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King of the Bong

Steuersoftware

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King of the Bong

Hallo,

 

ich habe noch nie selbstständig meine Steuer gemacht, möchte aber jetzt damit anfangen, da ich in den letzten Jahren mehrmals unbezahlten Urlaub hatte und mir auf Grund von Abmeldung in Deutschland fälschlicherweise auch mehrmals über mehrere Monate die Steuerklasse 6 berechnet wurde. Außerdem habe ich meine Wohnung auch mal untervermietet. Generell bin ich Angestellter und besitze noch einen ETF. Sonst gibt es keine Einkommen, außer die paar Euros von der DKB Kreditkarte.

 

Jetzt meine Frage: Welche Steuersoftware ist am einfachsten zu Bedienen, am Günstigsten und deckt alle meine oben genannten Themen mit ab?

 

Ich habe gutes von tax 2019 und WISO steuer:Start gehört. Ich tendiere zu tax 2019.

 

Kann ich mir einfach die neueste Software, also 2019 holen und damit auch Steuererklärungen machen, die schon ca. 3 jahre zurückliegen oder brauche ich für jede Erklärung auch die Version für das entsprechende Jahr?

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Ich werfe einfach mal ein drittes Programm in den Raum, die SteuerSparErklärung.
Für jedes Steuerjahr ist die entsprechende Software zu erwerben, allederings gibt es von der SSE Testversionen für alle Jahre mit voller Funktionalität.

Also einmalig Daten eintragen, schauen ob sich der Erwerb der Software zum Ausdruck der Erklärung lohnt und danach das Stammblatt in die nächste Version übertragen.

Bei deinem einfachen Steuerfall eine Aktion für einen verregneten Sonntag.

 

Du hast für die Abgabe der freiwilligen Steuererklärung 4 Jahre Zeit, kannst also die zuviel gezahlten Lohnsteuern bis einschließlich 2015 (mit Zinsen!) zurückholen.

 

Bei undeklarierten Mieteinnahmen hattest du nur bis Mai des Folgejahres Zeit dem Finanzamt Einnahmen aus Vermietung verpflichtend zu erklären, hier bewegst du dich in Steuerjahren vor 2018 schon an der Grenze zur Hinterziehung.

 

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King of the Bong

Vielen Dank Cai Shen für den Tipp, das werde ich mal ausprobieren.

 

Ich habe von Ende 2018 bis Anfang 2019 untervermietet. Ich warte immer noch auf die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters, damit ich die Steuererklärung dafür machen kann... Ich werde mal nachfragen.

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Cai Shen
vor 55 Minuten von King of the Bong:

Ich warte immer noch auf die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters, damit ich die Steuererklärung dafür machen kann

Die Nebenkostenabrechnung hat meiner Meinung nach damit nichts zu tun (außer man könnte diese anteilig als Kosten der Vermietung anrechnen, wäre mir zu aufwendig das aufzuschlüsseln).

Für 2018 nimmst du die im Jahr 2018 für 2017 erstellte Nebenkostenabrechnung.

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Matthes2010

Hallo,

 

Eventuell reicht dir ja auch schon die Online-Funktion von Elster mit Belegabruf. Diese wäre kostenlos.

Klar stehen dort weniger Informationen und Eintragungshinweise, aber das sollte für einen einfachen Fall möglicherweise schon reichen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 16 Stunden von Cai Shen:

Die Nebenkostenabrechnung hat meiner Meinung nach damit nichts zu tun (außer man könnte diese anteilig als Kosten der Vermietung anrechnen, wäre mir zu aufwendig das aufzuschlüsseln).

Für 2018 nimmst du die im Jahr 2018 für 2017 erstellte Nebenkostenabrechnung.

"Haushaltsnahe Dienstleitungen" und Handwerkerleistungen können auch Mieter absetzen, ist hier aber OT.

 

Software nehme ich seit Jahren Taxman, ist aber auch ein Gewohnheitsding ...

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phlp112

Ich empfehle für private Zwecke WISO Steuersparbuch.

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kafka

Ich mache meine mit Elster, hatte aber auch mal aus Interesse die Wiso:Steuern mac gekauft gehabt. Fand ich auch sehr angenehm zu nutzen.

