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K_R_Weisser

Risikolebensversicherung

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K_R_Weisser

Einen guten Nachmittag zusammen!

 

Ein guter Bekannter (der hier nur Mitleser ist), möchte aufgrund von Nachwuchs eine Risikolebensversicherung abschließen. In 2014 (also innerhalb des Abfragezeitraums "letzte fünf Jahre") gab es einmal die Diagnose "Grenzwerthypertonie" (also Blutdruck der hoch, aber eben noch kein Bluthochdruck ist) mit dem Vermerk "Kontrolle in zwölf Monaten". Kontrolle ist dann erfolgt und es war keine weitere Behandlung nötig --> Fall geschlossen.

 

Kann man das so im Antrag angeben und ist dieser kontrollbedürftige Befund unproblematisch? Oder sollte man lieber noch warten, bis man mit der Sache aus dem Fünfjahreszeitraum raus ist? Mir ist klar, dass hier niemand eine verbindliche Aussage treffen kann, aber vielleicht haben die Experten diesen Fall schon öfter gesehen (ist ja quasi eine "Volkskrankheit") und das geht sehr oft in die eine wie die andere Richtung aus.

 

Danke für den ein oder anderen kurzen Gedanken dazu und viele Grüße!

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mh1984

Kann man entweder so machen oder man geht einfach zu einer Versicherung die es nicht abfragt.

 

Cosmosdirekt z.b.:

 

Wollte beim Hausbau bei der VGH abschließen, die kamen dann aber mit einem Risikozuschlag an. Dann hab ich nein danke gesagt und das ganze in 5 Minuten auf der Seite von der Cosmosdirekt abgeschlossen. Gleiche Summe, niedrigere Kosten und die Gesundheitsfragen waren deutlich entspannter.

 

Man bemerke: Für die VGH musste ich tatsächlich einen HIV Test machen. Die Versicherungssumme war jetzt auch nicht so hoch (400.000 Euro). Bei der Direktversicherung gings ohne jeden Arztbesuch in aller Kürze der Zeit.

 

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Also bitte. Dies Cosmos fragt direkt in der aller ersten Antragsfrage:

 

1. Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer oder mehrerer folgender Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden untersucht, behandelt oder beraten worden?

- Herz, Kreislauf, Gefäße

sowie

-Blut- oder Tumorerkrankungen

 

Das ist zweifelsfrei bei beiden angabepflichtig.

 

Dazu kommt für tatsächlich bestehendem Bluthochdruck auch die darüber hinaus gehende Frage:

 

2. Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 3 Monaten:

- Gesundheitstörungen

- sonstige Beschwerden

 

Hier wäre es sogar ob reinem "bekannt" (und somit bei Beweis immer mind. Vorsatz) angabepflichtig, auch ohne Behandlung, Untersuchung oder Beratung.

 

Die Antragsfragen von Cosmos gehören für sich schon zu den pissigsten RLV-Antragsfragen am Markt. Zusätzlich wird es dadurch erschwert, dass in unübersichtlicher Form mit "Infobutton" und "Beispiele" (=offene Aufzählung, nie abschließend und eben nur beispielhaft) gefragt wird. Das ist aber VN Problem, nicht das von Cosmos.

 

Ein nicht angegebener Bluthochdruck ist eine astreine VVA, dank Kausalität zu vielen denkbaren Todesursachen hat man selbst bei grober Fahrlässigkeit so ca. 45 % der statistischen Todesursachen eine wunderbare Spendenquittung, Glückwunsch. Sowas aber auch noch als Empfehlung abzugeben, ich sage besser nicht, was ich darüber denke.

 

Aber das Gute ist, bei RLV kann der VN (respektive die VP) selbst wenigstens nicht mehr bei Wiso oder anderen zwielichtigen Formaten rum jammern, dass sein Versicherer nicht zahlt, nur weil er ihn ein bissel be********* hat.

 

 

 

 

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mh1984
· bearbeitet von mh1984

Ah, guter Einwand.

 

Ich hatte mir die Gesundheitsfragen bei der Cosmosdirekt nicht nochmal angeschaut. Meine Vorerkrankung wurde da nur gar nicht abgefragt.

