den Steuerbescheid bekommst du vom Finanzamt.  ;)

 

Ich meine den Steuerbescheid (vom Finanzamt), in dem die Arbeitnehmersparzulage festgesetzt wird.

 

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