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· bearbeitet von gravity
Am 14.5.2020 um 13:34 von Frank_BB:

gravity, kann es sein, dass die preos ag Thomas Olek €30 Millionen (TEUR 30.383) geliehen hat, gegen publity Aktien als Sicherheit? So interpretiere ich auf jeden Fall S.85 rechts unten des preos Geschäftsberichts (Text lässt sich leider nicht kopieren).

 

Die TO-Holding GmbH hat publity-Aktien im Wert von 120 Mio. EUR als Sicherheit für einen 60-Mio-Kredit der PREOS zur Verfügung gestellt. Von den 60 Mio. EUR hat PREOS 30 Mio. EUR an die TO-Holding GmbH verliehen (PREOS-GB Seite 85+119, publity-GB Seite 209).

 

24.09.2019 Verpfändung von 3.529.412 Aktien der publity AG im Rahmen eines Kreditgeschäfts >>> Bewertung 120 Mio. EUR / 3.529.412 Aktien = 34 EUR/Aktie

 

---

 

Die TO-Holding GmbH hat am 11.05.2020 nominal 1.100K von der publity-Wandelanleihe gekauft ... DD-Mitteilung

Die TO-Holding GmbH hat am 12.05.2020 nominal 990K von der publity-Wandelanleihe gekauft ... DD-Mitteilung

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sw23456

die vielen DD-Mitteilungen suggerieren, Thomas Olek kaufte mit eigenem Geld Aktien (und jetzt auch noch die Anleihe). Aber nach der Recherche von gravity kling das eher nach Münchhausen

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sw23456

auf welt.de: kaufhof-karstadt will 80 häuser dauerhaft schließen. das hat auswirkungen auf publity - einerseits der konkrete mietausfall, andererseits die abwertung des bestandes. das kaufhaus ist ein dinosaurier aus dem letzten jahrhundert

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cpandrea
Am 13.5.2020 um 08:39 von gravity:

 

... nein, ich arbeite nicht bei der IR-Abteilung von publity. Es gibt gar keine IR-Abteilung bei publity. Die meisten Fragen werden von publity gar nicht beantwortet und das gilt wahrscheinlich auch für die nachfolgenden Fragen, die ich zur nächsten, virtuellen HV einreichen möchte.

 

Fragen zur Sachkapitalerhöhung "18.980.000 Anteile publity Investor GmbH der gegen 47.450.000 PREOS-Aktien" und zur Sachkapitalerhöhung "19.031.529 PREOS-Aktien gegen 4.501.839 publity-Aktien"

 

1. Ist es richtig, dass 19,85 Mio. Anteile an der publity Investor GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2018 für 1 EUR/Stück geschaffen wurden, zum Tauschzeitpunkt mit 20 EUR/Stück bewertet wurden und dies einem Wertzuwachs von +1.900% für 99,25% des Grundkapitals entspricht?

 

2. Ist es richtig, dass 21,975 Mio. Anteile an der PREOS durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.02.2018 für 1 EUR/Stück geschaffen wurden, zum Tauschzeitpunkt mit 8 EUR/Stück bewertet wurden und dies einem Wertzuwachs von +700% für 90,75% des Grundkapitals entspricht?

 

3. Bei den fast gleichzeitigen Tauschtransaktionen wurde die PREOS-Aktie jeweils mit 8 EUR/Stück bewertet, die publity Investor GmbH mit 400 Mio. EUR und die publity AG mit 346,9 Mio. EUR. Das bedeutet, dass Vorstand & Ausfichtsrat der publity AG Tauschverhältnisse akzeptiert haben, bei denen die publity-Tochter "publity Investor GmbH" mit 400 Mio. EUR als wertvoller eingestuft wurde als die komplette publity AG mit 346,9 Mio. EUR. Frage an Herrn Olek, an Herrn Schneider, an Herrn Klumpp, an Herrn Prof. Dr. Till & an Herrn Vennemann:
War die publity-Tochter "publity Investor GmbH" zu den Tauschzeitpunkten tatsächlich wertvoller als die komplette publity AG?

 

4. Hat der Ex-Aufsichtsrat Herr Kistermann die genannten Tauschtransaktionen genehmigt?

 

5. Ist es richtig, dass Herr Olek als Alleinvorstand die genannten Tauschtransaktionen gar nicht hätte genehmigen dürfen, weil es sich dann gemäß § 181 BGB um verbotene Insichgeschäfte gehandelt hätte?

