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DenominationPax

Denkfehler? Lohnt sich diese Riester-Version nicht generell?

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Verunsicherter
· bearbeitet von Verunsicherter
vor 4 Stunden schrieb Knacker:

Alle Achtung, Du hast Dir mit Deinem Pseudonym eine treffliche Bezeichnung zugelegt.

 

Natürlich kann sich die Steuergesetzgebung im Laufe der Jahrzehnte ändern, aber dann kannst Du eventuell reagieren indem Du

- eben doch die Rente akzeptierst oder

- das Kapital zur Schuldentilgung von Immobilienschulden verwendest und/oder

- Deine Immobilie barrierefreie (altersgerecht) umbauen lässt und

- bei den beiden vorgenannten so viel Kapital im Vertrag lässt, dass eine Kleinbetragsrente ausbezahlt werden muss.

Ich mach mir halt Gedanken. Immobilie will ich keine verriestern! Kleinbeitragsrente wäre ok, aber 38 jahre das geld stehen lassen????

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Berno
· bearbeitet von Berno

Habe ich das richtig verstanden, dass die förderschädliche Kündigung mit 12/62-Regelung (50% der Erträge steuerfrei) nur für den ungeförderten Beitragsanteil gilt?

 

Für den geförderten Teil (aktuell bis 2.100 € p.a.) kann ich zwar förderschädlich kündigen, muss aber dann zum aktuellen Steuersatz versteuern.

 

 

Ich beziehe mich dabei auf das PDF von Fairr: https://www.fairr.de/assets/media/rundum-fairriester.pdf

Dort wird die 12/62-Regelung immer nur in Verbindung mit dem ungeförderten Teil genannt:

 

Seite 15, oben:

"Beim geförderten Teil Deines fairriester-Vermögens kannst Du Dir zum Rentenbeginn bis zu 30 % auszahlen lassen (siehe Kapitel Verrentung und Kapitalauszahlungen, S. 20) Dein fairriester wird mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Für den ungeförderten Teil Deines fairriester-Vermögens kannst Du bei Entnahmen die sogenannte 12/62-Regelung in Anspruch nehmen."

 

 

 

Edit:

Habe gerade mit fairr telefoniert. Durch die förderschädliche Entnahme (=Kündigung) und damit der Rückzahlung der Steuervorteile und Zulagen wird aus dem vormals geförderten Kapital auf einmal ungefördertes Kapital. Darauf kann dann die 12/62-Regelung angewendet werden.

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 18 Stunden von Berno:

Habe ich das richtig verstanden, dass die förderschädliche Kündigung mit 12/62-Regelung (50% der Erträge steuerfrei) nur für den ungeförderten Beitragsanteil gilt?

So schreibt es zumindest fairr. Wir haben hier festgestellt, dass mit einer förderschädlichen Kündigung auch der geförderte Anteil zum ungeförderten mutiert, so dass alles ungefördert ist.

vor 18 Stunden von Berno:

Für den geförderten Teil (aktuell bis 2.100 € p.a.) kann ich zwar förderschädlich kündigen, muss aber dann zum aktuellen Steuersatz versteuern.

Dir wird die Förderung abgezogen und bei einem eventuell verbleibenden Gewinn musst Du diesen voll zum aktuellen Steuersatz oder nach der 12/62er-Regelung zur Hälfte versteuern.

vor 18 Stunden von Berno:

Ich beziehe mich dabei auf das PDF von Fairr: https://www.fairr.de/assets/media/rundum-fairriester.pdf

Dort wird die 12/62-Regelung immer nur in Verbindung mit dem ungeförderten Teil genannt:

Das haben die sicher auch so gemeint.

 

vor 18 Stunden von Berno:

Habe gerade mit fairr telefoniert. Durch die förderschädliche Entnahme (=Kündigung) und damit der Rückzahlung der Steuervorteile und Zulagen wird aus dem vormals geförderten Kapital auf einmal ungefördertes Kapital. Darauf kann dann die 12/62-Regelung angewendet werden.

Das ist nur eine logische Schlussfolgerung. Obwohl wir diese These hier erst vor kurzem aufgestellt haben, bin ich immer noch ein wenig am zweifeln, weil ich es bisher nirgendwo offiziell lesen konnte.

Man könnte meinen, fairr habe sich aktuell hier informiert. Warum sonst steht es so nicht in ihrer Infoschrift. Nebenbei würde mich interessieren, ob die 12/62er-Regelung auch für Riesterfonds-Sparpläne ohne Versicherungsmantel angewendet werden kann.

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Verunsicherter

Hi,

 

lese Dir mal das BMF-Schreiben durch. Da steht alles drin. Wenn unsicher bist, gehe zum Steuerberater.

 

Bei Kündigung musst die Steuervorteile (stehen auf den Steuerbescheinigungen auf Seite 1 unten umrahmt "Altervorsorge") und Zulagen 1:1 zurückgezahlt werden bzw. werden direkt vom Guthaben abgezogen.

 

Der daraus resultierende Betrag wird ausgezahlt. Ist dieser höher als der eingezahlte Eigenanteil, wird die differenz versteuert. Über die Anlage R. Ist dieser geringer, wirkt er sich steuermindernd aus. Aber direkt auf dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Auszahlung. Meist lohnt es sich, den Betrag stehen zu lassen bis man evlt. mal ein schlechtes Jahr hatte mit geringem zu versteuerndem Einkommen.