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Schnitte82

Ich benutze schon seit einigen Jahren das WISO Steuersparbuch und bin damit sehr zufrieden.

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King of the Bong

Elster ist ja das vom Staat oder? Ich habe gehört, da müsste man sich auskennen, alles selbst eintragen, man wird nicht darauf hingewiesen wo man sparen kann etc.

 

Ich sehe also folgende Vorteile für die Investion in ein Steuerprogramm im Vergleich zu Elster:

1. Es ist schneller und einfacher

2. Wenn man keine Ahnung hat, spart man mehr Steuern.

 

Was sind eure Meinungen dazu?

 

Eine Frage an die, die WISO: Steuersparbuch nutzen: Warum nutzt ihr nicht WISO: Start?

 

Welches Taxman nutzt du CorMaguire?

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kafka
vor 6 Minuten von King of the Bong:

Elster ist ja das vom Staat oder? Ich habe gehört, da müsste man sich auskennen, alles selbst eintragen, man wird nicht darauf hingewiesen wo man sparen kann etc.

Korrekt. Ist bei nichtselbständiger Arbeit aber auch nicht viel wo man was sparen kann.

 

WISO:Start kann keine Anlage V für die Vermietung, bringt dir also nichts.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 33 Minuten von King of the Bong:

....

 

Welches Taxman nutzt du CorMaguire?

 

Jedes Jahr das aktuelle, seit ich weiß nicht mehr wann. Standard-Version.

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phlp112
· bearbeitet von phlp112
Am 16.9.2019 um 13:51 von King of the Bong:

Elster ist ja das vom Staat oder? Ich habe gehört, da müsste man sich auskennen, alles selbst eintragen, man wird nicht darauf hingewiesen wo man sparen kann etc.

 

Ich sehe also folgende Vorteile für die Investion in ein Steuerprogramm im Vergleich zu Elster:

1. Es ist schneller und einfacher

2. Wenn man keine Ahnung hat, spart man mehr Steuern.

 

Was sind eure Meinungen dazu?

 

Eine Frage an die, die WISO: Steuersparbuch nutzen: Warum nutzt ihr nicht WISO: Start?

 

Welches Taxman nutzt du CorMaguire?

Bei den paar Euros für die Anschaffung für das normale WISO Steuer Sparbuch können ja wohl nicht als Investition bezeichnet werden. Zumal du diese Kosten noch als Werbungskosten in Abzug bringen kannst. Mit VaSt ist zudem schon viel automatisch enthalten. Thalia hat manchmal online recht hohe Rabatte (20% aufwärts). Vielleicht spart man da nochmal ein paar Euro. 

 

Du kannst wiso auch runterladen und komplett nutzen, außer dass du nicht übermitteln kannst, bis du den Lizenzschlüsel gekauft hast 

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King of the Bong

Eines habe ich noch nicht ganz verstanden: Wenn ich mir jetzt die aktuelle Version von tax oder WISO hole, kann ich dann damit auch meine Steuerklärungen für beispielsweise die Jahre 2016, 2017 etc. machen oder muss ich mir für jedes vergangene Jahr die jeweilige Software runterladen und bezahlen?

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phlp112
vor 2 Stunden von King of the Bong:

Eines habe ich noch nicht ganz verstanden: Wenn ich mir jetzt die aktuelle Version von tax oder WISO hole, kann ich dann damit auch meine Steuerklärungen für beispielsweise die Jahre 2016, 2017 etc. machen oder muss ich mir für jedes vergangene Jahr die jeweilige Software runterladen und bezahlen?

Es gilt immer nur für den einen Veranlagungszeitraum. Aber die alten Versionen gibt es auch sehr günstig mittlerweile. 

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kleinerfisch

WISO Steuersparbuch gibt es auch öfter auf ebay. Hintergrund: Mit der normalen Version darfst Du bis zu 5 Fälle bearbeiten (bis zur Abgabe bzw. zum Papierausdruck), dann streikt es. Wer also nur seinen eigenen Fall bearbeitet, kann das Programm weiterverkaufen.