 

6. Ist es richtig, dass in den Businessplänen eine weitgehend vollständige Platzierung der PREOS-Wandelanleihe unterstellt wurde?

 

7. Bei börsennotierten Immobiliengesellschaften ist es üblich, den EPRA-NAV als Bewertungsmaßstab anzuwenden.

Frage: Wäre es sinnvoller gewesen, zunächst auf Basis der jeweiligen EPRA-NAV's die Tauschverhältnisse zu ermitteln und dann anhand geeigneter Parameter die Businesspläne so zu "gestalten", dass die resultierenden Tauschverhältnisse fast identisch sind mit den Tauschverhältnissen auf Basis der jeweiligen EPRA-NAV's?

 

Sonstige Fragen:

 

8. Im PREOS-Wertpapierprospekt zum Börsengang steht auf Seite 96: "Im Februar 2018 stellte die AMG Immobilien Berlin GmbH ihre bisherige Geschäftstätigkeit ein und mit Vertrag vom 12. Februar 2018 erwarb die Olek Holding GmbH (Frankfurt am Main) sämtliche Geschäftsanteile an der Gesellschaft."

Als Vorstand und Treuhänder der publity AG und gemäß der Aktionärs-Treuepflicht in § 20 der publity-Satzung sollte doch Herr Olek gute Ideen zunächst dem publity-Aufsichtsrat vortragen und erst nach einer Absage diese Ideen außerhalb der publity AG realisieren (falls der Vorstandsvertrag das erlaubt, was nicht üblich ist). Das würde ja bedeuten, dass der publity-Aufsichtsrat in 02/2018 kein Interesse an eigener Bestandshaltung hatte und "plötzlich" nach der Kapitalerhöhung 10/2018 dann doch. Oder ist die publity eine AG, die mit Herrn Olek als Vorstand unfähig war, die Transaktionen durchzuführen, die Herr Olek außerhalb der publity AG tatsächlich durchgeführt hat? Hätte die publity AG selbst in 02/2018 die AMG Immobilien Berlin GmbH erworben und selbst zur PREOS Real Estate AG entwickelt, dann wären 100% der PREOS von Anfang an im publity-Besitz, den entsprechenden Gründungsgewinn hätte die publity realisiert (und nicht Herr Olek) und dieser ganze "Bewertungs-/Tausch-Wahnsinn" wäre den Aktionären erspart geblieben.

Frage: Wenn Herr Olek in 02/2018 es für sinnvoll hielt, die AMG Immobilien Berlin GmbH zu erwerben und zur PREOS Real Estate AG zu entwickeln, warum hat das die publity AG ab 02/2018 nicht selbst gemacht?

 

9. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es üblich, im Vorstandsvertrag dem Vorstand zu verbieten, außerhalb der AG Geschäfte abzuschließen, die mit dem Geschäftsfeld der AG kollidieren könnten. Beispiel: Alle anderen Vorstände börsennotierter Immobiliengesellschaften hätten gegen ihren Vorstandsvertrag verstoßen, wenn sie (wie Herr Olek) außerhalb der AG die AMG Immobilien Berlin GmbH erworben und zur PREOS Real Estate AG entwickelt hätten.

Frage: warum enthält der Vorstandsvertrag nicht die üblichen Klauseln, um solche Interessenkonflikte zu vermeiden?

 

10. Warum wurde in der Pressemitteilung vom 06.12.2019 der Mittelzufluss aus der Platzierung der PREOS-Wandelanleihe als "signifikant" & "erheblich" bezeichnet, obwohl lediglich 1/6 des maximalen Mittelzuflusses erreicht wurde?

 

11. Gemäß Prospekt der publity-Wandelanleihe wurde diese Anleihe 2015 mit einer Emissionsrendite von 3,5% p.a. emittiert.

      Gemäß Prospekt der PREOS-Wandelanleihe wurde diese Anleihe 2019 mit einer Emissionsrendite von 8,5% p.a. emittiert (wegen Rückzahlungskurs 105%)

Frage: Warum muss publity/PREOS in 2019 mehr als die doppelte Rendite anbieten, obwohl im Zeitraum 2015-2019 das allgemeine Zinsniveau stark gesunken ist?

 

12. Zu welchen Kursen (von-bis) wurde die zurückgekaufte publity-Wandelanleihe veräußert und wie hoch ist der zugehörige, realisierte Verlust in EUR?

 

13. Welche publity AG ist wertvoller? a) die mit 40 Mio. EUR Kapitalerhöhung oder b) die mit 110 Mio. EUR Kapitalerhöhung?

