Zum Inhalt springen
mabida

Anzeigepflicht bei Abschluss BU - rheumathologische Behandlung vor 5 Jahren

Empfohlene Beiträge

mabida
· bearbeitet von mabida

Hallo Zusammen,

nachdem das Studium abgeschlossen ist und ich nun in den Beruf gestartet bin steht bei mir der Abschluss einer BU an. 

Bei mir (25 Jahre) ist die Situation dass ich bis vor 5 Jahren aufgrund einer rheumatischen Erkrankung bei einem Rheumatologen in Behandlung war. Bei Rheuma ist die Sache ja so, dass man nie davon sprechen kann "geheilt" zu sein, sondern dass es immer wieder auftreten kann. 

 

Ich habe mich hier informiert und im Forum gesucht, ich bin aber immer noch nicht so recht schlau geworden. Daher nun meine Fragen an euch.

 

Mein MLP-Berater hat nun zwei Behauptungen aufgestellt, bei denen ich unsicher bin:

  1. Ich müsse diese Vorerkrankung  bei dem Abschluss der BU nicht angeben (sofern die BU nur nach den letzten 5 Jahren bei ambulanten Behandlungen fragt). Ist es so, dass ich nur die Sachen angeben muss, nach denen explizit gefragt wird, oder gibt es auch Dinge die ich über die Fragen hinaus angeben muss?
  2. Er hat behauptet, dass sofern der BU-Fall frühestens nach 5 Jahren auftreten sollte, die Angaben zu ambulanten Behandlungen sowieso verjährt seien. Stimmt das? Und stimmt das auch wenn ich "absichtlich" bei Antragstellung meine Vorerkrankung verschwiegen habe.

 

Schoneinmal vielen Dank fürs Lesen und die Mühe mir zu antworten!

 

PS: Neben meinem MLP Berater werde ich mindestens noch eine andere Beratungsstelle aufsuchen. Über die Qualität der Beratung dort brauchen wir hier nicht diskutieren ;) 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas
vor 22 Minuten von mabida:

Hallo Zusammen,

nachdem das Studium abgeschlossen ist und ich nun in den Beruf gestartet bin steht bei mir der Abschluss einer BU an. 

Bei mir (25 Jahre) ist die Situation dass ich bis vor 5 Jahren aufgrund einer rheumatischen Erkrankung bei einem Rheumatologen in Behandlung war. Bei Rheuma ist die Sache ja so, dass man nie davon sprechen kann "geheilt" zu sein, sondern dass es immer wieder auftreten kann. 

 

Ich habe mich hier informiert und im Forum gesucht, ich bin aber immer noch nicht so recht schlau geworden. Daher nun meine Fragen an euch.

 

Mein MLP-Berater hat nun zwei Behauptungen aufgestellt, bei denen ich unsicher bin:

  1. Ich müsse diese Vorerkrankung  bei dem Abschluss der BU nicht angeben (sofern die BU nur nach den letzten 5 Jahren bei ambulanten Behandlungen fragt). Ist es so, dass ich nur die Sachen angeben muss, nach denen explizit gefragt wird, oder gibt es auch Dinge die ich über die Fragen hinaus angeben muss?
  2. Er hat behauptet, dass sofern der BU-Fall frühestens nach 5 Jahren auftreten sollte, die Angaben zu ambulanten Behandlungen sowieso verjährt seien. Stimmt das? Und stimmt das auch wenn ich "absichtlich" bei Antragstellung meine Vorerkrankung verschwiegen habe.

 

Schoneinmal vielen Dank fürs Lesen und die Mühe mir zu antworten!

 

PS: Neben meinem MLP Berater werde ich mindestens noch eine andere Beratungsstelle aufsuchen. Über die Qualität der Beratung dort brauchen wir hier nicht diskutieren ;) 

 

 

1) Abhängig von der Fragestellung + genauer Diagnose

2) Nein.

 

PS: Über Beratungsqualität lässt sich aufgrund der o.g. Aussagen halt doch diskutieren...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Thomas_384

Gibt es keine "Besteht oder Bestanden...." Frage - danach fragt doch sogut wie jeden BU?

Wenn MLP Alte Leipziger verkauft (kam mir von den anderen Threads hier so vor), dann steht da doch bestimmt solch eine Frage drin.

 

Wenn das Rheuma nie geheilt ist (bin da kein Profi), dann muss man es ja zwangweise angeben. 

