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joinventure12

Vermeidung der Erbschaftssteuer - Übertrag, wie verfahren?

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joinventure12
· bearbeitet von joinventure12

Hallo zusammen,

 

ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Szenario:

Person A (Sohn/Alleinerbe) soll zu gegebenem Zeitpunkt von seinen Eltern alle Assets erben - die Eltern sind dieses Jahr in Rente gegangen (66 Jahre alt). 

 

Immobilien: Immo1 200k, Immo2 200k, Immo3 300k, Immo4 120k, Immo5 250k, Immo6 100k = Summe ~1,2 Mio

Aktien: Summe ~200k

Sonstige Assets: Summe ~100k

 

Soweit ich weiß gibt es pro 10 Jahre einen Freibetrag von 400k, generell wären die Eltern von Person A bereit auch heute schon die Assets zu überschreiben.

Person A will nach Möglichkeit keine Erbschaftssteuer bezahlen und plant deshalb eine langfristige Roadmap. Dabei ist es ihm wichtig, dass sämtliche laufende Einkünfte/Aufwände auch weiterhin bei den Eltern ankommen. Trotzdem will er natürlich in seiner Steuererklärung nichts drauf legen..

 

Was kann Person A nun geraten werden? Was würde man idealerweise mit dem ersten 400k Bracket übertragen?

 

Grüße

 

 

 

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bondholder
vor 23 Minuten schrieb joinventure12:

Person A will nach Möglichkeit keine Erbschaftssteuer bezahlen

Zitat

Was kann Person A nun geraten werden?

Auswandern und bitte nie wieder irgendwelche Leistungen unseres Staates in Anspruch nehmen.

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StefanU
· bearbeitet von StefanU

Solche Steuergestaltungen sind nicht ungesetzlich, deswegen finde ich die Reaktion des Vorposters etwas übertrieben ...

Am besten mit einem Steuerberater abklären. Schenkungen sind auch mit Nießbrauch möglich, dann bleiben Einkünfte und Aufwände beim Nießbraucher. Siehe z.B. auch https://www.finanztip.de/schenkungen-an-kinder/.

 

[Edit: Aber auch den Ertragswert der Immobilien korrekt berechnen (lassen). Der liegt oft unter der eigenen Einschätzung.]

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lennschko

Ab zum Steuerberater und/oder Fachanwalt für Erbrecht/Steuerrecht.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde schrieb joinventure12:

soll zu gegebenem Zeitpunkt von seinen Eltern alle Assets erben

 

Er wird Erbe seines Vaters, später seiner Mutter (oder umgekehrt), aber nie Erbe "seiner Eltern".

Wichtig ist also: Wem gehört derzeit was? Wie ist die Einkommenssituation von Mutter / Vater für die nächsten 35 Jahre? kann das Einkommen auch im worst case (Teilwegfall einer Rente wg. Todes, Pflegefall) aus den Erträgen generiert werden oder muß an die Substanz gegangen werden.

wenn dazu mit Steuerberater/Finanzplaner ein Konzept erstellt wurde, kann die Asset-Allocation im Sinne von Wem gehört was, wie darf das verändert werden, etc. betrachtet werden. Und in diesem Zusammenhang kann ganz am Schluß auch eine erbschaftssteuerliche Optimierung - auch auf der Zeitschiene - erfolgen.

 

P.S. und dann darf auch nicht vergessen werden, dass der 400k Freibetrag 2x gezogen werden kann, wenn nämlich sowohl das Erbe der Mutter und des Vaters diesen Wert erreichen.

 

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Laser12
· bearbeitet von Laser12

Moin,

 

Am 7.4.2019 um 17:25 schrieb joinventure12:

Dabei ist es ihm wichtig, dass sämtliche laufende Einkünfte/Aufwände auch weiterhin bei den Eltern ankommen.

man kann das Eigentum übertragen und den Nießbrauch bei den Eltern lassen. Bei Immobilien ist das in der Praxis relativ einfach.

 

Bei anderen Assets kann sich das als schwieriger herausstellen bzw. könnte das z.B. die Auswahl von Banken einschränken, so dass sich laufende Erträge stark verringern und Kosten erhöhen.

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Quailman

Es gibt Möglichkeiten, dass keine Erbschaftssteuer anfällt. Dies würde ich aber mit einem Steuerberater / RA besprechen! Bloß nicht alleine durchziehen, da du anscheinend nicht viel Ahnung von Erbrecht / Steuerrecht hast. Die Gefahr was falsch zu machen ist zu groß. Da lohnen sich die € für den StB / RA im Vergleich zur Schenkung- und Erbschaftssteuer

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DrFaustus
vor 20 Stunden schrieb joinventure12:

 

Immobilien: Immo1 200k, Immo2 200k, Immo3 300k, Immo4 120k, Immo5 250k, Immo6 100k = Summe ~1,2 Mio

 

Mit welchem Verfahren wurden die Immobilien bewertet?

Ist das eine Schätzung oder ein von einem Sachverständigem ermittelter Wert?

 

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joinventure12

Danke für eure Beiträge :) Wie ist die Meinung zu einer Beratung beim Notar? 

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Quailman

Würde StB / RA einem Notar immer vorziehen. 

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DrFaustus

Ich würde erst einen Steuerberater aufsuchen.

