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rejoin14

Ab wann beginnt Arbeitsverweigerung?

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rejoin14

Hallo zusammen,

 

folgender Fall, die Firma hat vor über 1 Jahr eine neue Maschine bestellt und diese sollte Ende des Jahres in Betrieb genommen werden. Die Bedienung der Software soll von einem Techniker/Ingenieur bedient werden, der noch gesucht werden muss.

 

Da die Firma momentan ein Einstellungsstop (bis auf vereinzelte Stelle) verhängt hat, "soll" Mitarbeiter A, der nur eine normale Berufsausbildung hat mit etwas Berufserfahrung diese Software bedienen. Der Maschinenhersteller verlangt explizit einen sehr guten Techniker oder einen Ingenieur.

 

Da die Firma sieht, dass Mitarbeiter A mit schwieriegeren Aufgaben gut zurecht kommt, soll/muss er die komplexe Software bedienen.

 

Mitarbeiter A wäre bereit das zu machen, sofern es eine Gehaltsanpassung gibt, da die Bedienung der Software mit großen Risiken einhergeht. Sollte der Mitarbeiter ein Fehler machen, dann könnte es zur Kündigung führen (Schäden im 5-stelligen Bereich). Der Mitarbeiter bekommt natürlich eine Einweisung in die Maschine, jedoch wird eine Einarbeitung von mindestens 6 Monaten vorgesehen (von dem Hersteller), aber die ersten Aufträge sollen natürlich schon nach 4 Wochen starten... 

 

Mitarbeiter A verdient im Gegensatz zu den älteren Kollegen (10-30 Jahre Unterschied) für die gleiche Arbeit 400-900€ weniger.

 

Sollte Mitarbeiter A die risikoreiche Aufgabe annehmen (was passiert wenn er es machen muss?) möchte er eine Anpassung an mindestens den nächsten Kollegen habe, da die Aufgabe deutlich mehr Erfahrung und Qualifikation benötigt, als seine Kollegen haben (alle haben keine Weiterbildung, nur mehr Berufserfahrung, jedoch keiner hat Erfahrung im neuen Bereich).

 

Sollte der Arbeitgeber keine bzw. nur 50€ Gehaltsanpassung zahlen wollen, dann möchte Mitarbeiter A die Aufgabe nicht annehmen, da das Risiko zu hoch ist.

 

Der Unterschied zu einem Techniker/Ingenieur beträgt von Mitarbeiter A gut 1000-2000€ monatlich.

 

 

 

 

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west263
vor 11 Minuten von rejoin14:

Mitarbeiter A wäre bereit das zu machen, sofern es eine Gehaltsanpassung gibt, da die Bedienung der Software mit großen Risiken einhergeht.

welches Risiko geht er ein? 

 

vor 12 Minuten von rejoin14:

Sollte der Mitarbeiter ein Fehler machen, dann könnte es zur Kündigung führen (Schäden im 5-stelligen Bereich).

Wie kommst Du zu so einer Aussage? Wurde ihm das so mitgeteilt?

 

Vielleicht sollte Mitarbeiter A diese Möglichkeit des Start einer neuen Maschine, eher als Chance sehen, zu zeigen was er kann.

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sedativ

Einzelmeinungen helfen vermutlich niemandem weiter. Das ist ein klarer Fall für den Betriebsrat und/oder einen Anwalt.

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Nachdenklich
vor 9 Minuten von west263:

Vielleicht sollte Mitarbeiter A diese Möglichkeit des Start einer neuen Maschine, eher als Chance sehen, zu zeigen was er kann.

:thumbsup:

vor 4 Minuten von sedativ:

Das ist ein klarer Fall für den Betriebsrat und/oder einen Anwalt.

:dumb:

 

 

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Gast231208

Sollte Mitarbeiter A gewerkschaftlich organisiert sein, könnte er dort mal nachfragen.

Irgendwie sehr nebulös. B-)             

            

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Norica
vor 1 Minute von sedativ:

Einzelmeinungen helfen vermutlich niemandem weiter. Das ist ein klarer Fall für den Betriebsrat und/oder einen Anwalt.

