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Andreas900

Wann muss oder sollte ich eine Steuererklärung (KAP) machen?

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Andreas900

Hallo liebe Community,

 

Ich mache jährlich meine Steuererklärung.

Ich bin dazu bisher nie verpflichtet gewesen, aber ich konnte jedes Jahr eine Erstattung erhalten, also mache ich das natürlich ;)

 

Ich habe Kapitalerträge über den Sparerpauschalbetrag von 801 € hinaus. Dennoch verpflichtet ja auch dies nicht zur Ausfüllung der KAP Anlage in der Steuererklärung, da mit der Abgeltungssteuer ja alle Steuern eben abgegolten sind.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es aber zwei Konstellationen, bei denen ich die KAP Anlage ausfüllen sollte:

 

1. Wenn ich Kapitalerträge bezogen habe, die noch nicht automatisch mit der Abgeltungssteuer versteuert wurden

Z.B. also Kapitalerträge bei ausländischen Instituten. Ich denke dabei an die P2P Plattformen wie Mintos, Bondora und co.

Hierfür müsste eine Steuererklärung machen, die Bescheinigungen der P2P Plattformen der Steuererklärung beifügen und die Gewinne werden entsprechend mit der Abgeltungssteuer versteuert.

Richtig?

Das dürfte doch relativ problemlos möglich sein, solange das ausländische Institut einem eine vernünftige Steuerbescheinigung ausstellt...

 

2. Wenn ich ausländische Aktien habe, für die der ausländische Staat Quellensteuer einbehält. (Bei Fonds muss ich mich i.d.R. nicht drum kümmern; das macht der Fonds)

 

2.1 Quellsteuer liegt unter der Abgeltungssteuer:

Beispiel:

800 € Dividende aus Russland erhalten, davon 120 € (=15%) Quellensteuer.

Diese 15% werden bei der Abgeltungssteuer (die eigentlich 200€=25% wäre) angerechnet und ich ich zahle nur noch den Differenzbetrag zur Abgeltungssteuer von von 80 € (=10%).

Blöde Frage: Das klappt automatisch, oder?

In meiner letzten Steuerbescheinigung meiner Bank stand die "Summe der angerechneten ausländischen Quellsteuer" aufgeführt, also wissen Finanzamt und Bank bescheid und rechnen mir das wie oben dargestellt richtig an, so dass ich 25% Gesamtsteuerlast trage?

 

2.1 Quellsteuer liegt über der Abgeltungssteuer

Problem habe ich doch erst wenn die Quellsteuer über der Abgeltungssteuer liegt. Dann kann ich (falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellstaat liegt) evtl was zurückfordern.

Ich habe zb gelesen, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA vorsieht, dass deutsche Privatanleger maximal 15 Prozent Steuer (statt 30%) bezahlen müssen. Das geht aber angeblich bei den USA automatisch. Dann würde im Ergebnis also für Kapitalerträge aus den USA 25% zahlen (15% an die USA, 10% ans deutsche Finanzamt), genau so viel wie für Kapitalerträge aus Deutschland.

 

Bei anderen Ländern muss man die Quellsteuererstattung per Formular beantragen. 

Besteuert mich Italien mit 26% Quellsteuer, müsste ich theoretisch das 1% als Erstattung beantragen? Auch wenn das für Kleinanleger kaum den Aufwand lohnen dürfte...

Ich laufe aber nie Gefahr doppelt besteuer zu werden (z.B. 30% Quellesteuer und dann nochmal 25% Abgeltungssteuer), oder??

 

Habe gerade 2-3 Stunden damit verbracht das halbwegs zu verstehen und hoffe, dass meine Fragen verständlich rüber kommen :rolleyes:

LG

Andreas

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Gast231208
vor 20 Minuten von Andreas900:

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es aber zwei Konstellationen, bei denen ich die KAP Anlage ausfüllen sollte :

 

1. Wenn ich Kapitalerträge bezogen habe, die noch nicht automatisch mit der Abgeltungssteuer versteuert wurden

Z.B. also Kapitalerträge bei ausländischen Instituten. Ich denke dabei an die P2P Plattformen wie Mintos, Bondora und co.

