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Peter23

Fällt der Soli auf die Abgeltungssteuer weg?

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Peter23

Hallo zusammen,

 

weiß jemand zufällig, ob im aktuellen Vorschlag von Scholz der Soli bei der Abgeltungssteuer wegfällt oder bestehen bleibt?

 

Viele Grüße 

Peter

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Quailman

Wenn er wegfällt, dann doch wohl vollumfänglich. Abgeltungssteuer ist eine "Unter-Art" der ESt, ähnlich wie die Lohnsteuer.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 8 Minuten von Peter23:

weiß jemand zufällig, ob im aktuellen Vorschlag von Scholz der Soli bei der Abgeltungssteuer wegfällt oder bestehen bleibt?

Nein ich weiß es nicht. Bin mir auch nicht sicher, ob Scholz und Merkel das wissen. Vermutung: Da die Bank nicht weiß, ob du Soli zahlen musst, wird sie den wohl einbehalten (müssen) und eventuell(!) kannst du ihn über Günstigerprüfung zurückbekommen.

 

edit: darf man fragen, wozu diese Information nützlich sein soll? Hängen davon Anlageentscheidungen ab? (Meine ich ernst...)

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Peter23
vor 2 Minuten von odensee:

Nein ich weiß es nicht. Bin mir auch nicht sicher, ob Scholz und Merkel das wissen. Vermutung: Da die Bank nicht weiß, ob du Soli zahlen musst, wird sie den wohl einbehalten (müssen) und eventuell(!) kannst du ihn über Günstigerprüfung zurückbekommen

Also ich denke schon, dass es im endgültigen Gesetz eine klare Regelung geben wird. In schlimmsten Fall regelt sich aber der Soli auch bei der Abgeltungssteuer nach dem Einkommen und man kann ihn sich dann tatsächlich erst über die Günstigerprüfung zurückholen und muss dann also auch dann Angaben machen, wenn der Grenzsteuersatz über 25% ist. Das würde ich aber ziemlich be********* finden, weil dann ja ca. 95% der Bevölkerung (sofern sie Kapitaleinnahmen über 800 € haben) doch wieder Angaben zu Kapitaleinnahmen in der Steuererklärung machen müssten.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 3 Minuten von Peter23:

Also ich denke schon, dass es im endgültigen Gesetz eine klare Regelung geben wird. 

Das denke ich auch. Dummerweise gibt es noch nicht einmal einen Gesetzesentwurf.

 

Zitat

Das würde ich aber ziemlich be********* finden, weil dann ja ca. 95% der Bevölkerung (sofern sie Kapitaleinnahmen über 800 € haben) doch wieder Angaben zu Kapitaleinnahmen in der Steuererklärung machen müssten.

Wenn Scholz eine weitere SPD-Forderung Forderung durchsetzt (Abschaffung Abgeltungssteuer) müssen 100% Anlage KAP ausfüllen (sofern sie Kapitaleinnahmen über 800 € haben).

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Es gibt wohl schon einen Entwurf, der gerade zwischen den Ministerien zur Abstimmung ist. Leider ist er (m.W.) nirgendwo öffentlich verfügbar.

 

Im Moment gilt ja auch schon eine Freigrenze (von nur 1000 Euro) und einen anschließenden Übergangsbereich. Die Grenze soll ja im Prinzip nur angehoben werden. Gibt’s jetzt denn eine Sonderregelung zur Abgeltungssteuer?

 

vor 12 Minuten von Peter23:

dann ja ca. 95% der Bevölkerung (sofern sie Kapitaleinnahmen über 800 € haben)

 

Ich glaube nicht, daß so sehr viele Leute Kapitaleinkünfte jenseits des Freibetrags haben.

 

vor 9 Minuten von odensee:

Wenn Scholz eine weitere SPD-Forderung Forderung durchsetzt (Abschaffung Abgeltungssteuer) müssen 100% Anlage KAP ausfüllen.

 

Gleiches Argument – es wären nicht 100% betroffen, weil ein Freibetrag bliebe. Der ist ja auch älter als die Abgeltungssteuer.

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JosefSpa
vor 8 Minuten von odensee:

Wenn Scholz eine weitere SPD-Forderung Forderung durchsetzt (Abschaffung Abgeltungssteuer) müssen 100% Anlage KAP ausfüllen (sofern sie Kapitaleinnahmen über 800 € haben).