 

Sehe ich genau so. Das Thema ist sehr vielschichtig, Argumente sehr dehnbar und extrem situationsabhängig. Machs gleich richtig, hier kann niemand wirklich helfen, der nicht die genauen Umstände kennt.

 

vor 11 Minuten von west263:

welches Risiko geht er ein? 

 

Wie kommst Du zu so einer Aussage? Wurde ihm das so mitgeteilt?

 

Vielleicht sollte Mitarbeiter A diese Möglichkeit des Start einer neuen Maschine, eher als Chance sehen, zu zeigen was er kann.

 

Auch wenn diese Chance durchaus besteht, gibt es einiges zu beachten, damit Mitarbeiter A nicht zum Handkuss kommt. Ohne Beratung würde ich mich nicht vordrängeln ;)

 

 

 

 

LG

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west263
vor 1 Stunde von rejoin14:

Da die Firma sieht, dass Mitarbeiter A mit schwierigeren Aufgaben gut zurecht kommt, soll/muss er die komplexe Software bedienen.

wenn es die Firma Mitarbeiter A nicht zutrauen würde und anscheinend glauben sie ja, das er fähig ist, diese Aufgabe zu bewältigen, würden sie es nicht machen. Es hängt höchstwahrscheinlich ein Millionenwert Maschine dran und Aufträge gibt es auch schon. Also ist es ja im ureigensten Interesse der Firma, das das mit Mitarbeiter A funktioniert.

Wenn ich es wäre, würde ich einen direkten Ansprechpartner erwarten, an den ich Probleme, welche ich nicht lösen kann, weiterleite und er sich kümmert.

 

Meine Meinung, das ist jetzt genau der falsche Zeitpunkt mehr Geld zu verlangen. Sie wissen nicht, ob er es hinbekommt und hoffen darauf. Wenn er es nicht hinbekommt, wäre er das zusätzliche Geld nicht wert. Bekommt er es allerdings hin und lernt noch weitere Mitarbeiter später an der Maschine an, ist das in vielleicht einem 3/4 Jahr die bedeutend bessere Position, über Geld zu reden.

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PapaPecunia

Wenn der Betriebsrat stark ist, dann besteht vermutlich auch bei eintretendem Schaden keine arbeitsrechtliche Gefahr für den Mitarbeiter.

Wenn der Betriebsrat schwach ist, dann besteht eher die Gefahr, dass ihm dies als Arbeitsverweigerung ausgelegt wird.

In beiden Fällen spricht also vieles dafür, dass der Mitarbeiter (sofern er sich das zutraut und nicht sich oder andere körperlich gefährdet) in Vorleistung geht und nachher kassiert. Mit der gemachten Erfahrung hat man immer noch die Möglichkeit zu wechseln und da dann mehr zu kassieren.

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sedativ

Die Frage des TO zielte, so wie ich das verstanden habe, darauf ab, was der Mitarbeiter tun sollte, falls man ihn unter Druck setzt, die Maschine zu bedienen. Des weiteren macht es mich stutzig, wenn hier ein Facharbeiter sufgrund eines Einstellungsstopps auf eine Ingenieursstelle gesetzt werden soll. Das ist ja ungefähr so, als würde man im Krankenhaus einen Pfleger in den OP beordern, weil man nicht genug Ärzte eingestellt hat. Aber vielleicht liege ich da auch falsch und die Sache ist machbar und eine Riesenchance für den Mitarbeiter. Das kann er letztlich nur selbst beantworten. Zwingen lassen sollte er sich aber imho nicht.

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Nachdenklich
vor 5 Stunden von PapaPecunia:

In beiden Fällen spricht also vieles dafür, dass der Mitarbeiter (sofern er sich das zutraut und nicht sich oder andere körperlich gefährdet) in Vorleistung geht und nachher kassiert. Mit der gemachten Erfahrung hat man immer noch die Möglichkeit zu wechseln und da dann mehr zu kassieren.

:thumbsup:

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Bill
vor 5 Stunden von PapaPecunia:

Wenn der Betriebsrat stark ist, dann besteht vermutlich auch bei eintretendem Schaden keine arbeitsrechtliche Gefahr für den Mitarbeiter.

