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Miguel

Nachwuchs & Riester-Rente

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Miguel

Hallo zusammen,

 

bei uns steht demnächst Nachwuchs an (Kind Nr. 2).

 

Sowohl meine Frau (Elternzeit, kein Einkommen), als auch ich (Jahresbrutto knapp 95t€) haben Riester-Verträge und sind unmittelbar zulagenberechtigt.

Ich zahle aktuell (2100-175)/12 =161€ p.M. ein.

Meine Frau zahlt 5€ p.M. ein, die erste Kinderzulage läuft auf sie.

 

Ich habe bereits den folgenden Thread studiert:

Leider ist mir immernoch nicht klar, welche Auswirkungen  die zweite Kinderzulage bei uns hat. Wer sollte sie erhalten? Was ist finanziell sinnvoll? Oder ist das letzlich egal?

 

Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkel bringen.

 

Danke & Gruß

Miguel

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 20 Stunden von Miguel:

Leider ist mir immernoch nicht klar, welche Auswirkungen  die zweite Kinderzulage bei uns hat. Wer sollte sie erhalten? Was ist finanziell sinnvoll? Oder ist das letzlich egal?

Bei beiden gibt es zusätzlich 300 € Zulage. Dadurch könntest Du Deine Einzahlungen um diese 300 € reduzieren. Allerdings würde sich bei einer Zuordnung zur Frau der gemeinsame Sonderausgabenabzug um 300 € erhöhen und dadurch  eine zusätzliche geringe steuerlichen Förderung bewirken. Aber wenn schon die steuerliche Förderung relevant wird, könntet ihr jetzt schon (auch mit einem Kind) die Einzahlungen Deiner Frau von 60 € auf 1.625 € aufstocken, dann würden sich 2 x 2.100 € steuerlich auswirken. Weitere Kinder würden dann allerdings keine weitere Förderung bewirken.

 

Sobald Deine Frau nennenswert (und doch einiges weniger als Du) verdient, könnte für euch die getrennte Veranlagung vorteilhaft sein. Dann würde die Zuordnung beider Kinder zur Frau ihr - bei einer Einzahlung von 60 € - Zulagen von insgesamt 775 €  erbringen und Du könntest Deine 2.100 € steuerlich voll wirksam ausschöpfen. Deine Frau bräuchte bis zu einem Vorjahreseinkommen von (775 € + 60 € / 4 x 100) 20.875 € nicht mehr als 60 € einzahlen. Das ist dann aber ein Rechenexempel (Vorteil Splitting-Tarif ginge verloren).  Bei mehr Einkommen als 20.875 €, müsste sie für die volle Förderung entsprechend mehr einzahlen.

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