 

Von MLP würde ich ganz schnell weggehen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida
12 hours ago, Xeronas said:

1) Abhängig von der Fragestellung + genauer Diagnose

Ich wollte so oder so nochmal bei dem Arzt vorbeigehen und ihm um eine schriftliche Stellungsnahme zum Behandlungsergebnis bitten.

 

11 hours ago, Thomas_384 said:

Wenn das Rheuma nie geheilt ist (bin da kein Profi), dann muss man es ja zwangweise angeben. 

Also ich habe jetzt noch nicht soviele verschiedene Bögen angeschaut. Aber das was ich bisher gesehen habe war immer so: "Waren Sie aufgrund einer xxx Erkrankung in den letzten 5 Jahren ambulant in Behandlung." --> Da wäre ja die Antwort "Nein". Ich bin mir nun wie gesagt unsicher, ob ich, auch wenn die Frage so gestellt ist, trotzdem zusätzliche Informationen zu der damaligen Erkrankung geben muss. 

 

12 hours ago, Xeronas said:

PS: Über Beratungsqualität lässt sich aufgrund der o.g. Aussagen halt doch diskutieren...

 

Ich meinte dass man über die mangelhafte Qualität der Beratung nicht diskutieren braucht ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Nur mal zum Verständnis: Binnen der letzten 5 Jahre erfolgte keinerlei Behandlung? Hierzu zählen auch Kontrolle CRP, RF, ACPA usw. usf. ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida
8 minutes ago, polydeikes said:

Nur mal zum Verständnis: Binnen der letzten 5 Jahre erfolgte keinerlei Behandlung? Hierzu zählen auch Kontrolle CRP, RF, ACPA usw. usf. ...

 

Genau: In den letzten fünf Jahren gab es keinerlei Behandlung. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Klingt wahlweise unvernünftig oder unglaubhaft, wenn zuvor rheumatologisch behandelt wurde. Aber wenn es halt nun mal so ist, ist es inhaltlich bei "untersucht, behandelt, beraten"-Fragen sauber. Nur eine handvoll VR hat reine "untersucht, behandelt, beraten"-Fragen, die wenigsten dann keine zusätzliche "bestehen oder bestanden"-Pauschalfrage. Die AL, was zu 99,9 % der MLP Ansatz ist, hat zweifelsfrei bestehen oder bestanden Fragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida

Alles klar, @polydeikes, Danke für deine Antwort. 
Also der Fragebogen den ich bekommen habe ich MLP spezifisch und besteht lediglich aus "untersucht, behandelt, beraten"-Fragen bis auf wenige Ausnahmen und wäre für mich daher "geschickt". --> siehe Bilder

 

Zu deiner ersten Anmerkung: Wieso der Arzt so entschieden hat, weiß ich nicht. Ich gehe aufjedenfall dort vorbei und bitte um eine schriftliche "Stellungsnahme" oder zu meinem Gesundheitsstand oder Aktenkopien bevor ich das nächste einen Berater aufsuche.

 

 

 

Capture.JPG

Capture1.JPG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 11 Minuten von mabida:

Also der Fragebogen den ich bekommen habe ich MLP spezifisch und besteht lediglich aus "untersucht, behandelt, beraten"-Fragen bis auf wenige Ausnahmen und wäre für mich daher "geschickt". --> siehe Bilder

 

Hmm … Ich lese da ja „Bestehen oder bestanden …?“ bei Gesundheitsfrage 1, mit den vielen Teilfragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Richtig, da steht zweifelsfrei "bestehen / bestanden", sogar ausgeweitet auf Beschwerden und (Gesundheits-)Störungen ODER Behandlungen. Das ist nicht sauber.

 

Viel wichtiger: Der MLP Fragebogen ist scheiß egal. Es zählt einzig und allein der Antrag (und die Fragen in diesem Antrag). Ist der wichtigste Grund, warum ich solche Fragebögen niemals verwenden würde.

 

Bei AL Ausschließlichkeitsvertrieb kann man natürlich deren Fragen verwenden ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida
5 hours ago, chirlu said:

 

Hmm … Ich lese da ja „Bestehen oder bestanden …?“ bei Gesundheitsfrage 1, mit den vielen Teilfragen.

 

Da steht ja ganz klar

1. „Bestehen...“ —> also ob aktuell

2 „... oder bestanden in den letzten 5 Jahren“ —> also in den letzten 5 Jahren

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 11 Minuten von mabida:

Da steht ja ganz klar

1. „Bestehen...“ —> also ob aktuell

2 „... oder bestanden in den letzten 5 Jahren“ —> also in den letzten 5 Jahren

 

Ja, eben. Du hattest aber gesagt, der Fragebogen bestünde aus

vor 6 Stunden von mabida:

"untersucht, behandelt, beraten"-Fragen

– und das ist offensichtlich nicht so. Eine Erkrankung kann auch bestehen (oder bestanden haben), wenn sie nicht behandelt wird (oder wurde).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida

@chirlu Sorry, ihr habt natürlich recht.

