Zum Inhalt springen
PeterHu

DVAG - Riesterrente, Rentenversicherung und VASP kündigen

Empfohlene Beiträge

PeterHu

Guten Tag liebe Mitglieder,

 

mir (32 Jahre, aus NRW) wurde damals über den Fußballverein ein DVAG Berater bzw. Verkäufer empfohlen. Da ich mich in der Vergangenheit mit dem Thema Altersversorge nicht ausführlich informiert habe, habe ich dem Berater vertraut und mehrere Verträge „einfach“ unterschrieben. Hierzu zählen im speziellen mehrere Fondssparpläne als VASP, eine Rentenversicherung und eine Riesterrente. Ich habe mich in den letzten Monaten intensiver mit den Verträgen und Alternativen beschäftigt. Ausgehend davon habe ich gesehen, dass die Kostenstrukturen der AM bzw. DAVG kompliziert und extrem hoch sind, vorallem die Verwaltungskosten. Ich möchte deshalb eure Meinung zu meinen anstehenden Entscheidungen einholen:

 

1. Ich würde alle Fondsparpläne (Kosten heute: 5% Ausgabeaufschlag) + wahrscheinlich weitere Kosten (weiß das einer von euch?) auflösen und die Fonds über die comdirect selbst besparen. Hier habe ich auch mein Girokonto und die Fondsgebühren sind deutlich niedriger. 

 

2. Ich habe eine fondsgebundene Riesterrente der AM. Wie erwähnt sind die Kosten hier extrem groß und nicht wirklich transparent (z.B. für den hinterlegten Fonds). Daher möchte ich den Vertrag kündigen. Ich habe gesehen, dass ich noch einen alten Volksbank Riesterrentenvertrag habe (gibt es so heute nicht mehr auf dem Markt). Hier fallen keine Gebühren an und ich erhalte einen Garantiezins von 2% (bis max. 6%). Demzufolge würde ich stattdessen diesen Riester-Banksparplan besparen. Das ist aus meiner Sicht kostengünstig und transparent. Zum Vermögensaufbau habe ich ja meine Fondssparpläne, weshalb ich eine fondsgebundene Riesterrente eines anderen Anbieters ausschließen würde. Was ist eure Meinung dazu?

 

3. Ich habe eine Rentenversicherung bei der AM und zahle dort monatlich ca. 70€ ein. Was haltet ihr von solch einer klassischen Rentenversicherung? Macht die an sich überhaupt Sinn?

 

Ich habe keine Lust über meinen DVAG Berater zu kündigen, da er mich wahrscheinlich dann „zulabert“ nicht zu kündigen. Daher habe ich noch ein paar Fragen zur Kündigung:

 

- Kann ich die AM-Verträge auch per Mail über die Aachener Münchener kündigen?

- Wird der Berater darüber informiert?

- Muss ich im Kündigungsschreiben irgendwelche Details erwähnen z.B. was mit der angesparten Summe passiert je Vertrag?

- Welche Kosten fallen bei solch einer Kündigung an?

 

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

Peter H.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fnord
· bearbeitet von fnord

Deine to Do Liste :

 

Sämtliche Verträge kündigen

 

das Geld langfristig am Aktienmarkt anlegen

 

eventuell Risikoversicherungen über Direktversicherer im Internet abschließen

 

dem DVAG Makler sagen er soll dich bitte in Ruhe lassen

 

Im Bekanntenkreis erzählen, dass sie DVAG dir ungünstig Produkte verkauft hat

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Framal

@PeterHu,

a) - Kann ich die AM-Verträge auch per Mail über die Aachener Münchener kündigen?

b) - Wird der Berater darüber informiert?

c) - Muss ich im Kündigungsschreiben irgendwelche Details erwähnen z.B. was mit der angesparten Summe passiert je Vertrag?

d) - Welche Kosten fallen bei solch einer Kündigung an?

 

zu a) Jein, es bedarf bzgl. der Kündigung eines Originals. Ferner muss die Police mit zurück geschickt werden. Fax vorab, aber Original nachsenden.

zu b) Ja. (Und er wird Dich kontaktieren, da kannst Du Gift drauf nehmen ^_^.)

zu c) Nein! Nur " .. hiermit kündige ich zum …" Ohne Begründung, wozu auch, geht die doch nix an.

zu d) WEGEN der Kündigung fallen keine Kosten an. 

 

Gute Entscheidung, lG

Framal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

DVAG Makler? Risikoversicherung über Direktversicherer? #mademyday

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 2 Stunden schrieb fnord:

Deine to Do Liste :

 

Sämtliche Verträge kündigen

Du willst damit sicher nicht aussagen, dass er auch den renditeträchtigen Riester-Banksparplan kündigen soll?

 

Also ich würden keinen dieser Riesterverträge kündigen.