Ob ein Notar überhaupt steuerlich beraten darf, wüsste ich gar nicht.

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Portfolio2055

Ihr braucht erstmal einen Steuerberater.

Bzw. Zunächst die Frage, wem gehört was bei den Eltern? Gemeinsam? Oder steht nur einer im Notarvertrag? Welches Testament haben deine Eltern?

Alle 10 Jahre 400.000 k gehen, wobei zb Immobilien bei Eigennutzung anders gehandelt werden.

Am besten wäre die Kombi einer Kanzlei, bei dem ein Notar, ein Erbrechtsanwalt und ein Steuerberater sitzen. Das gibt es in Großstädten. 

Wenn deine beiden Eltern nicht gleichzeitig sterben, dann tritt erstmal das Testament deiner Eltern in Kraft, deswegen lohnt es bei solch großen Vermögen, die kostenpflichtige Beratung in einer dafür spezialisierten Kanzlei.

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joinventure12

Geht etwas zögerlich voran. Der Notar erstellt nun einen Draft, welcher anschließend von den Parteien gereviewed wird. Dabei ist auch der Plan einen Stb miteinzubeziehen.

Ich habe die Unterscheidung zwischen "besitzt" noch nicht verstanden. Kann ein Objekt nicht auch Eheleuten gehören?

 

Angenommen fast alles gehört dem Vater, könnte er auch 400k der Ehefrau übergeben und diese dann an das Kind? Somit wären gleichzeitig vom Vater 400k und Mutter 400k möglich.

 

 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 38 Minuten von joinventure12:

Angenommen fast alles gehört dem Vater, könnte er auch 400k der Ehefrau übergeben und diese dann an das Kind? Somit wären gleichzeitig vom Vater 400k und Mutter 400k möglich.

In Einzelschenkungen müsste das gehen. Jedoch 2 einzelne Schenkungsverträge. Im Idealfall nicht am selben Tag. Der Beschenkte muss über das Geschenk frei verfügen können. Also Geld aufs Konto - abwarten und dann erst weiter verschenken. Und es dürfte an die Ehefrau wohl keine Bedingungen gestellt werden, dass sie es weiterverschenken muss. Heißt glaub ich Kettenschenkung und müsste zulässig sein. Schamfrist gibt es glaube ich nicht mehr, oder? 

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joinventure12

Termin beim Stb gehabt, viel Licht ins dunkle gekommen. Trotzdem, dass die Vermögenswerte dem Ehepaar gehören kann jeder Elternteil die 400k vererben -> in diesem Fall 800k pro 10 Jahre.

Immobilien mit Nießbrauch werden vom Stb auf deren Wert berechnet (immerhin entgeht dem Erben die Miete), was den Erbwert extrem mindert. Im Erbvertrag sollte explizit drin stehen, dass der Nießbraucher auch die Verpflichtung von großen Reperaturen hat. So kann er dies steuerlich geltend machen, ansonsten wäre dies nur dem Besitzer möglich.

Next step, sinnvolles Volumen an Vermögenswerten (-> 800k) bauen und diese vom Notar übertragen lassen

 

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kafka
Am 6.9.2019 um 12:21 von joinventure12:

Termin beim Stb gehabt, viel Licht ins dunkle gekommen. Trotzdem, dass die Vermögenswerte dem Ehepaar gehören kann jeder Elternteil die 400k vererben -> in diesem Fall 800k pro 10 Jahre.

 

Das steht hier aber auch schon. Und im Gesetz auch. 

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xalur

Hypothese und ganz klar keine Empfehlung: Immobilie ganz normal kaufen. Der Notar fragt dann die Eltern, ob das Geld vollständig übergeben wurde und diese bestätigen dies.

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mipla

Erbschaftssteuer und Freibeträge sind in DE viel zu hoch. Das steht aber auf einem anderen Blatt...und ist meine persönliche Meinung.

 

Möglich wäre auch sicherlich eine Stiftungs/GmbH Gestaltung. Da brauchst du aber Profis. Das Vermögen ist zudem dafür etwas zu gering.

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Lindoro

Bei dieser Konstellation würde ich BALD mit einer (Teil-)Übertragung beginnen und weiterhin meine Eltern "hegen und pflegen", damit man den Freibetrag von 400 TE alle 10 Jahre ausnutzen kann.

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joinventure12

Der Plan ist nun Immos soweit wie möglich übertragen um an 800k ran zu kommen. Da der Wert nicht genau getroffen werden kann ist geplant den Rest mit Aktien abzudecken.

Btw. ziemlich verwirrend mit der Nießbrauch Rechnung auf den Endwert zu kommen. Hoffentlich kommt das Finanzamt auch auf diesen wert :blink: 

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Lindoro

Man kann beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Aussage stellen - kostet halt extra.

 

Aber wenn Deine Berater sich verrechnet haben sollten, und Du über die 800kE kommst, so zahlst Du ja nur ErbST auf den Betrag, der darüber geht - und wahrscheinlich musst Du das in ein paar Jahren sowieso zahlen (auch wenn ich Deinen Eltern natürlich noch ein langes und glückliches Leben wünsche).

 

Bei der Belastung der FA besteht aber auch die Chance, dass das ungeprüft durchgewinkt wird.

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