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KillerKaterKito

Unterscheiden sich ETF und Aktien steuerlich bei ausländischen Brokern?

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KillerKaterKito

Hallo zusammen,

ich beginne gerade mich mit dem Verkauf von Optionen über Captrader (ausl. Broker) zu befassen. Insbesondere den Verkauf von Put-Optionen auf Aktien, die ich mir auch andienen lassen würde, finde ich interessant. Mit Aktien-ETF könnte ich mir das auch vorstellen. (Immer bezogen auf US-Titel, bei Aktien also z.B. T, KO, ... und bei ETF z.B. SPY, QQQ,...)

Nun habe ich damit angefangen mich mit der künftig abzugebenden Anlage KAP auseinanderzusetzen. Ich habe für mich noch nicht endgültig geklärt, ob ich dafür einen Steuerberater benötige, oder ob ich es selbst hinbekomme. Das sehe ich dann. Um es jedoch ggf. auch selbst hinzubekommen, möchte ich mir das Leben nicht jetzt schon mit ungünstigen Entscheidungen unnötig schwer machen.

 

Für Aktien sind Cash-Secured-Puts, der eventuell daraus resultierende Erwerb, eventuelle Dividende und der anschließende Verkauf über Covered-Calls nach meinem bisherigen Empfinden ein bewältigbares Standardproblem, das ich mir vorstellen könnte selbst hinzubekommen. Von Deutschland weiß ich, dass es einen erheblichen Unterschied bei der Betrachtung von Aktien und ETF gibt (Vorabpauschale, Teilfreistellung, ...). Wie sieht das bei US-Aktien-ETF über ausländische Broker aus? Gibt es einen Unterschied in der steuerlichen Behandlung im Vergleich zu US-Aktien bei ausländischen Brokern? Bedeutet es einen Mehraufwand beides (im Verleich zu nur Aktien) über ausländische Broker zu handeln, oder ist das eh mehr oder weniger das gleiche?

 

Herzlichen Dank

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etherial
· bearbeitet von etherial

Früher war das Problem mit Aktien-ETFs, dass sie überwiegend als intransparente Fonds eingestuft wurden. Jetzt werden sie genauso besteuert wie jeder andere Fonds.

 

1. Problem: Weil das Finanzamt bei ausl. ETFs die Aktienquote nicht zuverlässig ermitteln kann werden die dir womöglich nicht die Teilfreistellung gewähren, die dir eigentlich zusteht.

 

2. Problem: Ausl. ETFs werden von MiFiD/UCITS/OGAW-Richtlinien diskrimiert. Das führte bei deutschen Brokern dazu, dass sie diese ETFs nicht mehr verkaufen durften. Und auch Lynx/IB Europe hatten die ETF nicht mehr im Angebot. Allerdings sollten sie über den Umweg der Short-Put-Option noch erwerbbar sein, es hat aber niemand so richtig geprüft. Die ganze Diskussion findest du hier:

 

 

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
vor 37 Minuten von etherial:

Allerdings sollten sie über den Umweg der Short-Put-Option noch erwerbbar sein, es hat aber niemand so richtig geprüft.

Doch, ich.

Zumindest beim USO werden Stücke bei Fälligkeit der Optionen eingebucht.

Verkauf (close) geht problemlos über die Börse durch.

Bei spannenderen Fondsgeschöpfen ohne adäquate Mifid II konforme Gegenstücke (z.B. SuperDividend SQ) bei liquidem Optionshandel ein gangbarer Weg des "Fondskaufs".

 

Ansonsten sind die von etherial aufgeführten Aspekte genau die Gedanken, die mir bei der Fragestellung auch durch den Kopf gingen: Nachweis der Aktienquote zur Festsetzung der Teilfreistellung und Handelbarkeit.
Bleibt nur die Frage, wie die Vorabpauschale zu handhaben ist oder gilt die Regelung nur für deutsche Banken?

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etherial
vor einer Stunde von Cai Shen:

Bleibt nur die Frage, wie die Vorabpauschale zu handhaben ist oder gilt die Regelung nur für deutsche Banken?

Mein letzter Stand: Die Fondsbesteuerung wurde eingeführt, weil die alte Regel ausl. Fonds ungerecht benachteiligt hat. Man ist also übergegangen auf eine Besteuerung die man auch ohne Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen machen kann (sog. intransparente Besteuerung). Demnach muss man jetzt alle Fonds (auch ausländische) gleich versteuern.

vor einer Stunde von Cai Shen:

Bleibt nur die Frage, wie die Vorabpauschale zu handhaben ist oder gilt die Regelung nur für deutsche Banken?

