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BFler

Grundverständnis zum Sparerfreibetrag

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BFler

Hallo Leute,

 

das hier ist mein erster Beitrag, deshalb stelle ich mich erst mal vor.

Ich bin Basti, bin zarte 30 Jahre alt und Beamter und komme aus dem schönen Osten der Republik.

Letztes Jahr habe ich mit ETF angefangen, mit der Aufteilung 70/30.

Comstage EM ETF127 (Ausschüttend)

und Ishare World A0rpwh (Thesaurierend)

Beide bei der onVista.

Beide habe ich mit 1500€ Einmalanlage gestartet und dann monatlich mit 300 und 100€ bespart. (Ich weiß, ist keine 70/30, aber durch die unterschiedlich hohen Beiträge, bin ich nach 12 Monaten bei 70/30)

Nebenbei lege ich noch 1000€/Monat zur Seite, weil ich 2 Jahren die Zinsbindung für ein Darlehen (Kfw und keine SoTi erlaubt) endet, und ich dieses dann komplett Tilgen will.

 

 

Anlagezeitraum sind 30 Jahre bis zur Pension.

 

 

Nun habe ich schon viel gelesen hier im Forum und auch beim Finanzwesir.

Grundtenor war immer, das man am Anfang auf Ausschüttende ETF setzen soll, um den Sparerfreibetrag auszunutzen. Und das es etliche Jahre dauert bis man den Sparerfreibetrag voll ausgeschöpft hat.

Was spricht dagegen, am Ende des Jahres alle Anteile eines ETF zu verkaufen, und sofort wieder zu kaufen? Bei 10.000€ ETF-Wert und einer 8% Steigerung über das Jahr, hat man seine 800€ ja schon voll ausgeschöpft.

Sicherlich fallen Gebühren an, und man kauft auch nicht zum selben Wert wie der zu dem man Verkauft hat, aber die Differenz sollte nicht allzu krass ausfallen.

 

Habe ich da jetzt irgendwas übersehen?

 

 

Grüße

Basti

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Tradeoff

Alles richtig. Bequemlichkeit und Handelsgebühren sprechen für die Ausschüttungen - ansonsten nix.

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odensee
vor 6 Minuten schrieb BFler:

Was spricht dagegen, am Ende des Jahres alle Anteile eines ETF zu verkaufen, und sofort wieder zu kaufen?

Nichts. Allerdings muss am Jahresende der Kurs dann auch ausreichend hoch sein. Die traumhaften 8% hättest du 2018 so nicht erreicht. Ansonsten: die Vorgehensweise ist durchaus (m)eine Empfehlung. Du kannst übrigens aufgrund der Teilfreistellung von Aktienfonds 801/0,7 = 1144 Euro steuerfrei kassieren.

 

vor 6 Minuten schrieb BFler:

Habe ich da jetzt irgendwas übersehen?

Sofern du VOR der Aktion nachrechnest, was sie bringt und was sie kostet: nein.

 

 

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dev

Wenn du so etwas tun möchstest, dann solltes du nicht das Jahrende als Verkaufsdatum nutzen, sondern das gelegentliche fallen August/September nutzen.

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BFler

Danke.

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odensee
Am 1.4.2019 um 09:03 schrieb dev:

Wenn du so etwas tun möchstest, dann solltes du nicht das Jahrende als Verkaufsdatum nutzen, sondern das gelegentliche fallen August/September nutzen.

?

Vermutlich meinst du die steigenden Kurs NACH dem fallen?

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dev
vor 17 Minuten schrieb odensee:

?

Vermutlich meinst du die steigenden Kurs NACH dem fallen?

Ja, da gibt es so eine saisonale Strategie https://de.wikipedia.org/wiki/Sell-in-May

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Haribo.

Liebe Forenfreunde und liebe Kapitalanleger, 

 

ganz banale Frage zur Lösungsfindung:

 

Situation:

 

Habe vergessen Sparerfreibetrag zwischen mehreren Instituten zu aktualisieren.

