Zum Inhalt springen
Catcat153

Brauche dringend Hilfe,- Erbschaft Fondsdepot

Empfohlene Beiträge

Catcat153

Hallo,

 

ich bin bin völliger Laie in Bezug auf Fonds.....

 

Habe durch einen Nachlass 50 % eines thesaurierenden Fonds geerbt ( uniimmo global der Union Investment)

 

Verstanden habe ich bis jetzt das wenn das Erbe geteilt wird, auf zwei verschiedene Depots, dass ich eine erneute Haltefrist von 24 Monaten einhalten muss ( korrigiert mich bitte im Zweifelsfall)

 

Der Fond ist momentan bei der Union Investment auf einem Depot mit Gebühren in Höhe von 13,50 Euro.

 

Meine internetbank ( diba Ing.) würde mir hierfür ein kostenloses Depot zur Verfügung stellen...

 

Meine Fragen:

 

1.) Wäre das Depot bei meiner Bank wirklich kostenfrei? Immerhin sind doch Bewegungen auf dem Konto ( Dividenden/ Rendite gehen ja in Anteile über) wie funktioniert dies eigentlich? Automatisch?

 

2.) ist dieser Fond in euren Augen rentabel? Oder wäre es besser ihn zu kündigen?

 

3.) ist es wahr, das dieser Fond zu 80 % kapitalsteuerbefreit ist?

 

also.... ihr seht schon... ich hab mit dieser Materie noch nie Kontakt gehabt...

es wäre schön wenn ihr mir ein wenig " Grundwissen" mit auf den Weg geben könntet...

 

vielen lieben dank Dank im Voraus 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 6 Stunden von Catcat153:

Habe durch einen Nachlass 50 % eines thesaurierenden Fonds geerbt ( uniimmo global der Union Investment)

Der Fonds ist ausschüttend, nicht thesaurierend.

 

vor 6 Stunden von Catcat153:

Verstanden habe ich bis jetzt das wenn das Erbe geteilt wird, auf zwei verschiedene Depots, dass ich eine erneute Haltefrist von 24 Monaten einhalten muss ( korrigiert mich bitte im Zweifelsfall)

Ja ist leider so. Wenn du den zur ING übertragen hast, kannst du den über die Börse verkaufen. Das geht jederzeit, sofern du einen Käufer findest (was ich nicht anzweifle...)

 

vor 6 Stunden von Catcat153:

1.) Wäre das Depot bei meiner Bank wirklich kostenfrei? Immerhin sind doch Bewegungen auf dem Konto ( Dividenden/ Rendite gehen ja in Anteile über) wie funktioniert dies eigentlich? Automatisch?

Ja, Depot ist kostenfrei, solange du nicht kaufst oder verkaufst.

 

vor 6 Stunden von Catcat153:

2.) ist dieser Fond in euren Augen rentabel? Oder wäre es besser ihn zu kündigen?

Die jährliche Rendite liegt bei ca. 2%, die aktuelle Inflationsrate liegt ebenfalls bei 2%: entscheide selber, ob das "rentabel" ist. Es ist jedenfalls besser als Tagesgeld oder Festgeld. Aber Immobilienfonds sind nicht risikofrei.

 

vor 6 Stunden von Catcat153:

3.) ist es wahr, das dieser Fond zu 80 % kapitalsteuerbefreit ist?

Ja, Teilfreistellung von 80% ist gegeben.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Wie alt sind die Fondsanteile denn? Davon hängt die Besteuerung der Kurssteigerungen wesentlich ab. Für Ausschüttungen gilt in jedem Fall die Teilfreistellung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 10 Minuten von chirlu:

Wie alt sind die Fondsanteile denn? Davon hängt die Besteuerung der Kurssteigerungen wesentlich ab.

