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seemann

Riester-Bausparvertrag kündigen oder beitragsfrei stellen?

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seemann
· bearbeitet von seemann

Guten Morgen,

 

ich bin Mitte 30, habe seit 2015 einen Bausparvertrag Fuchs WohnRente von Schwäbisch Hall. Die Summe war erst 70.000 wurde dann aber beim Kauf einer ETW auf 80.000 € erhöht (dabei wurde auch der Vertragsbeginn vorgezogen?). Es sind derzeit 11%, 9300 € eingezahlt. Monatlich überweise ich 140 €. Das ist recht wenig, aber es reicht um die maximale Förderung zu bekommen.

 

Der Vertrag wurde 2017 nicht zur Finanzierung meiner Wohnung eingesetzt, weil die Zinsen mit 2,5% viel höher wären als marktüblich. Stattdessen wurde mir empfohlen, diesen Vertrag dann nach dem Ende der Zinsbindung nach 10 Jahren für für die Restschuld einzusetzen, deswegen wurde auch erhöht.

Jedoch bekomme ich auf diesen Riestervertrag nur 0,25% Zinsen zusätzlich 164 € (früher 154 €) Riesterzulage. Auf dem Kapitalmarkt wäre wesentlich mehr drin. Zudem ist ja fraglich, ob dann in knapp 8 Jahren, nach Ende des Zinsbindung meines Immokredits die Zinsen für Kredite wirklich höher sind als heute. Das heißt ob ich dann das Darlehen wirklich in Anspruch nehme ist die große Frage. Ich kriege also extrem schlechte Zinsen für fest angelegtes Geld. Der einzige Vorteil ist das Bauspardarlehen, welches sich aber wegen der niedrigen Zinsen womöglich garnicht rechnet.

 

Der Aspekt der Absicherung spielt für mich keine so große Rolle, da ich erstens gut verdiene (Softwareentwickler), zweitens die Eltern mehrere Immobilien haben, die ich erben werde (Einzelkind). Ich habe auch eine BU-Versicherung.Ich muss mir in meinem Beruf eigentlich wenig Sorgen um Arbeitslosigkeit machen, da auf jeden Arbeitssuchenden 5 Stellen kommen. Und die Schweiz ist auch nicht weit ;-)

 

Interessant ist übrigens, dass mein persönlicher Ansprechpartner bei Schwäbisch Hall alle paar Monate wechselt, die Dame, mit der ich das alles abgeschlossen habe, ist schon längst woanders. Und diese Leute (man sieht ja ein Bild) sehen teilweise wirklich extrem jung und inkompetent aus. Deswegen will ich mich selber informieren.

 

Ich gebe zu, dass ich mich damals beim Abschluss nicht wirklich gut beraten lassen habe, aber die Banker hauen einen doch eh immer übers Ohr...

 

Was ist aus eurer Sicht das Beste?

  • Vertrag zuteilen lassen (beenden)
  • Vertrag ruhen lasen, also nichts mehr einzahlen
  • Weiter einzahlen, aber weniger?
  • Oder doch kündigen?
  • ..?

Ich würde das Geld viel lieber in einen ETF-Sparplan stecken. Mein erstes Ziel ist es aber, die Sondertilgungen voll auszunutzen. Das schaffe ich momentan noch nicht, aber die nächste Gehaltserhöhung sollte da was ändern :-)

 

Bin gespannt auf eure Tipps!.

 

 

 

 

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whister
vor 17 Minuten von seemann:

Jedoch bekomme ich auf diesen Riestervertrag nur 0,25% Zinsen zusätzlich 164 € (früher 154 €) Riesterzulage. Auf dem Kapitalmarkt wäre wesentlich mehr drin.

Die max. Grundzulage beträgt momentan 175 Euro und nicht 164 Euro. Zudem spielt die Zulage für dich eh keine Rolle denn die Steuervorteile sollten für dich wesentlich höher sein. Wo bekommst du auf dem Kapitalmarkt momentan mehr als 0,25% p.a. bei einer sicheren Anlage?

 

vor 20 Minuten von seemann:

Der Aspekt der Absicherung spielt für mich keine so große Rolle, da ich erstens gut verdiene (Softwareentwickler)

Warum hast du dann diese sichere Anlage gewählt? Wenn du gut verdienst solltest du eine recht hohe Förderquote haben (Steuervorteile). Wie hoch ist denn deine aktuelle Förderquote?

 

vor 21 Minuten von seemann:
  • ..?