Wenn du mit Abschaffung der Abgeltungssteuer gleichzeitig die Einführung der allgemeinen Besteuerung mit der Einkommenssteuer meinst, hängen davon sehr schnell Anlageentscheidungen ab. ~26 % sind doch ein komplett anderes Kaliber als 42 % (SK1). 

 

Denn dann fällt mal eben die Anlageentscheidung auf eine Immobilie in Griechenland oder Luxemburg...

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 22 Minuten von chirlu:

 

Ich glaube nicht, daß so sehr viele Leute Kapitaleinkünfte jenseits des Freibetrags haben.

Das meinte ich auch nicht.

vor 22 Minuten von chirlu:

Gibt’s jetzt denn eine Sonderregelung zur Abgeltungssteuer?

Soweit ich weiß zahlt man auf die Abgeltungssteuer immer voll Soli. Drum herum kommt man nur, wenn man über die Günstigerprüfung schlussendlich keine Abgeltungssteuer sondern persönlichen Einkommenssteuersatz zahlen darf. Dann muss man aber schon ziemlich wenig verdienen.

vor 29 Minuten von odensee:

Wenn Scholz eine weitere SPD-Forderung Forderung durchsetzt (Abschaffung Abgeltungssteuer) müssen 100% Anlage KAP ausfüllen (sofern sie Kapitaleinnahmen über 800 € haben).

Ich denke nicht, dass das noch in dieser Legislaturperiode passiert, weil es nicht Koalitionsvertrag steht.

EDIT: Doch steht drin - sorry. Allerdings nur für Zinseinnahmen. Ob das eine ganz bewusste Ausklammerung von Dividenden und Aktiengewinnen war oder nicht, weiß man allerdings nicht.

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odensee
vor 4 Minuten von chirlu:

Gleiches Argument – es wären nicht 100% betroffen, weil ein Freibetrag bliebe.

Schrieb ich doch (kann aber sein, dass wir uns überschnitten haben.

 

vor 1 Minute von JosefSpa:

Wenn du mit Abschaffung der Abgeltungssteuer gleichzeitig die Einführung der allgemeinen Besteuerung mit der Einkommenssteuer meinst, hängen davon sehr schnell Anlageentscheidungen ab. ~26 % sind doch ein komplett anderes Kaliber als 42 % (SK1). 

Ja. Natürlich ist das so. Schrieb ich was anderes?

 

Verlagern von Einkünften in die Zeit nach dem Berufsleben wäre für mich dann ein Weg.

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Peter23
vor 2 Minuten von JosefSpa:

Denn dann fällt mal eben die Anlageentscheidung auf eine Immobilie in Griechenland oder Luxemburg...

Muss man auf die nicht auch Einkommenssteuer zahlen?

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 4 Minuten von Peter23:

Soweit ich weiß zahlt man auf die Abgeltungssteuer immer voll Soli.

Logisch, die Bank weiß ja nicht, wie hoch dein Einkommen ist.

 

Zitat

Drum herum kommt man nur, wenn man über die Günstigerprüfung schlussendlich keine Abgeltungssteuer sondern persönlichen Einkommenssteuersatz zahlen darf.

Nein, die "Günstigerprüfung" könnte einfach so angepasst werden, dass der wegfallende Soli berücksichtigt wird.

 

vor 1 Minute von Peter23:

Muss man auf die nicht auch Einkommenssteuer zahlen?

In Griechenland? Steuern? :narr:

 

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 2 Minuten von odensee:

Verlagern von Einkünften in die Zeit nach dem Berufsleben wäre für mich dann ein Weg.

Z.B. durch Rentenmantel (wie bei Cosmos Flexible VorsorgeInvest)?

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Bigwigster
· bearbeitet von Bigwigster
vor 19 Minuten von Peter23:

... weil dann ja ca. 95% der Bevölkerung (sofern sie Kapitaleinnahmen über 800 € haben) doch wieder Angaben zu Kapitaleinnahmen in der Steuererklärung machen müssten.

Hat mich mal interessiert der Punkt, was ich dazu gefunden habe ist ein Median von circa 250€ der Haushalte mit positiven Kapitaleinnahmen (also nochmal deutlich weniger über alle Haushalte).:

 

Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a-305-5-forschungsprojekt-analyse-verteilung-von-einkommen-vermoegen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Seite 103

 

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 5 Minuten von odensee:

Nein, die "Günstigerprüfung" könnte einfach so angepasst werden, dass der wegfallende Soli berücksichtigt wird.