 

14. Ist es richtig, dass aufgrund des HGB-Jahresüberschusses 2019 von über 304 Mio. EUR eine Dividende in Höhe von 150 Mio. EUR hätte ausgeschüttet werden dürfen, ohne gegen die Verpflichtungserklärung in § 12 der Wandelanleihebedingungen zu verstoßen?

 

15. Befürchtet der publity-Vorstand, dass aufgrund des sehr hohen HGB-Jahresüberschusses 2019, Anleihe-Investoren zukünftig nicht mehr bereit sein werden, Ausschüttungsbeschränkungen in Anleihebedingungen als Gläubigerschutz zu akzeptieren?

 

16. In der Pressemitteilung vom 07.04.2020 teilt Herr Olek mit: "Ich halte nichts von Directors Dealings in homöopathischen Dosen ..."

Frage: Ist Herrn Olek bekannt, dass der Vorstand Herr Schneider und alle Aufsichtsräte (genauso wie er) berechtigt sind, via Directors Dealings publity-Aktien zu kaufen?

Frage: Hat Herr Olek das Recht, öffentlich den Vorstand Herrn Schneider und alle Aufsichtsräte zu kritisieren, weil sie nur die "homöopathische Dosis null" kaufen?

 

17. Welche Directors Dealings sind aus Sicht der publity AG sinnvoller?

a) Directors Dealings, bei denen das investierte Kapital in der Kasse der Verkäufer landet oder

b) Directors Dealings, bei denen das investierte Kapital in der Kasse der publity AG landet, um Liquidität, Eigenkapital und Bonität der AG zu stärken.

 

18. Ab welchem Geschäftsjahr prüft der aktuelle Wirtschaftsprüfer?

 

19. Ab welchem Geschäftsjahr wird der aktuelle Wirtschaftsprüfer gewechselt?

 

20. In der Einladung zur HV am 23.10.2019 steht: "Im Ergebnis wird das Assetmanagement der publity damit von dem Immobilienbestandshaltergeschäft der PREOS getrennt, so dass zwei börsennotierte Gesellschaften mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen fortbestehen, die zwar rechtlich miteinander verbunden sind, jeweils aber eigenständig gesteuert und verantwortet werden."

Frage: Warum hat die publity AG in 11/2019 die "publity Property 1 GmbH" und die "publity Property 2 GmbH" mit dem Unternehmensgegenstand "Bestandshaltung" gegründet, obwohl zuvor eine klare Aufgabentrennung mitgeteilt wurde?

 

21. Im AG-Geschäftsbericht 2019 steht: "Die publity AG nimmt jedoch auf die Geschäftsführung der PREOS Real Estate AG keinen Einfluss."
Frage: Warum teilt der publity-Vorstand Herr Olek zum Thema "Karstadt" der Presse mit: "Ich habe dem (Karstadt-)Management einen Brief geschickt und klar mit fristloser Kündigung gedroht, wenn die nicht zahlen", obwohl der PREOS-Vorstand Herr Mehlitz Geschäftsführer der zugehörigen Objektgesellschaft "publity Theodor-Althoff-Straße 2 GmbH" ist?
Frage: Wer ist denn für das Objekt "Karstadt-Zentrale" zuständig, Herr Olek oder Herr Mehlitz?

 

22. Der PREOS-Vorstand hat in den PREOS-Konzerngeschäftsberichten zum 31.12.2018 und 30.06.2019 bestätigt, dass der EPRA-NAV ein "branchenüblicher Indikator für den Wert des Unternehmens" ist und dass FFO & EPRA-NAV "wichtige finanzielle Leistungsindikatoren" zur Konzernsteuerung sind. Die FFO- und EPRA-NAV-Werte wurden jeweils mitgeteilt.
Frage: warum werden in den Konzerngeschäftsberichten 2019 der publity und der PREOS die Werte der branchenüblichen Indikatoren FFO & EPRA-NAV nicht mitgeteilt?
Frage: welche finanziellen Leistungsindikatoren werden im publity-Konzern zur Konzernsteuerung verwendet?

 

23. Am 17.11.2020 muss publity ihre Wandelanleihe zurückzahlen (aktuell 45.622 TEUR x 103,5% = rund 47.219 TEUR).

Frage: welche konkreten Möglichkeiten besitzt publity, um zu diesem Zeitpunkt über die notwendigen Barmittel zu verfügen?

