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mike351

[Österreich] Krankenversicherung bei finanzieller Unabhängigkeit: Arztkosten selbst bezahlen?

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mike351

Hallo zusammen,

ich wollte einmal fragen ob es in Österreich möglich ist keine Krankenversicherung zu haben und die Arztkosten aus eigener Tasche zu bezahlen?

Hintergrund ist der, dass ich in etwa 20 Jahren finanziell unabhängig sein und nur mehr von Dividenden und Aktienverkäufen leben möchte (wie wahrscheinlich viele hier, ob ich es schaffe ist noch ein andere Frage :D ).

 

Dabei möchte ich versuchen meine zukünftigen monatlichen Ausgaben möglichst gering zu halten.

 

Ein Problem das ich jedoch noch sehe sind die relativen hohen Beiträge die man bei der Selbstversicherung in der Krankenkasse in Österreich zahlen muss (420€/Monat).

 

Eine Möglichkeit wäre natürlich eine private Krankenvollversicherung abschließen, die unter Umständen billiger sein kann.

Die privaten Krankenversicherer prüfen jedoch ob man Vorerkrankungen hat und erhöhen die Beiträge bei Vorerkrankungen oder lehnen gleich ab. Dadurch fällt diese Möglichkeit sicher für viele Leute (wie auch mich) wahrscheinlich flach.

Außerdem ist es nicht sicher ob die private Krankenvollversicherung auf Dauer günstiger ist als die gesetzliche Krankenversicherung, weil die Beitragssteigerungen in der Privaten KV jährlich meist höher sind.

 

Jetzt habe ich mir überlegt ob es nicht einfacher wäre etwaige Arztkosten selber zu zahlen. Ich weiß, Operationen und Arztbesuche sind teuer, jedoch muss man sich auch mal vor Augen führen wieviel man jedes Jahr für die Selbstversicherung zahlt: 420€x 12 = 5040€/Jahr macht in 10 Jahren 50.400€.

 

Die Frage ist, ob es in Österreich überhaupt möglich ist, Arztkosten beim Arzt bar selber zu bezahlen (ohne Versicherung)?

Oder gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit diese 420€ in der Selbstversicherung  zu senken? 

 

Man kann ja glaube ich die Selbstversicherung mit einem Formular herabsetzen:

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.555929&version=1464783089

Weiß jemand, ob das auch möglich ist wenn man von Aktienerträgen lebt und sich jedes Monat ca. 1000-1500€ auszahlen lässt? 

 

Um wieviel € wird der Selbstversicherungsbetrag hier herabgesetzt, gibt es irgendeine Formel dafür?


 

Über alle Tipps würde ich mich freuen

 

LG, Mike

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methusalix

Weiß nicht ob es bei allen Ärzten möglich ist, selber zu bezahlen, bei einem Wahlarzt tut man jedoch auch als Versicherter ja nichts anderes. Also denke, das sollte kein Problem sein.

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chirlu
vor einer Stunde von mike351:

Ich weiß, Operationen und Arztbesuche sind teuer, jedoch muss man sich auch mal vor Augen führen wieviel man jedes Jahr für die Selbstversicherung zahlt: 420€x 12 = 5040€/Jahr macht in 10 Jahren 50.400€.

 

Was würdest du machen, wenn du ein Nierenversagen erleidest und dreimal wöchentlich zur Dialyse mußt (Kosten pro Jahr grob geschätzt 50000 Euro)? Nach einigen Jahren dann vielleicht eine Nierentransplantation, anschließend regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Medikamente zur Immunsuppression?

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workingcapital

In Österreich gilt auch für Selbstständige Versicherungspflicht. Diese bezahlen den Beitragssatz von 7,65 Prozent komplett aus eigener Tasche. Maximalbetrag sind 4860 Euro, davon 7,65 % wären 371,79 Euro pro Monat für eine Krankenversicherung. Das ist doch günstig.

In Deutschland müsste ich bei 4860 Euro Einkommen als Selbständiger 685,16 Euro bezahlen.

Aber trotzdem würde ich nicht auf die Krankenversicherung verzichten. Wie chirlu schon schrieb, können riesen Kosten auf einen zukommen.

