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Sausdamr

Gemeinschaftsdepot für (noch) unverheiratetes Paar

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Sausdamr

Hallo zusammen,

 

meine Partnerin und ich planen derzeit wie wir am besten mit unserer Vermögensbildung beginnen und ein Baustein davon soll die Anlage in einen ETF Sparplan sein. 

 

Nach tagelanger Recherche hier und in diversen Finanzblogs haben wir das ganze soweit durchgespielt und unser Finanz und Sparplan nimmt langsam Formen an.

 

Jetzt stehen wir aber vor der Eröffnung eines Depots und wir stellen uns die Frage, ob wir ein Gemeinschafts- oder Einzeldepot eröffnen sollen. Leider habe ich dazu noch keine Antwort im Netz finden können.

 

Zur Situation:

Wir sind derzeit nicht verheiratet, werden aber 2020 heiraten. Ein gemeinsames Kind ist bereits im Haushalt.

  • Ist es möglich und sinnvoll bereits jetzt ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen und geht das überhaupt als nicht verheiratete Partner?
  • Wenn nicht, können wir später ein Einzeldepot problemlos in ein Gemeinschaftsdepot überführen?
  • Was sind die Vor- und Nachteile und gibt es steuerlich irgendetwas zu beachten?

 

Wir stehen ein bisschen auf dem Schlauch bei dem Thema und möchten jetzt keine falsche Entscheidung treffen, die wir später mit Lehrgeld bezahlen.

 

Depot wird warscheinlich bei OnVista eröffnen.

 

Vielen Dank für eure Einschätzung!

SausDamR

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Neospin

Moin SausDamR,

 

warum legt ihr Euch nicht jeder ein Depot an und richtet einen Sparplan ein? Ich sehe keinen Vorteil bei einem Gemeinschaftsdepot.

Insbesondere bei einer Trennung, auch wenn Euch das aus heutiger Sicht befremdlich erscheint, ist es deutlich einfacher.

 

Beste Grüße

 

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Sausdamr

Hi und danke für deine Antwort.

 

Sagen wir es mal so: Meine bessere Hälfte versteht das Konzept von ETFs als Vermögensbildungsanlage und ich habe sie soweit, dass sie in das System vertraut. Am Ende werde ich mich aber um alles kümmern, das Depot managen etc. 

Deswegen würde ich ungerne zwei Depots eröffnen, die ich dann am Ende eh beide verwalte und wir sowieso vorhaben in einen Topf zu sparen weil wir uns als Familie als großes ganzes sehen und nicht beide für uns sparen wollen. Da sehe ich im Grunde erstmal keinen Vorteil von zwei Depots, macht es doch nur komplizierter und teurer oder?

 

Das einzige was uns aber umtreibt ist das Thema "Wem gehört das Vermögen im Falle einer Trennung". Wir wissen zwar natürlich, dass das nie vorkommen wird, sind aber dennoch Realisten ;) 

Deswegen dachten wir, dass ein Gemeinschaftsdepot dieses Thema von Grund auf klärt weil das Depot ja 50/50 beiden gehört und so dann auch das Vermögen. Ich befürchte aber das ist viel zu einfach gedacht, korrekt? :D

 

Was ist denn wenn wir jetzt:

  • Nur ein Depot auf meinen Namen eröffnen
  • Wir beide dieses Depot besparen
  • Wir in 2020 heiraten

Ist das gesparte Vermögen dann nicht eh durch die Ehe für meine Frau teilweise gesichert? 

 

Ich möchte halt nicht, dass auch nur im Keim der Gedanke bei ihr aufkommt wie: "Spar mal schön auf mein Depot und wenn wir uns irgendwann trennen oder scheiden lassen, siehst du dein Geld nie wieder."

 

Ich hoffe das macht Sinn, vielleicht sehe ich das auch viel zu Kompliziert aber irgendwie ist das für mich ein Buch mit sieben Siegeln. 

 

VG

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HnsPtr

Neospin rät dir doch eher zu dem Gedanken: "jeder spart - mindestens vor der Ehe - schön auf sein Depot, dann ist bei einer Trennung klar, wem vor der Ehe was gehört hat"

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Seabushy
vor 36 Minuten von Sausdamr:

...

Was ist denn wenn wir jetzt:

  • Nur ein Depot auf meinen Namen eröffnen
  • Wir beide dieses Depot besparen
  • Wir in 2020 heiraten

Ist das gesparte Vermögen dann nicht eh durch die Ehe für meine Frau teilweise gesichert? 

 

Ich möchte halt nicht, dass auch nur im Keim der Gedanke bei ihr aufkommt wie: "Spar mal schön auf mein Depot und wenn wir uns irgendwann trennen oder scheiden lassen, siehst du dein Geld nie wieder."

 

...

