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KBE

Freiberufler... Planen für Krankenversicherung der Rentner?

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KBE
· bearbeitet von KBE

Hallo,

nach neun Monat Zivildienst und 12 Monaten nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bin ich jetzt im Alter von knapp 30 Jahren freiberuflich tätig und freiwillig in der GKV. Ich plane langfristig in der GKV zu bleiben (auch weil Familie geplant) und habe mich wegen der Krankenversicherung der Rentner informiert. Da dort für Pflichtversicherte Kapitalerträge nicht auf den Beitrag zur GKV angerechnet werden, ist meine Idee, die noch fehlenden 3 Jahre und 3 Monate für den Anspruch auf die gesetzliche Rente durch Zahlung von einem freiwilligen Mindestbeitrag (84€/Monat) zu füllen und so für das Alter die Pflichtmitgliedschaft in der KvdR abzusichern. Ich verdiene relativ gut und plane eine monatliche Sparrate von ca. 2000€ in ETFs, weshalb Kapitalerträge und Zinsen aller Voraussicht nach meine zentrale Altersvorsorge sein werden, daher ist das Thema Krankenversicherung wohl schon relevant.

 

Um eventuellen Gesetzesänderungen zu Nachteilen dieses Vorhabens vorzugreifen, würde ich zunächst 3 Jahre und 2 Monate einzahlen, damit ich ggf. keine Rente aus der GRV beziehen "muss" und mir die Beiträge dann ggf. auszahlen lassen kann. Ich könnte die noch notwendigen 39 Monate Rentenversicherungsbeiträge auch in 20 bis 30 Jahren noch einzahlen, aber dann wird der Mindestbeitrag vermutlich gestiegen sein oder andere Gesetzesänderungen sich nachteilig auswirken (z. B. nur Beiträge nach Regelsatz möglich etc.). Bei 84 Euro bricht man sich ja aktuell keinen Zacken aus der Krone, und steuerlich geltend machen kann ich sie auch noch.

 

Macht das so Sinn? Kann ich mich jetzt mit dem Mindestbeitrag in die GRV quasi in die KvdR "einkaufen"?

 

Danke!

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WOVA1

Scheint mir irgendwie der komplett falsche Ansatz - denn die Voraussetzung für eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ist gegenwärtig:

 

Zitat

Für die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Wer berufstätig war, muss in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein - egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied. Anrechenbar sind auch Zeiten der Familienversicherung und einer Versicherung in der ehemaligen DDR. Zeiten des Verbleibs in einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland sind anrechenbar bei den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und bei Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

 

Kurz - dafür ist es völlig egal, ob Du jetzt noch ein paar Euros in die GRV einzahlst . 

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chirlu
vor 9 Minuten von WOVA1:

Kurz - dafür ist es völlig egal, ob Du jetzt noch ein paar Euros in die GRV einzahlst . 

 

Nein, ist es nicht, denn ganz ohne Rente auch keine KVdR.

 

vor 14 Stunden von KBE:

Macht das so Sinn? Kann ich mich jetzt mit dem Mindestbeitrag in die GRV quasi in die KvdR "einkaufen"?

 

Sollte gehen – sofern die Rechtslage nicht geändert wird (z.B. KV-Beiträge immer auf das gesamte Einkommen).

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Sorry Wova, KvdR brauche ich erstmal überhaupt einen GRV Rentenanspruch und man muss die Rente auch beantragen. EMR, Altersrente oder Witwenrente. Siehe Absatz 1, Satz 11 ---> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

 

Der Weg dahin geht aber evtl. auch einfacher, über die geplante Familie und Zuordnung der Kindererziehungszeiten ...

 

edit: chirlu war ne Minute schneller ...

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1
Falsch gelesen
vor 36 Minuten von polydeikes:

Sorry Wova, KvdR brauche ich erstmal überhaupt einen GRV Rentenanspruch und man muss die Rente auch beantragen.

 

Zitat

nach neun Monat Zivildienst und 12 Monaten nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit

 

Ja richtig - man braucht halt gegenwärtig die 5 Jahre Mindestbeitragszeit . 

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polydeikes

Aha. Und wie erfüllt sich nach 9+12 die Mindestversicherungszeit nach Abs. 1 §34 SGB VI?