 

2018 waren dann 600 EUR bei Bank A und 700 EUR bei Bank B. Also 1300 EUR insgesamt, statt 801 EUR.

 

Durch Handelsgewinne bei beiden Banken hatte ich 2018 auch bei beiden diese Grenzen überschritten. 

 

Frage:

 

Ich mache nächste Woche meine Einkommssteuererklärung für 2018, wie behandel ich dieses Versäumnis nun praktisch?

 

Danke im Vorab!

 

LG
 

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chirlu
vor 20 Minuten von Haribo.:

Ich mache nächste Woche meine Einkommssteuererklärung für 2018, wie behandel ich dieses Versäumnis nun praktisch?

 

Schnell noch rückwirkend heiraten, dann stehen 1602 Euro zur Verfügung.

 

Ansonsten würde ich sagen, vollständige Anlage KAP abgeben, beim verbrauchten Freistellungsbetrag 1300 Euro angeben, noch einmal ausdrücklich auf das Versehen hinweisen und hoffen, daß der Sachbearbeiter einen guten Tag hat. Prinzipiell weiß das Finanzamt auch schon von der Steuerverkürzung, da die Banken die freigestellten Erträge melden (müssen).

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joinventure12
vor einer Stunde von Haribo.:

Ich mache nächste Woche meine Einkommssteuererklärung für 2018, wie behandel ich dieses Versäumnis nun praktisch?

Ist mir auch schon passiert. Habe mich in dem Anschreiben der Ekst entschuldigt und versprochen dass dies ein einmaliger Fall bleibt.

Im steuerbescheid wurde dies dann vom Fiananzbeamten korrigiert. 

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kafka
vor 11 Stunden von chirlu:

Prinzipiell weiß das Finanzamt auch schon von der Steuerverkürzung, da die Banken die freigestellten Erträge melden (müssen).

Nope, die Kontrollmitteilung der Bank kommt erst viel später. War zumindest früher so.

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Bassinus
vor 55 Minuten von kafka:

Nope, die Kontrollmitteilung der Bank kommt erst viel später. War zumindest früher so.

Onlineverfahren brauchen ein Stück. Die Veranlagung 2018 beginnt ja erst richtig zum Abgabetermin zum 31.07.2019. Steuerberatende sogar erst zum 31.12.2019. So richtig in de vollen geht es wohl erst Mitte 2020 mit der Veranlagung 2018. Und erst ab dann hat der normale Finanzbeamte mal Zeit nachzuschauen wer bei seinen Freistellungen was gemeldet hat. Bis dahin sollte es unproblematisch sein. Danach sollte man es eventuell bei dem Banken berichtigen. Dann sollte es auch kein Ärger geben. 

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chirlu
vor 2 Stunden von kafka:

Nope, die Kontrollmitteilung der Bank kommt erst viel später. War zumindest früher so.

 

War früher vielleicht so, aber inzwischen ist die Meldefrist Ende Februar (BZSt).

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kafka

Ah super, wieder was gelernt. Danke. Früher war das deutlich später, dann bin ich ja mal gespannt. Theoretisch wird das FA dann von Amtswegen ja korrekte Beträge ansetzen müssen und alle Kapitalerträge (auch wenn ich Bank X „vergessen“ habe), ähnlich wie bei PKV-Beiträgen. 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor einer Stunde von kafka:

Ah super, wieder was gelernt. Danke. Früher war das deutlich später, dann bin ich ja mal gespannt. Theoretisch wird das FA dann von Amtswegen ja korrekte Beträge ansetzen müssen und alle Kapitalerträge (auch wenn ich Bank X „vergessen“ habe), ähnlich wie bei PKV-Beiträgen. 

 

Erstmal können sie dir Steuerhinterziehung unterstellen und eine Ermittlung einleiten. Ich würde darauf nicht warten.