Wenn der Betriebsrat schwach ist, dann besteht eher die Gefahr, dass ihm dies als Arbeitsverweigerung ausgelegt wird.

In beiden Fällen spricht also vieles dafür, dass der Mitarbeiter (sofern er sich das zutraut und nicht sich oder andere körperlich gefährdet) in Vorleistung geht und nachher kassiert. Mit der gemachten Erfahrung hat man immer noch die Möglichkeit zu wechseln und da dann mehr zu kassieren.

Hätte ich jetzt auch so gesehen.

Wenn er es hinbekommt, hat er gute Karten sowohl an der neuen Anlage, als auch möglicherweise anderswo. Und wenn es Ausfälle der Maschine gibt, die er nicht vorsätzlich herbeigeführt hat, dann sehe ich eigentlich wenig Chancen des Betriebes, dem Mann deswegen zu kündigen.

Das letztere kommt aber nur in Betracht, wenn er mit dem Ausfall der Maschine nicht den ganzen Betrieb ruiniert (Konventionalstrafe, ...), aber dann ists auch egal, weil dann alle aufs Amt marschieren.

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Bassinus

Mal von der Arbeitsrechtlichen Seite:

Arbeitsvertraglich sind Vorgaben der jeweiligen Arbeitsaufgabe im Vertrag festgehalten. Wenn diese fehlen, dann ist häufig das Arbeitsgebiet durch den Facharbeitsbegriff weit möglich abgedeckt. Müsste man natürlich im Einzelfall sehen, ob hier die Tätigkeit gar nicht gedeckt ist. Das schafft Spielräume für möglich bessere Konditionen, die verpflichtend für den Arbeitgeber sind und angewendet werden müssen. 

Zum Thema Haftung:

Als Arbeitnehmer haftest du nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Teile deine Bedenken dem Chef mit, am besten vor Zeugen und/oder Betriebsrat. 

Wenn dort herstellerseitig eine hoch ausgebildete Spezialkraft mit 6 monatiger Einlernzeit verlangt wird, sind etwaige Schäden und Gefahren bei deinem Arbeitgeber angesiedelt. Da brauchst du dir keine Gedanken machen. 

 

Ich würde das Szenario als Chance nutzen. Die Weiterbildung an der Maschine sollte dir ein Zertifikat bringen und im neuen Aufgabenbereich würde ich nach 6 Monaten ein Zwischenzeugniss verlangen. Damit würde ich mich dann bei anderen Firmen bewerben und den jeweiligen Wert meiner Arbeitskraft danach bemessen, welche Angebote man dort erhält. Dies sollte dich in Verhandlungen in deiner Firma sehr stark machen. Wie du dich letztendlich verhältst und ob es dann Kriterien gibt für Mehrlohnverzicht (Arbeitsweg, Vorteile,...) ist nicht immer monetär zu beziffern. 

 

Viel Erfolg 

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Anleger Klein

Ist der Arbeitgeber IG Metall-tarifgebunden? Da gibt es klare Regelungen zur Anpassung der Entlohnung nach Übernahme höherwertiger Tätigkeiten. 

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rejoin14
vor 18 Stunden von west263:

welches Risiko geht er ein? 

 

Wie kommst Du zu so einer Aussage? Wurde ihm das so mitgeteilt?

 

Vielleicht sollte Mitarbeiter A diese Möglichkeit des Start einer neuen Maschine, eher als Chance sehen, zu zeigen was er kann.

Kündigung / Aufhebungsvertrag 

 

vor 17 Stunden von west263:

wenn es die Firma Mitarbeiter A nicht zutrauen würde und anscheinend glauben sie ja, das er fähig ist, diese Aufgabe zu bewältigen, würden sie es nicht machen. Es hängt höchstwahrscheinlich ein Millionenwert Maschine dran und Aufträge gibt es auch schon. Also ist es ja im ureigensten Interesse der Firma, das das mit Mitarbeiter A funktioniert.

Wenn ich es wäre, würde ich einen direkten Ansprechpartner erwarten, an den ich Probleme, welche ich nicht lösen kann, weiterleite und er sich kümmert.

