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Holgerli

Dauer Einkommenssteuer-Bescheid in NRW

Empfohlene Beiträge

Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Kurze Frage an die Nordrheinwestfalen im Forum:

 

Ich gebe meine Einkommsstreuererklärung eigentlich immer Anfang/Mitte/Ende April ab. Editrh sagt: Per Elster.

In den Vorjahren habe ich i.d.R. 3 bis 5 Monate auf den Einkommenssteuer-Bescheid warten müssen.

Dieses Jahr waren es dann nur 6 Wochen. Also mindestens doppelt so schnell.

Geändert hat sich grundlegend nichts.

 

Von daher meine Frage: Habe ich dieses Jahr nur Glück gehabt oder ging es bei Euch auch deutlch schneller?

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whister
vor 15 Minuten von Holgerli:

In den Vorjahren habe ich i.d.R. 3 bis 5 Monate auf den Einkommenssteuer-Bescheid warten müssen.

3 bis 5 Monate? Ernsthaft? Ich habe in den letzten Jahren meinen Bescheid immer 1 bis 2 Wochen nach Abgabe über Elster online erhalten (Berlin).

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Holgerli

Oh, so dysfunktional wie Berlin immer beschrieben wird, scheint es garnicht zu sein.

Und ja: Ich meinte Monate. Deswegen war ich auch so überrascht.

Das letzte mal, dass es in unter einem Monat klappte, dass war zu Zeiten als ich Student war und noch zu DM-Zeiten.

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Walter White

Ich mache sie meist Ende Februar und dauert dann so 2 bis 3 Wochen, auch in NRW, und per Wiso Software. Ob das aber was zu sagen hat weiß ich nicht.

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marcero

Manche Steuererklärungen laufen automatisch durch den Computer, dann geht der Bescheid schnell. Andere werden vom Bearbeiter geprüft, dann dauert es länger. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Holgerli, @whister: Eure Berichte passen zu einem Artikel in der Finanztest im letzten Jahr: Berlin war am schnellsten, NRW Schlusslicht.

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McScrooge

Also auch in NRW gibt es da Unterschiede. Bei uns dauert meist 3-4 Wochen. Länger als 6 Wochen hat es noch nie gedauert bei uns.

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Quailman

Kommt drauf an, ob der zuständige Bearbeiter auf der Arbeit ist oder ggf. im Urlaub bzw krank ist. Ob vielleicht im gleichen Zeitraum etliche andere Leute ihre Erklärung abgegeben haben oder sonst was. Dann kommt es sicher auch auf deine Erklärung an - wie anspruchsvoll diese doch ist.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Dieses Jahr dauerts ungewöhnlich lange. Erstes Ehejahr. Keine Ahnung, was die da prüfen müssen...

 

BTW: Gebe nie was an. Noch nicht mal "Kilometer". Will nur die Erstattung für den Riester.

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Bassinus
vor 18 Stunden von Quailman:

Kommt drauf an, ob der zuständige Bearbeiter auf der Arbeit ist oder ggf. im Urlaub bzw krank ist.

Die Zeiten vom persönlichen Sachbearbeiter sind in den meisten Bundesländern vorbei. Deine Erklärung wird von einem Team bearbeitet welches aus einem Topf von Steuererklärungen nach Eingangsdatum stur durch zieht.

 

In Bawü gerade zwischen 4-6 Wochen. 

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pcfreak324
· bearbeitet von pcfreak324

Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich selbst innerhalb NRWs stark von Finanzamt zu Finanzamt. Ich hatte meine Steuererklärung für 2018 am Abend des 10. April 2019 (Mittwoch) per Elster abgesandt und hatte bereits am 26. April 2019 die Steuererstattung auf meinem Konto.

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Malvolio

In den letzten Jahren dauert es bei mir immer sehr lange … mehrere Monate auf jeden Fall … trotz Elster. Vielleicht liegt das an meiner doppelten Haushaltsführung. (Auch NRW.)