Man braucht nicht mal selber Schuld sein an einem Unfall. Ob du vom Unfallverursacher dann Geld bekommst ist ungewiss. Das Krankenhaus will sein Geld und dann sind halt mal deine Aktien gepfändet oder du musst sie verkaufen.

Wenn man versichert ist, zahlt es deine Versicherung und die schaut, ob sie das Geld zurück bekommt. 

 

 

 

 

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Viktoria
· bearbeitet von Viktoria
vor 17 Stunden von mike351:

Hallo zusammen,

ich wollte einmal fragen ob es in Österreich möglich ist keine Krankenversicherung zu haben und die Arztkosten aus eigener Tasche zu bezahlen?

Hintergrund ist der, dass ich in etwa 20 Jahren finanziell unabhängig sein und nur mehr von Dividenden und Aktienverkäufen leben möchte (wie wahrscheinlich viele hier, ob ich es schaffe ist noch ein andere Frage :D ).

Auf die Krankenversicherung zu verzichten halte ich für keine gute Idee. Wenn Du ernsthaft erkrankst können Deine eingesparten Beiträge schnell weg sein und dann geht's ans Eingemachte. Auf die KV zu verzichten ist ein unkalkulierbares Risiko. Zahle lieber die Beiträge und freue Dich, wenn Du gesund bleibst.

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Theresnowayout

 

 

Kenn mich ehrlich gesagt nicht aus , aber vielleicht hilft das hier.

 

 

https://www.wgkk.at/cdscontent/?contentid=10007.725230&portal=wgkkversportal&viewmode=content

 

 Studierende , Der monatliche Beitrag beträgt EUR 59,57 (2019).

 

 

Die Frage ist halt ob es Privat  oder über eine Firma läuft. ( Das Vermögen) .

 

Solange du eine Privat Person bist , auf einer Uni eingeschrieben könnte das eventuell eine Zeit funktionieren. 

 

 

 

 

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mike4001

Genau

 

Lieber 1-2 Jahre später finanziell unabhängig sein, als das Risiko, dass irgendwann eine ernsthafte Krankheit auf dich zukommt (und das kann bei jedem ohne Vorwarnung passieren) die dich dann finanziell ruiniert oder die du dir gar nicht erst leisten könntest.

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mike351
vor 18 Stunden von workingcapital:

In Österreich gilt auch für Selbstständige Versicherungspflicht. Diese bezahlen den Beitragssatz von 7,65 Prozent komplett aus eigener Tasche. Maximalbetrag sind 4860 Euro, davon 7,65 % wären 371,79 Euro pro Monat für eine Krankenversicherung. Das ist doch günstig.

In Deutschland müsste ich bei 4860 Euro Einkommen als Selbständiger 685,16 Euro bezahlen.

Aber trotzdem würde ich nicht auf die Krankenversicherung verzichten. Wie chirlu schon schrieb, können riesen Kosten auf einen zukommen.

Man braucht nicht mal selber Schuld sein an einem Unfall. Ob du vom Unfallverursacher dann Geld bekommst ist ungewiss. Das Krankenhaus will sein Geld und dann sind halt mal deine Aktien gepfändet oder du musst sie verkaufen.

Wenn man versichert ist, zahlt es deine Versicherung und die schaut, ob sie das Geld zurück bekommt. 

 

 

 

 

Die Frage ist halt ob man als Privatier, der von Dividenden und Aktienverkäufen lebt, "Selbsständig" ist?

Wenn ich dann pro Monat von 1500€ lebe dann müsste ich ja nur 7,65% von den 1500€ bezahlen das wären 115€. Kann mir kaum vorstellen, dass das so billig ist?

Habe ich da sonst irgendwelche Nachteile wenn ich selbsständig gemeldet bin?

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Gast240102

Die Frage ist doch, ob man finanziell frei ist, wenn man sich keine KV leisten kann. Soziale Schmarotzer hat das Land genug, da braucht es nicht zusätzlich einen mike351 und andere, die sich auf Kosten der Gesellschaft finanziell frei fühlen wollen. Finanzielle Freiheit ist gut, aber dann mit PKV oder dem Kostensatz der GKV, d.h. dass ich in etwa das einzahle, was ein GKV Mitglied im Durchschnitt an Kosten verursacht. Alles andere würde ich gar nicht wollen. Andere Lösungen sind auch nicht "frei",  weil man auf Kosten der Solidargemeinschaft lebt und die Kosten nur verlagert werden.

