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Coladose

Hilfe! BU geworden! Was soll ich machen?

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tfk
vor 24 Minuten von klingklang:

Dann google doch mal was ein Maurer oder Dachdecker für eine BU zahlen müsste... 

Unbezahlbar für diese Berufsgruppe mit einem Facharbeitergehalt.

Genau das ist der Punkt. Ein wenig mehr Weitsicht und Umsicht täte manchmal gut. 

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Coladose
· bearbeitet von Coladose

Lauter Moralapostel hier, weil ich eine Existenzsicherung für meine Zwecke ausnutze?

 

Ich habe mir dir Erkrankung nicht ausgesucht und meine BU zahlt nunmal im Schadensfall! Ich habe ja nicht umsonst jahrelang in die BU eingezahlt.

 

Warum soll ich die Chancen die sich mir ergeben nicht nutzen??

 

Ich tendiere mittlerweile auch zu Variante 1 und im Unternehmen zu bleiben. Mit der Möglichkeit, 2 jahre in teilzeit zu gehen, die tariflich von der IG Metall festgehalten wurde :)

 

Das heisst nach der Umschulung wird erstmal 2 Jahre weniger gearbeitet, mehr Zeit für Familie und Freunde und es wird trotzdem mehr Gehalt reinkommen, da die BU weiterzahlen muss, da ich dadurch weitere 2 Jahre weniger als 80% von meinem letzten Nettolohn verdienen werde.

 

2 jahre weniger Arbeit aber dafür weiter BU erhalten und erhöhtes Einkommen durch teilzeit  :)

 

Und an alle neider: erkundigt euch vorher anständig, bevor ihr irgendwelche sinnlosen Policen unterschreibt und euch im Nachhinein ärgert.

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HaRaS1983

@Coladose

 

Diese Idee finde ich gut - bleib im Unternehmen und versuche die BU noch ein wenig länger zu ziehen. Und lass Dich von den Moralaposteln nicht ärgern.

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chirlu
vor 30 Minuten von Coladose:

Lauter Moralapostel hier, weil ich eine Existenzsicherung für meine Zwecke ausnutze?

 

Ich habe mir dir Erkrankung nicht ausgesucht und meine BU zahlt nunmal im Schadensfall! Ich habe ja nicht umsonst jahrelang in die BU eingezahlt.

 

Mit der BU habe ich kein Problem, die ist so gedacht und entsprechend kalkuliert.

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polydeikes

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Statusabsicherung, keine Krankheits- und keine Arbeitskraftabsicherung. Das begründet sich schon durch das Kernleistungsversprechen einer BU.

 

Eine BU zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, in Folge der versicherten Ereignisse Krankheit / Körperverletzung / Kräfteverfall, iS der vertraglich vereinbarten "Prognose" oder "Dauer", zu 50 % / der vereinbarten Leistungsgrenze *** nicht mehr ausgeübt werden kann.

 

Bzgl. dieser Grundaussage sind zunächst alle AVBs weitgehend identisch. Abweichend zur 50 % Leistungsgrenze gibt es auf Wunsch 25 / 50 / 75 Staffelregelungen am Markt. Bei den versicherten Ereignissen ist formal noch in unterschiedliche Definitionen in Bezug auf Kräfteverfall zu unterscheiden.

 

Relevante Unterschiede ergeben sich zunächst aus Prognose und Dauer. Heutiger Marktstandard sind 6 Monate. Das kann abweichend "auf Dauer" (meint idR 18 Monate) oder auch ein fixer Zeitraum, bspw. 36 Monate sein. Die ABBV der Debeka ist einer der letzten Unterklassetarife mit 36 Monaten Prognose, 6 Monaten Dauer. Die Definition Prognose / Dauer zu verstehen, ist die wesentliche Voraussetzung um eine BU zu verstehen, würde hier aber zu weit führen.

 

Die Leistungsgrenze (idR 50 %) kann wiederum quantitativ oder qualitativ nachgewiesen werden. Hier liegt ein qualitativer Leistungsnachweis vor. Eine Kernfähigkeit oder Kerntätigkeit ist gerissen, ohne die kein restliches sinnvolles Tätigkeitsfeld mehr verbleibt. Meint, in Folge der Beeinträchtigung können bspw. die Maschinen nicht mehr bedient werden, sprich die Arbeitsprozesse nicht mehr erfolgen.

 

Eine BU leistet wiederum nicht mehr, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen (in Bezug auf den zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen) nicht mehr vorliegen, oder wenn bedingungsgemäß verwiesen, respektive umorganisiert werden kann.

 

Eine Verweisung, völlig losgelöst davon ob abstrakt oder konkret, funktioniert anders als in der EMR nur vorbehaltlich vergleichbarer Lebensstellung. Während in der EMR jeder Abstieg hin zu nehmen ist, kann die BU nur verweisen, wenn das Einkommen und die soziale Wertschätzung im Verweisungsberuf vergleichbar sind. Das vergleichbar definieren die AVBs und das durchaus qualitativ sehr unterschiedlich.