 

Sobald ich beim Arzt war und eine Einschätzung von ihm habe, melde ich mich wieder.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Nicht auf GKV Karte abrechnen lassen sondern selbst zahlen, den Bericht. Sonst steht der Schlüssel automatisch wieder in der Akte und fällt auch einem Vermittler gar nicht auf, weil GKV und KAV ein Quartal verzögert sind. Am besten gar net auf Verdacht handeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida
On 18/09/2019 at 8:05 AM, polydeikes said:

Nicht auf GKV Karte abrechnen lassen sondern selbst zahlen, den Bericht. Sonst steht der Schlüssel automatisch wieder in der Akte und fällt auch einem Vermittler gar nicht auf, weil GKV und KAV ein Quartal verzögert sind. Am besten gar net auf Verdacht handeln.

 

Wie meinst du nicht auf Verdacht handeln? Ich muss ja wissen ob ich damals vor 5 Jahren "geheilt" war oder ob die Krankheit immer noch besteht. Sonst kann ich die Fragebögen ja korrekt nicht ausfüllen...

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ich gebe es auf, viel Erfolg beim fröhlichen sich selbst ins Knie schießen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas
· bearbeitet von Xeronas
vor 3 Stunden von mabida:

 

Wie meinst du nicht auf Verdacht handeln? Ich muss ja wissen ob ich damals vor 5 Jahren "geheilt" war oder ob die Krankheit immer noch besteht. Sonst kann ich die Fragebögen ja korrekt nicht ausfüllen...

 


Ich habe eine Vermutung was poly meint, dessen ungeachtet ob zutreffend oder nicht (will hier ja nicht für Ihn sprechen) gebe ich mal meinen Senf dazu:
Eine Dauerdiagnose hat abrechnungstechnisch die - oftmals durchaus berechtigte - Eigenart, dass diese bei jedem Arztbesuch in die Krankenakte übernommen wird.

Sieht dann bspw. so aus:

01.05.2019 - F 32.1 G - mittelgradige depressive Episode DD

06.07.2019 - J 06.9 G - Akute Infektion der oberen Atemwege AD
                 - F 32.1 G - mittelgradige depressive Episode DD
10.08.2019 - K 52.9 G - nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis AD
                 - F 32.1 G - mittelgradige depressive Episode DD

Selbst wenn du nur wegen einem grippalem Infekt oder Magen-Darm-Beschwerden (AD = Akutdiagnose) zum Arzt gehst, kann es dir passieren, dass die Dauerdiagnose mit in die Karteikarte gezogen wird.
Mir selbst so passiert; nach Tod eines Elternteils wurde die F32-er Diagnose über viele Jahre bei jedem Besuch mit durch die Karteikarte geschleift, bis ich dann - berufsbedingt - darauf gestoßen bin und es habe ändern / korrigieren lassen.

-> Trivial ausgedrückt: Lass den Befundbericht privat via GOÄ abrechnen und gib deine Karte nicht ab...
   

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida

Also ich habe heute nun kostenfrei (@polydeikes: ohne mir Selbst ins Knie zu schießen ;)) zumindest meine gesamte Arztberichte kopieren lassen und es wurde mir bestätigt, dass ich seit 2014 in Remission ("vorübergehende oder dauernde Abschwächung der Symptomebei chronischen Erkrankungen") bin. Das heißt aber, dass ich die Sache definitiv angeben muss. 

 

Ich versuche es jetzt mit einem Makler über das Internet, der sich auf solche Geschichten spezialisiert hat. Sobald es was neues gibt melde ich mich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Nö, heißt es nicht. Es heißt -> wie dir schon mehrfach gesagt wurde -> abgeschlossen ist immer erst mit Abschlussbericht / Nachweis und dann "untersucht, behandelt, beraten"-Fragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida
33 minutes ago, polydeikes said:

Nö, heißt es nicht. Es heißt -> wie dir schon mehrfach gesagt wurde -> abgeschlossen ist immer erst mit Abschlussbericht / Nachweis und dann "untersucht, behandelt, beraten"-Fragen.

Das war ungenau geschrieben, ich meinte, dass ich (nach meinem Verständnis) bei einer "Besteht oder Bestand"-Frage diese bejahen müsste.