Ich würde das Geld viel lieber in einen ETF-Sparplan stecken. Mein erstes Ziel ist es aber, die Sondertilgungen voll auszunutzen. Das schaffe ich momentan noch nicht, aber die nächste Gehaltserhöhung sollte da was ändern :-)

Wie wärs mit Übertragen zu einem anderen Anbieter? Fairr? Oder eine fondsgebundene Nettopolice?

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seemann
· bearbeitet von seemann

Ich habe ein Tagesgeldkonto bei der Leaseplanbank, dort bekomme ich 0,5% für Tagesgeld. Für Festgeld wären bei dem Zeitraum deutlich mehr als 1% kein Problem. Aber das stimmt, die Steuerersparnis habe ich vergessen. Laut Riester-Rechner spare ich knapp 500 € Steuern.

 

Ich bin nicht ganz sicher, ob man das Brutto oder das zu versteuernde Einkommen nehmen muss. Je nachdem komme ich auf eine Förderquote von 34% (Bruttoeinkommen) oder 29% (zu versteuerndes Einkommen).

 

Sicherheit ist schon wichtig, ich würde eben aufteilen, einen Teil in ETFs und einen Teil risikoarm.

 

Dass man einen Riestervertrag übertragen kann, war mir nicht bewußt! Muss man da etwas beachten? Die Abschlussgebühren muss ich dann aber vermutlich nochmal zahlen?

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 11.8.2019 um 10:44 von seemann:

Der Vertrag wurde 2017 nicht zur Finanzierung meiner Wohnung eingesetzt, weil die Zinsen mit 2,5% viel höher wären als marktüblich. Stattdessen wurde mir empfohlen, diesen Vertrag dann nach dem Ende der Zinsbindung nach 10 Jahren für für die Restschuld einzusetzen, deswegen wurde auch erhöht.

Rentiert sich nur, wenn dann das Zinsniveau wesentlich höher ist.

 

Am 11.8.2019 um 10:44 von seemann:

Jedoch bekomme ich auf diesen Riestervertrag nur 0,25% Zinsen zusätzlich 164 € (früher 154 €) Riesterzulage

Bei 164 € Zulage hast Du etwas zu wenig eingezahlt. Du solltest 4 % des Vorjahresbrutto - besser noch den Maximalbetrag von 2.100 € - abzüglich der Zulage (175 €) einzahlen. 

 

Am 11.8.2019 um 10:44 von seemann:

Auf dem Kapitalmarkt wäre wesentlich mehr drin. 

Bei dem Zinsniveau reden wir von Peanuts.

 

Am 11.8.2019 um 10:44 von seemann:

Der einzige Vorteil ist das Bauspardarlehen, welches sich aber wegen der niedrigen Zinsen womöglich garnicht rechnet.

Dann ist es auch kein Vorteil.

Am 11.8.2019 um 10:44 von seemann:

Was ist aus eurer Sicht das Beste?

  • Vertrag zuteilen lassen (beenden)
  • Vertrag ruhen lasen, also nichts mehr einzahlen
  • Weiter einzahlen, aber weniger?
  • Oder doch kündigen?
  • ..?
  • Bei einer  förderschädlichen Beendigungen verlierst Du Zulagen und steuerliche Förderung.
  • Beim Ruhen lassen würdest Du die Summe zum Rentenbeginn als Kleinbetragsrente voll ausgezahlt bekommen und müsstest sie nach der vorteilhaften Fünftelregelung versteuern.
  • Weiterzahlen macht nur Sinn, wenn Du bei der Riesterförderung weiter auf dieses Produkt setzen willst. Dann könntest Du  im Falle von steigenden Zinsen nach der Zuteilung das Darlehen in Anspruch nehmen. Bei weiterhin niedrigen Zinsen wäre es fatal, weil wegen dem Wohnförderkonto nicht einmal eine Ablösung von Schulden sinnvoll wäre.
  • Kündigen ist mit der förderschädlichen Beendigung identisch.

Ich würde den Vertrag ruhen lassen.  Du bekommst 0,25 % Zins und kannst die Förderung behalten. Bei steigenden Zinsen kannst Du jederzeit auch das Teil-Kapital zur Schuldtilgung verwenden. Ansonsten wird es zum Rentenbeginn als Kleinbetragsrente ausgezahlt.

Am 11.8.2019 um 11:25 von seemann:

Ich bin nicht ganz sicher, ob man das Brutto oder das zu versteuernde Einkommen nehmen muss. Je nachdem komme ich auf eine Förderquote von 34% (Bruttoeinkommen) oder 29% (zu versteuerndes Einkommen).