 

Meine Meinung, das ist jetzt genau der falsche Zeitpunkt mehr Geld zu verlangen. Sie wissen nicht, ob er es hinbekommt und hoffen darauf. Wenn er es nicht hinbekommt, wäre er das zusätzliche Geld nicht wert. Bekommt er es allerdings hin und lernt noch weitere Mitarbeiter später an der Maschine an, ist das in vielleicht einem 3/4 Jahr die bedeutend bessere Position, über Geld zu reden.

Korrekt, die Maschine ist ein Millioneninvestment und es gibt Aufträge, die nächstes Jahr bedient werden MÜSSEN. Mitarbeiter A hat sich wohl bei anderen Aufgaben bewehrt und er sieht es auch als Chance an. Jedoch kauft die Firma immer neue Maschinen/Werkzeuge, welche eine Einarbeitungszeit von mehreren Wochen/Monaten benötigt, aber die Produktion wird schon auf Tage/Wochen nach der Installation gelegt...

Wenn es nicht klappt ist der Bediener natürlich Schuld und er kann sich was anhören...

 

vor 16 Stunden von PapaPecunia:

Wenn der Betriebsrat stark ist, dann besteht vermutlich auch bei eintretendem Schaden keine arbeitsrechtliche Gefahr für den Mitarbeiter.

Wenn der Betriebsrat schwach ist, dann besteht eher die Gefahr, dass ihm dies als Arbeitsverweigerung ausgelegt wird.

In beiden Fällen spricht also vieles dafür, dass der Mitarbeiter (sofern er sich das zutraut und nicht sich oder andere körperlich gefährdet) in Vorleistung geht und nachher kassiert. Mit der gemachten Erfahrung hat man immer noch die Möglichkeit zu wechseln und da dann mehr zu kassieren.

Betriebsrat ist eher schwach.

 

vor 16 Stunden von sedativ:

Die Frage des TO zielte, so wie ich das verstanden habe, darauf ab, was der Mitarbeiter tun sollte, falls man ihn unter Druck setzt, die Maschine zu bedienen. Des weiteren macht es mich stutzig, wenn hier ein Facharbeiter sufgrund eines Einstellungsstopps auf eine Ingenieursstelle gesetzt werden soll. Das ist ja ungefähr so, als würde man im Krankenhaus einen Pfleger in den OP beordern, weil man nicht genug Ärzte eingestellt hat. Aber vielleicht liege ich da auch falsch und die Sache ist machbar und eine Riesenchance für den Mitarbeiter. Das kann er letztlich nur selbst beantworten. Zwingen lassen sollte er sich aber imho nicht.

Das ist korrekt, jedoch ist die Entwicklung des Threads auch eine interessante Richtung gegangen. Die Firma schmeißt momentan viele Mitarbeiter durch Aufhebungsverträge raus.

 

vor 3 Stunden von Anleger Klein:

Ist der Arbeitgeber IG Metall-tarifgebunden? Da gibt es klare Regelungen zur Anpassung der Entlohnung nach Übernahme höherwertiger Tätigkeiten. 

Leider nein.

 

Mitarbeiter A ist schon seit Ausbildung in diesem Unternehmen, weshalb er denke ich die Chance erhält, da man sich kennt.

Leider erhalten zukünftige Mitarbeiter die von extern kommen für die gleiche Aufgaben, mit der gleichen Erfahrung (jedoch weniger Firmenerfahrung) mehr Geld, als der ehemalige Azubi.

 

Der aktuelle Plan von Mitarbeiter A ist, eine Gehaltsanpassung an die extern gekommenen Kollegen, mit der gleichen Erfahrung/Alter zu erreichen und zusätzlich für die "neue Aufgabe" eine weitere Anpassung von X€ zu verhandeln, die nach 6-12 Monaten realisiert wird.


Mitarbeiter A möchte nicht noch zusätzliche, komplexere Aufgaben für weniger Geld übernehmen, als die neuen Kollegen, mit der gleichen Erfahrung/Qualifikation. 