Vorsicht, das ist so nicht richtig! 

Das bis zur Eheschließung vorhandene Vermögen bleibt Einzel-Eigentum des jeweiligen Partners, es sei denn, es wird Gütergemeinschaft vereinbart.

Und auch bei Zugewinngemeinschaft behält jeder sein "eigenes" Geld.

Sollte die Heirat schon feststehen, informiert euch bitte beide gründlich über die Rechte und Pflichten dieses "Vertrags". Wenn euch die gesetzlichen Regelungen nicht zusagen, kann vieles über einen Ehevertrag angepasst werden.

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Ramstein
vor 40 Minuten von Sausdamr:

Was ist denn wenn wir jetzt:

  • Nur ein Depot auf meinen Namen eröffnen
  • Wir beide dieses Depot besparen
  • Wir in 2020 heiraten

Ist das gesparte Vermögen dann nicht eh durch die Ehe für meine Frau teilweise gesichert? 

 

Es ist schon erstaunlich, dass MiFiD II eine Geeignetheitsprüfung für den simplen 1000 Euro Kauf eines Wertpapiers vorschreibt, die Eheschließung aber keinerlei Kenntnis über die Rechtslage und Rechtsfolgen voraussetzt.

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Shonsu

Hallo Sausdamr,

 

da einige grundlegenden Informationen (vorhandenes Vermögen, Sparrate) fehlen kann ich nur eins noch zu bedenken geben:

Schenkungs-/Erbschaftsteuer.

 

Dazu gab es schon mal einen Thread

https://www.wertpapier-forum.de/topic/52723-einzel-oder-gemeinschaftsdepot/

 

Soweit ich es verstanden habe ist es aber bei kleinerem Vermögen egal;)

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whister
· bearbeitet von whister
vor 48 Minuten von Sausdamr:

Da sehe ich im Grunde erstmal keinen Vorteil von zwei Depots, macht es doch nur komplizierter und teurer oder?

Der Vorteil von zwei Depots liegt ganz klar auf der Hand: Bei einer Trennung gibt es keinen Streit. Außerdem könntet ihr derzeit mit Einzeldepots als unverheiratetes Paar viel einfach jeweils den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen.

 

Wieso sollte das teurer und komplizierter sein? Ihr lasst den Sparplan einfach zweimonatlich versetzt mal im einen und mal im anderen Depot ausführen. Das Vermögen selbst könnt ihr ja trotzdem als gemeinsames Vermögen betrachten. So würde ich übrings auch verfahren wenn ich verheiratet wäre. Und: Wenn du ihr Depot auch managen sollst dann bekommmst du eben eine Vollmacht für ihr Depot.

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Sausdamr
vor 4 Minuten von Ramstein:

 

Es ist schon erstaunlich, dass MiFiD II eine Geeignetheitsprüfung für den simplen 1000 Euro Kauf eines Wertpapiers vorschreibt, die Eheschließung aber keinerlei Kenntnis über die Rechtslage und Rechtsfolgen voraussetzt.

 

Was tue ich denn gerade? Ich bin bisher weder in einer Ehe, noch habe ich ein Depot.. also was ist falsch daran sich im Vorhinein zu informieren, ist dir das nicht früh genug?

 

Danke für die bisherigen Antworten, ich werde mich der Sache nochmal annehmen und mich weiter einlesen bevor ich weitere dumme Fragen stelle.

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chirlu
vor 54 Minuten von Sausdamr:

Was tue ich denn gerade? Ich bin bisher weder in einer Ehe, noch habe ich ein Depot.. also was ist falsch daran sich im Vorhinein zu informieren, ist dir das nicht früh genug?

 

Ich glaube, die Kritik war weniger an dich als an den Gesetzgeber gerichtet.

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dev

Freunde sind unverheitatet und haben gemeinsam eine Eigentumswohnung und gelten steuerlich als GbR.

Ich würde da mal dein Finanzamt anrufen, wie die das steuerlich sehen wenn sich zwei ein Depot teilen und vor allem wie es mit dem Freibetrag von 801 in diesem Fall läuft.

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Cai Shen
vor 2 Stunden von Sausdamr:

 

Was ist denn wenn wir jetzt:

  • Nur ein Depot auf meinen Namen eröffnen

Würdest du die Frage der Geldanlage nur auf eigene Rechnung im Sinne des Geldwäscheparagraphen bei der Kontoeröffnung nicht wahrheitsgemäß beantworten können. ;)

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 16 Minuten von Cai Shen:

Würdest du die Frage der Geldanlage nur auf eigene Rechnung im Sinne des Geldwäscheparagraphen bei der Kontoeröffnung nicht wahrheitsgemäß beantworten können. ;)

Wieso? Er kann doch "nein" ankreuzen.

vor 50 Minuten von dev:

Freunde sind unverheitatet und haben gemeinsam eine Eigentumswohnung und gelten steuerlich als GbR.