Zur Berechnung der Förderquote benötigt man das zu versteuerndes Einkommen. Dabei vergleicht man die bezahlten Steuern aus dem zvE vor und nach der Reduktion um die Einzahlung (2.100 €). Die Differenz ergibt die Förderung für die tatsächlich einbezahlten (2.100 - 175 =) 1.925 €.

Am 11.8.2019 um 11:25 von seemann:

Sicherheit ist schon wichtig, ich würde eben aufteilen, einen Teil in ETFs und einen Teil risikoarm.

Bei einem guten Einkommen bleibt neben den notwendigen Einzahlung für die Höchstförderung noch genügend Kapital für andere Sparformen.

Am 11.8.2019 um 11:25 von seemann:

Dass man einen Riestervertrag übertragen kann, war mir nicht bewußt! Muss man da etwas beachten? Die Abschlussgebühren muss ich dann aber vermutlich nochmal zahlen?

Hier im Forum gibt es einen Thread, in dem das Thema ausführlich behandelt wird.

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seemann

Was meinst du mit Wohnförderkonto? Ich habe es so verstanden, das ich bei Ablauf der Zinsbindung meines Immo-Kredits sofern ich zuteilungsberechtigt bin entweder das Darlehen in Anspruch nehmen kann, oder falls die Bauzinsen dann immer noch so niedrig sind, das gesparte Guthaben auszahlen lassen und für die Tilgung verwenden.

Wenn ich den Vertrag ruhen lasse, dann habe ich von dem Geld halt erst zum Rentenbeginn etwas, das dauert also noch 35 Jahre, was bei der Verzinsung jetzt nicht wirklich attraktiv ist.

 

Ich profitiere bei dem Vertrag ja auch durch die Steuern, wobei ich eben mal die gesparten Steuern auf das Vertragskonto einzahlen müsste. Ich weiß, dass ich dann in Rente das zum Teil wieder versteuern muss, aber ich habe dadurch trotzdem einen Vorteil, da der Steuersatz dann geringer ist. Insofern ist der Vertrag nicht ganz so schlecht, auch wenn das natürlich für jeden Riester-Vertrag gilt. Der Wechsel des Riester-Anbieters scheint mir kompliziert. In dem von dir verlinkten Thread geht es - so scheint mir - auch um etwas ganz anderes? Habe allöerdings auch nicht die kompletten 42 Seiten gelesen :-)

 

 

 

 

 

 

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whister
vor einer Stunde von seemann:

Was meinst du mit Wohnförderkonto? Ich habe es so verstanden, das ich bei Ablauf der Zinsbindung meines Immo-Kredits sofern ich zuteilungsberechtigt bin entweder das Darlehen in Anspruch nehmen kann, oder falls die Bauzinsen dann immer noch so niedrig sind, das gesparte Guthaben auszahlen lassen und für die Tilgung verwenden.

Da hast du die Rechnung ohne den Staat gemacht. Du bekommst momentan Riester-Zulagen und Steuervorteile. Im Gegenzug erwartet der Staat, dass eine Auszahlung aus einem Riester-Vertrag wieder versteuert wird. Nimmst du nun dein Riester-Guthaben zur Tilgung des Immo-Kredits dann bist du meist noch nicht in Rente. Daher wird beim Finanzamt ein sog. "Wohnförderkonto" angelegt und dort die Höhe des Riester-Guthabens, welches zur Tilgung des Immo-Kredits verwendet wurde, vermerkt. Diesen Wert verzinst das Finanzamt fiktiv mit 2% p.a. und während der ersten Jahre des Rentenbezugs ist der Wert des Wohnförderkonto dann zu versteuern.

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seemann

Danke für deiene Erklärung!

Stimmt es, dass das gesamte Guthaben dann mit 2% verzinst wird oder nur der Teil, den ich vom Staat erhalten habe (Zulage + Steuern)?

 

Und wo unterscheidet sich das Verfahren denn davon, wenn ich das Darlehen nehme (mit 2,5% Zinsen) und dieses zur Tilgung benutze. Dann müsste doch intern auch so ein Wohnförderkonto angelegt werden?

 

Das fatale ist, dass die Bankberaterin von Schwäbisch Hall von diesen 2% kein Wort gesagt hat. Ganz toll!

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 22 Stunden von seemann:

Was meinst du mit Wohnförderkonto? Ich habe es so verstanden, das ich bei Ablauf der Zinsbindung meines Immo-Kredits sofern ich zuteilungsberechtigt bin entweder das Darlehen in Anspruch nehmen kann, oder falls die Bauzinsen dann immer noch so niedrig sind, das gesparte Guthaben auszahlen lassen und für die Tilgung verwenden.