 

24. Was sind die Ursachen für den HGB-Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -6,45 Mio. EUR bei der publity Investor GmbH?

 

25. Voraussetzung für den geplanten Wechsel in den Prime Standard (regulierter Markt) ist ein Streubesitz >25%.

Frage: Mit welchen konkreten Maßnahmen soll der aktuelle Streubesitz (13% bis 14%) auf >25% erhöht werden?

 

26. Der Vorstand wurde von den Aktionären ermächtigt, Kapitalerhöhungen gegen Barmittel (mit oder ohne Bezugsrecht) durchzuführen.
Frage: Warum hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 nicht diese Ermächtigungen genutzt, um potientiellen Investoren (wie z.B. Herrn Olek oder dem Greenfinch-Investor) anzubieten, via Bar-Kapitalerhöhung publity-Aktien zu erwerben, um Liquidität, Eigenkapital und Bonität der publity AG zu stärken?


Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit besten Grüßen

super, ich bin gespannt, die Antworten zu lesen

 

es wäre auch interessant zu wissen, ob Olek als GF von Publity nicht richtiger finden würde, die WA als Publity zu kaufen statt als TO.  Publity wird sowieso die Liquidität für die Rückzahlung haben, aber ich fürchte er wird antworten, dass die Liquidität wird später rechtzeitig geschafft, so kann TO einen Gewinn auf die WA einfahren.     

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nolske
Zitat

publity AG: publity AG plant Emission der verschobenen Unternehmensanleihe bereits im Juni 2020 und stockt Emissionsvolumen auf bis zu 100 Mio. Euro auf

DGAP-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe
publity AG: publity AG plant Emission der verschobenen Unternehmensanleihe bereits im Juni 2020 und stockt Emissionsvolumen auf bis zu 100 Mio. Euro auf

18.05.2020 / 09:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.

publity AG plant Emission der verschobenen Unternehmensanleihe bereits im Juni 2020 und stockt Emissionsvolumen auf bis zu 100 Mio. Euro auf

TO-Holding GmbH garantiert Emissionsvolumen von mindestens 50 Mio. Euro und kündigt Kaufangebot für Wandelanleihe 2015/2020 an

Frankfurt am Main, 18.05.2020 - Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508, "publity") plant die Emission der im März 2020 zunächst auf den Herbst 2020 verschobenen Unternehmensanleihe ("publity-Anleihe 2020/2025") bereits für Juni 2020. Zugleich hat der Vorstand am heutigen Tage beschlossen, das Emissionsvolumen auf bis zu 100 Mio. Euro aufzustocken. Hintergrund dieser Entscheidung war das Angebot des Großaktionärs und Vorstandsvorsitzenden der publity, Thomas Olek, ein Emissionsvolumen von mindestens 50 Mio. Euro über
seine Beteiligungsgesellschaft TO-Holding GmbH zu garantieren. Die Anleihe soll eine Laufzeit von fünf Jahren und eine Stückelung von 1.000 Euro aufweisen. Der Zinskupon wird sich voraussichtlich auf 5,5 % p.a. belaufen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats steht noch aus.

Die Emission wird im Wege eines öffentlichen Angebots in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg auf Basis eines Wertpapierprospekts erfolgen. Das bereits im Februar 2020 eingeleitete und im März 2020 vorläufig ausgesetzte Billigungsverfahren bei der luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) wird hierzu heute wieder aufgenommen. Die Schuldverschreibungen sollen zusätzlich ausgewählten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung in Deutschland und anderen
ausgewählten europäischen Jurisdiktionen zum Kauf angeboten werden.

Als Teil des öffentlichen Angebots ist zudem weiterhin ein Umtauschangebot vorgesehen, im Rahmen dessen die Inhaber der von der publity begebenen Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A169GM5) eingeladen werden, ihre Wandelschuldverschreibungen der publity zum Umtausch in Schuldverschreibungen der neuen publity-Anleihe 2020/2025 anzubieten. Die an dem Umtauschangebot teilnehmenden Anleihegläubiger werden für jede eingetauschte Wandelschuldverschreibung eine Schuldverschreibung der neuen publity-Anleihe 2020/2025 erhalten, zuzüglich einer Barzahlung, die sich aus einer Umtauschprämie (in Höhe von voraussichtlich 20,00 Euro) sowie anteiligen Stückzinsen zusammensetzt. Darüber hinaus wird ihnen ein Mehrbezug von Schuldverschreibungen der publity-Anleihe 2020/2025 angeboten werden.