Mein letzter Stand: Die Fondsbesteuerung wurde eingeführt, weil die alte Regel ausl. Fonds ungerecht benachteiligt hat. Man ist also übergegangen auf eine Besteuerung die man auch ohne Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen machen kann (sog. intransparente Besteuerung). Demnach muss man jetzt alle Fonds (auch ausländische) gleich versteuern.

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whister
vor 4 Stunden von Cai Shen:

Bleibt nur die Frage, wie die Vorabpauschale zu handhaben ist oder gilt die Regelung nur für deutsche Banken?

Verstehe die Frage nicht? Sofern der Broker nicht die Steuer auf die Vorabpauschale abführt (sollte bei einem ausl. Broker der Fall sein) muss man dies in der Steuererklärung angeben und dann zieht das Finanzamt die Steuer direkt ein.

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Cai Shen

Genau das ist die Frage! 

Im deutschen Depot wird am 1.1. automatisch eine Vorabpauschale an das Finanzamt abgeführt. 

Bin ich als Privatperson mit ausländischem Depot zu ähnlichem Unsinn verpflichtet und wenn ja zu welchem Zeitpunkt? 

Die 2018er Steuererklärung ist bis Feb. 2020 einzureichen. Es wird ja kaum eine Vorab-Steuererklärung gefordert sein. 

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whister
vor 27 Minuten von Cai Shen:

Genau das ist die Frage!

Mich verwundert die Frage trotzdem etwas. Selbstverständlich muss man auch für Fonds die in einem auslädischen Depot liegen die Steuer auf die Vorabpauschale entreichten. Alles andere wäre auch eine unzulässige Ungleichbehandlung.

 

vor 29 Minuten von Cai Shen:

Im deutschen Depot wird am 1.1. automatisch eine Vorabpauschale an das Finanzamt abgeführt. 

Bin ich als Privatperson mit ausländischem Depot zu ähnlichem Unsinn verpflichtet und wenn ja zu welchem Zeitpunkt? 

Die 2018er Steuererklärung ist bis Feb. 2020 einzureichen. Es wird ja kaum eine Vorab-Steuererklärung gefordert sein. 

Das ist eine berechtigte Frage. Soweit ich weiß muss die man in der Steuererklärung für das Jahr 2019 entsprechende Daten angeben zur Bestimmung der Vorabpauschale für in 2018 gehaltene Fonds. Die Formulare für das Jahr 2018 haben daher noch nicht die entsprechenden Felder gehabt. Es gibt seit der Reform auch extra eine neue Anlage KAP-INV.

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KillerKaterKito

Ich habe schon gelesen, dass man zum Jahreswechsel keine offenen Positionen haben sollte. Das hatte ich erstmal nur auf über Sylvester laufende Optionen bezogen (weshalb ich das schonmal lassen würde). Sollte man sich also auch von ETF trennen? Wenn ich am 1.1. keine ETF habe, kann mir die Vorabpauschale doch eigentlich egal sein, oder?

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whister
vor 43 Minuten von KillerKaterKito:

Ich habe schon gelesen, dass man zum Jahreswechsel keine offenen Positionen haben sollte. Das hatte ich erstmal nur auf über Sylvester laufende Optionen bezogen (weshalb ich das schonmal lassen würde). Sollte man sich also auch von ETF trennen? Wenn ich am 1.1. keine ETF habe, kann mir die Vorabpauschale doch eigentlich egal sein, oder?

Die Vorabpauschale ist dann egal. Die einzelnen Trades musst du trotzdem in der Anlage KAP-INV der Steuererklärung eintragen.

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KillerKaterKito
vor 15 Minuten von whister:

Die Vorabpauschale ist dann egal.

Das spart doch schonmal Arbeit. Man kann sich da ja langsam rantasten (nächstes Jahr), denn langfristig wäre auch etwas Buy&Hold ganz nett, wenn die ShortPuts mal wirklich nicht zu retten sind.

 

vor 18 Minuten von whister:

Die einzelnen Trades musst du trotzdem in der Anlage KAP-INV der Steuererklärung eintragen.

Da muss ich mir nochmal angucken, was die Kontoauszüge von Captrader hergeben. Bei Aktiengewinnen werden in Anlage KAP ja munter alle Posten zusammengeworfen, das machts relativ einfach und die Aufstellung von Captrader oder der Kontoauszug sollte das auch irgendwo hergeben (war ja bisher nicht anders ((Zeile 15,16,18 für 2018))). Bei ETF muss man die Gewinne in KAP INV einzeln nach Fonds und Typ aufschlüsseln. Da bin ich mal gespannt. (hier ist wohl erstmal Zurückhaltung angesagt).

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