Laut: https://www.test.de/Offene-Immobilienfonds-Nach-Erbfall-sofort-veraeusserbar-5153212-0/ gilt die 24-Monatsfrist unabhängig davon, wann der Verstorbene die Anteile erworben hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 10 Minuten von odensee:

Laut: https://www.test.de/Offene-Immobilienfonds-Nach-Erbfall-sofort-veraeusserbar-5153212-0/ gilt die 24-Monatsfrist unabhängig davon, wann der Verstorbene die Anteile erworben hat.

 

Ich verstehe diesen Artikel etwas anders (nämlich so, daß für den Nachlaß selbst die Fristen des Erblassers gelten, die also möglicherweise schon abgelaufen sind, und daß die Frist nur bei einem Übertrag auf die Erben neu zu laufen beginnt).

 

Aber eigentlich ging es mir gar nicht um die Haltefrist, sondern um die Besteuerung (Altbestand vor 2009; wenn kein Altbestand, Versteuerung der Kursgewinne bis 2017 ohne Teilfreistellung; usw.).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 17 Minuten von chirlu:

Ich verstehe diesen Artikel etwas anders (nämlich so, daß für den Nachlaß selbst die Fristen des Erblassers gelten, die also möglicherweise schon abgelaufen sind, und daß die Frist nur bei einem Übertrag auf die Erben neu zu laufen beginnt).

So sehe ich das auch...

 

vor 17 Minuten von chirlu:

Aber eigentlich ging es mir gar nicht um die Haltefrist, sondern um die Besteuerung (Altbestand vor 2009; wenn kein Altbestand, Versteuerung der Kursgewinne bis 2017 ohne Teilfreistellung; usw.).

Du hast völlig recht, ich hatte "Besteuerung" in deinem ersten Beitrag überlesen. :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 9 Stunden von Catcat153:

2.) ist dieser Fond in euren Augen rentabel? Oder wäre es besser ihn zu kündigen?

Um was für eine Größenordnung reden wir denn hier? Und was wird denn dein Zweck der Anlage sein? Bei einer größeren Summe und einem langfristigen Anlagehorizont würde ich zumindest den Großteil vedräußern und mich breiter aufstellen. Momentan wird der Fonds (Fond ist übrings Brühe) an der Börse mit einem Premium gehandelt - wer weiß ob das noch lange so sein wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Catcat153

Hallo, 

die Fonds bestehen seit 2016

 

im Vertrag steht thesaurierend,- es besteht eine Ausschüttung nur in Form von neuen Anteilen....

 

deshalb auch meine Frage, ob das Depot kostenfrei bleibt bei der diba ing oder dies als Ankauf von Anteilen gerechnet wird??

 

Auf jeden Fall möchte ich mich ganz herzlich für Eure Unterstützung bedanken 

 

Hallo,

 

Größenordnung liegt bei 40000 Euro 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 20 Minuten von Catcat153:

im Vertrag steht thesaurierend,- es besteht eine Ausschüttung nur in Form von neuen Anteilen....

In welchem Vertrag? Wenn deine Bank (bzw. die des Verstorbenen) noch irgendwelche Sonderveinbarungen gemacht haben, wäre das zu klären. Vermutlich werden Ausschüttungen direkt wieder angelegt. Falls das der Fall sein sollte: dem kannst (und solltest!) du bei der ING widersprechen.

 

Der Fonds selber ist ausschüttend.

 

vor 20 Minuten von Catcat153:

Größenordnung liegt bei 40000 Euro 

Ich würde nicht nach der absoluten Größenordnung gehen, sondern nach dem Anteil an deinem Gesamtvermögen. Aufgrund der negativen Ereignissen (Fondsschließungen) in Folge der "Finanzkrise", aber auch aus anderen Gründen lehnen einige aktive WPFler offene Immobilienfonds komplett ab. Andere (ich z.B.) sehen das anders und investieren weiterhin in OIs. Meine Schmerzgrenze liegt bei ca. 10% am Gesamtvermögen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kafkaesk93

Die 24 Monate Haltefrist sind, wie odensee schon meinte nicht so wichtig, da der Fonds über die Börse Verkauft werden kann und dort auch ca. 2 % höher steht als bei der KAG.;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Catcat153

Dann verstehe ich aber die Logik von der Haltefrist :(nicht oder ich hab es falsch verstanden?!