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KBE
· bearbeitet von KBE
vor einer Stunde von polydeikes:

Der Weg dahin geht aber evtl. auch einfacher, über die geplante Familie und Zuordnung der Kindererziehungszeiten ...

Das hatte ich ich auch schon in Betracht gezogen, allerdings würde meine Freundin für die Kindererziehung auf Teilzeit reduzieren wollen und dann würde ich ihr die Erziehungszeiten "schenken" (sofern man von schenken sprechen kann, da sie ihr ja auch zustehen). Zumal ich bei der Zuordnung zu mir davon abhängig bin, dass meine Partnerin zustimmt, wenn eine 50/50 Betreuung geltend gemacht werden soll (ich werde realistisch gesehen nicht überwiegend betreuend sein). Ich möchte aber weder abhängig noch Bittsteller sein, daher wollte ich mir jetzt, so lange es "günstig" ist (wie chirlu z. B. schreibt: "KV-Beiträge immer auf das gesamte Einkommen") eben diesen Anspruch sichern. Dass ich mir jetzt den Anspruch sicher, es dann schwarz auf weiß bekomme, dass ich einen Anspruch auf gesetzliche Rente habe und mir dieser rückwirkend aberkannt wird, erwarte ich jetzt einfach mal nicht. Bei Themen wie Grundrente könnte ich mit der erfüllten Mindestversicherungszeit eventuell auch noch einen Notnagel haben für die Zukunft.

 

Ich habe spontan für morgen einen Beratungstermin bei der DRV bekommen. Ich werde berichten, was die sagen.

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polydeikes

Die DRV Beratungsstellen sind eigentlich vergleichsweise gut. Zumindest in Relation zu den katastrophalen VBZ.

 

Ich meinte allerdings etwas anderes: Wenn du lieber investieren würdest, statt GRV einzahlen, ggf. Frau / Freundin "abfinden".

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KBE
· bearbeitet von KBE
vor 6 Minuten von polydeikes:

Ich meinte allerdings etwas anderes: Wenn du lieber investieren würdest, statt GRV einzahlen, ggf. Frau / Freundin "abfinden".

Wäre ich gezwungen, den vollen Beitragssatz in die DRV einzuzahlen, dann würde ich mir das auch drei Mal überlegen oder ggf. eine "Abfindung" ins Gespräch bringen. Bei 84€/Monat (und zum Vergleich einer monatlichen Sparrate von ca. 2000€ die ab kommenden Monat in MSCI World und EM gehen) halte ich die Kosten, mit denen ich mir die Unabhängigkeit kaufe, für überschaubar.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 17 Stunden von KBE:

Macht das so Sinn? Kann ich mich jetzt mit dem Mindestbeitrag in die GRV quasi in die KvdR "einkaufen"?

Warum willst Du soviel ausgeben?

 

Am preiswertesten geht es mit einem Minijob: Da beträgt der Mindestbeitrag z.Zt. € 32,55 / Monat.

 

Und zum Thema Familienplanung: Mach die 60 Monate schnellstmöglich voll! Dann hat deine Zukünftige (Ehe vorausgesetzt) im Falle deines vorzeitigen Todes einen RENTEN-Anspruch und damit verbunden auch den Anspruch auf KVdR und ist unabhängig von einer eigenen SV-pflichtigen Beschäftigung in jedem Fall GKV-PFLICHTversichert.

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KBE
· bearbeitet von KBE
vor 33 Minuten von beamter97:

Warum willst Du soviel ausgeben?

 

Am preiswertesten geht es mit einem Minijob: Da beträgt der Mindestbeitrag z.Zt. € 32,55 / Monat.

Ich habe ein Bruttoeinkommen von 100-150k, wegen 50€/Monat suche ich mir keinen Minijob.

 

vor 33 Minuten von beamter97:

Und zum Thema Familienplanung: Mach die 60 Monate schnellstmöglich voll! Dann hat deine Zukünftige (Ehe vorausgesetzt) im Falle deines vorzeitigen Todes einen RENTEN-Anspruch und damit verbunden auch den Anspruch auf KVdR und ist unabhängig von einer eigenen SV-pflichtigen Beschäftigung in jedem Fall GKV-PFLICHTversichert.

Meine Freundin ist voll berufstätig und sichert sich ihren Anspruch selbst ab, sie hat vermutlich die 60 Monate auch schon voll.