Du kannst das geförderte Guthaben jederzeit zur Tilgung verwenden, ab dem Zeitpunkt wird es im Wohnförderkonto verbucht.

vor 22 Stunden von seemann:

Wenn ich den Vertrag ruhen lasse, dann habe ich von dem Geld halt erst zum Rentenbeginn etwas, das dauert also noch 35 Jahre, was bei der Verzinsung jetzt nicht wirklich attraktiv ist.

Nein, wie zuvor geschrieben kannst Du es jederzeit zur Tilgung verwenden. Die magere Verzinsung wird eventuell mit der Förderung ausgeglichen.

vor 22 Stunden von seemann:

Ich weiß, dass ich dann in Rente das zum Teil wieder versteuern muss, aber ich habe dadurch trotzdem einen Vorteil, da der Steuersatz dann geringer ist.

Du musst alles, was gefördert wurde, incl. der Förderung versteuern. Eine sofortige Versteuerung droht, wenn Du die Immobilie aufgibst oder fremd vermietest.

 

vor 22 Stunden von seemann:

Der Wechsel des Riester-Anbieters scheint mir kompliziert. In dem von dir verlinkten Thread geht es - so scheint mir - auch um etwas ganz anderes? Habe allöerdings auch nicht die kompletten 42 Seiten gelesen :-)

Es geht um eine bessere Rendite und dies bei gleichzeitigem Erhalt der Möglichkeit zur Wohnförderung (Guthaben kann jederzeit zur Schuldentilgung verwendet werden).

vor 5 Stunden von seemann:

Stimmt es, dass das gesamte Guthaben dann mit 2% verzinst wird oder nur der Teil, den ich vom Staat erhalten habe (Zulage + Steuern)?

Nur die geförderten Beiträge und die Förderung, also keine ungeförderten Beiträge (Überzahlungen > 2.100 €). Da Du offensichtlich immer unter  2.100 € lagst, dürfte es bei Dir das gesamte Guthaben sein.

 

vor 5 Stunden von seemann:

Und wo unterscheidet sich das Verfahren denn davon, wenn ich das Darlehen nehme (mit 2,5% Zinsen) und dieses zur Tilgung benutze. Dann müsste doch intern auch so ein Wohnförderkonto angelegt werden?

Richtig, immer wenn gefördertes Kapital in die Tilgung geht, wird es im Wohnförderkonto vermerkt und Jahr für Jahr um 2 % erhöht. Benutze hier im Forum die Suchfunktion, es wurde schon sehr viel zum Wohnförderkonto geschrieben.

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Verunsicherter

Wichtig ist:

Wenn Du es zuteilen lässt und das Darlehen in Anspruch nimmst, verriesterst Du deine Immobilie. Hier ist dann der Verkauf problematischer, da Du dann innerhalb von 3 Jahren wieder eine selbstgenutze Immobilie innerhalb der EU erwerben musst. Sonst musst Du das entnommene Geld versteuern.

Die verriesterte Immobilie kann nur unter bestimmten Umständen vermietet werden usw. Du wirst insgesamt unflexibel. Und ganz wichtiger Punkt -> bei Umzug in die Schweiz erreichst Du den selben Effekt wie die förderschädliche Kündigung. Einzige Möglichkeit ist die Steuer zu stunden, bis Du wieder in D arbeitest oder in die Rente gehst.

 

Also das Thema Riester ist mit sehr viel Nebenkonditoinen verbunden. Wenn Du abgesichert bist, würde ich überlegen, ob Du den Platt machst, Steuervorteile und Zulagen verfallen lässt und den Restbetrag in die Sondertilgung steckst und das einzige was Du verloren hast, ist die Abschlussprovision (lass es üblicherweise 800,00 € sein, immer 1% vom Bauspardarlehen).

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seemann

Auch das mit der Schweiz hat mir keiner gesagt. Ich wohne 20 km vom der Grenze entfernt.

 

Die Riesterförderung ist mir viel zu bürokratisch.

 

Ich denke ich werde kündigen oder den Vertrag ruhen lassen. Mal sehen, was man mir da fü+r Konditionen bietet.

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hallo_spencer
· bearbeitet von hallo_spencer
Fehler

Wenn du das Wohnriester der Schwäbisch Hall mit ein Vorausdarlehen gekoppelt hast, bist du angearscht. Wenn du den Vertag abgeschlossen hast als du Jünger als 40 Jahre alt warst, sogar doppelt angearscht. Das Riester lohnt sich dann nämlich nicht, sondern du kannst im Rentenalter sogar was draufzahlen.