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Padua

Die beiden letzten Steuererklärungen habe ich mit Tax 2018 und Tax 2019 erstellt und bin sehr zufrieden damit. Das Programm leitet mich sehr gut durch die Erklärung und gibt mir auch nützliche Tipps. In beiden Jahren hat die Software 100 % richtig gerechnet. Vorher hatte ich die SteuersparErklärung genutzt, die aber aus meiner Sicht unübersichtlicher und teurer war.

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King of the Bong

Ich habe jetzt eine Testversion von WISO steuer:Sparbuch 2018 um die Lohnsteuer für das Jahr 2017 zu berechnen.

Ich war in den letzten beiden Winter jeweils 4-5 Monate im Ausland und habe teilweise weiterhin Lohn von einer deutschen Firma erhalten. Ich habe mich in Deutschland abgemeldet, da ich bei der ersten Reise bei einer WG ausgezogen bin und bei der zweiten Reise meine Wohnung untervermietet habe. Ich bin nur gereist und hatte auch im Ausland keinen angemeldeten Wohnsitz und habe kein Geld verdient.

Das Finanzamt hat mir dann jeweils einige Monate mit Lohnsteuerklasse 6 berechnet, obwohl mir Lohnsteuerklasse 1 zusteht. Irgendwie bekomme ich das aber mit der Software nicht gebacken. Es macht gar keinen Unterschied, ob ich dort Lohnsteuerklasse 1 oder 6 eintrage und wenn ich angeben will, dass ich in Deutschland abgemeldet war, geht das nur, wenn ich eine Adresse im Ausland angebe unter der ich angemeldet war.

Hat jemand eine Idee?

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kleinerfisch

Die LSt-Klasse ist, wie der Name schon sagt, für die Lohnsteuer wichtig. Für die Einkommensteuer ist sie letztlich egal. Da interessiert nur, wieviel Du verdient hast und wieviel Steuern (und ggf. auch Sozialabgaben) Du gezahlt hast.

 

Was die Adresse betrifft: Schreib doch einfach ein kurzes Anschreiben an das Finanzamt, in dem Du die Situation erklärst; dass Du im Ausland herumgereist bist, ohne feste Adresse warst und dass Dein Steuerprogramm es nicht zulässt, dies so einzugeben. Ins Programm gibst Du einfach nur Deine jetzige Adresse ein.

Alternativ versuche alles über Elster einzugeben. Ist zwar doppelte Arbeit aber vielleicht geht es ja dort, einen Auslandsaufenthalt ohne Adresse einzugeben. Würde mich allerdings wundern, da WISO sich da meist an die Vorgaben der Finanzverwaltung hält.

Im Endeffekt ist für das FA nur wichtig, wo Du jetzt wohnst (wegen Zuständigkeit) und wo Du bei der letzten Steuererklärung gewohnt hast (wegen alter Akten). Dazwischen ist - jedenfalls in Deinem Fall - völlig wurscht.

 

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King of the Bong
2 hours ago, kleinerfisch said:

Die LSt-Klasse ist, wie der Name schon sagt, für die Lohnsteuer wichtig. Für die Einkommensteuer ist sie letztlich egal. Da interessiert nur, wieviel Du verdient hast und wieviel Steuern (und ggf. auch Sozialabgaben) Du gezahlt hast.

 

Was die Adresse betrifft: Schreib doch einfach ein kurzes Anschreiben an das Finanzamt, in dem Du die Situation erklärst; dass Du im Ausland herumgereist bist, ohne feste Adresse warst und dass Dein Steuerprogramm es nicht zulässt, dies so einzugeben. Ins Programm gibst Du einfach nur Deine jetzige Adresse ein.

Alternativ versuche alles über Elster einzugeben. Ist zwar doppelte Arbeit aber vielleicht geht es ja dort, einen Auslandsaufenthalt ohne Adresse einzugeben. Würde mich allerdings wundern, da WISO sich da meist an die Vorgaben der Finanzverwaltung hält.

Im Endeffekt ist für das FA nur wichtig, wo Du jetzt wohnst (wegen Zuständigkeit) und wo Du bei der letzten Steuererklärung gewohnt hast (wegen alter Akten). Dazwischen ist - jedenfalls in Deinem Fall - völlig wurscht.

 

Hm ok also dann vergessen wir das mit dem Auslandsaufenthalt einfach mal, da es ja anscheinend sowieso unwichtig ist für den Steuerbetrag den ich zurückbekomme.