Hierfür müsste eine Steuererklärung machen, die Bescheinigungen der P2P Plattformen der Steuererklärung beifügen und die Gewinne werden entsprechend mit der Abgeltungssteuer versteuert.

Richtig?

Das dürfte doch relativ problemlos möglich sein, solange das ausländische Institut einem eine vernünftige Steuerbescheinigung ausstellt...

 

 

Für diesen Fall, ersetze sollte durch muss.

Alles andere wird dir jemand mit Ahnung hoffentlich erklären.

Unwahrscheinlicher Fall, wenn dein persönlicher Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer liegt, dann macht eine Günstigerprüfung Sinn.

 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

mal ein paar Sätze zu den Quellensteuern:

 

Angerechnet werden in Deutschland grundsätzlich maximal 15% (selbst Israel ist imho dabei, obwohl es manchmal noch anderes geschrieben wird). Also musst du dir beispielsweise von 26% Quellensteuern 11% direkt in dem Land zurückholen (sofern das geht).

Wenn du eine deutsche Bank hast dann erledigt die alles was bezüglich deutscher Steuer möglich ist automatisch, die Anlage KAP brauchst du für Quellensteuern nicht.

 

Zitat

Ich laufe aber nie Gefahr doppelt besteuer zu werden (z.B. 30% Quellesteuer und dann nochmal 25% Abgeltungssteuer), oder??

Doch. Es gibt zahlreiche Länder deren Quellensteuern in Deutschland überhaupt nicht angerechnet werden. Da zahlst du dann beides.

Pauschal kann man da nicht mehr sagen, fast jedes Land ist anders.

 

Unkomplizierte Länder sind: UK, NL, LUX, USA (aber auch da gibt es Ausnahmen)

 

Zitat

Dann würde im Ergebnis also für Kapitalerträge aus den USA 25% zahlen (15% an die USA, 10% ans deutsche Finanzamt), genau so viel wie für Kapitalerträge aus Deutschland.

Sogar etwas weniger.

 

Zitat

Habe gerade 2-3 Stunden damit verbracht das halbwegs zu verstehen

2-3 Stunden ist ja gar nichts - ich beschäftige mich schon viele Jahre immer mal wieder damit, und werde trotzdem ab und zu von irgendwelchen Besonderheiten überrascht.

 

Zitat

Unwahrscheinlicher Fall, wenn dein persönlicher Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer liegt, dann macht eine Günstigerprüfung Sinn.

Warum ist das unwahrscheinlich?

Für mich lohnt die Günstigerprüfung regelmäßig, und mein Einkommen ist eher überdurchschnittlich. Bei meiner Mutter ebenso.

 

Stefan

 

PS: Es gibt es noch zahlreiche weitere Gründe, warum man die Anlage KAP abgeben kann, soll oder muss.

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Andreas900
vor 16 Minuten von reckoner:

Wenn du eine deutsche Bank hast dann erledigt die alles was bezüglich deutscher Steuer möglich ist automatisch, die Anlage KAP brauchst du für Quellensteuern nicht.

 

Doch. Es gibt zahlreiche Länder deren Quellensteuern in Deutschland überhaupt nicht angerechnet werden. Da zahlst du dann beides.

Pauschal kann man da nicht mehr sagen, fast jedes Land ist anders.

Also erstmal Danke reckoner! Das hat schon mal mehr Licht ins Dunkel gebracht. Ich beschäftige mich schon länger mit Steuern aber hat versucht in 2-3 Stunden und etwas Recherche zusammen zu tragen. In der Tat ein komplexes Thema ^^

 

Ich habe mir jetzt mal eine Übersicht der Bundeszentrale für Steuern runtergeladen

https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html

 

Und fasse für mich nochmal zusammen:

Wenn da zB steht: "Russland hat 15% Quellsteuer", "anrechenbar sind 15%", DANN ist alles gut und steuerlich unproblematisch?

Das gleiche steht auch bei den Niederlanden, von denen du ja auch sagst, sie sind unproblematisch. ^^

 

Wenn da steht: "Italien hat 26% Quellsteuer","anrechenbar sind 15%"; dann doof, weil ich 26% in Italien plus 10% (der über den angerechneten Teil hinausgehende Betrag) versteuern müsste. Für Italien müsste ich mir dann manuell per Antrag die übrigen 11% (26-15) zurückholen?