Die Fristen für das Umtauschangebot, den Mehrbezug und das allgemeine öffentliche Angebot werden voraussichtlich im Juni 2020 liegen. Anschließend soll die Anleihe in den Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

Die Emission der publity-Anleihe 2020/2025 sowie das öffentliche Angebot (einschließlich des Umtauschangebotes) werden von der ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank begleitet.

Die Emission soll einerseits der Refinanzierung der Wandelanleihe 2015/2020 und andererseits der Stärkung der Liquiditätslage der publity Unternehmensgruppe sowie der Finanzierung ihres weiteren Wachstums dienen.

Vor dem Hintergrund der vom Großaktionär und Vorstandsvorsitzenden der publity, Thomas Olek, erklärten Garantie eines Mindestemissionsvolumens der publity-Anleihe 2020/2025 von 50 Mio. Euro wird die 5-Mio-Euro-Schwelle aus § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 überschritten werden, so dass die Inhaber der Wandelanleihe 2015/2020 im Nachgang der Emission berechtigt sein werden, von der publity die Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen nach näherer Maßgabe von § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 zu verlangen.

Unabhängig davon hat die TO-Holding GmbH angekündigt, den Inhabern der von der publity begebenen Wandelanleihe 2015/2020 ihrerseits ein Angebot zur Übernahme ihrer Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 zu einem Angebotspreis von 99 % des Nennbetrages zzgl. anteiliger Stückzinsen noch im Mai 2020 unterbreiten zu wollen. Das Übernahmeangebot soll eine Laufzeit bis nach Beginn des öffentlichen Angebots der publity-Anleihe 2020/2025 haben.

Die Inhaber der Wandelanleihe 2015/2020 werden daher die Möglichkeit haben, ihre Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020

(i) in Schuldverschreibungen der neuen publity-Anleihe 2020/2025 umzutauschen und dabei zudem die Umtauschprämie nebst anteiligen Stückzinsen zu erhalten, oder

(ii) im Nachgang des öffentlichen Angebots der publity gegen Rückzahlung des Nennbetrages zzgl. aufgelaufener Zinsen anzudienen oder

(iii) im Rahmen des Kaufangebots an die TO-Holding GmbH zu 99 % des Nennbetrags zzgl. anteiliger Stückzinsen zu verkaufen.

Der für das öffentliche Angebot der publity-Anleihe 2020/2025 maßgebliche Wertpapierprospekt wird nach dessen Billigung durch die CSSF auf der Website der publity (www.publity.de) in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar sein. In diesem Zusammenhang sind die nachstehenden Hinweise zu beachten.

Disclaimer
[...]

 

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Genussschein

Ich habe auch lange überlegt , ob ich nach dem Kursrückgang der Wandelanleihe jetzt wieder einsteigen sollte .

Die Antwort war dann : nein 

 

Ich hatte meine Publity Wandler letztes Jahr verkauft um anderweitig einzusteigen.

Nun war natuerlich die Überlegung :

Den alten Wandler kaufen und ggf eine Wandelpraemie für den Umtausch in die neue Publity Anleihe zu erhalten .

Von 2 Prozent war ja auszugehen .

Desweiteren war damit zu rechnen ,daß der neue Coupon über 3,5 Prozent liegen wuerde .

Publity alt : 3,5

Preos: 7,5

Publity Neu : 5,5 

 

Nun , ich hatte bei 40 Euro einen Teil meiner Publity verkauft und dafür den Preos Wandler erworben .

War und ist einfach das lukrativere Investment für mich.

 

Was noch für Preos spricht :

Der anfaengl. Wandelpreis laut Anleihebestimmungen liegt ja bei 9,90 Euro .

Das liegt die Aktie aktuell 30 Prozent drüber .

Zudem hat Preos gefühlt gerade in Sachen Wachstum/Dynamik die Nase vorn .

Der Kurs hat sich , trotz schwierigem Umfeld , auch in der Kriese gut entwickelt .

 

Sicher , die knappen Umtauschfristen jaehrlich ab 2021 sind schon speziell , aber warten wir mal ab .

Im Gegensatz zu publity waere ein Direkterwerb der Preos Aktie jetzt in dem noch frühen Stadium des Unternehmens schwer einzuschätzen .

Da investiere ich doch lieber in den Preos Wandler mit dem Fokus einen Teil bis zum Ende zu halten und einen Teil ggf zu wandeln .

Ist meine Meinung .

 

Publity ist ja doch als Immobilienwert sehr speziell .

