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Zickentreiber

Rechtsschutz-Versicherung Auxilia: ARB 2012 vs. ARB 2016 - Verschlechterung?

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Zickentreiber
· bearbeitet von Zickentreiber

Sers,

 

folgende RS-Versicherungen sind bei mir vorhanden:

 

- Auxilia Privat und Beruf, ARB 2012, SB 250 fix, ca. EUR 172,

- ADAC Verkehrs-RS für ein Fahrzeug, Bedingungswerk aus den 90ern, keine SB, ca. EUR 55,

gesamt also ca. 230 EUR

 

Da weitere Fahrzeuge hinzukommen, soll der Verkehrs-RS angepaßt werden. Bei dieser Gelegenheit bietet sich eine Straffung an.

 

Alternativlösungen:

1. Auxilia bleibt unverändert (ARB 2012), ADAC-RS Upgrade auf Mehrfahrzeuge/Familie zu ca. EUR 132, gesamt also ca. 300,

2. Auxilia bleibt unverändert (ARB 2012), Ersatz ADAC-RS durch andere Gesellschaft (ca. EUR 80?), gesamt also ca. EUR 250,

3. ADAC-RS entfällt, bei Auxilia Einschluß Verkehrs-RS, SB 400 fallend, Wechsel auf ARB 2016 zwingend, EUR 185,

4. ADAC-RS entfällt, Auxilia Wechsel auf Jurprivat, SB 400 fallend, Wechsel auf ARB 2016 zwingend, EUR 235.

 

Die Varianten 3 und 4 sagen mir tendenziell am ehesten zu, bei 3 erscheinen Preis/Leistung gut, 4 wäre quasi "rundum sorglos", auch wenn Straf-RS nur bedingt sinnvoll sein mag. Bei Varianten wären allerdings mit einem Zwangs-Wechsel auf die das aktuelle Bedingungswerk (ARB 2016) verbunden. Auf meine Bitte erhielt ich von Auxilia eine tabellarische Gegenüberstellung der ARB 2012 und 2016, die erwartungsgemäß die neuen ARB besser aussehen läßt.

 

Wie ich einem Hinweis hier im Forum entnahm, ist die Höherstufung im Schadenfall bei der Tarifvariante "SB 400 fallend" ungünstiger geregelt (betrifft mich allerdings nicht, da bisher SB 250 fix, also nicht im Genuß einer besseren Regelung), ich vermute allerdings, daß das nicht die einzige bedingungsseitige Schlechterstellung ist. Ehe ich mich jetzt hinsetze und selber eine Synopse der beiden Bedingungswerke anfertige, deshalb hier die Frage: War jemand in einer ähnlichen Situation und hat weitere Caveats in den ARB 2016 entdeckt, die gegen eine Tarifaktualisierung bei der Auxilia (also meine Varianten 3 oder 4) sprechen?

 

Dank im voraus!

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Zickentreiber

Auf die Schnelle gefunden:

- Rückstufung im Schadenfall ungünstiger (grundsätzlich zurück in die höchste Stufe SB 400),

- mehr und detailliertere Ausschlüsse (z.B. Timesharing).

 

Bis jetzt nichts, was aus meiner Sicht massiv gegen einen Tarifwechsel spricht.

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chocobo

Ein Blick sollte man auch immer auf Kapitalanlage schauen.... Da gibt es häufig auch Verschlechterungen.

Auch einen Blick sollte man auf den Verwaltungs RS haben... auch hier gibt es dann nicht immer Verbesserungen...

 

Der erw. Straf RS ist auch nicht immer zu verachten....

Ich kenne jemand der auf einmal den Vorwurf hatte... "Ausspähung von Daten"... Hier ging es um einen Phishing Fall.

 

Frag doch mal bei der Auxilia nach einer Synopse zwischen den beiden ARB.

 

 

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Zickentreiber
· bearbeitet von Zickentreiber
Am ‎08‎.‎06‎.‎2019 um 11:05 von chocobo:

Frag doch mal bei der Auxilia nach einer Synopse zwischen den beiden ARB.

Habs versucht - leider ohne Erfolg. Die gelieferte Gegenüberstellung beider Bedingungswerke läßt die 2016er ARB grundsätzlich besser dastehen (ist also kaum brauchbar), eine echte Synopse wird nicht zur Verfügung gestellt. Also muß ich doch "zu Fuß" rangehen.

 

 

ARB_2016.pdf

ARB_2012.pdf

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Zickentreiber

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chocobo

Vielen Dank für den indirekten Tipp von Draftable... was es alles gibt... :-D

 

Und dir viel Erfolg beim Begutachten der ARB.

 

Irgendwie ein Armutszeugnis für einen Versicherer...

Oder die wollen das nicht rausgeben... was ich eher vermute.

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Zickentreiber
· bearbeitet von Zickentreiber

Seit 01.01.2021 gibts abermals neue ARB bei der Auxilia. Anfrage wg. Verbesserungen/Verschlechterungen läuft.