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whister
vor 9 Stunden von Bassinus:

Und erst ab dann hat der normale Finanzbeamte mal Zeit nachzuschauen wer bei seinen Freistellungen was gemeldet hat. Bis dahin sollte es unproblematisch sein. Danach sollte man es eventuell bei dem Banken berichtigen. Dann sollte es auch kein Ärger geben. 

Du glaubst doch nicht wirklich, dass der Finanzbeamte dort manuell nachschaut? Solch einfache Dionge werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit völlig automatisch überprüft - selbst in ener deutschen Behörde.

 

Damals als noch der freigestellte Betrag und nicht der tatsächlich in Anspruch genommene Freibetrag gemeldet wurde hatte ich mal einen Brief vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen da ich Freistellungsaufträge in Summe von über 801 Euro erteilt hatte. Man konnte (oder wollte) mir jedoch nicht sagen bei welchen Banken ein Freistellungsauftrag vorliegt und nach meinen Unterlagen hatte ich den Freibetrag nicht überschritten. Jahre später hatte ich den Übeltäter gefunden: Die Postbank hatte nach einer Kündgung und expliziter Aufhebung des Freistellungsauftrags (inkl. schriftliche Bestätigung seitens der Postbank) diesen tatsächlich nicht gelöscht. Ich merkte das da ich eine Sparcard dort abgeschlossen hatte und auf dem ersten Kontoauszug ein Freistellungsauftrag auftauchte.

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Bassinus
vor 2 Stunden von whister:

Solch einfache Dionge werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit völlig automatisch überprüft - selbst in ener deutschen Behörde.

Du überschätzt die Finanzverwaltung. Die Schnittstelle elektronische Lohndaten oder Krankenversicherung hat mal locker 8 Jahre gebraucht. Und diese ist nur implementiert. Ein Hinweis kommt wenn Zahlen abweichen. Aber Kontrolle, Auswertung und Bescheid Erstellung macht immernoch ein Mensch. In Bawü sind 2016 3% aller Erklärungen ohne menschliches zutun bearbeitet worden. 3%! 

Bei Abweichungen werden irgendwann mal Listen kommen bezüglich Freistellungsauftrag und dann bearbeitet das ein Mensch. So ist es in der deutschen Finanzverwaltung. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Angeblich sollen elektronisch eingereichte Erklärungen mittlerweile zu einem großen Teil ohne manuelle Bearbeitung durchgehen. Mit Elster Online kann man sich ja vorab eine vollständige Berechnung aus den eingegebenen Daten erstellen lassen; das macht das Finanzamt dann quasi auch nur. Vorausgesetzt, eine automatische Plausibilitätskontrolle hat die Erklärung nicht zur genaueren Betrachtung aussortiert.

 

Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, daß der Fortschritt je nach Bundesland unterschiedlich weit vorangekommen ist.

 

(Übrigens ist Ende Februar mittlerweile die Abgabefrist für quasi alle Meldungen: Lohnsteuer, Riester, Rentenbezug, VL, … Mein Finanzamt fängt entsprechend erst ab 1. März damit an, Steuererklärungen für das Vorjahr zu bearbeiten, wenn sie schon früher eingereicht worden sind.)

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kafka
vor 3 Stunden von Ramstein:

 

Erstmal können sie dir Steuerhinterziehung unterstellen und eine Ermittlung einleiten. Ich würde darauf nicht warten.

Nein, natürlich soll immer alles angegeben werden. Ich sehe es eher als Vorteil, wenn eine Bank vergessen wird/Bescheinigung verloren ist etc. und die Kontrollmitteilung früher sehr spät kam, dann musste man die Steuerzahlung noch verzinsen. Dürfte künftig ja nicht mehr passieren. 

 

Manche verlieren in der Tat ihre Steuerbescheinigungen, diese müssen je nach Bank kostenpflichtig angefordert werden. Zukünftig kann man dann doch einfach ein Anschreiben in dem Fall machen „die Kapitalerträge der Bank A bitte von Amtswegen eintragen“, oder? 

 

Und nochmal: Am besten hat man alles parat!