 

Da die Einzahlungen eines Riestervertrages am Ende garantiert wieder ausgezahlt werden müssen, die Auszahlungssumme nach sofortiger Kündigung sicherlich weit unter den Einzahlungen liegt und er dann auch noch die Förderung zurückzahlen muss, würde ich den AM-Riestervertrag ruhen lassen.  Zusätzlich hat das hat den Nebeneffekt, dass die garantierte Summe (einschl. Zulagen) zum Rentenbeginn als Kleinbetragsrente ausgezahlt werden muss.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bruce89

Meiner Meinung nach ist ein Riesterbanksparplan zwar in der Ansparphase recht leicht zu durchschauen aber transparent würde ich es nicht nennen-der Grund ist die Frage, wie die Verrentung stattfinden soll. Bei der Versicherung kann er wenigstens heute schon die Kosten sehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor einer Stunde schrieb Bruce89:

Meiner Meinung nach ist ein Riesterbanksparplan zwar in der Ansparphase recht leicht zu durchschauen aber transparent würde ich es nicht nennen-der Grund ist die Frage, wie die Verrentung stattfinden soll.

Ich bin gegen eine Verrentung. Dies sollen diejenigen machen, die nicht mit Geld umgehen können. Auf jeden Fall ist über den BSP des TS eine für heutige Verhältnisse sehr guten Verzinsung gesichert. Sollten die Börsenkurse mal wieder ordentlich crashen, kann das Kapital in einen kostengünstigen Riester-Fonds-Sparplan umgeschichtet werden, um sich dort hoffentlich ordentlich zu vermehren. Aber noch vor Rentenbeginn sollte es

 

- förderschädlich oder

- teilweise zur Finanzierung, Schuldentilgung oder altersgerechten Renovierung einer selbst genutzte Immobilie entnommen werden, damit

- der verbleibenden Rest als Kleinbetragsrente steuerbegünstigt ausgezahlt werden kann.

 

Wer Hoffnung hat, alt wie Methusalem zu werden,kann sich immer noch für die Rente entscheiden.

 

vor einer Stunde schrieb Bruce89:

 Bei der Versicherung kann er wenigstens heute schon die Kosten sehen.

Und die sind nicht ohne. Der BdV hat Untersuchungen angestellt, nach der eine Verrentung sehr schlecht abschneidet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bruce89

Ok - das ist dann natürlich etwas anderes und auch die Sache mit der Versicherung ist hinfällig - ich dachte wir sprechen auch von einer Verrentung.

 

Wobei ich etwas Angst hätte mich auf die förderunschädliche Kündigung in Jahren zu verlassen - wer weiß wie oft die Gesetze da noch angepasst werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
vor 11 Stunden schrieb Bruce89:

Ok - das ist dann natürlich etwas anderes und auch die Sache mit der Versicherung ist hinfällig - ich dachte wir sprechen auch von einer Verrentung.

 

Wobei ich etwas Angst hätte mich auf die förderunschädliche Kündigung in Jahren zu verlassen - wer weiß wie oft die Gesetze da noch angepasst werden.

Ich schrieb förderschädliche Kündigung, weil auch die ihren Reiz haben kann. Man kann dann z. B. die Steuerlast für hohe Gewinne des Riestervertrages reduzieren. Bei förderschädlicher Kündigung mit Rückzahlung der Förderung - nach mindestens 12 Vertragsjahren zum Ablauf des 62. Lebensjahres - muss aller Voraussicht nach nur die Hälfte der Erträge versteuert werden. Wohingegen bei einer Verrentung alles - zumindest das was man erleben darf - versteuert werden muss. Wer keine hohen Gewinne gemacht hat, sollte nicht unbedingt förderschädlich kündigen. Wobei man mit der förderschädlichen Kündigung nebenbei auch das Risiko einer verkürzten Lebenserwartung umgehen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bruce89

Ich meinte auch förderschädlich - da waren die Finger einfach zu schnell.

 

Wie gesagt es kommt darauf an, wie lange man noch bis zur Rente hat - selbst vorgezogene mit 63 wären bei mir noch einige Jahrzehnte. Da bin ich mir nicht so sicher, ob ich persönlich das Risiko einer Gesetzesänderung eingehen würde. Nicht immer gibt es Bestandsschutz.

 

 

Das muss aber am Ende jeder selber für sich entscheiden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
Zitat

" .. hiermit kündige ich zum …"

 

Um das zu vervollständigen: die richtige Formulierung für eine wirksame Kündigung ist: "Hiermit kündige ich <Bezeichnung> zum nächstmöglichen Zeitpunkt". "Nächstmöglicher Zeitpunkt" ist die Zauberformel! Manche Leute schreiben "zum 1.6." o.ä. - und wenn dann zum 1.6. keine Kündigung möglich ist, ist die gesamte Kündigung unwirksam. :-(

 

Ich würde noch folgenden Satz hinzufügen: "Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung".

 

Eine Begründung ist nicht erforderlich. Ich würde sogar empfehlen, keine zu schreiben. Je kürzer die Kündigung, desto besser - und desto weniger Missverständnisse können auftreten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
vor einer Stunde schrieb stagflation:

Um das zu vervollständigen: die richtige Formulierung für eine wirksame Kündigung ist: "Hiermit kündige ich <Bezeichnung> zum nächstmöglichen Zeitpunkt". "Nächstmöglicher Zeitpunkt" ist die Zauberformel!

:thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...