Bei den Investoren unterscheide ich zB ob sie vor dem Absturz auf 10 Euro schon dabei waren

oder erst ab 10 Euro mit ggf der Kapitalerhöhung usw.

Die sehen Olek und den wert Publity vielleicht auch ganz anders .   

 

Ich bezeichne die Preos als "kleine Publity"

 

 

 

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Yerg

Das Kaufangebot zu 99% durch die TO-Holding verstehe ich nicht. Warum sollte man im Mai zu 99% verkaufen wenn man im Juni zum Nennwert kündigen kann?

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wupi
Am 15.5.2020 um 17:34 von sw23456:

auf welt.de: kaufhof-karstadt will 80 häuser dauerhaft schließen. das hat auswirkungen auf publity - einerseits der konkrete mietausfall, andererseits die abwertung des bestandes. das kaufhaus ist ein dinosaurier aus dem letzten jahrhundert

Weiß ja nicht wie intensiv Du Dich mit Publity beschäftigt hast aber Dir ist doch wohl bewusst, dass nur die Publity Zentrale in Essen im Bestand von Preos ist und nicht die ganzen Einzelkaufhäuser.

 

Für die Zentrale in Essen gibt es auch schon andere Mietinteressenten und Teile der Karstadt Räumlichkeiten wurden laut DGAP-Meldung bereits anderweitig vermietet. Jetzt sag mir mal wo da von einem Mietausfall berichtet wurde und ich glaube aktuell hat noch kein Immofonds wegen Corona Abwertungen seiner Bestände vorgenommen. Ansonsten bitte Beispiele anstatt Vermutungen

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wupi
vor 17 Stunden von Genussschein:

Ich habe auch lange überlegt , ob ich nach dem Kursrückgang der Wandelanleihe jetzt wieder einsteigen sollte .

Die Antwort war dann : nein 

 

Ich hatte meine Publity Wandler letztes Jahr verkauft um anderweitig einzusteigen.

Nun war natuerlich die Überlegung :

Den alten Wandler kaufen und ggf eine Wandelpraemie für den Umtausch in die neue Publity Anleihe zu erhalten .

Von 2 Prozent war ja auszugehen .

Desweiteren war damit zu rechnen ,daß der neue Coupon über 3,5 Prozent liegen wuerde .

Publity alt : 3,5

Preos: 7,5

Publity Neu : 5,5 

 

Nun , ich hatte bei 40 Euro einen Teil meiner Publity verkauft und dafür den Preos Wandler erworben .

War und ist einfach das lukrativere Investment für mich.

 

Was noch für Preos spricht :

Der anfaengl. Wandelpreis laut Anleihebestimmungen liegt ja bei 9,90 Euro .

Das liegt die Aktie aktuell 30 Prozent drüber .

Zudem hat Preos gefühlt gerade in Sachen Wachstum/Dynamik die Nase vorn .

Der Kurs hat sich , trotz schwierigem Umfeld , auch in der Kriese gut entwickelt .

 

Sicher , die knappen Umtauschfristen jaehrlich ab 2021 sind schon speziell , aber warten wir mal ab .

Im Gegensatz zu publity waere ein Direkterwerb der Preos Aktie jetzt in dem noch frühen Stadium des Unternehmens schwer einzuschätzen .

Da investiere ich doch lieber in den Preos Wandler mit dem Fokus einen Teil bis zum Ende zu halten und einen Teil ggf zu wandeln .

Ist meine Meinung .

 

Publity ist ja doch als Immobilienwert sehr speziell .

Bei den Investoren unterscheide ich zB ob sie vor dem Absturz auf 10 Euro schon dabei waren

oder erst ab 10 Euro mit ggf der Kapitalerhöhung usw.

Die sehen Olek und den wert Publity vielleicht auch ganz anders .   

 

Ich bezeichne die Preos als "kleine Publity"

 

 

 

Der Preis der Preos Aktie kann noch leichter manipuliert werden wie der von Publity. Was um die 95% gehören Publity, d.h. es gibt nur sehr wenige freie Aktien.

 

Aber der Wert ist sicherlich völlig überbewertet. Schon beim zwielichtigen Tausch im letzten Jahr wurde eine Preos Aktie zu 8 Euro bewertet - gravity ist schon öfters darauf eingegangen. Damals war der NAV unter 3 Euro. Jetzt steht die Aktie bei 12 und der NAV ist sicherlich immer noch höchstens irgendwo zwischen 3 und 4 Euro.

