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janludwig3105

Aktienerträge wie versteuern als Kapitalgesellschaft

Empfohlene Beiträge

janludwig3105

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wenn man als Kapitalgesellschaft Aktien hält, muss man dann die Erträge gegen die Verluste rechnen oder nur steuern auf die Gewinne rechnen? Am besten mit Gesetzesverweis.

 

Grüße

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Quailman
· bearbeitet von Quailman

§ 8b KStG sollte helfen oder Google ;)

 

Mit etwas Eigeninitiative und Google löst sich die Frage in keinen 5 Minuten. Und deine Frage sieht nicht so aus, als hättest du diese Zeit schon investiert.

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janludwig3105

Ich habe sehr lange recherchiert, diesen § habe ich auch schon gefunden, kannst du mir die exakte Stelle nennen, bin mir wirklich nicht sicher ob der § 8 b (3) mir die Antwort gibt (Das man Verluste und Gewinne nicht gegenrechnen darf)

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whister
· bearbeitet von whister
vor 10 Minuten von janludwig3105:

Ich habe sehr lange recherchiert, diesen § habe ich auch schon gefunden, kannst du mir die exakte Stelle nennen, bin mir wirklich nicht sicher ob der § 8 b (3) mir die Antwort gibt (Das man Verluste und Gewinne nicht gegenrechnen darf)

Was soll dir die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bringen? Kursgewinne sind zu 95% steuerfrei - dementsprechend sind Kursverluste auch "steuerfrei" und können eben nicht mit Gewinnen verrechnet werden.

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janludwig3105
vor 38 Minuten von whister:

Was soll dir die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bringen? Kursgewinne sind zu 95% steuerfrei - dementsprechend sind Kursverluste auch "steuerfrei" und können eben nicht mit Gewinnen verrechnet werden.

Bei Verkauf 95 % Steuerfrei?

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chirlu

Fürs Schachtelprivileg muß man aber einen erheblichen Anteil (≥10%) halten.

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janludwig3105

Das Problem ist, es gibt zwei Meinungen die Mindermeinung sagt, man muss die reinen Gewinne mit 5 % versteuern und die andere nein man darf aufs gesamte gucken und muss die differenz von Gewinn und verlust versteuern

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Quailman
· bearbeitet von Quailman

Es gibt nicht 2 Meinungen, sondern 1 Gesetz.

 

vor einer Stunde von chirlu:

Fürs Schachtelprivileg muß man aber einen erheblichen Anteil (≥10%) halten.

Hier ein wichtiger Punkt. Es kommt auf die Höhe des Anteils der Aktien an, also erstmal §8b Abs. 4 KStG lesen. 

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Bassinus

Hallo Wertaufholungsfalle 8b ;)

Klick mich

Da steht im Eingang eigentlich alles wichtige und beantwortet auch deine Frage. 

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GlobalGrowth
Am 18.7.2019 um 15:43 von chirlu:

Fürs Schachtelprivileg muß man aber einen erheblichen Anteil (≥10%) halten.

meines Wissens greift das nur bei  Dividenden,  Kursgewinne  bleiben weiterhin 95% "steuerfrei"

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mobay1
Am 27.10.2019 um 13:57 von GlobalGrowth:

meines Wissens greift das nur bei  Dividenden,  Kursgewinne  bleiben weiterhin 95% "steuerfrei"

Sehe ich genauso - aktiengewinne sind zu 95% steuerfrei, bei dividenden greifen aber weiterhin die ganz normalen (vollen) steuern (gewerbesteur+körperschaftsstr.)

 

und ja da gewinne nur mit 1.5% belastet werden sind die verluste nicht gegenrechenbar was als 'daytrader' schnell nach hinten gehen kann bei entsprechendem 'umsatz'

 

Sprich 1 Mio verluste / vs 1.1 Mio gewinne in einem fiktiven jahr

 

privat 100k * 25% (abgeltungssteuer verienfahct) 20k steuern

gmbh 1.1 Mio. * 1.5% = 16,5k Steuern

 

mag in dem beispiel noch posiitv sein aber kann eben auch schnell nach hinten losgehen

 

 

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