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PapaPecunia

Das ist aber überall so: Für einen Externen geht die Firma finanziell in die Vorleistung, ein Interner muss sich dagegen das Geld erst "verdienen" indem er leistungsmäßig in die Vorleistung geht. Gleichzeitig erfolgt die Gehaltsanpassung dann meist eher schrittweise als sprunghaft. Wir können lange debattieren, ob das gerecht ist und warum das so ist - trotzdem macht es quasi jede Firma so. Nicht umsonst zeigen Studien, dass regelmäßige Wechsel sich finanziell(!) auszahlen. Vielleicht überlegt sich der Mitarbeiter A ja nochmal, ob es für ihn keine Alternative auf dem Arbeitsmarkt gibt. Es kann (Aufhebungsverträge im Betrieb) jedenfalls nicht schaden, wenn er anfängt sich extern zu bewerben. Auch um seinen Marktwert zu testen. Ich vermute mal, er will im Betrieb bleiben (Betriebszugehörigkeit hat ja auch Vorteile).

 

Die gefühlte Ungerechtigkeit kann er ja vorsichtig (!) ansprechen und auch den Plan, dass nach 6-12 Monaten eine Anpassung realisiert wird.

Schwieriger sind Aussagen wie "Bevor ich was neues mache, will ich erst das Geld das mir eigentlich schon lange zusteht". Es gibt nämlich von Seiten des Betriebs sicher Gründe, warum die Gehaltsanpassung bsiher nicht erfolgte (und wenn das nur Kalkül ist, dass der Herr drei kleine Kinder hat und gerade im Nachbardorf gebaut hat). 

 

 

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west263

ok, ich selber arbeite in einer sehr großen Firma, mit den Stern.

Da sind und werden solche Sachen anders geregelt, als bei dir in so einer kleinen. Ist schwer, wenn immer eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag über dir schwebt. 

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sedativ
vor 21 Minuten von rejoin14:

Mitarbeiter A möchte nicht noch zusätzliche, komplexere Aufgaben für weniger Geld übernehmen, als die neuen Kollegen, mit der gleichen Erfahrung/Qualifikation. 

 

Das ist verständlich. Viel entscheidender scheint mir aber zunächst zu sein, ob es der Mitarbeiter - trotz fehlendem Ingenieursstudium - für realistisch hält, in sechs Monaten erfolgreich mit der neuen Maschine zu arbeiten. Kann er das nicht bejahen, erübrigen sich imho alle Überlegungen zu eventuellen Gehaltssteigerungen.

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lacerator1984

Das erinnert mich an meinen ersten Arbeitgeber:

Immer mehr Verantwortung, aber nie mehr Gehalt. Es hieß immer entweder: "Zeigen Sie erst mal was" oder "Ne, Sie übernehmen ja jetzt perspektivisch keine andere Aufgabe". Ich hab es dann immer zum alten Gehalt gemacht und mich alsbald aus dem Staub gemacht bei einem guten Angebot. Mein neuer Arbeitgeber weiß meine Kenntnisse zu schätzen und zahlt jährlich 7-8% mehr Gehalt.

Ich würde es heute wieder genauso machen.

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rejoin14
vor 2 Stunden von PapaPecunia:

Das ist aber überall so: Für einen Externen geht die Firma finanziell in die Vorleistung, ein Interner muss sich dagegen das Geld erst "verdienen" indem er leistungsmäßig in die Vorleistung geht. Gleichzeitig erfolgt die Gehaltsanpassung dann meist eher schrittweise als sprunghaft. Wir können lange debattieren, ob das gerecht ist und warum das so ist - trotzdem macht es quasi jede Firma so. Nicht umsonst zeigen Studien, dass regelmäßige Wechsel sich finanziell(!) auszahlen. Vielleicht überlegt sich der Mitarbeiter A ja nochmal, ob es für ihn keine Alternative auf dem Arbeitsmarkt gibt. Es kann (Aufhebungsverträge im Betrieb) jedenfalls nicht schaden, wenn er anfängt sich extern zu bewerben. Auch um seinen Marktwert zu testen. Ich vermute mal, er will im Betrieb bleiben (Betriebszugehörigkeit hat ja auch Vorteile).

 

Die gefühlte Ungerechtigkeit kann er ja vorsichtig (!) ansprechen und auch den Plan, dass nach 6-12 Monaten eine Anpassung realisiert wird.

