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Riester - Steuern

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Ich habe eine Riesterversicherung, die ich in 2019 aufgelöst habe.

 

Ich habe jetzt meine Steuerklärung gemacht und in dieser die aufgelöste Riester nicht mehr angegeben.

Nun habe ich meinen Steuerescheid erhalten und dort stand folgendes:

 

Gesonderte Feststellung nach §10a Abs.4 EStG

"Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung 512€"

 

Kann mir jemand erklären was das genau heißt?

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chris1284

Du hast sie in 2019 aufgelöst, also ist doch die steuerliche Berücksichtigung für 2018 völlig ok (denn deine dieses Jahr abgegeben Steuererklärung bezieht sich ja auf das letzte Jahr)

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Börsennewbie

Ja da hast du Recht, aber was heißt denn der Satz genau?

 

Gesonderte Feststellung nach §10a Abs.4 EStG

"Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung 512€"

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chirlu

Na, durch die Berücksichtigung der Riester-Beiträge hast du 687 Euro Steuern gespart, heißt das. (Unterstellt, du hattest Anspruch auf die Grundzulage von 175 Euro.) Wenn du den Vertrag förderschädlich aufgelöst hast, sind die Steuervorteile und Zulagen jetzt aber wieder abgezogen worden.

 

Es wundert mich allerdings, daß der Riester-Vertrag berücksichtigt worden sein soll, ohne daß du das (per Anlage AV) beantragt haben willst.

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Knacker
vor 5 Minuten von Börsennewbie:

Ja da hast du Recht, aber was heißt denn der Satz genau?

 

Gesonderte Feststellung nach §10a Abs.4 EStG

"Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung 512€"

Dein Riestervertrag bringt Dir für das Jahr 2018 zusätzlich zu den Zulagen 512 € Steuererstattung. Allerdings musst Du diese neben den Zulagen zurückzahlen, falls Du den Vertrag förderschädlich aufgelöst hast.

 

Das FA konnte die Daten auch ohne Deine Angaben berücksichtigen, weil sie von Gesetzes wegen dorthin übermittelt wurden.

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Börsennewbie

Ja ich habe ihn förderschädlich aufgelöst. Und weil mir bewusst war, dass mir die Steuererstattung nicht zusteht, habe ich den Riestervertrag unter Anlage AV nicht angegeben.

 

Wisst ihr wann ich den Betrag nun zurückzahlen muss?

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Knacker
vor 51 Minuten von Börsennewbie:

Wisst ihr wann ich den Betrag nun zurückzahlen muss?

Wenn Dir die bis 2019 bezogenen Fördermittel bereits abgezogen wurden, wird die Rückforderung der danach erhaltenen zeitnah erfolgen.

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Börsennewbie

Naja für mich ist aufgrund des Satzes gar nicht klar, dass die Steuererstattung ausgezahlt wurde.

 

Im Prinzip muss doch das Finanzamt wissen, dass ich keinen Anspruch auf Steuererstattung habe, wenn ich die Riesterrente bereits vor Wochen aufgelöst habe und dann in der Steuererklärung auch nicht die Anlage AV ausfülle...

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whister
vor 11 Stunden von Börsennewbie:

Naja für mich ist aufgrund des Satzes gar nicht klar, dass die Steuererstattung ausgezahlt wurde.

Dieser Satz steht auf jeder Steuererklärung in der Riester-Beiträge berücksichtigt worden sind. Der Betrag wurde ziemlich sicher ausgezahlt - das musst du doch auch auf dem Steuerbescheid nachvollziehen können. Was mir nicht ganz klar ist: Der Betrag bezieht sich nur auf die Einkommenssteuer und berücksichtigt nicht den Soli. Muss man etwa den ersparten Soli nicht zurückzahlen? :)

 

vor 11 Stunden von Börsennewbie:

Im Prinzip muss doch das Finanzamt wissen, dass ich keinen Anspruch auf Steuererstattung habe, wenn ich die Riesterrente bereits vor Wochen aufgelöst habe und dann in der Steuererklärung auch nicht die Anlage AV ausfülle...

Der Bescheid für 2018 ergeht auf Basis der Daten für 2018 und in 2018 war dein Vertrag vermutlich noch nicht aufgelöst.

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