 

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K_R_Weisser
vor 37 Minuten schrieb polydeikes:

Ein nicht angegebener Bluthochdruck ist eine astreine VVA, dank Kausalität zu vielen denkbaren Todesursachen hat man selbst bei grober Fahrlässigkeit so ca. 45 % der statistischen Todesursachen eine wunderbare Spendenquittung, Glückwunsch. Sowas aber auch noch als Empfehlung abzugeben, ich sage besser nicht, was ich darüber denke.

 

Aber das Gute ist, bei RLV kann der VN (respektive die VP) selbst wenigstens nicht mehr bei Wiso oder anderen zwielichtigen Formaten rum jammern, dass sein Versicherer nicht zahlt, nur weil er ihn ein bissel be********* hat.

 

 

Vielen Dank Dir! Ich hatte mir Cosmos auf den Beitrag hin angesehen, war da aber auch drüber gestolpert und habe das mal nicht weitergegeben. Hast Du denn eine Meinung zu der Eingangsfrage beziehungsweise kannst als Experte abschätzen, ob das zu Ablehnung (inkl. Problem für Anfrage zu späterem Zeitpunkt), höherem Beitrag oder problemloser Annahme führt?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich bin kein Experte für die Risikolebensversicherung, biete ich zum Beispiel generell nur für (BU)Bestandskunden an. Aber die obige Schilderung ist eine reine Trivialität. Mit dem zeitlichen Abstand und genau dem Umstand sauber via Arztbericht belegt, steht einer glatten Annahme bei einer Gesellschaft mit vernünftiger Risikoprüfung überhaupt nichts im Wege. Da aber RLV Massengeschäft ist, gibt es eben kaum Gesellschaften mit vernünftiger Risikoprüfung. Aussage gilt zumindest für Konstellationen, die noch durch Antragsfragen abgedeckt werden, ohne erweiterte Anforderungen.

 

Ich verwende im RLV Kontext praktisch nur noch die Deltadirekt, Tochter der LV1871, in der Tarifgestaltung mit Vorableistungsbaustein. Prozessual unschlagbar, sehe keinen Grund mehr, die Lebenszeit meiner Kunden / meine Lebenszeit mit anderen Gesellschaften bzgl. RLV zu verschwenden. Abgesehen davon liegen die Grenzwerte der Delta (135/85 mmHg) oberhalb der von der Pharmaindustrie fixierten Grenzwerte

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K_R_Weisser

Vielen Dank Dir für diese sehr sachliche und hilfreiche Einschätzung!

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K_R_Weisser

Damit das Thema einen sauberen Abschluss hat:

 

Schlussendlich lief es über Angabe des Umstands, Rückfrage (Befunde und Formblatt) und schlussendlich die Annahme des Antrags. Alles komplett unproblematisch. Danke Euch allen - vor allem polydeikes - für die Rückmeldungen.

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Zanzara
Am 26.3.2019 um 17:39 von polydeikes:

Ich bin kein Experte für die Risikolebensversicherung, biete ich zum Beispiel generell nur für (BU)Bestandskunden an. Aber die obige Schilderung ist eine reine Trivialität. Mit dem zeitlichen Abstand und genau dem Umstand sauber via Arztbericht belegt, steht einer glatten Annahme bei einer Gesellschaft mit vernünftiger Risikoprüfung überhaupt nichts im Wege. Da aber RLV Massengeschäft ist, gibt es eben kaum Gesellschaften mit vernünftiger Risikoprüfung. Aussage gilt zumindest für Konstellationen, die noch durch Antragsfragen abgedeckt werden, ohne erweiterte Anforderungen.

 

Ich verwende im RLV Kontext praktisch nur noch die Deltadirekt, Tochter der LV1871, in der Tarifgestaltung mit Vorableistungsbaustein. Prozessual unschlagbar, sehe keinen Grund mehr, die Lebenszeit meiner Kunden / meine Lebenszeit mit anderen Gesellschaften bzgl. RLV zu verschwenden. Abgesehen davon liegen die Grenzwerte der Delta (135/85 mmHg) oberhalb der von der Pharmaindustrie fixierten Grenzwerte

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Welche Voraussetzungen müssen denn vorliegen, damit ich die RLV mit den vereinfachten Risikofragen bekomme? Ich habe  zwei Anfragen für RLV1 und RLV2 gestellt und bei den Anträgen waren immer mehrere Fragen, obwohl mir am Telefon gesagt wurde, dass es die vereinfachten Fragen sind. Die RLV war auf 100k und 20 Jahre.

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