Ich würde da mal dein Finanzamt anrufen, wie die das steuerlich sehen wenn sich zwei ein Depot teilen und vor allem wie es mit dem Freibetrag von 801 in diesem Fall läuft.

So wie mit anderen Erträgen/Einkünften einer GbR auch.

Gesonderte und einheitliche Feststellung und dann in der eigenen Steuererklärung deklarieren (bzw. wird automatisch gemeldet vom FA, das die GEF macht). Meines Wissens kann eine GbR keinen Freistellungsauftrag stellen.

Der Freibetrag bleibt davon aber unberührt. Nur weil ich Gesellschafter einer GbR bin, halbiert sich ja nicht mein persönlicher Freibetrag.

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Heino_H
· bearbeitet von Heino_H
vor 2 Stunden von Shonsu:

Hallo Sausdamr,

 

da einige grundlegenden Informationen (vorhandenes Vermögen, Sparrate) fehlen kann ich nur eins noch zu bedenken geben:

Schenkungs-/Erbschaftsteuer.

 

Dazu gab es schon mal einen Thread

https://www.wertpapier-forum.de/topic/52723-einzel-oder-gemeinschaftsdepot/

 

Soweit ich es verstanden habe ist es aber bei kleinerem Vermögen egal;)

Ich stand vor wenigen Monaten genau vor der gleichen Entscheidung und wollte der Übersichtlichkeit halber mit meiner jetzigen Frau ein Gemeinschaftsdepot eröffnen.

 

Aber genau wegen Schenkungs- und Erbschaftssteuer Fragen die unweigerlich auftauchen wenn mit einem Partner mal etwas ist haben wir das sein gelassen und haben nun jeder eigene Depots.

 

Wirklich mehr Arbeit ist das nicht, im Gegenteil, es ist übersichtlich und schön getrennt, zumal sie leicht andere Anlageentscheidungen getroffen hat als ich. Teurer wird das Ganze auch nur, wenn man keine Aktions ETF bespart. Aber da würde ich keine Rücksicht drauf nehmen, keiner weiß was in der Zukunft kommt. Vielleicht werden Gemeinschaftsdepots ja auch mal so richtig teuer? ;) 

 

Bei kleineren Vermögen mag es (noch) egal sein, Schenkungssteuer bei verheirateten Paaren fällt erst ab 500.000 Euro an wenn ich mich recht entsinne. Aber bei einem entsprechenden Anlagehorizont ist das evtl. auch irgendwann erreicht und wer weiß was in 10 oder 15 Jahren steuerlich aber natürlich auch partnerschaftlich auf uns zukommt? Um ehrlich zu sein will ich gar nicht hoffen, dass Vater Staat sich nicht irgendwas ausdenkt was mich ärgern könnte, daher gar nicht erst Angriffsfläche bieten ;)

 

Meine Empfehlung wäre es getrennte Depots zu eröffnen, da kann einfach nichts schief gehen.

 

Viele Grüße

 

Heino

 

EDITH: Wir machen es so, dass jeder seinen Anteil von seinem Konto einzahlt und komplett separat bespart wird. Für uns betrachten wir alles natürlich trotzdem als unser gemeinsames Vermögen.

Zwei einzelne Depots zusammenfügen würde übrigens schon gehen, aber auch das wäre dann meines Wissens eine Schenkung, je zur Hälfte an den Partner.

 

Oh, und vergiss euer Kind nicht, wenn ihr euch jetzt schon Gedanken macht ist das die Gelegenheit für das Kind ein eigenes Depot zu eröffnen und ihm einen schönen ETF zu besparen!

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Sausdamr

Vielen Dank dafür Heino. Ich denke das ist dann auch der Weg den wir gehen werden und ja auch die meisten hier vorschlagen.

 

Die Sparrate wird zu Beginn bedingt durch Nachwuchs, Elternzeit etc. eh ziemlich homöopathisch sein, weswegen wir mit der Schenkungssteuer erstmal lange nichts am Hut haben werden. Aber wir sparen ja für die Altersvorsorge und mit Anfang 30 planen wir natürlich schon langfristig.

 

Noch eine Frage hinterher: Wie verhält sich die Rendite wenn wir das identische Invest anstatt in einen, in zwei separate Depots mit exakt den selben ETFs stecken? Macht das am Ende einen Unterschied? Wahrscheinlich gehört die Antwort zum 1x1 des Anlegens, aber ich frag besser auch das noch einmal nach :-)

 

Ja, an das Kind haben wir natürlich auch schon gedacht und das wird auf jeden Fall gemacht! Hast du hier eine Depotempfehlung für das Kind?