 

Zwecks Abschlussbericht: Der letzte Bericht, den es gibt, weißt aus, dass die Krankheit inaktiv ist (DAS28 < 1) und dass das Medikament ausgeschlichen wird. Oder was genau meinst du mit "Abschlussbericht"? Nachdem das Medikament ausgeschlichen war, gab es keine weitere Behandlung mehr, aber auch keinen weiteren Bericht. (Die Behandlung wurde vom Rheumatologen beendet, indem er sagte, dass keine weiteren Termine notwendig sind.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida
On 19/09/2019 at 0:51 PM, Xeronas said:


Ich habe eine Vermutung was poly meint, dessen ungeachtet ob zutreffend oder nicht (will hier ja nicht für Ihn sprechen) gebe ich mal meinen Senf dazu:
Eine Dauerdiagnose hat abrechnungstechnisch die - oftmals durchaus berechtigte - Eigenart, dass diese bei jedem Arztbesuch in die Krankenakte übernommen wird.

Sieht dann bspw. so aus:

01.05.2019 - F 32.1 G - mittelgradige depressive Episode DD

06.07.2019 - J 06.9 G - Akute Infektion der oberen Atemwege AD
                 - F 32.1 G - mittelgradige depressive Episode DD
10.08.2019 - K 52.9 G - nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis AD
                 - F 32.1 G - mittelgradige depressive Episode DD

Selbst wenn du nur wegen einem grippalem Infekt oder Magen-Darm-Beschwerden (AD = Akutdiagnose) zum Arzt gehst, kann es dir passieren, dass die Dauerdiagnose mit in die Karteikarte gezogen wird.
Mir selbst so passiert; nach Tod eines Elternteils wurde die F32-er Diagnose über viele Jahre bei jedem Besuch mit durch die Karteikarte geschleift, bis ich dann - berufsbedingt - darauf gestoßen bin und es habe ändern / korrigieren lassen.

-> Trivial ausgedrückt: Lass den Befundbericht privat via GOÄ abrechnen und gib deine Karte nicht ab...
   

 

Danke für die ausführliche Erklärung. Wie ist es nun beim Hausarzt? Dieser hat damals die Diagnosen von etlichen anderen Ärzten übernommen. In der Leistungsauskunft steht bei jedem Arztbesuch des Hausarztes nun folgende Diagnosen:

  • Plattfuß und Spreizfuß (--> vermutlich weniger relevant für die BU?)
  • 3 Diagnosen zu Rheuma (auf dem Arztbrief des Rheumathologens standen 3 Diagnosen, er selbst hat an die Krankenkasse nur "eine" gemeldet)
  • eine Beschwerde zu strukturellen Fußbeschwerden (die vor der Rheumadiagnose) gestellt wurde

Zu den Rheumadiagnosen hat der Hausarzt mit (wie auch der Rheumathologe) schriftlich bestätigt dass sich die Krankheit seit 10.2014 in Remission befindet. Und zu der Diagnose zu den strukturellen Fußbeschwerden wurde mir bestätigt dass die Diagnose mit den Rheumadiagnosen im Jahr 2013 hinfällig wurde. 

Nun die Frage: Welche Dauerdiganosen dürfen durch den Hausarzt angegeben werden? Wann sind diese zu löschen? Und ist es zulässig dass er für mich Gebühren wie GO - NR. 03230 abrechnet auch wenn ich nur wegen einer Erkältung dort bin?
 

Danke und viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mabida
· bearbeitet von mabida

@polydeikes Vielleicht kannst du mir nochmal weiterhelfen: Was bedeutet es für eine mögliche BU, wenn mein Hausarzt mir bei jedem Besuch die Rheuma-Schlüssel in die Krankenakte schreibt, mich aber deswegen nicht behandelt oder darüber mit mir redet? Wie in Post #21 geschrieben habe ich eine unterschriebene Erklärung des Hausarztes, dass sich die Krankheiten seit Oktober 2014 in Remission befinden. 

 

Und natürlich vielen Dank für deine Zeit und Mühe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Der Versicherer prüft im Leistungsfall vorvertragliche Anzeigepflichten. Wäre der Umstand angabepflichtig gewesen, setzt er einen Verschuldungsgrad an. Je nach Verschuldungsgrad (und Zeitraum) ist entweder der Versicherer oder du beweislastig. Je nach Verschuldungsgrad ergeben sich die Konsequenz von bspw. Abs. 4 des §19 VVA über Kausalitätsgegenbeweis etc. pp. ... Am Ende entscheidet ein Richter (und ggf. mehrere davor).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...