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mike351

Warum bin ich ein sozialer Schmarotzer wenn ich nicht die 427€ pro Monat Krankenversicherung zahlen will? Ich ware die letzten 10 Jahre vielleich 2 mal beim Arzt und lebe auch sonst recht gesund. Natürlich kann ich auch einmal eine schwere Krankheit bekommen aber die Chancen dafür sind sehr gering. Deshalb sehe ich nicht ein, dass ich jeden Monat 427€ wenn es auch andere Wege gibt. Diese Wege zu ergründen war eigentlich Ziel dieses Threads, der vielleicht auch für viele andere Mitleser hier hilfreich ist. Aber mit solch herabwürdigen Bemerkungen wie "Sozialer Schmarotzer" disqualifiziert du dich hier selbst.

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 6 Stunden von fintech:

Die Frage ist doch, ob man finanziell frei ist, wenn man sich keine KV leisten kann. Soziale Schmarotzer hat das Land genug, da braucht es nicht zusätzlich einen mike351 und andere, die sich auf Kosten der Gesellschaft finanziell frei fühlen wollen. Finanzielle Freiheit ist gut, aber dann mit PKV oder dem Kostensatz der GKV, d.h. dass ich in etwa das einzahle, was ein GKV Mitglied im Durchschnitt an Kosten verursacht. Alles andere würde ich gar nicht wollen. Andere Lösungen sind auch nicht "frei",  weil man auf Kosten der Solidargemeinschaft lebt und die Kosten nur verlagert werden.

Solange man sich im gesetzlichen Rahmen bewegt, ist doch alles ok. Und wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, entsprechende Rahmenbedingungen für jeden Fall zu schaffen und man dadurch igendwo rausfällt, ist das m.M.n. nicht das Problem des Bürgers, oder doch?:unsure:

 

 

 

 

 

@TO: Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man sich krankenversichern kann. Die Selbstversicherung für besagte 427,05€ p.M. gilt eigentlich für Selbständige. Als Privatier bist Du nicht selbständig, aber natürlich auch nirgendwo in einer Versicherung gemeldet. Um zu einer Krankenversicherung zu kommen, könntest Du dich jetzt natürlich selbstversichern und bei der Versicherung nachfragen, ob Du bei denen Gewinnen Ermäßigung bekommst.

 

Zweite Möglichkeit wäre ein Studium beginnen, wurde hier schon angesprochen. Da gibt es jedoch gewisse Einkommengrenzen. Es wäre zu klären, was Einkommen nach den angeführten Paragaphen ist...

 

Dritte Möglichkeit ist die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung und dann sich freiwillig zusätzlich krankenversichern. Kostet wohl derzeit 63,07€ p.M. Irgendwas muss man ja machen, statt faul zuhause rumzuliegen. Manchmal gibts Freiwilligenarbeiten und fast ehrenamtliche Tätigkeiten, die mit einer kleinen Pauschale 'bezahlt' werden. Da drauf freiwillig krankenversichern und der Gesellschaft auch noch etwas zurückgeben.^_^

 

Vierte Möglichkeit, heirate und schick deine Frau/deinen Mann arbeiten:lol:. Was komisch klingt, hat tatsächlich einen Hintergrund, denn Du kannst dich dann über die Partnerin/den Partner kostenlos (falls Du Kinder hast) oder für 3,4% der Beitragsgrundlage des jeweiligen Partners mitversichern.

 

 

Alles ohne Gewähr, hab das auch nur zusammengesucht. Aber jedenfalls viel Erfolg für die nächsten 20 Jahre.

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Superwayne

Ich habe dazu noch folgendes gefunden: https://www.sv-beratung.at/news/2006/03/05/wie-geht-die-gkk-bei-herabsetzungsantraegen-in-der-krankenversicherung-vor.html

 

§ 3. (1) Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sind

- sein Einkommen nach Abs. 2 und

- Unterhaltsansprüche nach Abs. 4 und 5

zu berücksichtigen.

 

(2) Das Einkommen ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten. Einkünfte sind insbesondere:

[...]

3. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden oder andere Erlöse);

 

Es ist wohl also nicht ausgeschlossen, dass die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags auf Grund der Höhe der Dividenden/Zinsen herabgesenkt wird. Du könntest dazu aber einfach mal an die GKK schreiben und fragen. Die Antwort wäre durchaus interessant.

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workingcapital
vor 17 Stunden von Superwayne:

Ich habe dazu noch folgendes gefunden: https://www.sv-beratung.at/news/2006/03/05/wie-geht-die-gkk-bei-herabsetzungsantraegen-in-der-krankenversicherung-vor.html

 

§ 3. (1) Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sind

- sein Einkommen nach Abs. 2 und

- Unterhaltsansprüche nach Abs. 4 und 5

zu berücksichtigen.

 

(2) Das Einkommen ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten. Einkünfte sind insbesondere:

[...]

3. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden oder andere Erlöse);

 

Es ist wohl also nicht ausgeschlossen, dass die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags auf Grund der Höhe der Dividenden/Zinsen herabgesenkt wird. Du könntest dazu aber einfach mal an die GKK schreiben und fragen. Die Antwort wäre durchaus interessant.

Für Deutschland habe ich das eben gefunden.

 

Eine gesetzliche Krankenkasse darf bei ihren freiwillig versicherten Mitgliedern auch Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen zur Beitragsbemessung heran­ziehen. Voraussetzung ist, dass sie eine entsprechende Regelung in ihrer Satzung hat. Das Sozialgericht Münster hat die Klage eines Versicherten abgewiesen, der versucht hatte, sich gegen diese Praxis seiner Kasse zu wehren (Az. S 8 [3] KR 114/01). Der Versicherte wollte keine höheren Kassenbeiträge zahlen, da Spekulationsgewinne kein regelmä­ßiges Einkommen darstellten und er die Gewinne sofort wieder in andere Aktien investiert habe. Außerdem habe ihn die Kasse nicht darauf hingewiesen, dass Aktiengewinne als beitragspflichtiges Einkommen gewertet werden.

Die Sozialrichter billigten der Kasse zu, Beiträge auf Spekulationsgewinne zu ­erheben. Krankenkassen müssen ihre Kunden darauf auch nicht hinweisen. Es genüge, wenn die Satzung, in der das steht, in ihren Geschäftsräumen hängt.

Tipp: Freiwillig Versicherte sollten sich bei der Wahl ihrer Krankenkasse über die Grundlagen der Beitragsbemessung informieren. Fordern Sie dazu die Satzung der Kasse an.

Könnte in Österreich ähnlich gehandhabt werden.

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qmb63
vor 22 Stunden von mike351:

Natürlich kann ich auch einmal eine schwere Krankheit bekommen aber die Chancen dafür sind sehr gering.

Die schlüssige Begründung für diese gewagte Prognose würde mich interessieren.

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owner
· bearbeitet von owner

Es gibt für die Herabsetzung das Formular KV 045-1R/06.01 "Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage für Selbstversicherte in der Krankenversicherung" darin ist der Punkt 8. auszufüllen, siehe nachfolgenden Screenshot. Wie die Abwicklung erfolgt und ob das so einfach funktioniert kann ich nicht sagen, aber es würde mich interessieren da ich vielleicht auch einmal in die Situation komme.

 

@mike351, hast du bei der Krankenversicherung schon nachgefragt?

 

Anmerkung 2019-10-19 090255.png

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Relich
On 8/25/2019 at 11:42 AM, mike351 said:

Die Frage ist halt ob man als Privatier, der von Dividenden und Aktienverkäufen lebt, "Selbsständig" ist?

Wenn ich dann pro Monat von 1500€ lebe dann müsste ich ja nur 7,65% von den 1500€ bezahlen das wären 115€. Kann mir kaum vorstellen, dass das so billig ist?

Habe ich da sonst irgendwelche Nachteile wenn ich selbsständig gemeldet bin?

 

Ja. Bist du dir sicher, dass die 1500€ im Monat dir in 20 Jahren reichen werden?

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Monterosso

Mich interessiert das Thema Deutscher in Österreich auch:

Ich lebe von Vermögenserträgen und überlege, als meinen alleinigen Wohnsitz nach AT zu verlegen.

Ich bin in D gesetzlich versichert.

Kann oder muss man als Deutscher in AT seine deutsche GKV weiter behalten oder besteht die Möglichkeit, in die AT GKV zum o.g. Höchstbeitrag zu wechseln?