 

LG

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odensee
vor 3 Minuten von Sausdamr:

Noch eine Frage hinterher: Wie verhält sich die Rendite wenn wir das identische Invest anstatt in einen, in zwei separate Depots mit exakt den selben ETFs stecken? Macht das am Ende einen Unterschied?

Nein, ist kein Unterschied.

 

vor 3 Minuten von Sausdamr:

Ja, an das Kind haben wir natürlich auch schon gedacht und das wird auf jeden Fall gemacht! Hast du hier eine Depotempfehlung für das Kind?

Das Forum ist voll von Threads zu Kinderdepots. Mal ein bisschen suchen...

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Bassinus
vor 3 Minuten von Sausdamr:

 Noch eine Frage hinterher: Wie verhält sich die Rendite wenn wir das identische Invest anstatt in einen, in zwei separate Depots mit exakt den selben ETFs stecken? Macht das am Ende einen Unterschied?

Bis auf die doppelten anstatt die einzelnen Kosten natürlich völlig identisch. Solltet ihr bei unterschiedlichen Broker sein könnten Spreads noch ne geringe Auswirkung haben. In 30 Jahren sollten aber beide Depots identisch stehen - der Unterschied sollte marginal sein. 

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Peter23
vor 3 Stunden von dev:

 

Freunde sind unverheitatet und haben gemeinsam eine Eigentumswohnung und gelten steuerlich als GbR.

Genau danach hatte ich letztens vergeblich gesucht. Hast Du dazu noch mehr Infos bzw. wo kann ich mehr zu diesem Thema (unverheiratet und gemeinsame vermietete EGW) lesen?

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Bassinus
vor 9 Minuten von Peter23:

Genau danach hatte ich letztens vergeblich gesucht. Hast Du dazu noch mehr Infos bzw. wo kann ich mehr zu diesem Thema (unverheiratet und gemeinsame vermietete EGW) lesen?

Im BGB ab §705

Alles ab 2 Personen mit gleichgerichtetem Zweck. Hier: Kauf einer Immobilie und anschließende Vermietung. Verheiratet, verwandt, Lebensgemeinschaft - alles irrelevant. 

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beamter97
vor 7 Stunden von Sausdamr:

Nach tagelanger Recherche hier und in diversen Finanzblogs...

Hast du auch mal bei denen reingeschaut?

 

https://beziehungs-investoren.de/ueber-uns/

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staaaR

Ich möchte mich hier mal mit einer kurzen Frage einklinken, da wir demnächst heiraten und dann eigentlich gemeinsam ETFs besparen wollten. 

 

Wir tendieren jetzt auch eher dazu zwei Depots zu eröffnen. Aber wie genau sieht das aus wenn eine Person stirbt? Ist ein getrenntes Depot dann auch besser, als ein gemeinsames? 

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whister
vor 28 Minuten von staaaR:

Wir tendieren jetzt auch eher dazu zwei Depots zu eröffnen. Aber wie genau sieht das aus wenn eine Person stirbt? Ist ein getrenntes Depot dann auch besser, als ein gemeinsames? 

Wird es einen Ehevertrag geben? Falls nein: Sofern beide Depots gleichmäßig bespart werden sollte es kein Unterschied machen.

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staaaR
vor 7 Minuten von whister:

Wird es einen Ehevertrag geben? Falls nein: Sofern beide Depots gleichmäßig bespart werden sollte es kein Unterschied machen.

Ja einen Ehevertrag wird es geben. Aber eig. nur um das eigene Unternehmen abzusichern. 

 

Danke für deine Antwort. 

 

Ist schon alles irgendwie lächerlich um was man sich Gedanken machen muss als Ehepaar, vor allem im Hinblick auf Erb-, und Schenkungssteuer. 

 

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Bassinus
Am 18.5.2019 um 21:44 von staaaR:

Ist schon alles irgendwie lächerlich um was man sich Gedanken machen muss als Ehepaar, vor allem im Hinblick auf Erb-, und Schenkungssteuer. 

 

Wir haben auf Gemeinschaftsdepot gewechselt. Grund ist Erbschaftsteuer. Klar - Versorgungsausgleich und dann 500.000€ Freibetrag. Aber Depot durch 2 und dann erst Versorgungsausgleich und Freibetrag ist eben nochmal höher. Dasselbe erzielt man auch mit 2 Depots - finde ich aber zuviel Aufwand da generell alles doppelt gemacht werden muss - wahrscheinlich dann auch oft genug doppelte Kosten. Von einem Depot für einen Ehegatten und beide sparen zusammen darauf, rate ich aber absolut ab. 

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Krause76

Aus meiner Sicht gehört das Anlegen unbedingt getrennt, denn sonst kümmert sich einer und der oder die andere hält sich raus. Darüber hinaus empfehle ich bei einer möglichen Hochzeit einen Ehevertrag.

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