Kündigen oder Wohnriester trennen vom Darlehen lässt die Schwäbisch hall nicht mehr zu. Ich habe nämlich gerade das Problem.

Egal ob man kündig oder nicht, das Guthaben wird zur Tilgung eingesetzt und das Finanzamt öffnet das virtuelle Konto was zu 2% verzinst wird und zwar bis zum Renteneintritt.

Ein kleines Bsp. man hat in 10 Jahren ca 21000 Euro Wohnriester angespart. Dann Bausparvertrag zur Tilgung eingesetzt aber man zahlt kein Wohnriester mehr ein, da es sich nicht lohnt. Aber die 21T Euro werden jedes Jahr mit 2% und weiter Zinsenszins bis zum Renteneintritt verzinst. Wenn man ca 45 Jahre alt ist, und der Bausparvertrag Zuteilungsreif ist, werden die 21T Euzro über 20 Jahre verzinst und Zinsenszins usw. Da kommt man bei 2% 20 Jhare und 21T Euro auf: 31204 Euro.

Diese 31204 Euro muss dann komplett mit dem Steuersatz versteuern, welcher für ein im Rentenalter gilt. Kennt man den heute? Die Politik ändert doch sowieso bis dahin viel.

Nehen wir an, man hatte ein Steueraltz als Arbeitnehmer von 23% und im Rentenalter von 16%. Dann hat man für 21T und 23% = 4800 Euro Steuern eingespart. Klingt gut aber man muss später bei 16% Steuersatz und 31204 Euro dann 4992 Euro Steuern zahlen.

Dabei weiß man nicht ob der Steuersatz später wirklich so niedrich bei 16% liegt. Nehmen wir man an der Steigt und man ist später auf 20% dann ist die Steuerschud später bei: 6240 Euro.

 

Wie man sieht lonht sich da nicht. Im gegenteil, man bindet sich ein lebenlang das Finanzamt an Bein welches aufpasst, dass man auch im Eigenheim immer leben muss.

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seemann

Naja, was man immer bedenken muss ist: Niemand kann in die Zukunft schauen. Man kann sich nur bestmöglich gegen alle Eventualitäten absichern.

 

Ich habe einen Rieservertrag und ein Vorrausdarlehenskonto, jedoch wird der Riestervertrag noch bespart und hat nichts mit dem Vorrausdarlehenskonto zu tun. Gedacht war, diesen am Ende der Zinsbindung dann zur Tilgung der Restschuld einzusetzen.

 

Der Berater von SH hat mich - wie nicht anders zu erwarten war - versucht zu überzeugen, weiter in den Riestervertrag einzuzahlen. Sein Hauptargument war der Steuervorteil, den ich jetzt aktuell habe, ca. 600  - 800 € im Jahr. Das bekomme ich also vom Finanzamt zurück

 

Ich glaube aber es ist sinnvoller, den Betrag, den ich aktuell in Riester stecke (160 € monatlich), in die Sondertilgung meines Kredits zu stecken, denn ich habe wesentlich mehr Sondertilgung als ich bisher dachte. Das Riesterkonto würde ich dann halt ruhen lassen. Dann kriege ich zwar keine Zulagen und Steuererleichterungen mehr, aber ich spare jährlich Zinsen für den Betrag. Denke damit fahre ich besser, denn erstens kette ich mich nicht an das Finanzamt und zweitens Muss ich das ganze ja später alles versteuern.

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hallo_spencer
· bearbeitet von hallo_spencer

Hoffentlich kannst du dein Vorausdarlehen auch abzahlen ohne den Riester nehmen zu müssen. Bei ganz vielen Schwäbisch Hall Kunden ist dieser nämlich fest gekoppelt und wird zur Tilgung eingesetzt. Das ich bei mir auch so. Voll die verarsche die ein keiner vorher gesagt hat. Somit wird zwingend das 2% Konto beim Finanzamt angelegt.

Auch wenn man das Vorausdarlehen nach 10 Jahren kündigt, wird der Riester aufgelöst und zur Tilgung eingesetzt.

Hier sind viele Beiträge zu dem Schwäbisch Hall Thema. Den Schwäbisch Hall Beratern darf man auch nicht zuviel glauben.

https://www.finanz-forum.de/threads/20819-wohnriester-vorausdarlehen-kuendigen/page13

 

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