 

Ich kann die/ den Fonds nicht direkt zurück geben obwohl der Rückkaufwert nur bei ca 51,00 Euro/ Anteil liegt...

Die Union Investment würde aber doch ein Geschäft machen wenn sie meine Anteile selbst wieder höher an der Börse verkaufen würde ....

 

Oder????

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 2 Minuten von Catcat153:

Dann verstehe ich aber die Logik von der Haltefrist :(nicht oder ich hab es falsch verstanden?!

Das ist eine gesetzliche Regelung, die zum Schutz der Anleger getroffen wurde. Als Konsequenz aus den Problemen, die in bzw. nach der "Finanzkrise" zu den Fondsschließungen geführt haben. Nimm es einfach als gegeben hin. Viel entscheidender ist die Frage: "verkaufen oder behalten?"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
vor 9 Minuten von Catcat153:

Dann verstehe ich aber die Logik von der Haltefrist :(nicht oder ich hab es falsch verstanden?!

 

Ich kann die/ den Fonds nicht direkt zurück geben obwohl der Rückkaufwert nur bei ca 51,00 Euro/ Anteil liegt...

Die Union Investment würde aber doch ein Geschäft machen wenn sie meine Anteile selbst wieder höher an der Börse verkaufen würde ....

 

Oder????

 

Wenn die Rückgabe uneingeschränkt möglich ist, kann ein Institutioneller Investor auch 200 Millionen abladen. Und solche Volumina kann man an der Börse nicht so einfach "mit Gewinn" loswerden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 7 Minuten von Ramstein:

Wenn die Rückgabe uneingeschränkt möglich ist, kann ein Institutioneller Investor auch 200 Millionen abladen. Und solche Volumina kann man an der Börse nicht so einfach "mit Gewinn" loswerden.

Dumme, und (im Rahmen der Ursprungsfrage...) auch off-topic, Frage: was macht eine KAG, wenn Anteile zurückgegeben werden? Geld an den Anleger fliesst, so vermute ich, aus dem Cash-Anteil. "Hält" die KAG überhaupt eigene Anteile?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Grimes

Im klassischen Fondsgeschäft genau so. Geld fließt an den Fonds (KAG-Handel) -> Anteile werden erzeugt und an dem Anleger eingebucht. Bei Rückgabe von Anteilen wird der Anleger aus der Kasse oder durch den Verkauf von Wertpapieren bezahlt -> Anteile werden vernichtet. Creation/Redemption von annodünnemals ... ;-)

Über die Börse werden "gebrauchte" Anteile zwischen Marktteilnehmern gehandelt. Ich bin mir noch nichtmal sicher, ob eine KAG das mit ihren eigenen Anteilen überhaupt dürfte. Bin jetzt aber auch zu faul, in irgendwelchen Gesetzen zu schmökern. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 12 Minuten von Peter Grimes:

Über die Börse werden "gebrauchte" Anteile zwischen Marktteilnehmern gehandelt. Ich bin mir noch nichtmal sicher, ob eine KAG das mit ihren eigenen Anteilen überhaupt dürfte. Bin jetzt aber auch zu faul, in irgendwelchen Gesetzen zu schmökern. 

Ich finde das eine interessante Frage. Theoretisch könnte die KAG die Rückzahlung aus der eigenen Tasche statt aus der Kasse des Fonds leisten und dann die Anteile mit Gewinn an der Börse verkaufen. Ob das das praktisch erlaubt ist weiß ich leider auch nicht. Auf der anderen Seite: Wenn das erlaubt wäre dann könnte die KAG auch einfach neue Anteile gegen NAV-Zahlung in die Kasse des Fonds erzeugen und diese mit Gewinn an der Börse verkaufen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Wir reden hier über einen Immobilienfonds und da gibt es keinen einfachen Creation/Redemption Prozess. Wenn die liquiden Mittel nicht ausreichen, müssen Immobilien verkauft werden. Und wenn das viele wollen, stürzen die Preise ab. Und genau das ist 2008 passiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Grimes
vor 2 Stunden von whister:

