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gartenfee

Auszahlung Riester-Guthaben - früher oder später

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gartenfee

Ich habe einen Riestervertrag von April 2005. Im November letzten Jahres bin ich 62 Jahre alt geworden. Frage: was ist günstiger für mich: Auszahlung des Guthabens jetzt starten oder weiter in den Vertrag einzahlen und erst später die Auszahlung beantragen. Wo liegen die Vorteile - wo die Nachteile ?

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odensee

Bekommst du jetzt schon Altersrente?

Wenn nein: wird dein Riestervertrag weiter gefördert?

Benötigst du die Riesterrente neben deiner Altersrente (als dauerhafte Rentenzahlung) oder hättest du lieber das Geld (bzw. einen Teil davon) ausgezahlt?

Hast du einen Vertrag, bei dem sich weitere Einzahlungen lohnen (Rendite!)?

Hast du ein so hohes Einkommen, dass sich die steuerliche Förderung für dich lohnt?

Oder hast du ein so niedriges Einkommen und Kinder, dass sich die Zulagenförderung für dich lohnt?

Oder liegst du dummerweise dazwischen, so dass sich Riestern eigentlich gar nicht lohnt?

 

Fragen über Fragen... du brauchst die nicht hier beantworten, vielleicht hilft es schon, sie dir selber zu beantworten?

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gartenfee

Altersrente erhalte ich 07/2020 (mit 63 und 8 Monaten ohne Abzug w/45 Beitragsjahren). Die Rente wird hoch sein - die Riesterauszahlungen benötige ich nicht unbedingt. Den Riestervertrag bediene ich mit 2.000 € im Jahr. Die Rendite ist eher mager.

Mein Antritt für meine Frage ist vielmehr dieser: 

Momentan zahle ich wegen Teilzeit (gerade so viel, dass Rentenbeiträge abgeführt werden) und Altersteilzeitregelung keine Lohnsteuer. Nächstes Jahr muss ich meine Rente versteuern und die Steuer für die monatlichen Riesterauszahlungen kommt dann auch noch dazu - oder ? Wenn ich mir jetzt schon monatlich was auszahlen lasse zahle ich doch keine Steuer - oder sehe ich das falsch?

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 15.3.2019 um 11:42 schrieb gartenfee:

Ich habe einen Riestervertrag von April 2005. Im November letzten Jahres bin ich 62 Jahre alt geworden. Frage: was ist günstiger für mich: Auszahlung des Guthabens jetzt starten oder weiter in den Vertrag einzahlen und erst später die Auszahlung beantragen. Wo liegen die Vorteile - wo die Nachteile ?

So gefragt gibt es keine gravierenden Unterschiede. Wenn Du in 2020 in Rente gehst, dann sind 80 % der Rente, die Du im nachfolgen vollen Jahr  bekommst, steuerpflichtig. Diese werden um die Basis-Kranken- und Pflegekassenbeiträge und ggf. noch um außergewöhnliche Belastungen reduziert. Dabei unterstelle ich, dass Du Single bist. Ob das dann viel mehr ist, als Dein momentaner Jahresbruttolohn reduziert um Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000 €, Renten- und Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und ggf. außergewöhnliche Belastungen, ist die Frage. Denn es werden nur die Euros, des reduzierten Betrags plus der ausgezahlten  Riester-Rente, die über dem Grundfreibetrag von ca. 9.000 € liegen, versteuert.

 

Du könntest Dir aber auch überlegen, ob Du die Riester-Rente steuerschädlich auflösen tust, dann musst Du infolge der mangelnden Gewinne nichts versteuern und kannst über das momentane Kapital abzüglich der Förderung frei (auch steuerfrei) verfügen. Um das beurteilen zu können solltest Du noch folgende Fragen beantworten,

 

1. wie viel

- Kapital ist im Vertrag vorhanden,

- davon hast Du selbst eingezahlt, 

- davon sind Zulagen,

- steuerliche Förderung hast Du daneben über die  Lohnsteuerjahresausgleiche bezogen?

 

2. hast Du eine Immobilie, die

- mit noch Schulden belastet oder

- ggf. altersgerecht umgebaut werden kann?

 

3. Rechnest Du eher mit einem langen als mit einem kürzeren Leben?

 

Wenn Du keine gute Rendite gemacht hast, dann hast Du vermutlich eine Riester-Rentenversicherung. Davon werden zum Rentenbeginn ca. 30 % für eine Rentenversicherung, die das Langlebigkeitsrisiko ab dem 85. Lebensjahr abdeckt, abgezwackt. Nur der Rest wird bis zum 85. Lebensjahr als Rente ausgezahlt und zu 100 % versteuert.

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chocobo
Am 16.3.2019 um 21:00 schrieb Knacker:

 

Wenn Du keine gute Rendite gemacht hast, dann hast Du vermutlich eine Riester-Rentenversicherung. Davon werden zum Rentenbeginn ca. 30 % für eine Rentenversicherung, die das Langlebigkeitsrisiko ab dem 85. Lebensjahr abdeckt, abgezwackt. Nur der Rest wird bis zum 85. Lebensjahr als Rente ausgezahlt und zu 100 % versteuert.

Der erste Satz kann Sinn machen, oder auch nicht. 

Zu Mal man die wirkliche Rendite erst zum Todeszeitpunkt kennt.

 

Die letzten beiden Sätze sind kompliziert zu lesen. Du wirfst da  glaube ich einige Produkte durcheinander.

 

Wenn eine Rentenversicherung besteht, muss da nichts abgezwackt werden. Die Rentenversicherung hat da Langlebigkeitsrisiko schon integriert, sonst wäre es keine Rentenversicherung.

Alles was nicht eine Riester Rentenversicherung ist, muss "etwas" abzwacken. Sprich Riester Bausparverträge, Fondsparpläne, Banksparpläne. Hier muss dann die Rentenversicherung noch vom Anbieter eingekauft werden.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Redaktionell
Am 18.3.2019 um 12:37 schrieb chocobo:

Der erste Satz kann Sinn machen, oder auch nicht. 

Zu Mal man die wirkliche Rendite erst zum Todeszeitpunkt kennt.

Wenn man es auf die Höhe des zum Rentenbeginn vorhandenen Kapitals bezieht, dann kann man die Rendite bis zum Rentenbeginn berechnen. Bei einer guten Rendite wird die Rente höher sein, als bei einer weniger guten Rente. Demzufolge kann man die Rentenhöhe als Rendite betrachten. Die Lebenserwartung bleibt eine unbekannte Größe.

Am 18.3.2019 um 12:37 schrieb chocobo:

Wenn eine Rentenversicherung besteht, muss da nichts abgezwackt werden. Die Rentenversicherung hat da Langlebigkeitsrisiko schon integriert, sonst wäre es keine Rentenversicherung.

Alles was nicht eine Riester Rentenversicherung ist, muss "etwas" abzwacken. Sprich Riester Bausparverträge, Fondsparpläne, Banksparpläne. Hier muss dann die Rentenversicherung noch vom Anbieter eingekauft werden.

Das ist offensichtlich richtig. Abzwacken kann in dem Fall nur der Versicherungsnehmer, indem er den - dann auch steuerpflichtigen - Teilkapitalbetrag von 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase entnimmt.

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