 

Da der TO im zuletzt ausgeübten Beruf bis in alle Ewigkeit berufsunfähig sein wird und der VR niemals eine Umschulung verlangen kann, kann der TO auch bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine BU Rente beziehen (es sei denn, das Leiden könnte geheilt werden).

 

Geht der TO in eine Umschulung und übt einen Job aus, der nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht (eine Frage der AVB Details und Rechtssprechung), kann er sowohl das Einkommen aus dem neuen Job als auch die BU Rente vollständig beziehen. Die BU ist eine Summenversicherung, sie leistet oder leistet nicht. Es wird nicht gequotelt.

 

Ohne den ganzen Mist hier gelesen zu haben, ein Beispiel:

 

Bisher wurden 3000 Netto verdient, es gibt 2500 BU Rente. Es wird auf eine Bürotätigkeit umgeschult, mit der am Ende 1800 Euro verdient werden. Der Versicherer kann nicht verweisen, 1800 + 2500 stehen zur Verfügung.

 

BU ist eben Statusabsicherung, der versicherte Status (zuletzt ausgeübter Beruf, nicht Beruf bei Abschluss) wird eingefroren und kann nicht mehr unterschritten werden. Genau das macht ja die BU im Ggs zu Arbeitskraftabsicherung / Krankheitsabsicherung so einzigartig. Vorausgesetzt man hat einen Status (Ausbildung / Qualifikation / berufliche Ausgestaltung / Einkommen).

 

Insofern ist hier rein gar nichts verwerflich, der TO bekommt die Leistung, die er vertraglich gegen Zahlung einer Versicherungsprämie vereinbart hat. Allerdings würde ich einen solchen Leistungsantrag niemals do it yourself verballern, andere Story ...

 

---

 

Die Aussagen bzgl. gesetzlichem Krankengeld sind wiederum überwiegend nicht korrekt. Zwar besteht keine direkte Wechselwirkung aus BU und Krankengeld, es gibt jedoch klare SGB Leistungsvoraussetzungen für das Krankengeld. Beim geringsten Zweifel daran kann der Krankenversicherer bspw. in Reha oder befristete EMR schieben. Gegen diesen Akt kann man zwar ggf. vorgehen, aber auch wieder eine andere Story. IdP wird eigentlich nie 6 + 72 gezahlt ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Coladose
vor 3 Minuten von polydeikes:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Statusabsicherung, keine Krankheits- und keine Arbeitskraftabsicherung. Das begründet sich schon durch das Kernleistungsversprechen einer BU.

 

Eine BU zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, in Folge der versicherten Ereignisse Krankheit / Körperverletzung / Kräfteverfall, iS der vertraglich vereinbarten "Prognose" oder "Dauer", zu 50 % / der vereinbarten Leistungsgrenze *** nicht mehr ausgeübt werden kann.

 

Bzgl. dieser Grundaussage sind zunächst alle AVBs weitgehend identisch. Abweichend zur 50 % Leistungsgrenze gibt es auf Wunsch 25 / 50 / 75 Staffelregelungen am Markt. Bei den versicherten Ereignissen ist formal noch in unterschiedliche Definitionen in Bezug auf Kräfteverfall zu unterscheiden.

 

Relevante Unterschiede ergeben sich zunächst aus Prognose und Dauer. Heutiger Marktstandard sind 6 Monate. Das kann abweichend "auf Dauer" (meint idR 18 Monate) oder auch ein fixer Zeitraum, bspw. 36 Monate sein. Die ABBV der Debeka ist einer der letzten Unterklassetarife mit 36 Monaten Prognose, 6 Monaten Dauer. Die Definition Prognose / Dauer zu verstehen, ist die wesentliche Voraussetzung um eine BU zu verstehen, würde hier aber zu weit führen.

 

Die Leistungsgrenze (idR 50 %) kann wiederum quantitativ oder qualitativ nachgewiesen werden. Hier liegt ein qualitativer Leistungsnachweis vor. Eine Kernfähigkeit oder Kerntätigkeit ist gerissen, ohne die kein restliches sinnvolles Tätigkeitsfeld mehr verbleibt. Meint, in Folge der Beeinträchtigung können bspw. die Maschinen nicht mehr bedient werden, sprich die Arbeitsprozesse nicht mehr erfolgen.

 

Eine BU leistet wiederum nicht mehr, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen (in Bezug auf den zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen) nicht mehr vorliegen, oder wenn bedingungsgemäß verwiesen, respektive umorganisiert werden kann.

 

Eine Verweisung, völlig losgelöst davon ob abstrakt oder konkret, funktioniert anders als in der EMR nur vorbehaltlich vergleichbarer Lebensstellung. Während in der EMR jeder Abstieg hin zu nehmen ist, kann die BU nur verweisen, wenn das Einkommen und die soziale Wertschätzung im Verweisungsberuf vergleichbar sind. Das vergleichbar definieren die AVBs und das durchaus qualitativ sehr unterschiedlich.

 

Da der TO im zuletzt ausgeübten Beruf bis in alle Ewigkeit berufsunfähig sein wird und der VR niemals eine Umschulung verlangen kann, kann der TO auch bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine BU Rente beziehen (es sei denn, das Leiden könnte geheilt werden).