Die LSt-Klasse zählt also für die Lohnsteuer und nicht für die Einkommenssteuer. Wie bekomme ich jetzt die Lohnsteuer zurück, die mir fälschlicherweise über mehrere Monate mit Steuerklasse 6 berechnet wurde, wenn nicht in der Steuererklärung?

Danke für die Aufklärung.

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chirlu
vor 27 Minuten von King of the Bong:

Die LSt-Klasse zählt also für die Lohnsteuer und nicht für die Einkommenssteuer. Wie bekomme ich jetzt die Lohnsteuer zurück, die mir fälschlicherweise über mehrere Monate mit Steuerklasse 6 berechnet wurde, wenn nicht in der Steuererklärung?

 

Du gibst eine Steuererklärung ab. Daraufhin wird berechnet, wie viel Einkommenssteuer du zahlen mußt. Davon wird das abgezogen, was du in Form von Lohnsteuer schon bezahlt hast (relevant ist allein der Betrag; nicht, auf welchen Steuerklassen er basierte). Du zahlst nur noch den Rest, bzw. falls der negativ ist, bekommst du den Betrag heraus.

 

Steuerklasse 6 ist übrigens richtig für beschränkt Steuerpflichtige. Offenbar stand diese Möglichkeit im Raum.

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phlp112

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die spätere festzusetzende Einkommensteuer. Ohne Zahlen kann man das von hier aus nicht plausibilisieren.

 

Wie hoch ist laut Programm deine ESt bei welchem zvE? Du gibst bei WISO deine LSt-Bescheinigung 1:1 dort ein. Dann füllst du Werbungskosten und Sonderausgaben aus. Und anschließend sollten die richtigen Beträge ermittelt sein. Bei 4-5 Monaten im Ausland bist du unbeschränkt in D steuerpflichtig und wenn du dort nichts verdient hast und nur gereist bist, musst du daraus erst einmal nichts versteuern.

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kleinerfisch
vor 1 Stunde von chirlu:

relevant ist allein der Betrag; nicht, auf welchen Steuerklassen er basierte

Das meinte ich.

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King of the Bong

Ja die Möglichkeit stand wohl im Raum, aber es war eben nicht so. Mir ist natürlich klar, dass im Zweifel immer zu viel Lohnsteuer abgezogen wird als zu wenig.

Wenn ich das richtig verstehe, ist ganz egal, ob ich Steuerklasse 1 oder 6 angebe, das Finanzamt wird mir deswegen nicht mehr oder weniger Steuern zurückbezahlen? Denn auf dem Lohnsteuerbescheid stand Steuerklasse 6, weil es vom Finanzamt zu dem Zeitpunkt noch nicht korrigiert war.

Woran wird denn dann der Betrag, den eine Person, in dem Fall ich, als Steuern bezahlen muss festgelegt? Es muss ja ein fester Betrag sein, wenn die Art wie besteuert wird, also in meinem Fall Steuerklasse 1 oder 6, irrelevant ist. Es geht auch darum, dass ich zum Teil Gehalt bekommen habe, zum Teil aber auch unbezahlten Urlaub genommen habe. Dadurch müsste mir das Finazamt ja auch noch mehr Lohnsteuer über das Jahr gesehen abgeknöpft haben, als es hätte sein müssen.

Also mein Verständnis ist jetzt so: Person A muss im Jahr 2018 Betrag X an Einkommenssteuer bezahlen. Wird dieser Betrag überschritten, weil z.B. zu viel Lohnsteuer eingeholt wurde, bekommt die Person A wieder Geld zurückerstattet. Wie wird dieser Betrag für Person A berechnet? Wieso hat die Steuerklasse nichts damit zu tun? Jemand der ledig ist muss doch mehr Steuern bezahlen, als jemand der verheiratet ist und die günstigere Steuerklasse nimmt. Woran erkennt das Finanzamt das, wenn nicht an der Steuerklasse?

 

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Tenno

Bei Stkl. 6 wird der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt, weil wahrscheinlich in einem anderen Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt.

Abgerechnet wird am Schluss, mit 6 gibst du im Zweifel einen Kredit bis zur Steuererklärung

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