Vom Preos Wandler wurde nur sehr wenig platziert - 300 Mio waren geplant, davon hat Publity selbst ca. 110 Mio genommen und dann konnten nur weitere ca. 30 Mio bei Instis und Privaten platziert werden. Vielleicht will er aber die Preos Aktie auch etwas pushen um den Wandler nachplatzieren zu können. Olek bleibt halt eine Wundertüte und jedes Mal wenn er etwas von A nach B jongliert steigt der Preis.

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gravity

13.05.2020 publity mit Konzernüberschuss 2019 von rd. 64 Mio. Euro - vorläufige Zahlen noch übertroffen

 

18.05.2020 publity AG plant Emission der verschobenen Unternehmensanleihe bereits im Juni 2020 und stockt Emissionsvolumen auf bis zu 100 Mio. Euro auf

 

Aktienkäufe TO-Holding GmbH: 12.05.2020 Kauf 7.994 Stück für 271.748,95 EUR & 13.05.2020 Kauf 8.864 Stück für 299.833,95 EUR & 14.05.2020 Kauf 13.211 Stück für 445.861,30 EUR &

15.05.2020 Kauf 13.200 Stück für 445.188,15 EUR & 18.05.2020 Kauf 11.950 Stück für 403.485,75 EUR & 19.05.2020 Kauf 10.050 Stück für 339.465,50 EUR

 

Investitionen der TO-Holding GmbH in publity-Aktien im Zeitraum 25.06.2018-19.05.2020 (100K WA = 2.662 Aktien)

= 115.571.854,22 EUR (inkl. Verkauf 3%-Anteil für 10 Mio. EUR) = durchschnittlich 16,69 EUR/Stück

 

Aktien bei der TO-Holding GmbH & TO-Holding 2 GmbH: 12.873.749+ 7.994 + 8.864 + 13.211 + 13.200 + 11.950 + 10.050 = 12.939.018 / 14.876.456 = 86,98% (Stand 19.05.2020)

 

WA-Käufe TO-Holding GmbH: 11.05.2020 FRA Kauf 1.100K für 1.032.635,00 EUR & 12.05.2020 FRA Kauf 990K für 930.600,00 EUR & 13.05.2020 FRA Kauf 1K für 940,00 EUR &

14.05.2020 FRA Kauf 27K für 25.839,00 EUR & 15.05.2020 FRA Kauf 4.079K für 3.991.955,00 EUR & 15.05.2020 STU Kauf 1.424K für 1.393.960,00 EUR &

18.05.2020 FRA Kauf 144K für 141.120,00 EUR & 18.05.2020 STU Kauf 476K für 470.140,00 EUR & 19.05.2020 FRA Kauf 500K für 495.000,00 EUR

 

Investitionen der TO-Holding GmbH in die publity-WA im Zeitraum 11.05.2020-19.05.2020 = insgesamt 8.741K für 8.482.189,00 EUR

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gravity
· bearbeitet von gravity

HV-Abstimmungsergebnisse

 

publity AG beschließt Begebung einer Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu EUR 100 Mio.

Zitat

Durch die aus der Emission der publity-Anleihe 2020/2025 resultierende Neuaufnahme von Finanzverbindlichkeiten wird aller Voraussicht nach ein in § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 verankertes Kündigungsrecht der Wandelanleihegläubiger ausgelöst. Die nach Durchführung des Umtauschangebots noch verbliebenen Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 werden demnach im Nachgang zur Emission der publity-Anleihe 2020/2025 voraussichtlich berechtigt sein, von der publity die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen nach näherer Maßgabe von § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 zu verlangen. Den zur Bedienung solcher Rückzahlungsverlangen erforderlichen Betrag wird die publity auf einem Treuhandkonto separieren.

 

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Maria
Am 13.5.2020 um 08:39 von gravity:

 

... nein, ich arbeite nicht bei der IR-Abteilung von publity. Es gibt gar keine IR-Abteilung bei publity. Die meisten Fragen werden von publity gar nicht beantwortet und das gilt wahrscheinlich auch für die nachfolgenden Fragen, die ich zur nächsten, virtuellen HV einreichen möchte.

 

Fragen zur Sachkapitalerhöhung "18.980.000 Anteile der publity Investor GmbH gegen 47.450.000 PREOS-Aktien" und zur Sachkapitalerhöhung "19.031.529 PREOS-Aktien gegen 4.501.839 publity-Aktien"

 

1. Ist es richtig, dass 19,85 Mio. Anteile an der publity Investor GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2018 für 1 EUR/Stück geschaffen wurden, zum Tauschzeitpunkt mit 20 EUR/Stück bewertet wurden und dies einem Wertzuwachs von +1.900% für 99,25% des Grundkapitals entspricht?

