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Schildkröte

Kickbacks

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Zitat

Erwirbt ein privater Anleger einen Anteil eines Investmentfonds, so wird für den Vertrieb dieses Fonds häufig ein Ausgabeaufschlag von bis zu 5 Prozent der angelegten Summe fällig. Zudem wird in der Regel auch ein Teil der Verwaltungsgebühren, die oft bei 1 bis 2 Prozent des angelegten Kapitals pro Jahr liegen, von der Fondsgesellschaft an die Bank weitergereicht, die dem Anleger den Fonds verkauft hat. ... Diese Vertriebskosten fließen nur bei Privatanlegern. Institutionelle Investoren dagegen, die ihr Geld mitunter ebenfalls bei Fondsgesellschaften investieren, zahlen weder den Ausgabeaufschlag noch die auch als "Kickback" bezeichneten Teile der Verwaltungsgebühren, die an die Banken gehen könnten. Rechtsanwalt Graf hält diese Ungleichbehandlung der Investoren für unfair und glaubt damit, einen Verstoß gegen das Kapitalanlagegesetzbuch gefunden zu haben. Dort werden Fondsgesellschaften dazu verpflichtet, "alle Anleger (...) fair zu behandeln" (KAGB Paragraf 26, Absatz 2, Satz 6). In einer ersten Klage hatte Graf bereits die Rückzahlung des Ausgabeaufschlages von einer Fondsgesellschaft gefordert. Der Fall kam ... vor dem Amtsgericht München jedoch nicht zur Verhandlung, weil das Unternehmen zuvor einlenkte und den fraglichen Betrag - es handelte sich um knapp 200 Euro - an Grafs Mandantin zurücküberwies. Allerdings verpflichtete das Gericht die Fondsgesellschaft, die Kosten des Rechtstreits zu tragen - mit der Begründung, dass das Unternehmen im Falle einer Verhandlung des Falles "voraussichtlich unterlegen wäre"

 

Hier das vollständige Interview vom manager magazin mit dem Anwalt.

 

Zitat

Wir werden dieses Thema weiterverfolgen und haben weitere Klagen bereits eingereicht. Wir glauben, eine juristisch einwandfreie Argumentation zu haben, und können nur jedem Anleger raten, die fraglichen Vertriebskosten von den Fondsgesellschaften zurückzuverlangen - notfalls auf dem Rechtsweg.

 

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ETFKing
vor 19 Stunden von Schildkröte:

 

Hier das vollständige Interview vom manager magazin mit dem Anwalt.

 

 

 

Ist das so groß, wie ich denke das es ist?!

Wenn ja, wäre das definitiv eine der größeren Nachrichten in den letzten Jahren. Mich ärgert diese absolute sachgrundlose Ungleichbehandlung verschiedener Anlegertypen hinsichtlich Kickbacks auch schon seit langem.

Gibt es nicht mittlerweile auch in Deutschland so eine Art "Sammelklage-Verfahren" wie in anderen Ländern? Ich meine sie heißt hierzulande Musterfestellungsklage (ggf. auch Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) und könnte für solche Fälle ein Instrument der Wahl sein um positive Entwicklungen für Privatanleger zu bewirken/erstreiten.

So ich Kickbacks finanziert habe und das Thema nicht komplett falschverstehe, will ich die definitiv haben! Schließlich stehen die mir genauso zu wie institutionellen Anlegern.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Institutionelle Anleger zahlen zwar prozentual nicht so viele Gebühren wie Privatanleger. Dafür ist für diese aber auch weniger Beratungsaufwand erforderlich und die Masse macht´s schlichtweg.

 

Zunächst liegt ja erstmal nur ein juristisches Beispiel vor. Da es zu keinem Urteil gekommen ist, gibt es noch kein Vergleichsurteil, auf das man sich berufen kann. Warten wir erstmal weitere vergleichbare Fälle ab. Aber wer natürlich Zeit (und Geld) hat, kann dem Appell des Anwaltes gerne folgen und hier berichten.

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Schwachzocker
vor 7 Stunden von ETFKing:

...

So ich Kickbacks finanziert habe und das Thema nicht komplett falschverstehe, will ich die definitiv haben! Schließlich stehen die mir genauso zu wie institutionellen Anlegern.

ich glaube, Dir steht das zu, was vertraglich vereinbart wurde.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 20 Minuten von Schwachzocker:

ich glaube, Dir steht das zu, was vertraglich vereinbart wurde.

Das stimmt nicht. Sofern nichts vereinbart ist stehen diese Kickbacks dem Kunden zu. Die meinsten Banken haben in dern AGB jedoch eine Klausel in der vereibart wird dass es der Bank zusteht.

 

EDIT: Beispiel Onvista AGB §17a (2):

"Der/Die Kunde(n) vereinbaren mit der Bank, dass die vorgenannten Zuwendungen bei der Bank verbleiben. Zu diesem Zweck wird für den Fall, dass mögliche Herausgabeansprüche des/der Kunden gegen die Bank auch die unter §17a Abs. 1 dieser Spezialbedingungen genannten Zuwendungen umfasst, vereinbart, dass ein solcher Anspruch des/der Kunden gegen die Bank auf Herausgabe der dort genannten Zuwendungen nicht entsteht."

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nikolov

Das mag zwar erbsenzählerisch sein, aberhat man damit die Kickbacks nicht über die AGB, also vorformulierten Vertragsbedingungen, vertraglich an den Broker abgetreten?

Habe ich da etwas übersehen? Oder einen Denkfehler?

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