 

Habe für mich entschieden, meinen WohnRiester stehen zu lassen, bis ich das Geld mal benötige. Witzigerweise bin ich aber so froh, dass ich das ganze Konstrukt noch rechtzeitig verstanden habe, da bei mir jetzt spontan ein Wohnungskauf ansteht. Ohne das Wissen der letzten Monate hätte ich das Vermögen bei der ZfA beantragt für wohnwirtschaftliche Zwecke und hätte meine Immo verriestert.

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BakingBread

Hi zusammen :)

Das hier ist mein erster Beitrag, deshlab bitte um Nachsicht, sofern ich die ein oder andere Sache ggfs. nicht beachte. Ich bin aber dennoch dankbar für jede gut gemeinte Kritik.

 

Ich glaube aber, das die folgenden Links zu diesem Thema hier passen und die Diskussion neu entfachen könnten:

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

Beste Grüße,

 

Baking Bread

 

 

 

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fgk
· bearbeitet von fgk
vor 1 Stunde von BakingBread:

 

Ich glaube aber, das die folgenden Links zu diesem Thema hier passen und die Diskussion neu entfachen könnte

So lange das Depot bei Kündigung im Minus ist, erübrigt sich wohl die Diskussion, wie angefallene Gewinne zu versteuern sind….

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tyr
· bearbeitet von tyr

Warum sollte man sich Videos zu fairr anschauen? Im Forum ist alles bekannt. Die fairr-Kunden haben nur die hier seit spätestens 2009 bekannten Riester-Grundlagen von aktivem Fondsmanagement innerhalb des Riesterkapitals mit 100% Beitragsgarantie noch einmal durchgespielt.

 

Vielleicht gibt es irgendwann nochmal ein hippes junges Startup, wo viele Riestersparer this time, it's different denken und annehmen, dass der neue Anbieter trotz weiterhin geltender gesetzlicher 100% Beitragsgarantie auf einmal in der Lage wäre, mathematische Grundrechenarten in der anhaltenden Niedrigzinsphase über Börsenzyklen hinweg zu überwinden.

 

Die Lösungen sind ebenfalls altbekannt (*):

  • die Folgen der 100% Beitragsgarantie in der Niedrigzinsphase auf Fondsanlage im Riesterkapital akzeptieren und ein Produkt mit statischem Anlagekonzept ohne aktive Fondsumschichtungen besparen. z. B. Riester-RV als statischer 2-Topf Hybrid ohne Umschichtung vom Versicherer.
  • gleich ein Riesterprodukt besparen, was nahezu ausschließlich in Zinsanlagen investiert. wenn man ohnehin, so wie es die Portfoliotheorie seit Jahrzehnten vorgibt ein gemischtes Portfolio hält hat man keinen Renditeverlust, wenn man die Riesterförderung einfach im Zinsanlagenanteil seines gemischten Portfolios mitnimmt

Auf diesen Wegen gefördert sparen, jährliche Standmitteilungen abheften, Steuererstattungen einstreichen und zufrieden sein.

 

(*) Ausnahme, die die Regel bestätigt: Deka BonusRente, so nicht mehr neu abschließbar.

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BakingBread
vor 3 Stunden von tyr:

gleich ein Riesterprodukt besparen, was nahezu ausschließlich in Zinsanlagen investiert. wenn man ohnehin, so wie es die Portfoliotheorie seit Jahrzehnten vorgibt ein gemischtes Portfolio hält hat man keinen Renditeverlust, wenn man die Riesterförderung einfach im Zinsanlagenanteil seines gemischten Portfolios mitnimmt

Das wurde bestimmt iwo so schon mal besprochen. Kann mir jemand mal den Thread dazu verlinken oder mir sagen, wonach ich am besten suchen sollte?

 

Wäre der 2. Punkt (das Zitierte) dabei rentabler als ein Sparplan in einen ETF (auf bspw. einen MSCI World)?

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 20 Minuten von BakingBread:

Wäre der 2. Punkt (das Zitierte) dabei rentabler als ein Sparplan in einen ETF (auf bspw. einen MSCI World)?

Bitte den zitierten Text nochmal lesen. Es geht nicht um Rentabilität.

 

Der Vergleich ergibt keinen Sinn, da es keinen reinen Aktien-ETF Sparplan mit Riesterförderung geben kann, solange die gesetzliche 100% Beitragsgarantie an die Riesterförderung gebunden ist.

 

Tipp: bitte lese dich in die Portfoliotheorie ein, zum Beispiel: https://en.m.wikipedia.org/wiki/Markowitz_model 

 

Nur Aktien sind bestimmt nichts, was ich mit gemischtes Portfolio meinen könnte. Du solltest mindestens Aktien und Zinsanlagen haben. Wenn das akzeptiert ist, du ohnehin langfristig zur Risikosteuerung deines gemischten Portfolios risikoarme Zinsanlagen halten willst und die Riester-Förderkonstellation für dich attraktiv ist könntest du durchaus einfach die Riesterförderung im Zinsanlagenanteil deines ohnehin gemischten Portfolios mitnehmen.

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