Bitte Kontext beachten: Ich habe an dieser Stelle die aktuelle Regelung beschrieben.

vor 3 Minuten von Bigwigster:

Hat mich mal interessiert der Punkt, was ich dazu gefunden habe ist ein Median von circa 250€ der Haushalte mit positiven Kapitaleinnahmen (also nochmal deutlich weniger über alle Haushalte).:

 

Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a-305-5-forschungsprojekt-analyse-verteilung-von-einkommen-vermoegen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Seite 103

Klar. Deswegen ja „sofern“ in Klammern oder anders formuliert: „jene unter den 95%, die mehr als ...“

vor 5 Minuten von odensee:

In Griechenland? Steuern? :narr:

 

(Darf weg"zensiert" werden wegen Unsachlichkeit und off-topic...)

Einkommenssteuer zahlst Du doch trotzdem in Deutschland. Oder etwa nicht?

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Bigwigster

War nicht als Kritik gemeint, mich hat nur mal die Größenordnung interessiert. 

 

Und ich muss schon sagen mich machen die Zahlen schon ein bisschen baff. Der riesige Unterschied zwischen Durchschnitt und Median und das trotz stark geschönigter Auswahl von Haushalten. Und natürlich auch die Höhe des Median... :o

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Peter23
vor 33 Minuten von Quailman:

 

Wenn er wegfällt, dann doch wohl vollumfänglich. Abgeltungssteuer ist eine "Unter-Art" der ESt, ähnlich wie die Lohnsteuer.

 

Na ja im aktuellen Vorschlag fällt der Soli ja eben gerade nicht „vollumfänglich“ weg.

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odensee
Gerade eben von Peter23:

Z.B. durch Rentenmantel (wie bei Cosmos Flexible VorsorgeInvest)?

Ja. Oder nicht dividendenzahlende Aktien. Oder Nullkuponanleihen.

 

vor 26 Minuten von Peter23:

Bitte Kontext beachten: Ich habe hier die aktuelle Regelung beschrieben.

Bei der "aktuellen Regelung" ist aber auch der Soli noch nicht abgeschafft.

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chirlu
vor 3 Minuten von odensee:

Bei der "aktuellen Regelung" ist aber auch der Soli noch nicht abgeschafft.

 

Für die Minimalverdiener schon (weniger als 1000 Euro Einkommenssteuer). Deswegen doch meine Frage, ob es für die eine Sonderregelung gibt. Scheint aber nicht der Fall zu sein.

 

vor 27 Minuten von Bigwigster:

Und ich muss schon sagen mich machen die Zahlen schon ein bisschen baff. Der riesige Unterschied zwischen Durchschnitt und Median und das trotz stark geschönigter Auswahl von Haushalten.

 

Na ja, einige (Kaliber Quandt) bekommen halt Kapitalerträge im Milliardenbereich. Wenn in der Betrachtung vielleicht zehn Millionen Haushalte enthalten sind, dann zieht eine einzige Milliarde den Schnitt um 100 Euro in die Höhe.

 

Der niedrige Median ist in der Tat traurig.

 

vor 48 Minuten von Peter23:

weil es nicht Koalitionsvertrag steht.

EDIT: Doch steht drin - sorry. Allerdings nur für Zinseinnahmen. Ob das eine ganz bewusste Ausklammerung von Dividenden und Aktiengewinnen war oder nicht, weiß man allerdings nicht.

 

Doch, ist Absicht. Gewinne von Aktiengesellschaften werden auf deren Ebene schon mit 30% Körperschaftssteuer belastet; deshalb wäre es verfassungswidrig, wenn sie beim Anleger noch einmal voll versteuert werden müßten.

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chirlu
vor 9 Minuten von chirlu:

Deswegen doch meine Frage, ob es für die eine Sonderregelung gibt. Scheint aber nicht der Fall zu sein.

 

Ist wirklich nicht der Fall, § 3 Abs. 3 S. 2 SolzG 1995: „Auf die Einkommensteuer nach § 32d Absatz 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes ist der Solidaritätszuschlag ungeachtet des Satzes 1 zu erheben.“ (Satz 1 ist die Freigrenze.)