 

Geht der TO in eine Umschulung und übt einen Job aus, der nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht (eine Frage der AVB Details und Rechtssprechung), kann er sowohl das Einkommen aus dem neuen Job als auch die BU Rente vollständig beziehen. Die BU ist eine Summenversicherung, sie leistet oder leistet nicht. Es wird nicht gequotelt.

 

Ohne den ganzen Mist hier gelesen zu haben, ein Beispiel:

 

Bisher wurden 3000 Netto verdient, es gibt 2500 BU Rente. Es wird auf eine Bürotätigkeit umgeschult, mit der am Ende 1800 Euro verdient werden. Der Versicherer kann nicht verweisen, 1800 + 2500 stehen zur Verfügung.

 

BU ist eben Statusabsicherung, der versicherte Status (zuletzt ausgeübter Beruf, nicht Beruf bei Abschluss) wird eingefroren und kann nicht mehr unterschritten werden. Genau das macht ja die BU im Ggs zu Arbeitskraftabsicherung / Krankheitsabsicherung so einzigartig. Vorausgesetzt man hat einen Status (Ausbildung / Qualifikation / berufliche Ausgestaltung / Einkommen).

 

Insofern ist hier rein gar nichts verwerflich, der TO bekommt die Leistung, die er vertraglich gegen Zahlung einer Versicherungsprämie vereinbart hat. Allerdings würde ich einen solchen Leistungsantrag niemals do it yourself verballern, andere Story ...

 

---

 

Die Aussagen bzgl. gesetzlichem Krankengeld sind wiederum überwiegend nicht korrekt. Zwar besteht keine direkte Wechselwirkung aus BU und Krankengeld, es gibt jedoch klare SGB Leistungsvoraussetzungen für das Krankengeld. Beim geringsten Zweifel daran kann der Krankenversicherer bspw. in Reha oder befristete EMR schieben. Gegen diesen Akt kann man zwar ggf. vorgehen, aber auch wieder eine andere Story. IdP wird eigentlich nie 6 + 72 gezahlt ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wow ich bin beeindruckt :)

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader

@polydeikes Also habe ich umsonst so eine BU? Da ich keine Statusabsicherung brauche, sondern nur eine Existenzsicherung? Das heisst ich will nur im Falle, das ich nicht mehr arbeiten kann, die Familie abgesichert ist. Die BU scheint ja "ich will nicht mehr arbeiten, darum kann ich BU machen", Luxus Lösung zu sein, die weit über eine Existenzsicherung hinweg geht?

 

Ist sowas auch als 80% Lösung möglich und wie hoch ist der Unteschied, bei Schreibtischtätigkeit? Ist es es denn gängige Praxis, das trotz 2 Aussagen von Ärtzten und Gutachten, BU verwehrt wurde, da ja noch eine Arbeitskraft für wahrscheinlich 2 Jahre existierten?

 

Ich habe momentan das Gefühl, das bei mir irgendwas kräftig in schieflage ist, entweder damals ungerechtfertigt keine BU oder jetzt mit Bu obwohl keine gewünscht.

 

Und nochmal für mich, das heisst es ist das allerbeste ganz früh BU abschliessen und denn soll was passieren? Gerade Burnout oder so, kann man ja ganz gut "haben". Dann könnte ich, zb. bei 5k netto, 4k aus der BU ziehen, für 3,8k weiterarbeiten und kann mein Einkommen auf 7,8k pimpen? Ich weiss das es bei der BU kein riesen Unterschied gemacht hatte, und mir notiert das Staat ein anderen Beruf verlangen kann aber der Versicherer nicht. Das kostete auch mehr.

 

Und nein ich habe keine BU für solche Berufe verglichen, da solche Berufe ja eher körperlich sind und mit Studium und ähnliches ja schnell am Schreibtisch landen, wodurch dort eine BU unsinnig wirkt. Ich würde jetzt anzweifeln, das die Berufe alle weit besser bezahlt werden, wie die gängigen Büroberufe.

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wenn man einen Status hat (Ausbildung, Qualifikation, tatsächliche Ausgestaltung des Berufs, Einkommen) eine Existenzsicherung zu wollen ist schlichtweg nicht sehr smart.

 

Der Fall hier zeigt es doch deutlich. Der TO steht in der Verantwortung ggü. Familie und für eingegangene finanzielle Verpflichtung. Er hat nun alle Zeit der Welt in Ruhe zu überlegen, wie er mit dem Leiden umgeht, wie er wieder am sozialen Leben / Arbeitsleben teil haben will. Kann sich auf Genesung, auf die Zukunft und auf seine Familie konzentrieren. Und ja, das ist Luxus, den wir so nur in Deutschland haben und es ist (Status vorausgesetzt) konkurrenzlos.

 

Wem das keinen Aufpreis ggü. einer Arbeitskraftabsicherung wert ist, dem kann man mpMn nicht mehr helfen.