 

Wenn dem so ist, würde ich solche Länder tatsächlich meiden. Auf Italien kann ich auch gerne verzichten .... hoffentlich grad keine Italiener hier :-*

 

Boah je mehr ich lese desto mehr raucht mein Kopf....

Aber erlaube mir noch das Beispiel China:

20% Quellsteuer nur 10% anrechenbar, ABER es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass maximal 10% Quellsteuer erhoben wird. Sprich China wäre auch steuereinfach?

https://doppelbesteuerung.eu/normen-dba/china/

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 9 Stunden von reckoner:

Warum ist das unwahrscheinlich?

Für mich lohnt die Günstigerprüfung regelmäßig, und mein Einkommen ist eher überdurchschnittlich. Bei meiner Mutter ebenso.

 

 

Unwahrscheinlich deshalb, denn ich bin beim Nutzen für eine Günstigerprüfung von folgenden Beträgen ausgegangen, bin aber auf dem Steuerfachgebiet ahnungslos.

(PS Wahrscheinlich liegt mein Denkfehler in der Nichtunterscheidung von zu versteuerndem Einkommen mit dem Nettoeinkommen).

https://www.lohnsteuerhilfe.net/guenstigerpruefung-kapitalertragssteuern/

Zitat

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) macht darauf aufmerksam, dass bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.72,00 € bzw. 31.442,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten ein (Grenz-) Steuersatz von 25 % erreicht wird.

 

 

Wobei ich aber  nicht allein mit meiner Annahme bin

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-anlage-kap-und-guenstigerpruefung_164_303182.html

Zitat

...

Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.721 EUR und 31.442 EUR bei zusammenveranlagten Ehegatten wird ein (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht.

...

 

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StefanU
· bearbeitet von StefanU
vor 12 Stunden von Andreas900:

Aber erlaube mir noch das Beispiel China:

20% Quellsteuer nur 10% anrechenbar, ABER es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass maximal 10% Quellsteuer erhoben wird. Sprich China wäre auch steuereinfach?

Ja, die Abrechnung z.B. für Ping An (CNE1000003X6) sieht bei mir aus wie die für US-Aktien, nur mit 10% statt 15% Quellensteuer, und auf die Abgeltungssteuer angerechnet.

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Andreas900
vor einer Stunde von StefanU:

Ja, die Abrechnung z.B. für Ping An (CNE1000003X6) sieht bei mir aus wie die für US-Aktien, nur mit 10% statt 15% Quellensteuer, und auf die Abgeltungssteuer angerechnet.

Super, Danke. Dann habe ich jetzt zumindest die Anrechnung verstanden und kann auch 1-2 China Aktien kaufen :thumbsup:

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das Bundesfinanzministerium (BMF) macht darauf aufmerksam, dass bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.72,00 € bzw. 31.442,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten ein (Grenz-) Steuersatz von 25 % erreicht wird.

Mein Einkommen lag die letzten 5 Jahre immer über 20.000 Euro, und trotzdem lohnte sich die Günstigerprüfung (und zwar nicht nur für ein paar Cent - ich bekam immer über 2.000 Euro retour).

Seltsam, dass selbst das BMF nicht weiß wovon es redet.:P

 

Zur Erklärung: Mit den knapp 16.000 Euro ist natürlich Lohn gemeint (oder vergleichbares wie etwa - der steuerpflichtige Teil einer - Rente). Wer aber so wie ich ausschließlich Kapitalerträge hat, für den lohnt sich die Günstigerprüfung noch weit über den genannten Betrag hinaus.

 

Stefan

 

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Andreas900
vor 10 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

Mein Einkommen lag die letzten 5 Jahre immer über 20.000 Euro, und trotzdem lohnte sich die Günstigerprüfung (und zwar nicht nur für ein paar Cent - ich bekam immer über 2.000 Euro retour).

Seltsam, dass selbst das BMF nicht weiß wovon es redet.:P

 

Zur Erklärung: Mit den knapp 16.000 Euro ist natürlich Lohn gemeint (oder vergleichbares wie etwa - der steuerpflichtige Teil einer - Rente). Wer aber so wie ich ausschließlich Kapitalerträge hat, für den lohnt sich die Günstigerprüfung noch weit über den genannten Betrag hinaus.