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dev
vor 18 Stunden von KBE:

nach neun Monat Zivildienst und 12 Monaten nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bin ich jetzt im Alter von knapp 30 Jahren freiberuflich tätig und freiwillig in der GKV.

Wenn du bei der GKV freiwillig versichert bist, dann mußt du auf alle Einkunftsarten GKV zahlen, also auch auf deine Kapitalerträge.

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chirlu
vor 3 Minuten von dev:

Wenn du bei der GKV freiwillig versichert bist, dann mußt du auf alle Einkunftsarten GKV zahlen, also auch auf deine Kapitalerträge.

 

Deswegen will er doch erreichen, daß er im Alter nicht mehr freiwillig, sondern pflichtversichert ist.

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beamter97
vor 4 Minuten von dev:

Wenn du bei der GKV freiwillig versichert bist, dann mußt du auf alle Einkunftsarten GKV zahlen, also auch auf deine Kapitalerträge.

Genau deswegen möchte er ja später, als Rentner in der KVdR PFLICHT-versichert sein, dann zahlt er KV-Beiträge auf die Rente und evtl. Versorgungsbezüge, aber nicht auf Vermögenserträge (nach heutiger Gesetzeslage)

Um dahin zu kommen, braucht er aber die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 4 Minuten von chirlu:

Deswegen will er doch erreichen, daß er im Alter nicht mehr freiwillig, sondern pflichtversichert ist.

Bis dahin ( 37 Jahre lang ) muß er aber, solange er freiwillig GKV zahlt, auch auf die Kapitaleinkünfte zahlen.

 

vor 2 Minuten von beamter97:

Genau deswegen möchte er ja später, als Rentner in der KVdR PFLICHT-versichert sein, dann zahlt er KV-Beiträge auf die Rente und evtl. Versorgungsbezüge, aber nicht auf Vermögenserträge (nach heutiger Gesetzeslage)

Um dahin zu kommen, braucht er aber die Mindestbeitragszeit von 60 Monaten.

Nein, er muß auch in der zweiten Hälfte seines Berufslebens bzw. bis zum Rentenantrag freiwillig versichert sein.

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KBE
Gerade eben von dev:

Bis dahin ( 37 Jahre lang ) muß er aber, solange er freiwillig GKV zahlt, auch auf die Kapitaleinkünfte zahlen.

Da ich wegen meinem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ohnehin den Maximalbeitrag bezahle, fallen die Kapitaleinkünfte nicht mehr ins Gewicht.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 6 Minuten von KBE:

Da ich wegen meinem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ohnehin den Maximalbeitrag bezahle, fallen die Kapitaleinkünfte nicht mehr ins Gewicht.

:thumbsup: dann ist mein Hinweis irrelevant, allerdings kannst du dich sicher auch für die Hälfte bei der PKV versichern und 37 Jahre lang die hälfte sparen, da kommt auch einiges zusammen.

 

Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV 1970 – 2019

https://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/grundlagen/pkv/uebersicht-der-entwicklung-der-hoechstbeitraege-der-gesetzlichen-krankenversicherung

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KBE
vor 6 Minuten von dev:

allerdings kannst du dich sicher auch für die Hälfte bei der PKV versichern und 37 Jahre lang die hälfte sparen, da kommt auch einiges zusammen.

Das hatte ich natürlich auch schon in Betracht gezogen, weil ich aber in Zukunft schon zwei, drei Kinder möchte und es im Alter auch nicht günstig sein wird schätze ich, dass sich das vermutlich eher nicht rechnen wird. Zudem komme eben andere Vorteile wie z. B. die KVdR dazu. Generell ablehnen will ich die Option PKV nicht, aber nach (noch nicht allzu ausführlicher) Recherche bin ich vorerst zum Schluss gekommen, dass die GKV eher sinnvoll ist. Den mir von Strukkis vorgehaltenen Wechsel zurück in die GKV durch eine nichtselbstständige Beschäftigung vor 55 mit <~50k Einkommen will ich in 20 Jahren nicht mehr auf mich nehmen müssen, wenn ich bis dahin mein Unternehmen hoffentlich ausgebaut habe (und ja jetzt schon mehr als das Doppelte verdiene). PKV gegen GKV ist aber wohl ohnehin einen separaten Thread wert.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 16 Minuten von KBE:

Das hatte ich natürlich auch schon in Betracht gezogen, weil ich aber in Zukunft schon zwei, drei Kinder möchte und es im Alter auch nicht günstig sein wird schätze ich, dass sich das vermutlich eher nicht rechnen wird. Zudem komme eben andere Vorteile wie z. B. die KVdR dazu. Generell ablehnen will ich die Option PKV nicht, aber nach (noch nicht allzu ausführlicher) Recherche bin ich vorerst zum Schluss gekommen, dass die GKV eher sinnvoll ist. Den mir von Strukkis vorgehaltenen Wechsel zurück in die GKV durch eine nichtselbstständige Beschäftigung vor 55 mit <~50k Einkommen will ich in 20 Jahren nicht mehr auf mich nehmen müssen, wenn ich bis dahin mein Unternehmen hoffentlich ausgebaut habe (und ja jetzt schon mehr als das Doppelte verdiene). PKV gegen GKV ist aber wohl ohnehin einen separaten Thread wert.

Es gibt schon einige Threads zum Thema.

 

Ich sehe einfach nur das geschätzt 300 EUR pro Monat mehr sparen könntest und die PKV-Beiträge und auch die GKV-Höchstsätze stetig steigen.
Wenn man das gesparte Geld anlegen kann, kommt nach >30 Jahren ein schönes Sümmchen zusammen, wo dann allein die 4% Entnahme die PKV im Rentenalter finanzieren dürfte.

 

Die GKV ist vorteilhaft wenn man in Zukunft wenig Einkommen haben könnte und die PKV wenn man sparen kann und das Gesparte langfristig weit über die Steigerungsrate der PKV anlegen kann.

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Warlock

Könnt ihr mir erklären worum es hier geht? KBE ist 30 und will freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen?

 

In irgendeiner Krankenkasse ist man doch "normalerweise" ohnehin, wo ist hier das Problem?

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chirlu
vor 13 Minuten von Warlock:

In irgendeiner Krankenkasse ist man doch "normalerweise" ohnehin, wo ist hier das Problem?

 

Kein Problem. Pflichtversicherung als Rentner ist bloß billiger als freiwillige Versicherung.

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Warlock
vor 2 Minuten von chirlu:

Kein Problem. Pflichtversicherung als Rentner ist bloß billiger als freiwillige Versicherung.

Ach so einfach. Ist es mitlerweile gesetzlich nicht geregelt, dass auch Freiberufler für das Alter vorsorgen müssen? Ich weiß das verschiedene Berufsgruppen in Berufsständische Versorgungsgewerke einzahlen müssen, wenn sie Kammermitglied sind. Zumindest im Bauwesen sind damit faktisch alle Freiberufler "pflichtversichert" im Versorgungsgewerk.

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dev
vor 5 Minuten von chirlu:

Kein Problem. Pflichtversicherung als Rentner ist bloß billiger als freiwillige Versicherung.

Kommt auf den Versicherungsverlauf an und eventuell ist die freiwillige GKV im Arbeitsleben teurer ;-)

 

Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile!

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chirlu
vor 3 Minuten von Warlock:

Ist es mitlerweile gesetzlich nicht geregelt, dass auch Freiberufler für das Alter vorsorgen müssen?

 

Es gibt solche Pläne, bisher ist aber noch nichts daraus geworden.

 

Das hat aber nichts mit dem Thema Krankenversicherung zu tun (und eine Pflicht zur Krankenversicherung gibt es schon seit einiger Zeit).

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Warlock
Gerade eben von chirlu:

Es gibt solche Pläne, bisher ist aber noch nichts daraus geworden.

Hab gerade auch mal nachgelesen. Die üblichen Verdächtigen unter den Freiberuflern sind eh alle in Kammern organisiert. Über die Kammern läuft eine faktische Pflicht in die Versorgungsgewerke einzuzahlen.

 

Zurück zum Thema. Das Leben bietet doch oft viele Unwägbarkeiten die man unmöglich vorhersehen kann - sowohl beruflich als auch privat. Aus diesem Grund würde ich die kleine Anwaltschaft (60 Monate) voll machen und mir so den günstigen Tarif der GKV im Alter sichern zumal KBE mit einer Sparrate von 2k monatlich genug finanziellen Spielraum hat.

 

Man sollte nie außenvor lassen, dass Freiberufler i.d.R. persönlich Haften. Ob dann die finanzielle Situation wirklich in knapp 40 Jahren so gut ist, wie man heute glaubt weiß man ja nicht.

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