 

Hinzu kommt die rechnerische Seite. Humankapital aus Erwerbstätigkeit ist eben nicht nur das Netto. Hier zählen die 18,6 % AN + AG Beitrag zur GRV ebenfalls dazu. Fließen die nicht mehr, komme ich mit auf Kante genähter Absicherung ggf. ein paar Jahre über die Runden. Aber spätestens mit Ablauf der Leistung / des Vertrags kommt das böse Erwachen mit Rentenbezug, da ja kaum oder keine Ansprüche erworben wurden.

 

Auch das zeigt der Fall hier deutlich. Das vorliegende Leiden will keiner freiwillig haben, es ist aber eben auch nicht das Ende des Lebens. Reduziert nicht einmal die Lebensdauer im statistisch signifikanten Bereich. Meint, da können locker auch 20 oder 30 Jahre Rentenbezug drin sein, die ggf. aus nahe 0 Ansprüchen zu bestreiten wären.

 

---

 

Die zitierten Berufe zahlen idR 3-4 fache Prämien und das für Endalter im Bereich 55 bis 60. Ein Dachdecker bekommt kein Endalter 67. Man darf bei solchen Berufen regelm. am Status zweifeln, zumindest wenn wir nicht vom Betriebsinhaber / Meister etc. reden ...

 

---

 

Worst Case Absicherungen gibt es diverser Art. Und ja, die sind ein paar Euro im Monat billiger, da eben nur Ausschnittsdeckung mit reduzierter bis gar nicht verifizierbarer Leistungswahrscheinlichkeit. Jeder Jeck is anners ... aber man muss schon ziemlich jeck sein, um das als Ziel zu haben, wenn man Status (iS der BU) hat.

 

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Zitat

Ist es es denn gängige Praxis, das trotz 2 Aussagen von Ärtzten und Gutachten, BU verwehrt wurde, da ja noch eine Arbeitskraft für wahrscheinlich 2 Jahre existierten?

 

Dazu lassen sich mangels Details genau 0 brauchbare Aussagen treffen. Juristen würden es vornehmer formulieren, mit "kommt drauf an" (= keine Aussage möglich).

 

Ein do it yourself Leistungsfall hat eine hohe Wahrscheinlichkeit keine Leistung zu produzieren, schlicht weil der Laie im Regelfall keinen sauberen medizinischen Leistungsnachweis geregelt bekommt. Im hier vorliegenden Fall ist dies das geringere Problem, hier ist die Nachhaltigkeit der Leistung die Problemstellung, die professionelle Hilfe und einen sauberen Leistungsantrag essentiell machen.

 

Und gesuchter Name war Kanzlei Angela Baumeister.

 

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Zitat

Ich habe momentan das Gefühl, das bei mir irgendwas kräftig in schieflage ist, entweder damals ungerechtfertigt keine BU oder jetzt mit Bu obwohl keine gewünscht.

 

Mir steht kein Urteil zu. Mich beschleicht allerdings die Vermutung, dass schlichtweg dein Mindset in Schieflage ist.

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Coladose
vor 17 Minuten von smarttrader:

 

Und nochmal für mich, das heisst es ist das allerbeste ganz früh BU abschliessen und denn soll was passieren? Gerade Burnout oder so, kann man ja ganz gut "haben". Dann könnte ich, zb. bei 5k netto, 4k aus der BU ziehen, für 3,8k weiterarbeiten und kann mein Einkommen auf 7,8k pimpen? Ich weiss das es bei der BU kein riesen Unterschied gemacht hatte, und mir notiert das Staat ein anderen Beruf verlangen kann aber der Versicherer nicht. Das kostete auch mehr.

 

 

 

Mir noch vor ein paar std vorwerfen, das ich eine Existenzsicherung für meine Zwecke ausnutze und jetzt versuchen ein Weg zu finden wie du durch BU dein Gehalt hoch "pimpst"

 

Ganz schön heuchlerisch ;)

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moonraker
vor 19 Minuten von smarttrader:

[..] Ist es es denn gängige Praxis, das trotz 2 Aussagen von Ärtzten und Gutachten, BU verwehrt wurde, da ja noch eine Arbeitskraft für wahrscheinlich 2 Jahre existierten?

Die Versicherung greift doch erst, wenn Du BU bist - nicht evtl. in 2 Jahren werden könntest...

 

vor 19 Minuten von smarttrader:

Und nochmal für mich, das heisst es ist das allerbeste ganz früh BU abschliessen und denn soll was passieren? Gerade Burnout oder so, kann man ja ganz gut "haben". Dann könnte ich, zb. bei 5k netto, 4k aus der BU ziehen, für 3,8k weiterarbeiten und kann mein Einkommen auf 7,8k pimpen? [..]

Und Du meinst, man kann mit weiter bestehendem "Burnout" wieder so arbeiten, dass man 3,8k verdient? Der Grund für die BU (im versicherten Beruf) muss ja weiter bestehen.