Ich finde das eine interessante Frage. Theoretisch könnte die KAG die Rückzahlung aus der eigenen Tasche statt aus der Kasse des Fonds leisten und dann die Anteile mit Gewinn an der Börse verkaufen. Ob das das praktisch erlaubt ist weiß ich leider auch nicht. Auf der anderen Seite: Wenn das erlaubt wäre dann könnte die KAG auch einfach neue Anteile gegen NAV-Zahlung in die Kasse des Fonds erzeugen und diese mit Gewinn an der Börse verkaufen.

Jetzt hast Du mich doch zum schmökern gebracht ... Ich denke, die in § 26 KAG definierten Wohlverhaltensregeln lassen dieses Vorgehen zu einem Pfuibäh für die Verwaltungsgesellschaft werden, auch wenn es wohl nicht explizit verboten ist. Eventuell kann die Verwahrstelle da auch noch mitreden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
31425364

Du kannst dir auch überlegen, ob du dein Anteil an den anderen Erben Abtrittzt oder er seine dir. Gegen ein gewissen Entgelt natürlich. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Catcat153

Hallo,

 

falls ein Verkauf angestrebt wird gäbe es ja evtl noch eine Möglichkeit die Haltefrist zu übergehen....

 

Einer der Erben verfügt über die Bank/Kontovollmacht....

 

könnte man dann nicht das Konto kündigen ( Frist 12 Monate) und es somit erst gar nicht auf die Erben ( zwei neue Depots) überschreiben???

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 24 Minuten von Catcat153:

könnte man dann nicht das Konto kündigen ( Frist 12 Monate) und es somit erst gar nicht auf die Erben ( zwei neue Depots) überschreiben???

Wieso sollte man die Anteile kündigen und an die KAG zurückgeben? Derzeit bekommt man beim Verkauf an der Börse ein Premium und muss sich an keine Haltefrist/Kündigungsfrist halten. Ein Verkauf im Depot des Erblassers würde für mich nur infrage kommen wenn ich die Anteile eh verkaufen würde. Diese Entscheidung musst du ersteinmal treffen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Catcat153

Könntest du mir das mit dem Premium mal erklären? Du meinst bei privatem Verkauf an der Börse kann ich mir dann einen guten Tag ( Kurs gerade gut) raussuchen...

ich bin absoluter Laie....

 

PS Ich würde meine Anteile ja erstmal gerne halten aber auf der anderen Srite habe ich Angst wenn der Kurs fällt...,

Uch bin so der „extrem sichere“ Anleger (Festzins,- lieber weniger Gewinn aber Einlage gesichert)

Sorry für die Schreibfehler,- bin auf Arbeit :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 7 Minuten von Catcat153:

ich bin so der „extrem sichere“ Anleger (Festzins,- lieber weniger Gewinn aber Einlage gesichert)

dann würde ich mir den Stress mit Übertrag und Verkauf aus den eigenen Depot heraus, gar nicht machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 34 Minuten von Catcat153:

Könntest du mir das mit dem Premium mal erklären? Du meinst bei privatem Verkauf an der Börse kann ich mir dann einen guten Tag ( Kurs gerade gut) raussuchen...

ich bin absoluter Laie....

Ihr braucht euch dafür keinen guten Tag raussuchen. Derjenige mit der Vollmacht erteilt den Auftrag die Anteile mit einem sinnvollen Limit bspw. an der Börse Frankfurt zu verkaufen. Dort bekam man heute 51,92 Euro je Anteil. Die KAG hat vorgestern für zurückgegebene Anteile nur 51,10 Euro gezahlt. Schaut euch jedoch vorher die Gebühren des aktuellen Brokers für einen solchen Verkauf an.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...