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reckoner

Hallo,

 

zur eigentlichen Frage: Ich kann mir gut vorstellen, dass der Soli auch für Kapitalerträge abgeschafft wird, und im Gegenzug die Abgeltungssteuer auf 30% steigt; damit hätte die SPD ihr Ziel (Abschaffung der Abgeltungsteuer) schon mal zum Teil erreicht.

 

Zitat

In Griechenland? Steuern?

Hier geht es doch um die Steuer in Deutschland. Wenn du gleichzeitig nach Griechenland auswandern willst ...

 

Zitat

Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a-305-5-forschungsprojekt-analyse-verteilung-von-einkommen-vermoegen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Seite 103

Was für ein Statistikmüll. Erinnert mich an die Veröffentlichung des Durchschnittseinkommen pro Stadt (gab es bei uns diese Woche erst wieder).

Sorry, aber beide Zahlen sagen rein gar nichts aus, und noch dazu sind sie manipuliert (weil Verluste rausgesiebt wurden).

 

Zitat

Na ja, einige (Kaliber Quandt) bekommen halt Kapitalerträge im Milliardenbereich. Wenn in der Betrachtung vielleicht zehn Millionen Haushalte enthalten sind, dann zieht eine einzige Milliarde den Schnitt um 100 Euro in die Höhe.

Genau.

 

Zitat

Der niedrige Median ist in der Tat traurig.

Nein. Denn da sind auch die Quandt-Gegenteile mit drin (Sparbücher mit einstelligem Betrag etc.).

 

Stefan

 

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odensee
Gerade eben von reckoner:

Hier geht es doch um die Steuer in Deutschland. Wenn du gleichzeitig nach Griechenland auswandern willst ...

 

vor einer Stunde von Peter23:

Einkommenssteuer zahlst Du doch trotzdem in Deutschland. Oder etwa nicht?

 

Das war nicht ernstgemeint. Sollte eigentlich klar gewesen sein, Aber ich habe heute morgen auch schon einiges missverstanden. Mag am Wetter liegen.;)

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo odensee,

 

OK, hatte ich falsch interpretiert (dabei was das Smiley doch so riesig :-*).

Es kommt aber immer wieder vor das geglaubt wird, dass solche Einkünfte im Ausland auch (nur) dort versteuert werden müssen (vom Welteinkommensprinzip haben die noch nie gehört).

 

Stefan

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 8 Minuten von reckoner:

Nein. Denn da sind auch die Quandt-Gegenteile mit drin (Sparbücher mit einstelligem Betrag etc.).

 

Ja, das ist doch gerade traurig, wenn Leute quasi gar keine Ersparnisse haben.

 

Gut, die Zinsen sind niedrig, vielleicht liegt es daran …

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odensee
vor 11 Minuten von chirlu:

Ist wirklich nicht der Fall, § 3 Abs. 3 S. 2 SolzG 1995: „Auf die Einkommensteuer nach § 32d Absatz 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes ist der Solidaritätszuschlag ungeachtet des Satzes 1 zu erheben.“ (Satz 1 ist die Freigrenze.)

Die Existenz dieser Sonderregelung (Freigrenze) war mir tatsächlich unbekannt. Natürlich war mir dann auch die Sonderregelung von der Sonderregelung ;) unbekannt.

 

Vielleicht bleibt ja § 3 Abs. 3 S. 2 SolzG 1995 einfach erhalten. Oder auch nicht. Man kann und muss abwarten. Viel ändern (an der eigenen Anlagestrategie) wird man aus dem Grund wahrscheinlich nicht.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ja, das ist doch gerade traurig, wenn Leute quasi gar keine Ersparnisse haben.

Ja, so ist das nun mal. Viele Menschen/Haushalt haben sogar Schulden, sind immer im Dispo oder gar überschuldet, da wäre es sogar dumm gleichzeitig Vermögen vorzuhalten (die beste Rendite bekommt man in der Regel indem man Schulden zurückzahlt).

Und doch, auch die sind bestimmt in der Statistik, wenn sie noch ein Sparbuch mit 2,50 besitzen.

 

Beide Durchschnittswerte sind rein politische Zahlen, da kann man immer das präsentieren was man gerade braucht.

 

Stefan

 

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