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Coladose
· bearbeitet von Coladose
vor 44 Minuten von polydeikes:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

@polydeikes Hab ne private Nachricht dir hinterlassen meister :)

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polydeikes
Zitat

Und nochmal für mich, das heisst es ist das allerbeste ganz früh BU abschliessen und denn soll was passieren? Gerade Burnout oder so, kann man ja ganz gut "haben". Dann könnte ich, zb. bei 5k netto, 4k aus der BU ziehen, für 3,8k weiterarbeiten und kann mein Einkommen auf 7,8k pimpen? Ich weiss das es bei der BU kein riesen Unterschied gemacht hatte, und mir notiert das Staat ein anderen Beruf verlangen kann aber der Versicherer nicht. Das kostete auch mehr.

 

Formal kann man finanziell durch eine BU-Rente besser dastehen als vorher. Möglich ist das, aber eben nicht die Regel.

 

Es geht viel mehr darum, dass der Mensch ein soziales Wesen ist. Nur auf der Couch zu hocken ist weder heilungsfördernd noch idR persönliche Erfüllung. Deswegen geht sehr wohl ein guter Teil der Berufsunfähigen nach bspw. einigen Jahren wieder arbeiten. Nur im Regelfall nicht annähernd auf dem Status, der vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorlag.

 

Und genau diesen Status zementiert die BU.

 

Der vorliegende Fall fällt unter das, was umgangssprachlich spezielle Beeinträchtigung genannt wird. Ein anderers Beispiel dafür wäre ein Chirurg mit starkem Tremor (starkes Zittern). Der ist zwar zweifelsfrei BU, kann aber noch unzähligen Berufen nachgehen.

 

Der Chirurg wird seine BU Rente auf Ewigkeit / bis Vertragsende beziehen und ist gleichzeitig ob der sozialen Wertschätzung kaum verweisbar. Selbst wenn der als Pharmareferent mehr verdient als vorher, er ist auch weiterhin berufsunfähig.

 

Diese speziellen Beeinträchtigungen sind jedoch die Ausnahme, nicht die Regel. Und ja, sie gehören zu einer Statusabsicherung dazu. Status ist eben nicht nur Einkommen.

 

---

Zitat


Und nein ich habe keine BU für solche Berufe verglichen, da solche Berufe ja eher körperlich sind und mit Studium und ähnliches ja schnell am Schreibtisch landen, wodurch dort eine BU unsinnig wirkt. Ich würde jetzt anzweifeln, das die Berufe alle weit besser bezahlt werden, wie die gängigen Büroberufe.

 

 

Die ganze Prämisse ist nachweisbar falsch. Die BU Wahrscheinlichkeit unterscheidet sich zwischen Büroberufen und körperlich tätigen Berufen in der ersten Hälfte des Erwerbslebens praktisch kaum. Es gibt sogar Büroberufe (va. kfm. Natur), deren BU Wahrscheinlichkeit in jungen Jahren höher ist, als die eines Dachdeckers.

 

Was die körperlichen Berufe so teuer macht ist die zweite Hälfte des Erwerbslebens. In platt: Wie schon genannt, es ist unwahrscheinlich, dass ein Dachdecker oder eine Krankenschwester reibungslos bis 67 arbeiten kann.

 

Generell beginnt das statistische Hochrisikoalter Mitte / Ende 40. Das ist eben auch die Zeit, in der der Körper gesundheitliche Beeinträchtigungen eben nicht mehr so leicht kompensiert, wie das mal Anfang 20 möglich war.

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Cef
vor 26 Minuten von polydeikes:

 

Und gesuchter Name war Kanzlei Angela Baumeister.

 

Danke.

 

vor einer Stunde von polydeikes:

 

Die Leistungsgrenze (idR 50 %) kann wiederum quantitativ oder qualitativ nachgewiesen werden.

 

Bitte hierzu eine ganz kurze Info, ggf als PN

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polydeikes

Ein quantitativer Nachweis ist ein kumulierter Nachweis in Relation zur tatsächlichen Berufsausübung (bedingt also eine professionelle Tätigkeitsbeschreibung).

 

Dampfmaschinenprinzip: Ich habe Beeinträchtigungen, gehe zu meinem Arzt, der streicht aus meinem Tagesablauf mit prozentualer Gewichtung wiederum prozentual weg, was ich in welchem Maße nicht mehr kann. Daraus ergibt sich ein Punktekatalog des VR. Hab ich mehr als die Hälfte der Punkte, bin ich aus meiner Sicht berufsunfähig.

 

IdP ist das erheblich komplizierter im Ablauf (samt vieler kleiner Fallstricke) und es ist durchaus angreifbar (bspw. Gutachter etc. ...).

 

Der qualitative Leistungsnachweis geht über die Kerntätigkeiten / Kernfähigkeiten. Also wenn bspw. eine Fähigkeit verloren geht, die für den Beruf essentiell war. So wie hier bspw. der Chirurg mit dem Tremor, der kann halt ganz schlecht noch am Hirn oder Herz operieren, wenn er stark zittert.

 

Gibt es für alle Berufe. Weitere Beispiele sind ua. Hebe- und Tragfähigkeit (wenn ich 20kg zwischen zwei Maschinen bewegen muss, aber nur 5kg heben kann) oder bspw. chronisches Schmerzleiden in nahezu jedem Beruf.

