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Gegendenstrom

Wie werden realisierte Kursverluste mit realisierten Kursgewinnen besteuert?

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Gegendenstrom

Liebe Community,

 

ich bin neu hier im Forum und auf der Suche nach erfahrenen Investoren die mir meine Frage beantworten können.

Ich frage mich wie ETFs (bzw. Aktien) bei realisierten Kursgewinnen und realisierten Kursverlusten besteuert werden.

Dabei geht es mir nicht um die jeweiligen Sätze etc. sondern nur um das Grundprinzip.

 

Angenommen ich verkaufe im Jahr 2019 folgende ETFs:

 

Ich verkaufe meine Anteile am ETF XY in Höhe von 10.000 Euro und realisiere dabei Kursverlust in Höhe von 1.000 Euro im April 2019.

Gleichzeitig verkaufe ich meine Anteile am ETF XZ und realisiere dabei Kursgewinn Höhe von 1.000 Euro im April 2019.

 

Ich wäre also bei +/- 0. Werden im Jahr 2019 die 1.000 Euro besteuert? 

 

Hintergrund der Frage:

Wenn die 1.000 Euro der Kursgewinne durch den ETF XY nicht besteuert werden würden (sprich sie werden mit den anderen verrechnet), könnte ich durch das kurzzeitige realisieren von Kursverlusten und wenig spätere Reinvestieren Steuern umgehen.

 

 

 

Ich bedanke mich im Voraus für das geteilte Fachwissen sowie die Zeit/Energie die für die Beantwortung meiner Frage investiert wird.

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odensee
vor 25 Minuten schrieb Gegendenstrom:

Ich wäre also bei +/- 0. Werden im Jahr 2019 die 1.000 Euro besteuert?

Nein.

 

vor 25 Minuten schrieb Gegendenstrom:

Wenn die 1.000 Euro der Kursgewinne durch den ETF XY nicht besteuert werden würden (sprich sie werden mit den anderen verrechnet), könnte ich durch das kurzzeitige realisieren von Kursverlusten und wenig spätere Reinvestieren Steuern umgehen.

Nein, kannst du nicht. Du kannst nur die Besteuerung zeitlich verschieben.

 

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Cai Shen
vor 3 Minuten schrieb odensee:

Du kannst nur die Besteuerung zeitlich verschieben.

Völlig korrekt. Für einen Anfänger vielleicht verständlicher, wenn man nochmal etwas weiter ausholt.

 

Wird 2019 der Verlust ohne Ausgleich mit anderen Gewinnen realisiert, landen 1.000 Euro im steuerlichen Verlustverrechnungstopf der Bank.
Diesen nimmst du mit ins nächste Jahr und kannst ihn dann "verbrauchen", erst danach würde der Sparerfreibetrag von 801 € bzw. in Höhe deines Freistellungsauftrags angerechnet.

Das steuerliche Ergebnis wäre also identisch, wenn 2019 Verluste anfallen und erst 2020 ff. die Gewinne realisiert werden.

 

Sollten jedoch am Ende des Jahres noch Teile des Sparerfreibetrags übrig sein, könnte man darüber nachdenken ein paar Gewinne zu realsieren.
Unverbrauchte Freibeträge verfallen nämlich am Jahresende.
In die Gegenrichtung gedacht ist die Überlegung also gar nicht so abwegig. ;)

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beamter97

Da das ganze ja nun unter die Regelungen der geänderten Investmentbesteuerung fällt, sollten wir ein paar Randbedingungen wissen:

War das Kaufdatum der Fonds vor oder nach dem 1.1.2018

Wie hoch war das steuerliche Ergebnis aus den fiktiven Verkäufen zum 1.1.2018?

Gab es zum 1.1.2018  ausschüttungssgleiche Erträge?

Wurde zum 1.1.2019 eine Vorabpauschale versteuert?

 

Ich hoffe, mit diesen Fragen zur vollständigen Verwirrung beigetragen zu haben.

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