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Farscape

Die meisten Krankenversicherungsträger sehen vor dass du deinen Lebensmittelpunkt im jeweiligen Land haben musst. (Um nicht dauerhaft das Gesundheitssystem ein anderes Mitgliedlandes dauerhaft mitfinanzieren zu müssen) Dies ist auch bei privaten Krankenversicherungen nicht anders. Es gibt die europäische Krankenversicherungskarte, welche von deinem Krankenversicherungsträger ausgegeben wird, mit der du EU weit Leistungen von Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in Anspruch nehmen kannst.

 

In Österreich kann man sich als Privatier ganz leicht versichern. Einfach einen Gewerbeschein eines unreglementierten Gewerbes ziehen und der zuständige Sozialversicherungsträger schreibt dich umgehend an und bittet dich deinen im 1. Jahr zu erwartenden Gewinn samt Umsatz bekannt zu geben. Überschreitest du die Geringfügigkeitsgrenze wirst du Sozialversicherungspflichtig und die SVS, die Krankenkasse der Selbstständigen schreibt dir dann die Sozialversicherungsbeiträge vor.

6,8% der Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung

18,50% der Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung

10,42€ Fixbetrag pro Monat für die Unfallversicherung

 

 

Zur Steuer;

Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, §27 ESTG ist grundsätzlich Kapitalertragsteuerpflichtig. Die Bemesserungsgrundlage ist der erwirtschaftete Gewinn ohne Möglichkeit Ausgaben abzuziehen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit auf Antrag die Einkünfte nicht dem pauschalen KEST Satz von 27,5% zu unterwerfen sondern dem Einkommensteuertarif. Dabei ist zu beachten dass die ersten 11.000€ pro Kalenderjahr mit 0% versteuert und die folgenden 11.000 bis zur 18.000€ Grenze nur mit 20% versteuert werden. Die Bemessungsgrundlage verringert sich jedoch um Sozialversicherungbeiträge.

Anders an in Deutschland ist neben der Krankenversicherung auch die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Erst das Geld was euch DANACH übrig bleibt wird dann nach Tarif versteuert.

KEST-mike351 verdient 12 x 1.500€ Gewinn = 18.000€ davon 27,5% KEST = 4.950€ Steuern

EST-mike351 verdient 12 x 1.500€ Erlös = 18.000€ - (18.000x0,253=4.554€) = 13.446€ davon 2.446€ mit 20% EST = 489€ Steuern + 4554€ Kranken,Pensions + 120€ Unfall = 5.163€ Sozialabgaben und Steuern.

Der Unterschied in diesem Fall sind 230€ und man ist voll Krankenversichert und Pensionsversichert.

 

Wie sich das am besten umsetzen lässt, besprichst du am besten mit deinem ortsansässigen Steuerberater.

 

Grüße WU Student.

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Monterosso
vor 9 Stunden von Farscape:

In Österreich kann man sich als Privatier ganz leicht versichern. Einfach einen Gewerbeschein eines unreglementierten Gewerbes ziehen und der zuständige Sozialversicherungsträger schreibt dich umgehend an und bittet dich deinen im 1. Jahr zu erwartenden Gewinn samt Umsatz bekannt zu geben. Überschreitest du die Geringfügigkeitsgrenze wirst du Sozialversicherungspflichtig und die SVS, die Krankenkasse der Selbstständigen schreibt dir dann die Sozialversicherungsbeiträge vor.

6,8% der Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung

18,50% der Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung

10,42€ Fixbetrag pro Monat für die Unfallversicherung

Danke für die Rückmeldung (auch nach anderthalb Jahren noch).

Infolge von Corona ist das ganze Vorhaben bislang nicht weitergekommen. Deshalb, falls Du in der Materie wirklich drin bist und Du mir dankenswerterweise helfen willst, die folgenden Fragen:

Mit einer Abgeltungssteuer von 27,5% kann ich leben, so dass das nie eine Frage oder ein Problem war.

Das mit der Kranken- und Rentenversicherung wird mir so (und aus den Ösi-Webseiten) aber nicht klar:

Sind die Vermögenseinkünfte unter AbgSt in der Pensionsversicherung komplett und bei den KV bis zur Bemessungsgrenze versicherungspflichtig?

