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fuxx

Steuer ETF ab 2018

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fuxx

Hallo zusammen,

beschäftige mich gerade mit der Besteuerung von ETFs bzw. Fonds ab 2018. Dividenden weden ja nun bei ausschüttenden und thesaurierenden Fonds gleich besteuert.
Wie ist es aber, wenn die KAG vor Fälligkeit der Dividende die jeweiligen Aktien verleiht, der Partner erhält die Dividenden und der ETF profitiert von der Leihgebühr nach Rückgabe. Wird dann dieser Fondsertrag dann auch besteuert und wo? KAG oder auch beim Privatanleger? Damit könnte man ja die Dividendenbesteuerung umgehen, weil offiziell ist ja keine Dividende angefallen.

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Ramstein
vor 3 Minuten von fuxx:

Dividenden weden ja nun bei ausschüttenden und thesaurierenden Fonds gleich besteuert.

 

Schon das ist falsch.

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fuxx

Dann klär mich doch mal auf

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Ramstein

Nein. Das kannst du leicht im Internet nachlesen. Ich bin kein Vorleser.

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fuxx
· bearbeitet von fuxx

Dann lass es einfach. Es gibt sicher noch andere hier im Forum die meine Frage beantworten können.


Vielleicht hätte ich sagen sollen, dass bei ausschüttenden und thesaurierenden Fonds nun im Gegensatz zu früher jedes Jahr die Dividenden versteuert werden müssen, aber um die Steuerunterschiede zwischen den beiden Typen geht es mir jetzt hier erst mal nicht (Wenn die Ausschüttung größer ist als die Vorabpauschale wird die Ausschüttung beim ausschüttenden Fonds besteuert, beim thesaurierenden Fonds i.d. R. die Vorabpauschale, wenn keine Kappung erfolgt)

 

Finanzwesir schreibt dazu: 15 % der Bruttodividenden gehen gleich auf Fondsebene weg. Alle anderen Ertragsarten - wie Zinsen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Wertpapieren, Erträgen aus Termingeschäften - sind auf Fondsebene steuerfrei.

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sigmabe
13 minutes ago, fuxx said:

meine Frage

Ich befürchte, dass du darauf keine Antwort bekommen wirst, da - wie Ramstein bereits angemerkt hat - deine Voraussetzungen schon so weit von der Realität entfernt sind, dass man nichts Sinnvolles mehr auf deine Frage antworten kann. Es ist eben nicht so,

21 minutes ago, fuxx said:

dass bei ausschüttenden und thesaurierenden Fonds nun im Gegensatz zu früher jedes Jahr die Dividenden versteuert werden müssen

und damit erübrigt sich ja auch deine Frage, oder nicht?

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Cai Shen
vor einer Stunde von fuxx:

Wie ist es aber, wenn die KAG vor Fälligkeit der Dividende die jeweiligen Aktien verleiht, der Partner erhält die Dividenden

 Ich weiß nicht wer "der Partner" ist, aber der Ausleihende muss dem Fonds neben der Leihgebühr auch die volle Dividende erstatten, da er NICHT Inhaber der verliehenen Wertpapiere ist.

Hat nix mit Fonds zu tun, erledigt aber eventuell alle folgenden Überlegungen.

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fuxx
vor 24 Minuten von sigmabe:

Ich befürchte, dass du darauf keine Antwort bekommen wirst, da - wie Ramstein bereits angemerkt hat - deine Voraussetzungen schon so weit von der Realität entfernt sind, dass man nichts Sinnvolles mehr auf deine Frage antworten kann. Es ist eben nicht so,

und damit erübrigt sich ja auch deine Frage, oder nicht?

Lies das was ich in der Klammer geschrieben habe und höre auf mit den Spitzfindigkeiten, darum geht es mir hier nicht!

Beantworte doch einfach meine Frage, ob eine Wertpapierleihe vor der Dividendenzahlung den Fonds bzw. den Anleger vor Besteuerung der Thesaurierung/Ausschüttung schützt, wenn Du es weißt

vor 18 Minuten von Cai Shen:

 Ich weiß nicht wer "der Partner" ist, aber der Ausleihende muss dem Fonds neben der Leihgebühr auch die volle Dividende erstatten, da er NICHT Inhaber der verliehenen Wertpapiere ist.

Hat nix mit Fonds zu tun, erledigt aber eventuell alle folgenden Überlegungen.

Warum soll das nicht gehen, meine mich erinnern zu können, dass der Kommer diesen Fall mal beschrieben hat, Fonds leiht Wertpapier vor Dividenzahlung aus und erhält Wertpapier wieder zurück, natürlich mt einem Aufschlag der mindestens der Dividende entspricht. Partner wäre bei DB-Trackers z. B. die Dt. Bank, die die Dividenden einnimmt und die Wertpapiere nach der Leihe mit einem  Aufschlag zurückgibt an den Fonds. Oder ist das auch mit 2018 ausgehebelt? Daher meine Frage

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sigmabe
1 hour ago, fuxx said:

ob eine Wertpapierleihe vor der Dividendenzahlung den Fonds bzw. den Anleger vor Besteuerung der Thesaurierung/Ausschüttung schützt, wenn Du es weißt

 

Ich bin kein Steuerberater. Du hast nach meinem Verständnis jedoch oben selbst nun deine Frage beantwortet.

 

2 hours ago, fuxx said:

thesaurierenden Fonds i.d. R. die Vorabpauschale, wenn keine Kappung erfolgt

 

Also ausführlich wolltest du vermutlich sagen: Besteuert (mit evtl. Teilfreistellung) wird bei Kursgewinn beim Thesaurierer die Vorabpauschale, welche das Minimum von Basisertrag und Kursgewinn ist. Eine Dividende kann ich in dieser Aussage nicht finden.

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fuxx
· bearbeitet von fuxx

So habe meine Frage nun selbst lösen können, leider nicht mit Hilfe des Forums und seiner "Experten". Immerhin hat Sigmabe mich verstanden :)
 

Für alle die es interessiert: Dem Grunde nach wird der Fonds, der Wertpapierleihe betreibt und die Dividenden als Kursgewinne verbucht, genauso behandelt wie der thesaurierende Fonds. Besteuert wird maximal als Vorabpauschale der Basisertrag. Von daher kein Unterschied zwischen beiden. 

 

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Der Horst
· bearbeitet von Der Horst
On 7/5/2019 at 11:20 PM, fuxx said:

Für alle die es interessiert: Dem Grunde nach wird der Fonds, der Wertpapierleihe betreibt und die Dividenden als Kursgewinne verbucht, genauso behandelt wie der thesaurierende Fonds. Besteuert wird maximal als Vorabpauschale der Basisertrag. Von daher kein Unterschied zwischen beiden. 

Hätte ich auch vermutet, hast Du dafür eine Quelle? Im Grunde ist das, was Du vorschlägst, doch analog zu einem SWAP-ETF, der im Trägerportfolio keine ausschüttenden Positionen hält.

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