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Holgerli
Am 16.6.2019 um 19:07 von Malvolio:

In den letzten Jahren dauert es bei mir immer sehr lange … mehrere Monate auf jeden Fall … trotz Elster. Vielleicht liegt das an meiner doppelten Haushaltsführung. (Auch NRW.)

Das könnte ein Indiz sein. Besagte doppelte Haushaltfsführung ging war noch bis Ende April, Endete dann aber dauerhaft.

In den letzten Jahren versuchten sich mehere Beamte daran für nicht bestehend zu erklären.

Kann aber auch nur Zufall sein.

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raptor14

In RLP auch sehr unterschiedlich .. der Gewinner war bisher 2 Wochen nach Abgabe über Steuerverein vor Weihnachten war das Geld nach Weihnachten auf meinem Konto ... aktuell scheinen wohl so 2 Monate üblich zu sein.

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Spar-AH

Meine Steuerbescheide haben in NRW wie folgt gedauert:

  • 2012: ca. 5 Monate
  • 2013: nur 2 Wochen. Plötzlich ging es schnell, denn der Fiskus wollte eine Steuernachzahlung... :blink: Dagegen habe ich mich aber gewehrt.
  • 2015: ca. 3 Monate
  • 2016: ca. 3 Monate
  • 2017: ca. 3 Monate
  • 2018: ca. 3,5 Monate

Offtopic: Mit der Steuererklärung 2015 habe ich mir sehr lange Zeit gelassen, erst Dezember 2018 hab ich sie eingereicht. :lol: Auf die Erstattung in vierstelliger Höhe habe ich im März 2019 eine gesetzliche Verzinsung von 6% p.a. bekommen (für fast zwei Jahre, April 2017 bis März 2019). Wo kriegt man sonst heutzutage noch solche Zinsen wie nach § 238 AO?

Zum Thema: https://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/

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Bassinus
vor 6 Stunden von Spar-AH:

Offtopic: Mit der Steuererklärung 2015 habe ich mir sehr lange Zeit gelassen, erst Dezember 2018 hab ich sie eingereicht. :lol: Auf die Erstattung in vierstelliger Höhe habe ich im März 2019 eine gesetzliche Verzinsung von 6% p.a. bekommen (für fast zwei Jahre, April 2017 bis März 2019). Wo kriegt man sonst heutzutage noch solche Zinsen wie nach § 238 AO?

Will dir ja nicht den Tag vermiesen, aber ließ deinen Bescheid im unteren Ende mal richtig durch. Da wird dir was von Vorläufigkeiten erzählt... Unter anderem auch wegen den Zinsen :)

Und wenn der Staat Millionen Beträge aus erhobenen Zinsen zurückzahlen muss, wird er sich im Gegenzug auch die Erstattingszinsen zurück holen :P

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phlp112
Am 26.10.2019 um 08:46 von Bassinus:

Und wenn der Staat Millionen Beträge aus erhobenen Zinsen zurückzahlen muss, wird er sich im Gegenzug auch die Erstattingszinsen zurück holen :P

Ja, korrekt. Aber selbst wenn die Zinsen dann vielleicht halbiert werden (3% p.a.), ist das immer noch eine sehr gute, risikofreie Kapitalanlage. 

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Allesverwerter

Seit wann steht diese Vorläufigkeitsklausel für die Zinsen im Bescheid? <_<

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Spar-AH
Am 26.10.2019 um 08:46 von Bassinus:

Da wird dir was von Vorläufigkeiten erzählt... Unter anderem auch wegen den Zinsen :)

Zitat: "Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO (...) vorläufig hinsichtlich:

- [§ 32 EStG, betrifft Kinderfreibetrag]

- [§ 33 EStG, betrifft außergewöhnliche Belastungen]

- [§§ 4, 9 EStG, betrifft Werbungskosten]."

 

Von § 238 AO (Zinsen) steht nichts in der Vorläufigkeitsklausel.

 

Am 29.10.2019 um 14:36 von Allesverwerter:

Seit wann steht diese Vorläufigkeitsklausel für die Zinsen im Bescheid? <_<

Bei mir jedenfalls gar nicht, siehe oben.

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Bassinus

Habt ihr Zinsen gehabt?

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