 

Edit: Gegenüberstellung ARB 2021 vs. ARB 2012 erhalten. Sh. unten, falls von Interesse

Vergleich_ARB_12_21.pdf

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chocobo
Zitat

Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten ohne Punkteandrohung - nein

So schafft man sich die Leute vom Hals, die wegen 20€ Geschwindigkeitsüberschreitung aus "Prinzip" zum Anwalt gehen. :)

 

 

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Thomas_384

Vielen Dank - bin selbst auch im 2012 Tarif.

 

Wenn ich mir den Vergleich anschaue, dann ist der aktuelle auf jeden Fall nicht zwingend besser.

Keine Ahnung ob ich wechsel.

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Holgerli

Bin jetzt vor der gleichen Entscheidung. Bin im 2012er-Tarif und habe meinen Vater mitversichert.

Ich habe den bestehenden Tarif aktuell in die Hände (m)eines Maklers gegeben der sagte, dass der Tarif ok sei, man sich aber überlegen könnte ob man nicht in den 2021er-Tarif geht. Gerade auch wegen neuer Selbstbeiligung-Optionen.

Hier und da wird im 2021er-Tarif mehr übernommen hier und da aber auch weniger.

Den Mega-Vorteil zw. 2012er und 2021er-ARB sehe ich jetzt nicht.

 

Was mir auffällt ist, dass im im 2012er Tarif mit 250 Euro SB fix im Baustein Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS (für Singles) aktuell 151,00 Euro bezahle. Im 2021er-Tarif mit 300 Euro/150 Euro SB (150 Euro, wenn man den Anwalt der von der KS Auxilia vorgeschlagen wird nimmt) es 189,00 Euro kosten soll. Um annähernd wieder an die 151 Euro zu kommen müsste ich 500 Euro SB fix wählen.

 

Da komme ich ins grübeln...

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Thomas_384

Dann bleib doch im 2012, wenn die 2012 gegen 2021 kaum relevante Unterschiede hat.

Habe auch eine alte Reiseversicherung bei der HanseMerkur - die kostet bei Neuabschluß statt 160 fast das doppelte ohne das ich groß sehe was der Unterschied sein soll.

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Holgerli

Wie gesagt: Ich bin noch am überlegen ob das "hier und da mehr" nicht ggf. doch einen Wechsel rechtfertigt.

 

Deswegen bin ich ja am grübeln...

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bd26j

 

Am 11.2.2021 um 14:28 von Holgerli:

Wie gesagt: Ich bin noch am überlegen ob das "hier und da mehr" nicht ggf. doch einen Wechsel rechtfertigt.

 

Deswegen bin ich ja am grübeln...

 

Hallo Holger und hallo allerseits, 

 

gibt es eine abschließende Entscheidung? Ich schwanke im Augenblick zwischen 2016 und 2021. 

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Um es kurz zu machen: Ich bleibe in meinem alten Tarif/alten ARB.

Auf die Rückfrage: Was ist jetzt der Mehrwert zw. der 2012er und der 2021er-ARB, kam vom Makler nur noch die Rückmeldung, dass er mir zeigen wollte, dass es nun auch andere SBs gibt.

Also: Da es bei mir kein Spezialgebiet gibt, dass vom 2021er ARB signifikant besser als abgedeckt ist als von der 2012er bleibe ich in der 2012er ARB.

 

Das wäre theoretisch noch der einige Grund für mich zu wechseln: Ein "Spezialgebiet", dass aufgrund veränderter Lebensführung bei mir neu dazugekommen ist, welches in der 2021er besser als in der 2012er ARB besser abgedeckt ist.

Aber selbst sowas wie Pflegeberatung (oder wie sich das nannte), aufgrund des Alters meines Vaters, wäre für mich kein Grund zu wechseln, weil man so eine Beratung nur 1x braucht und dafür dann einen deutlich teureren Tarif an der Backe hat, während selber zahlen und im günstigeren Tarif bleiben sich nach 2 Jahren wohl amorisiert hätte.

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bd26j
Am 6.4.2021 um 12:30 von Holgerli:

Um es kurz zu machen: Ich bleibe in meinem alten Tarif/alten ARB.

Auf die Rückfrage: Was ist jetzt der Mehrwert zw. der 2012er und der 2021er-ARB, kam vom Makler nur noch die Rückmeldung, dass er mir zeigen wollte, dass es nun auch andere SBs gibt.

Also: Da es bei mir kein Spezialgebiet gibt, dass vom 2021er ARB signifikant besser als abgedeckt ist als von der 2012er bleibe ich in der 2012er ARB.

 

Das wäre theoretisch noch der einige Grund für mich zu wechseln: Ein "Spezialgebiet", dass aufgrund veränderter Lebensführung bei mir neu dazugekommen ist, welches in der 2021er besser als in der 2012er ARB besser abgedeckt ist.

Aber selbst sowas wie Pflegeberatung (oder wie sich das nannte), aufgrund des Alters meines Vaters, wäre für mich kein Grund zu wechseln, weil man so eine Beratung nur 1x braucht und dafür dann einen deutlich teureren Tarif an der Backe hat, während selber zahlen und im günstigeren Tarif bleiben sich nach 2 Jahren wohl amorisiert hätte.

Vielen Dank für die Rückmeldung! Deine Beschreibung folgt auch meiner Auffassung.

 

Viele Grüße

 

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