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chirlu
vor einer Stunde von kafka:

Zukünftig kann man dann doch einfach ein Anschreiben in dem Fall machen „die Kapitalerträge der Bank A bitte von Amtswegen eintragen“, oder?

 

Die Bank meldet nicht alles, was in einer Steuerbescheinigung stehen würde, sondern nur den Betrag, für den sie keine Steuer einbehalten hat (wegen Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung). Wenn überhaupt eine Anlage KAP abgegeben werden soll oder muß, muß man die Einträge also weiterhin selbst zusammenstellen.

 

Lohnsteuerbescheinigung und Ähnliches kann man dagegen über den Belegabruf vollständig einsehen und die Werte in Elster Online auch direkt an die entsprechenden Stellen (Anlagen N, Vorsorgeaufwand) übernehmen. Hier ist es also kein Problem, wenn das Papier verschollen sein sollte.

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kafka
vor einer Stunde von chirlu:

 

Die Bank meldet nicht alles, was in einer Steuerbescheinigung stehen würde, sondern nur den Betrag, für den sie keine Steuer einbehalten hat (wegen Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung). Wenn überhaupt eine Anlage KAP abgegeben werden soll oder muß, muß man die Einträge also weiterhin selbst zusammenstellen.

 

Lohnsteuerbescheinigung und Ähnliches kann man dagegen über den Belegabruf vollständig einsehen und die Werte in Elster Online auch direkt an die entsprechenden Stellen (Anlagen N, Vorsorgeaufwand) übernehmen. Hier ist es also kein Problem, wenn das Papier verschollen sein sollte.

Okay, ich dachte es wird alles gemeldet. Dann wird also nur gemeldet, wenn ich einen Freistellungsauftrag hinterlegt habe und davon etwas genutzt habe wird es gemeldet, nicht aber wenn ich bspw. keinen hinterlegt habe und die Kapitalertragssteuer abgeführt worden ist. 

Dann geht’s natürlich nicht.

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Haribo.
Am 31.5.2019 um 12:40 von Haribo.:

Liebe Forenfreunde und liebe Kapitalanleger, 

 

ganz banale Frage zur Lösungsfindung:

 

Situation:

 

Habe vergessen Sparerfreibetrag zwischen mehreren Instituten zu aktualisieren.

 

2018 waren dann 600 EUR bei Bank A und 700 EUR bei Bank B. Also 1300 EUR insgesamt, statt 801 EUR.

 

Durch Handelsgewinne bei beiden Banken hatte ich 2018 auch bei beiden diese Grenzen überschritten. 

 

Frage:

 

Ich mache nächste Woche meine Einkommssteuererklärung für 2018, wie behandel ich dieses Versäumnis nun praktisch?

 

Danke im Vorab!

 

LG
 

Danke für Eure interessanten Antworten!

Frage:

Kann ich die Sache auch Regeln wenn ich keine Anlage KAP abgeben mag oder muss ich dadurch nun Anlage KAP abgeben?

Falls KAP nicht abzugeben, nur im Anschreiben erwähnen oder wie machen?  

Danke

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kafka

Die Anlage KAP musst du wohl ausfüllen. 

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Bassinus
Am 3.6.2019 um 13:05 von Haribo.:

Kann ich die Sache auch Regeln wenn ich keine Anlage KAP abgeben mag oder muss ich dadurch nun Anlage KAP abgeben?

Du musst. Du hast durch deine zu hohe Freistellung einen Steuervorteil erlangt. Den Banken hast du mit Abgabe der Freistellungserklärung mit Unterschrift versichert das die Freistellungen insgesamt den steuerlichen Höchstgrenzen entspricht. Diese ist also raus und wird nichts mehr für vergangene Jahre ändern. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung bist du nun verpflichtet dies richtig zu stellen. Strafrechtlich ist es in diesem Fall glaube ich sogar bereits eine Selbstanzeige, da der Vorteil schon eingetreten ist: §370 Absatz 4 Abgabenordnung "...; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden." iVm Absatz 1 Nr. 2.

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