Schwieriger sind Aussagen wie "Bevor ich was neues mache, will ich erst das Geld das mir eigentlich schon lange zusteht". Es gibt nämlich von Seiten des Betriebs sicher Gründe, warum die Gehaltsanpassung bsiher nicht erfolgte (und wenn das nur Kalkül ist, dass der Herr drei kleine Kinder hat und gerade im Nachbardorf gebaut hat). 

 

 

Wer nicht fragt, der bekommt auch nichts extra, so ist die Devise. Es gibt ja "jährliche" Erhöhungen von 1,5-2% (Inflationsausgleich), diese bekommt jeder Mitarbeiter und wer sich besonders gut anstellt und nachfragt, für den sind dann sogar mal 50€ mehr drin. Natürlich zählt das nicht für Mitarbeiter der Entwicklung...

 

vor 2 Stunden von sedativ:

 

Das ist verständlich. Viel entscheidender scheint mir aber zunächst zu sein, ob es der Mitarbeiter - trotz fehlendem Ingenieursstudium - für realistisch hält, in sechs Monaten erfolgreich mit der neuen Maschine zu arbeiten. Kann er das nicht bejahen, erübrigen sich imho alle Überlegungen zu eventuellen Gehaltssteigerungen.

Das ist eine der Kernfragen. Realistisch könnte es schon sein, jedoch kennt er auch die Leiter, welche denken, dass alles Plug and Play ist. Maschine gekauft, wird aufgestellt, während dem Aufstellen bekommt der Mitarbeiter einen Crash-Kurs und sobald die Maschine einsatzbereit ist gehts mit der Produktion los, ach 6 Monate einarbeiten braucht kein Mensch. So wie der Mitarbeiter es von einem anderen Abteilungsleiter gehört hat, ist er schon so dafür eingeplant, dass der Mitarbeiter schon für diese Schulung angemeldet wurde ohne sein Wissen/Zustimmung.

 

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Nachdenklich
vor 12 Minuten von rejoin14:

So wie der Mitarbeiter es von einem anderen Abteilungsleiter gehört hat, ist er schon so dafür eingeplant, dass der Mitarbeiter schon für diese Schulung angemeldet wurde ohne sein Wissen/Zustimmung.

Das ist doch gut so.

 

Nun macht dieser Mitarbeiter die Schulung. Damit hat er "Monopolwissen". Wenn die Produktion angelaufen ist und er derjenige ist, der die Maschine bedienen kann, dann ist der richtige Zeitpunkt, um mal nach mehr Geld zu fragen.

 

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west263
vor 13 Minuten von Nachdenklich:

Das ist doch gut so.

Nun macht dieser Mitarbeiter die Schulung. Damit hat er "Monopolwissen". Wenn die Produktion angelaufen ist und er derjenige ist, der die Maschine bedienen kann, dann ist der richtige Zeitpunkt, um mal nach mehr Geld zu fragen.

:thumbsup:

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klingklang
vor 21 Stunden von rejoin14:

Jedoch kauft die Firma immer neue Maschinen/Werkzeuge, welche eine Einarbeitungszeit von mehreren Wochen/Monaten benötigt,

Und wenn der MA krank wird? Gibt es immer nur einen Experten an der Maschine?

 

Haftungstechnisch denke ich ist das kein Problem - allerdings Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei paar Schuhe...

 

Bezgl. des Gehaltes sehe ich es wie meine Vorposter, erstmal als Experte "unverzichtbar" machen und dann diplomatisch verhandeln und nicht mit der Pistole auf der Brust.

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rejoin14
vor 8 Stunden von klingklang:

Und wenn der MA krank wird? Gibt es immer nur einen Experten an der Maschine?

 

Haftungstechnisch denke ich ist das kein Problem - allerdings Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei paar Schuhe...

 

Bezgl. des Gehaltes sehe ich es wie meine Vorposter, erstmal als Experte "unverzichtbar" machen und dann diplomatisch verhandeln und nicht mit der Pistole auf der Brust.

Gute Frage, habe ich schon auf meinen Fragenkatalog stehen. Aus Erfahrung wird es so laufen: Ein Mitarbeiter bekommt die Schulung und den Schein, dann muss er jemand anderes die Maschine zeigen und einweisen.

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