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egbert02

Änderung kanadische Quellensteuer

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

So neu ist das aber nicht– Seite 9 des aktuellen Preisverzeichnisses– das stand auch schon im PLVZ Stand 2.17:

comd.jpg

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Reinsch

Ahja. Das ist also keine Gebühr pauschal für Dividendenzahlungen, sondern für die Rückforderung von Quellensteuern. Eben z.B. jene 10% aus Kanada.

 

Meine Dividenden aus DE, USA, GB, NL und auch CA (dann mit 25% Abzug) kam bei mir stets ohne diese Gebühr an.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Die nachträgliche Rückforderung würde 20 Euro pro Zahlung kosten.

Ich bezog mich auf die von Dir genannte DBA-Vollmacht.

Das Du keine Gebühr bezahlen mußt, ist ja klar.

USA hat standardmäßig 15%, sofern Du keine US Person bist.

GB hat keine Quellensteuer und NL hat nur noch verrechenbare 15% und Kanada- da zahlst Du 25%, weil die comdirect keine Vorabbefreiung vornimmt.

Daher fallen auch keine Gebühren an.

 

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Reinsch
vor 16 Stunden schrieb monopolyspieler:

Die comdirect möchte auch noch pro Dividendenzahlung 5 Euro.

Das klang da aber noch anders...

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monopolyspieler

Ich habe auf das geantwortet– jetzt extra unterstrichen:

Zitat

Hatte vergangene Woche ein Telefonat dazu mit der Comdirect. Dort werden auch 25% kanadische Quellensteuer abgezogen, plus dann nochmal 10% aus Deutschland.

 

Man kann zwar eine Vollmacht für die automatische Rückholung einreichen, allerdings werden sie nur ab einem Betrag ab 50,-€ aktiv. Sprich ab 500,-€ Quartalsdividende. Akkumulieren ist nicht, es muss für jede Dividendenzahlung separat gemacht werden.

 

Braucht also schon eine größere Position wenn das greifen soll...

 

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sunny upside

Hallo zusammen,

 

da ich ebenfalls Kunde bei der ING bin und kanadische Dividendenzahler in meinem Depot habe, hat mich die Einstellung deren Service zur Vorabreduzierung der kanadischen Quellensteuer ebenfalls getroffen. Die Rückerstattung über den Antrag bei der kanadischen Steuerbehörde kommt aus Zeit- und Kostengründen für mich nicht in Frage. Nachdem ich mich nun fast ein Jahr darüber geärgert habe, bin ich mittlerweile soweit, einen Depotumzug für meine Kanadier ins Auge zu fassen. Mich würde deshalb sehr interessieren, wie bei anderen Brokern das Thema Vorabreduzierung gehandhabt wird. Aus diesem Grund habe ich diesen Beitrag nochmal hochgeholt, da ich keinen neueren Beitrag zu diesem Thema gefunden habe.

 

Da es diesbezüglich von Broker zu Broker siginfikante Unterschiede gibt, diese aber auf den ersten Blick nicht immer ganz transparent sind, würde ich mich sehr freuen, wenn Anleger, welche bei anderen Brokern auch Dividenden-zahlende kanadische Aktien halten, ihre aktuellen Erfahrungen kurz schildern würden. Mich interessiert dabei, ob ein Broker die Vorabreduzierung von 25 auf 15 % Quellensteuer anbietet, und ob dies mit dafür anfallenden Kosten verbunden ist.

 

Meine eigene Recherche bzw. die Lektüre der Formulare zur Erteilung der DBA-Vollmacht bei maxblue und der targobank lässt mich glauben, dass bei diesen beiden Brokern die Vorabreduzierung noch praktiziert wird. Kann das jemand hier bestätigen? Und gibt es noch andere Alternativen?

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hund555
vor 29 Minuten von sunny upside:

Meine eigene Recherche bzw. die Lektüre der Formulare zur Erteilung der DBA-Vollmacht bei maxblue und der targobank lässt mich glauben, dass bei diesen beiden Brokern die Vorabreduzierung noch praktiziert wird. Kann das jemand hier bestätigen? Und gibt es noch andere Alternativen?

Ja, bei maxblue einfach einmalig DBA-Vollmacht ausfüllen, bei Targobank kostet es glaube ich ein paar Euro aber es geht. Bei DKB 11 Euro alle 3 Jahre 

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west263

gefunden von @efuzzyund ich kopiere es mal hier her.

 

Wie bekomme ich kanadische Quellensteuern zurück?

 

Frage an €uro am Sonntag:

Ich habe Aktien kanadischer Unternehmen in meinem Depot.Nun wurden Dividenden ausgeschüttet. Wie werden die berechnet?

€uro am Sonntag: Deutsche Aktionäre kanadischer Unternehmen müssen deren Dividenden in der Bundesrepublik versteuern. Allerdings zwackt der kanadische Fiskus vorher eine Quellensteuer von 25 Prozent der Bruttodividende ab. Nach einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada wird die kanadische Quellensteuer mit 15 Prozentpunkten angerechnet.
Bei Auszahlung der Dividende behält also der kanadische Fiskus 25 Prozent ein - deutsche Depotbanken als Gehilfen des deutschen Fiskus kassieren noch mal zehn Prozent. Unterm Strich werden 35 Prozent fällig. Mit ein bisschen Eigeninitiative holt man sich zehn Prozent Steuern aus Kanada zurück. Formulare dazu gibt es unter www.steuerliches-info-center.de. Dort klickt man sich weiter unter "Aufgaben des BZSt" und "Ausländische Formulare" sowie "Quellensteuer". Der Erstattungsantrag der kanadischen Finanzverwaltung ist dort - allerdings in englischer Sprache - als online ausfüllbares Dokument hinterlegt.

Für jeden Dividendentermin muss ein eigenes Erstattungsformular ausgefüllt werden. Hat die kanadische Gesellschaft also 2015 Quartalsdividenden gezahlt, braucht man dafür vier Rückerstattungsanträge. Das unterzeichnete Formular schickt man mit einem Begleitschreiben, in dem man seine Bankverbindung (IBAN und BIC-Code) mitteilt, sowie Kopien der Dividendenabrechnungen der Depotbank an folgende Adresse:
International Tax Services Office, Non-Resident Withholding Division, 2204 Walkley Road, Ottawa, Ontario, Canada K1A 1A8

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