 

Stefan

 

Ist es denn so, dass für die Günstigerprüfung wirklich nur das Einkommen(=Arbeitslohn) und der daraus resultierende Spitzensteuersatz zu Grunde gelegt wird?

 

Die Frage brennt mir schon seit ner Weile auf der Zunge. Wenn jemand gar kein Arbeitseinkommen hat, müsste er dann auch auf Kapitalerträge keine Abschlagssteuer zahlen? Selbst wenn er Millionen an Kapitalerträgen hätte....

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domkapitular

Kapitalerträge sind "Einkommen". Man zahlt Einkommensteuer auf die Summe der Einkünfte, bei Günstigerprüfung werden die Kapitalerträge dann mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

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odensee
vor 11 Stunden von reckoner:

Wer aber so wie ich ausschließlich Kapitalerträge hat, für den lohnt sich die Günstigerprüfung noch weit über den genannten Betrag hinaus.

Bitte mal genauer erklären, Danke!

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vanity

Wenn die Kapiteleinkünfte die einzigen steuerbaren Einkünfte sind, dann ist nicht wie sonst oft der Grenzsteuersatz von Interesse, sondern der Durchschnittssteuersatz. Und der liegt erst bei ca. 50 t€ zvE auf der Höhe der AgSt-Satzes von 25%.

 

Z. B. (Single):

40 t€ Kapitaleinkünfte mit AgSt 25% -> 10.000 € Steuer

40 t€ Kapitaleinkünfte n. Tarif 22% -> 8.800 € Steuer

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domkapitular

Das oben genannte Zitat vom Finanzamt /bzw. Haufe geht davon aus , dass Kapitalerträge auf die genannten Grenzbeträge zusätzlich draufkommen. Und dann stimmt es.

Stefan betrachtet die Gesamteinkünfte inkl. Kapitaleinkünften, dann stimmen die Beträge natürlich nicht, weil das ganz andere Voraussetzungen sind. Ich weiss nicht, ob er das ganz ernst gemeint hat.

 

Ansonsten haben immer recht :

Finanzbehörden

Haufe

Vanity

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odensee
vor 31 Minuten von vanity:

Wenn die Kapiteleinkünfte die einzigen steuerbaren Einkünfte sind, dann ist nicht wie sonst oft der Grenzsteuersatz von Interesse, sondern der Durchschnittssteuersatz.

Danke! (Brett vorm Kopf wieder abgeschraubt...)

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Taxadvisor
vor 33 Minuten von domkapitular:

Ansonsten haben immer recht :

Finanzbehörden

Haufe

Vanity

Bei Haufe wäre ich vorsichtig, da manches zu allgemein ist und daher verkürzt. Die Finanzbehörden haben im Bereich Kapitaleinkünfte jetzt so häufig die Klatsche vom BFH bekommen, die haben definitiv nicht immer Recht.

 

Gruß
Taxadvisor

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domkapitular

Bleibt übrig : Vanity

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vanity

:yahoo:

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Taxadvisor
vor einer Stunde von domkapitular:

Bleibt übrig : Vanity

Vertraust Du mir nicht?

 

Gruß

Taxadvisor

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domkapitular

Doch !

Du läufst ausser Konkurrenz. Wen Du etwas gepostet hast ist der Sachverhalt für mich definitiv geklärt.

Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht nur hier im Forum sondern in der realen Welt über Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügst wie nur sehr wenige andere (Steuerberater eingerechnet und Finanzbeante sowieso) und Dich permanent fortbildest.

Es ist sehr nett, dass du diese Kenntnisse hier im Forum unentgeltlich zur Verfügung stellst. Danke.

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Cai Shen
vor 4 Minuten von domkapitular:

Doch !

Du läufst ausser Konkurrenz. Wen Du etwas gepostet hast ist der Sachverhalt für mich definitiv geklärt.

... 

Es ist sehr nett, dass du diese Kenntnisse hier im Forum unentgeltlich zur Verfügung stellst. Danke.

:thumbsup:

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Gast231208
vor 9 Minuten von domkapitular:

...

Es ist sehr nett, dass du diese Kenntnisse hier im Forum unentgeltlich zur Verfügung stellst. Danke.