 

Auch so ein typisches Missverständnis / typischer Mythos. Psyche ist bei weitem nicht DIE BU HAUPTURSACHE. Psyche führt aber idR erst dazu, dass die 50 % Grenze erreicht wird.

 

Ein Beispiel:

 

Rollstuhl und Büro bedingt nicht automatisch eine BU. Weitere Begleitumstände können aber dazu führen. Bspw. weitere Lähmungen oder eben auch Psyche.

 

Weiteres Beispiel für Frauen:

 

Brustkrebs hat hohe Heilungschancen, ist regelm. mit "Brust ab" zu heilen. Mit "Brust ab" beginnt aber erst das Problem, bspw. Psyche in Folge, hormonelle Therapien etc. ... Brustkrebs für sich wird nicht automatisch einen Leistungsanspruch bedingen. Das "danach" kann hingegen regelm. zur BU führen.

 

---

 

Verlust von Kernfähigkeiten führt wiederum bspw. auch zur Anwendung der Fiktion. Während Prognose angezweifelt werden kann, kann Fiktion (auch unwiderlegbare Vermutung) eben nicht angezweifelt werden, weil es keine zwei medizinischen Meinungen gibt. Die Fiktion als Teil der "Dauer" kann also vom ersten Tag auch ohne Prognose eingetreten sein.

 

Diese ganzen Basics gehören in den AVB Termin bei Abschluss, ich brauch dafür im Regelfall 2,5h.

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader

Mir ist es gerade etwas zu wirr, also ist jetzt theoretisch die beste Lösung, ganz schnell den höchsten Status zu erreichen in irgendein Beruf, der nur viel Geld bringt und dann mit einer passenden Krankheit "Burnout" zb. . direkt in BU zu gehen. Da es ein hohen Status hat, kann ich locker und entspannt BU mitnehmen und 80% bekommen?

 

Und ja ich ich verstehe es nicht, warum ein Verfahrenstechniker, der nun auch wenn es fies klingt, "einfache aber schwere" Tätigkeit ist, den Anspruch auf eine BU hat, wenn er in diesem Beruf weiterarbeiten kann, nur in anderen Abteilungen zB. . Wird BU denn auf die aktuelle Stelle bewertet?

 

Einfaches Beispiel wäre der Dachdecker, ist 40 hat 3 Bandscheibenvorfälle und kann nicht mehr Dachpfannen tragen oder auf dem Dach rum krabbeln. Wie kann der in BU, wenn es zb. auch in diesem Beruf auch Bürötätigkeiten gibt?

 

Oder zb. Maler, die eine Stauballergie bekommen und nicht mehr auf der Baustelle arbeiten können, aber zb. Kundenberatungen und Aufmasse zum abrechnen in fertigen Objekten erstellen können?

 

Wenn ich das jetzt alles so lese, ist der Sinn dieser BU's meiner Meinung nach gleich 0. Es ist möglich, Status Q einzufrieren, auch wenn eine Aufstiegsmöglich/andere Tätigkeit in diesem Beruf möglich wäre.

 

Ich will nur im Fall der Fälle, vom letzten Netto 80% haben, wenn es mir wirklich nicht mehr möglich ist eine berufliche Tätigkeit auszuführen. Eine simple Existenssicherung, für meine Familie und mich. Keine Herr Mustermann haut täglich 1000 Nägel in die Wand, jetzt ist sein Arm kaputt und er kann keine Dachstühle mehr montieren. Wir bezahlen Herr Mustermann viel Geld und gönnen ihn sein Leben. Meine Ansicht Herr Mustermann kann das nicht mehr, aber er kann planen wie 1000 Nägel korrekt gesetzt werden müssen und kann weiter machen in seinen Beruf, nur im anderen Tätigkeitsfeld.

 

@Coladose

Natürlich ist das eine Überlegung wert, wenn es so einfach ist, BU zu bekommen und zu haben.

 

@moonraker

Bei mir war es damals tatsächlich Rücken, und es war keine gute Prognose. Mit 27 ein 5 Kilo Schein und den Start einer lebenslangen Leidensgeschichte war eigentlich zu vermeiden. Ziel war damals von allen Seiten, die Umschulung/Weiterbildung gefördert zu kriegen. Am Ende musste ich um diese BU abzuwenden, mich alleine und komplett eigenfinanziert beruflich neuorientieren. Wenn ich das hier lese, ist ja genau für solche Sache die BU nicht zuständig, sondern nur zum Luxus halten nicht um den Schadensfall abzuwenden.

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odensee
vor 4 Minuten von smarttrader:

Mir ist es gerade etwas zu wirr, also ist jetzt theoretisch die beste Lösung, ganz schnell den höchsten Status zu erreichen in irgendein Beruf, der nur viel Geld bringt und dann mit einer passenden Krankheit "Burnout" zb. . direkt in BU zu gehen. Da es ein hohen Status hat, kann ich locker und entspannt BU mitnehmen und 80% bekommen?

@Coladose

 

Was theoretisch die beste Lösung ist, weiß ich nicht. Aus praktischer Sicht ist es jedenfalls in den allermeisten Fällen ziemlich doof, berufsunfähig zu werden.