Das hiesse ja, dass ich 18% zusätzliche Belastung hätte und nach noch knapp 10 Jahren Beitragszeit (Mindestbeitragszeit 15 Jahre?) keinen Anspruch auf AT-Pension hätte?

Und wenn die Vermögenseinkünfte nicht angerechnet werden, was soll ich mit meinem "Pseudogewerbe" als Umsatz und Gewinn erzielen bzw. angeben, sowas wäre doch schnell Missbrauch?

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Farscape

In Österreich unterscheiden wir bei den Einkunftsarten zwischen den Haupteinkunftsarten und Nebeneinkunftsarten.

Die Haupteinkunftsarten (Land und Fortwirtschaft, Selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Nicht selbständige Tätigkeit) werden als Erwerbseinkünfte bezeichnet. Dies Begriff zielt auf ein aktiv tun ab.

Die Nebeneinkunftsarten (Kapitaleinkünfte, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) werden als Nebeneinkünfte bezeichnet. Dieser Begriff umfasst also Passiveinkünfte.

In Österreich unterliegen ausschließlich die Haupteinkunftsarten der Sozialversicherungspflicht. Das kann man auch ein bischen an der Krankenkassenstruktur erkennen. (Eigene Krankenkasse für Landwirte, eigene Krankenkasse für Selbständige, Eigene Krankenkasse für nichtselbständige)

 

Das System der Nebeneinkünftige gilt allerdings nur subsidiär. Unter gewissen Voraussetzungen kann man diese Nebeneinkunftsarten in die Haupteinkunftsarten "quetschen". ZB kann eine GmbH Einkünfte aus allen Tätigkeiten wie Vermietung und Kapitalüberlassen erzielen allerdings fallen alle Einnahmen einer GmbH unter dem Sammelbegriff Gewerbebetrieb.

Auch wenn man ein Unternehmen gründet und Vermögenswerte in Betriebsvermögen "überführt", werden somit alle Einkunftsarten in den Begriff der selbständigen Tätigkeit zusammengefasst.

Unternehmer welche ein Unternehmen betreiden sind damit per Gesetz Sozialversicherungspflichtig.

 

Zu deiner Befürchtung eines Pseudogewerbes und Missbrauch.

Es steht jedem frei ein Unternehmen zu gründen. (Grundrecht auf freie Erwerbsausübung)

Das Unternehmen hat das Recht Einkünfte aus allen Einkunftsarten zu erzielen.

Der Gesetzgeber gibt uns absichtlich die Möglichkeit von Gestaltungsspielräumen. Sonst wäre es auch nicht erlaubt dass Einzelunternehmer eine Einzel-GmbH gründen oder Aktiengesellschaften dürften nur Institutionen gründen. Damit verbunden sind ebenfalls die Gestaltungsmöglichkeiten sich "freiwillig" der Sozialversicherung zu unterwerfen.

Ein Sozialversicherungssystem ist eine Gefahren bzw Risikobereitschaft. Du bezahlst als Unternehmer schließlich PFLICHT-Beiträge und versichert dich damit gegen das Risiko Krankheit/Unfall. Auch die Pensionsversicherung ist eine Gefahrengemeinschaft, du erhältst jedoch nur ein solches Äquivalent an Geldleistungen wenn du das Pensionsantrittsalter erlebst gemessen an deinen Einzahlungen.

Du kannst schließlich auch unabhängig davon Unternehmer zu sein freiwillig in die Pensionsversicherung einzahlen und erhältst dann bei erleben des 67. Lebensjahres eine Pension für die Dauer den Rest deines Lebens. Oder auch nicht.

 

Wir haben in Österreich keine Risikoaufschläge wenn ein Krebskranker in die SozialversicherungsPFLICHT fällt. Man könnte in einer solchen Konstellation von "Missbrauch" sprechen aber die Verwendung dieses Begriffes ist bei einer solchen Fallkonstellation nicht vorgesehen. Wir haben schließlich verfassungsmäßig gewährleistete Rechte und der Schutz auf Sozialversicherung ist zumindest abgeleitet, eines davon.

 

Soviel zur Theorie. Für die Praxis erkundige dich bitte bei einem fachkundigen Steuerberater.

 

Grüße Fars.

 

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