:thumbsup: Dafür auch von mir ein großes Dankeschön. Auch so was darf einmal gesagt werden.

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Taxadvisor
vor 1 Stunde von domkapitular:

Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht nur hier im Forum sondern in der realen Welt über Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügst wie nur sehr wenige andere (Steuerberater eingerechnet und Finanzbeante sowieso) und Dich permanent fortbildest.

Es ist sehr nett, dass du diese Kenntnisse hier im Forum unentgeltlich zur Verfügung stellst. Danke.

Habe eine eigene Kanzlei mit Schwerpunkt Kapitaleinkünfte/Family-Office-Betreuung. Vielen Dank für die netten Worte, dann gibt man auch gerne Input. :rolleyes::)

 

Gibt ja leider auch immer wieder mal andere (Foren-)Teilnehmer, die mit einem netten Umgang miteinander so ihre Probleme haben..

 

Grüße

Taxadvisor

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sparfux
vor 2 Stunden von pillendreher:

:thumbsup: Dafür auch von mir ein großes Dankeschön. Auch so was darf einmal gesagt werden.

Ich schließe mich hier gerne an. Die Beiträge von Taxadvisor haben mir schon so einige male aus der Patsche geholfen - z.B. bei der händischen Besteuerung von Offenen Immobilienfonds in Abwicklung bei verloren gegangen Anschaffungsdaten. 

 

Vielen Dank für die guten Beiträge also auch von mir! :thumbsup:

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn die Kapiteleinkünfte die einzigen steuerbaren Einkünfte sind, dann ist nicht wie sonst oft der Grenzsteuersatz von Interesse, sondern der Durchschnittssteuersatz. Und der liegt erst bei ca. 50 t€ zvE auf der Höhe der AgSt-Satzes von 25%.

Super erklärt.

 

Zitat

Stefan betrachtet die Gesamteinkünfte inkl. Kapitaleinkünften, dann stimmen die Beträge natürlich nicht, weil das ganz andere Voraussetzungen sind. Ich weiss nicht, ob er das ganz ernst gemeint hat.

Natürlich hab' ich das ernst gemeint. Ich bin ein sogenannter Privatier, und da stimmt alles was ich geschrieben habe.

Wer hingegen normal arbeitet, der hat ja meist schon durch seinen Lohn den Grenzsteuersatz auf über 25% gepumpt, da ist die Abgeltungsteuer natürlich günstiger.

 

Was mich aber immer wieder stört ist die Aussage, dass die Günstigerprüfung für die meisten Steuerzahler negativ ausfallen würde; das ist definitiv nicht richtig. Beispielsweise gibt es in Deutschland über 20 Mio RentnerInnen (1/4 aller Menschen) und über 10 Mio Kinder (1/8 aller Menschen), und in beiden Gruppen wird man sehr viele Fälle mit positiver Günstigerprüfung finden.

 

Stefan

 

PS: Dem Lob und Dank an Taxadvisor schließe ich mich natürlich an.

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eugenkss
Am 6.7.2019 um 22:06 von Andreas900:

1. Wenn ich Kapitalerträge bezogen habe, die noch nicht automatisch mit der Abgeltungssteuer versteuert wurden

Z.B. also Kapitalerträge bei ausländischen Instituten. Ich denke dabei an die P2P Plattformen wie Mintos, Bondora und co.

Hierfür müsste eine Steuererklärung machen, die Bescheinigungen der P2P Plattformen der Steuererklärung beifügen und die Gewinne werden entsprechend mit der Abgeltungssteuer versteuert.

Richtig?

Das dürfte doch relativ problemlos möglich sein, solange das ausländische Institut einem eine vernünftige Steuerbescheinigung ausstellt...

 

 

Wie schon beantwortet wurde: In diesem Fall bist du *verpflichtet* diese Erträge zu erklären.

 

Meine Ergänzung dazu: Die Bescheinigungen musst du zunächst nicht mitschicken, sondern nur vorhalten. Also nur zuhause abspeichern oder ausdrucken.

Erst wenn das FA sie anfordert, schickst du sie ein.

 

PS: Vor drei Jahren hatte ich diese Belege noch mitgeschickt.

Seit zwei Jahren gibt es die einfachere Regelung und mein FA wollte seit dem auch keine Belege dazu haben.

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