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader
vor 8 Minuten von odensee:

Was theoretisch die beste Lösung ist, weiß ich nicht. Aus praktischer Sicht ist es jedenfalls in den allermeisten Fällen ziemlich doof, berufsunfähig zu werden.

Warum? Du bekommst dein Geld und kannst dein Leben geniessen und dir ein anderen Job suchen, wo dein Verdienst halt etwas geringer ist.

 

Mich beschleicht das Gefühl, das ich damals nachteilig behandelt wurde oder die BU hätte wirklich erst eintreten müssen, was das Ziel sein sollte zu vermeiden.

 

Und ich zweifel an, das ich eine BU aktuell brauche, sondern nur eine Erwerbsunfähigkeit, wenn ich nicht mehr arbeiten kann die Summe x monatlich garantiert bis ich wieder arbeitsfähig bin.

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hund555
· bearbeitet von hund555
vor 1 Stunde von smarttrader:

Warum? Du bekommst dein Geld und kannst dein Leben geniessen und dir ein anderen Job suchen, wo dein Verdienst halt etwas geringer ist.

Ich habe das Gefühl, du weißt nicht was BU in vielen Fällen bedeutet. Man hat in den meisten Fällen irreversible Schäden, Lebensqualität ist oft stark eingeschränkt, die meisten Leute würden alles dafür tun, dass die wieder gesund sind. (Ein gesunder Mensch hat 1000 Wünsche, doch ein Kranker hat nur einen...)

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 1 Stunde von smarttrader:

Warum? Du bekommst dein Geld und kannst dein Leben geniessen und dir ein anderen Job suchen, wo dein Verdienst halt etwas geringer ist.

Klar kannst du dein Leben super genießen, wenn du, wie in diesem Fall epileptische Anfälle hast. Ich bin mir sicher, es ist ein rießen Spaß so einen Anfall zu haben und immer damit rechnen zu müssen, einen zu bekommen...

Dein Burnout-Beispiel ist mir zu pauschal. Du stellst es hin, als sei Burnout eine Modekrankheit, die man sich mal aussucht um möglichst an die BU-Rente zu kommen.

Ich glaube so blöd sind die Versicherungen nicht (mehr), dass sie Leuten, die sich Burnout "ausdenken" einfach so eine lebenslange Rente zahlen.

Nur weil du evtl. verbittert bist, dass man deine BU evtl. nicht anerkannt hat (warum eigentlich?), missgönnst du es anderen, dass sie diese bekommen.

Ich will dem TO nichts böses wünschen, aber wenn diese Anfälle schlimmer werden o.ä. ist mit Lebensqualität oder mal eben in einem Bürojob arbeiten auch nicht mehr.

Willst du ernsthaft mit ihm tauschen? Überleg dir das lieber gut.

Ich bin 100mal lieber gesund, zahle meinen BU-Beitrag und freue mich, wenn ich diese Versicherung niemals in Anspruch nehmen muss. Das ist bei mir übrigens bei allen Risikoversicherungen, die ich habe, der Fall. Ich mache keine Risikoversicherung, um möglichst das Beste für mich finanziell rauszuholen, sondern immer in der Hoffnung, dass ich sie nie brauchen werde.

 

Zitat

Und ich zweifel an, das ich eine BU aktuell brauche, sondern nur eine Erwerbsunfähigkeit, wenn ich nicht mehr arbeiten kann die Summe x monatlich garantiert bis ich wieder arbeitsfähig bin.

Ich würde meinen, das kommt stark auf den Job an.

Als Chirurg wohl kaum wenn dir ein Laster über die Hand fährt. Da kannst du toll mit Links die Straße kehren.

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morini
· bearbeitet von morini

@smarttrader:

Was du hier schreibst, hört sich für mich sehr stark nach Neid an.

Möchtest du denn wirklich mit Coladose tauschen und unter Epilepsie leiden?

Würde für dich eine sehr gute BU-Rente den gravierenden, lebenslangen gesundheitlichen Nachteil wirklich aufwiegen?

 

Wer eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, sollte sich nicht scheuen, diese bei Bedarf auch in Anspruch zu nehmen, denn genau dafür gibt es solche eine Versicherung nunmal.

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smarttrader
vor 6 Stunden von DrFaustus:

Klar kannst du dein Leben super genießen, wenn du, wie in diesem Fall epileptische Anfälle hast. Ich bin mir sicher, es ist ein rießen Spaß so einen Anfall zu haben und immer damit rechnen zu müssen, einen zu bekommen...

Dein Burnout-Beispiel ist mir zu pauschal. Du stellst es hin, als sei Burnout eine Modekrankheit, die man sich mal aussucht um möglichst an die BU-Rente zu kommen.

Ich glaube so blöd sind die Versicherungen nicht (mehr), dass sie Leuten, die sich Burnout "ausdenken" einfach so eine lebenslange Rente zahlen.

Nur weil du evtl. verbittert bist, dass man deine BU evtl. nicht anerkannt hat (warum eigentlich?), missgönnst du es anderen, dass sie diese bekommen.

