Zum Inhalt springen
MiMe

Berechnung des fiktiven Veräußerungsergebnisses zum 31.12.2017

Empfohlene Beiträge

MiMe

Hallo zusammen,

 

obwohl die ING Ihren Kunden kürzlich einen zusätzlichen Beleg zum Download bereitgestellt hat schaffe ich es nicht das fiktive Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 nachzuvollziehen.

 

Am 25.10.2010 habe ich 59,7644 Anteile des DWS Top Dividende-Fonds  (984811 / DE0009848119) gekauft.

Unklar sind mir die von der ING angesetzten besitzzeitanteiligen, bereinigten ausschüttungsgleichen Erträge zum 31.12.2017 (50,74€).

 

Die besitzzeitanteiligen ausschüttungsgleiche Erträge habe ich aus dem Bundesanzeiger für 2011 bis einschl. 2017 zusammengetragen (56,72€ = 59,7644 Anteile * (0,1145+0,1193+0,1312+0,1391+0+0+0+0,4449)€/Anteil.

Diese Werte sind zu bereinigen, d.h. die ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre und die direkt aus dem Fondsvermögen heraus abgeflossenen Kapitalertragsteuern sind abzuziehen.

  • Die ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre sind auch im Bundesanzeiger veröffentlicht, das kam nur zum 30.09.2011 vor (0,53€ = 59,7644 Anteile*0,0088€/Anteil).
  • Im Bundesanzeiger ist auch die „im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre“ ersichtlich. Es erfolgt jedoch keine Aufteilung dieses Betrags in den Teil, der auf die Ausschüttung entfällt bzw. den Teil der auf die Thesaurierung (d.h. den ausschüttungsgleichen Ertrag) entfällt.
    Somit ist mir unklar wie die Bereinigung um die direkt aus dem Fondsvermögen heraus abgeflossenen Kapitalertragsteuern erfolgt.

 

Habt ihr eine Idee wie sich die 50,74€ berechnen?

Vielen Dank.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter

Zusatzprüfung: Der "Verkaufskurs" zum Jahresende stimmt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MiMe

Hallo,

 

ja, alle anderen Werte stimmen, nur die besitzzeitanteiligen, bereinigten ausschüttungsgleichen Erträge kann ich nicht nachvollziehen. Siehe Screenshot.

 

Danke.

 

DE0009848119 - fiktive Veräußerung 31.12.2017.JPG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter

Laut Homepage war der Kurs aber 119,11 Euro ultimo 2017, da komme ich nicht auf 7059,.. Euro

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter

ok.

 

Verstehe ich aber nicht, wieso wird der Kurs vom 02.01.2018 benutzt, wenn die Werte zum Jahresende 2017 verkauft werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MiMe
· bearbeitet von MiMe

Meine Theorie dazu ist, dass alle Fonds ja erst noch die Erträge des Rumpfgeschäftsjahres (beim DWS Top Dividende also vom 1.10.2017 bis einschl. 31.12.2017) am 31.12.2017 thesauriert haben und daher der erste Kurs nach dieser Thesaurierung genutzt wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Ich würde zunächst überprüfen ....

ob es ein Handelskurs zum 31.12.17 an einer Börse ist (also letzter Kurs davor, die sich bis zum 31.12.17 dann nicht mehr ändert) ) oder ob es sich um den Bewertungsbetrag handelt, welcher vom Fonds am Folgetag für den 31.12.17 ermittelt wurde: Rücknahmepreis/Bewertung NAV (Net Asset Value = Nettoinventarwert).

 

Fonds kann man auf zwei Arten bewerten:

a) Börsenkurs an einer Börse (sogenannter Sekundärmarkt)

oder durch

b) Addition der Werte aller Titel/Vermögenspositionen im Fonds geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Fondsanteile (=NAV). Letzteres macht der Fonds selbst. Daraus resultiert der Rücknahmepreis, zu dem der Fonds Anteile zurücknimmt.

Ertragswerte je Anteil (ausschüttungsgleiche Erträge und Gewinnausschüttungen) je Anteil haben einen Haken: Die Sache ist für Aussenstehende nicht nachvollziehbar, da z.B. bei zeitraumbeogenen Erträgen (Zinsen) die Frage aufkommt, auf wie viele Anteile die sich verteilt haben. Die Anzahl der Fondsanteile ändert sich im Verlauf des Fondslebens, wenn Anleger dazu kommen oder ihre Anteile zurückgeben. Die Fondsbuchhaltung unterscheidet daher: Anzahl der Anteile zum Jahresende und durchschnittliche Anzahl von Anteilen im Jahresverlauf. Als Außenstehender muss man einfach die Werte aus dem Bundesanzeiger übernehmen, selbst kann man da wenig überprüfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MiMe

Hallo,

 

mir geht es auch gar nicht darum die Werte des Bundesanzeigers zu hinterfragen, ich schaffe es aber nicht mit den Daten aus dem Bundesanzeiger die von der ING angesetzten besitzzeitanteiligen, bereinigten ausschüttungsgleichen Erträge zum 31.12.2017 nachzuvollziehen.

 

Die besitzzeitanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge habe ich aus dem Bundesanzeiger entnommen, ich scheitere aber an der Bereinigung dieser. D.h. ich weiß nicht welche Werte ich aus dem Bundesanzeiger nutzen muss, um die direkt aus dem Fondsvermögen heraus abgeflossenen Kapitalertragsteuern abzuziehen.

Im Bundesanzeiger steht die „im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre“. Diese dürfte aber zum Teil auf die Ausschüttung, zum Teil auf die Thesaurierung (d.h. den ausschüttungsgleichen Ertrag) entfallen. Meiner Meinung nach ist nur der zweite Teil bei der Bereinigung zu berücksichtigen.

 

Danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...