Ich will dem TO nichts böses wünschen, aber wenn diese Anfälle schlimmer werden o.ä. ist mit Lebensqualität oder mal eben in einem Bürojob arbeiten auch nicht mehr.

Willst du ernsthaft mit ihm tauschen? Überleg dir das lieber gut.

Ich bin 100mal lieber gesund, zahle meinen BU-Beitrag und freue mich, wenn ich diese Versicherung niemals in Anspruch nehmen muss. Das ist bei mir übrigens bei allen Risikoversicherungen, die ich habe, der Fall. Ich mache keine Risikoversicherung, um möglichst das Beste für mich finanziell rauszuholen, sondern immer in der Hoffnung, dass ich sie nie brauchen werde.

 

Ich würde meinen, das kommt stark auf den Job an.

Als Chirurg wohl kaum wenn dir ein Laster über die Hand fährt. Da kannst du toll mit Links die Straße kehren.

Das ist eine gute Frage, warum sehr wahrscheinlich anstehende BU nicht für BU Versicherungsfall gereicht hat. Vielleicht passt es für eine Versicherung nicht, keine langanhaltende Arbeitsunfähigkeiten sondern immer durchgebissen.

 

Von der Versicherung wurde ja damals ein Arzt vorgegeben, der auch in seinen Bericht geschrieben hat, das degenerative Schäden vorhanden sind und eine Ausübung des Berufs nicht mehr lange möglich ist.

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Phil86

Als stiller Mitleser habe ich mich jetzt einmal angemeldet, weil ich hier mal „meinen Senf dazugeben“ muss.

 

Weil hier der Eindruck entsteht, mit der BU wäre alles ganz easy und man kann sich ein leichtes Leben machen: Mit 32 Jahren bin ich selbst seit 2016 BU (Folgen eines Gehirntumors, neurologische Erkrankung und Depressionen) und bekomme inzwischen auch die volle Erwerbsminderungsrente. Obwohl ich bei der BU damals einen ganze Ordner an Befunden eingereicht habe und alle Ärzte eine Bescheinigung geschrieben haben, war ein Gutachten von einem von der Versicherungsgesellschaft bestellten Gutachter erforderlich. Insgesamt hat es über ein Jahr gedauert, bis die BU-Rente bewilligt war. Und ich war nicht bei irgendeinem „No-Name-Versicherer“. Zwar wurde die Rente rückwirkend bewilligt, aber das Jahr war echt kräftezehrenden. Und ihr könnt sicher sein, dass sowohl die Versicherung als auch der Gutachter sofort gemerkt hätten, wenn ich ein Burnout „vorgespielt“ hätte.

 

Im Vergleich dazu war der Antrag für die Erwerbsminderungsrente ein Witz und nach 3 Monaten durch.

 

Was mich bei dem geschilderten Fall wundert, ist das Krankengeld, das weiter gezahlt wird. Irgendwo im Hinterkopf habe ich noch, dass entweder Krankengeld oder die BU gezahlt wird, kann aber da auch falsch liegen. Aber gerade beim Krankengeld der gesetzlichen KV würde ich nicht damit rechnen, dass das die vollen 78 Wochen gezahlt werden. Die wollten dich so schnell wie möglich „loswerden“.

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smarttrader
vor 13 Minuten von morini:

@smarttrader:

Was du hier schreibst, hört sich für mich sehr stark nach Neid an.

Möchtest du denn wirklich mit Coladose tauschen und unter Epilepsie leiden?

Würde für dich eine sehr gute BU-Rente den gravierenden, lebenslangen gesundheitlichen Nachteil wirklich aufwiegen?

 

Wer eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, sollte sich nicht scheuen, diese bei Bedarf auch in Anspruch zu nehmen, denn genau dafür gibt es solche eine Versicherung nunmal.

Ja, ich sehe meine Familie als wichtigstes danach Geld.

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morini
vor 11 Minuten von smarttrader:

Ja, ich sehe meine Familie als wichtigstes danach Geld.

 

Und danach erst deine Gesundheit?

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odensee
vor 9 Minuten von Phil86:

Aber gerade beim Krankengeld der gesetzlichen KV würde ich nicht damit rechnen, dass das die vollen 78 Wochen gezahlt werden. Die wollten dich so schnell wie möglich „loswerden“.

:thumbsup:

Diese Befürchtung wurde in unterschiedlicher Form hier schon geäussert. Ich halte das Vorgehen....

 

vor 13 Stunden von Coladose:

Am Telefon habe ich indirekt gefragt ob es sowas geben kann oder das das Geld rückwirkend eingefordert werden könnte. Sowas wird es nicht geben.

 

Die werden mich nicht einfach so unter Druck setzen, nur damit ich auf die schnelle irgendeine Umschulung mache

... "am Telefon indirekt gefragt" für reichlich naiv. Aber @Coladose mag ja nichts hören, was gegen seinen Plan spricht. Liegt allerdings mit....

vor 11 Stunden von Coladose:

Lauter Moralapostel hier, weil ich eine Existenzsicherung für meine Zwecke ausnutze?

ziemlich daneben. Finde ich.

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