 

2. Ist es richtig, dass 21,975 Mio. Anteile an der PREOS durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.02.2018 für 1 EUR/Stück geschaffen wurden, zum Tauschzeitpunkt mit 8 EUR/Stück bewertet wurden und dies einem Wertzuwachs von +700% für 90,75% des Grundkapitals entspricht?

 

3. Bei den fast gleichzeitigen Tauschtransaktionen wurde die PREOS-Aktie jeweils mit 8 EUR/Stück bewertet, die publity Investor GmbH mit 400 Mio. EUR und die publity AG mit 346,9 Mio. EUR. Das bedeutet, dass Vorstand & Ausfichtsrat der publity AG Tauschverhältnisse akzeptiert haben, bei denen die publity-Tochter "publity Investor GmbH" mit 400 Mio. EUR als wertvoller eingestuft wurde als die komplette publity AG mit 346,9 Mio. EUR. Frage an Herrn Olek, an Herrn Schneider, an Herrn Klumpp, an Herrn Prof. Dr. Till & an Herrn Vennemann:
War die publity-Tochter "publity Investor GmbH" zu den Tauschzeitpunkten tatsächlich wertvoller als die komplette publity AG?

 

4. Hat der Ex-Aufsichtsrat Herr Kistermann die genannten Tauschtransaktionen genehmigt?

 

5. Ist es richtig, dass Herr Olek als Alleinvorstand die genannten Tauschtransaktionen gar nicht hätte genehmigen dürfen, weil es sich dann gemäß § 181 BGB um verbotene Insichgeschäfte gehandelt hätte?

 

6. Ist es richtig, dass in den zum Tauschzeitpunkt vorliegenden Businessplänen eine weitgehend vollständige Platzierung der PREOS-Wandelanleihe unterstellt wurde?

 

7. Bei börsennotierten Immobiliengesellschaften ist es üblich, den EPRA-NAV als Bewertungsmaßstab anzuwenden.

Frage: Wäre es sinnvoller gewesen, zunächst auf Basis der jeweiligen EPRA-NAV's die Tauschverhältnisse zu ermitteln und dann anhand geeigneter Parameter die Businesspläne so zu "gestalten", dass die resultierenden Tauschverhältnisse fast identisch sind mit den Tauschverhältnissen auf Basis der jeweiligen EPRA-NAV's?

 

Sonstige Fragen:

 

8. Im PREOS-Wertpapierprospekt zum Börsengang steht auf Seite 96: "Im Februar 2018 stellte die AMG Immobilien Berlin GmbH ihre bisherige Geschäftstätigkeit ein und mit Vertrag vom 12. Februar 2018 erwarb die Olek Holding GmbH (Frankfurt am Main) sämtliche Geschäftsanteile an der Gesellschaft."

Als Vorstand und Treuhänder der publity AG und gemäß der Aktionärs-Treuepflicht in § 20 der publity-Satzung sollte doch Herr Olek gute Ideen zunächst dem publity-Aufsichtsrat vortragen und erst nach einer Absage diese Ideen außerhalb der publity AG realisieren (falls der Vorstandsvertrag das erlaubt, was nicht üblich ist). Das würde ja bedeuten, dass der publity-Aufsichtsrat in 02/2018 kein Interesse an eigener Bestandshaltung hatte und "plötzlich" nach der Kapitalerhöhung 10/2018 dann doch. Oder ist die publity eine AG, die mit Herrn Olek als Vorstand unfähig war, die Transaktionen durchzuführen, die Herr Olek außerhalb der publity AG tatsächlich durchgeführt hat? Hätte die publity AG selbst in 02/2018 die AMG Immobilien Berlin GmbH erworben und selbst zur PREOS Real Estate AG entwickelt, dann wären 100% der PREOS von Anfang an im publity-Besitz, den entsprechenden Gründungsgewinn hätte die publity realisiert (und nicht Herr Olek) und dieser ganze "Bewertungs-/Tausch-Wahnsinn" wäre den Aktionären erspart geblieben.

Frage: Wenn Herr Olek in 02/2018 es für sinnvoll hielt, die AMG Immobilien Berlin GmbH zu erwerben und zur PREOS Real Estate AG zu entwickeln, warum hat das die publity AG ab 02/2018 nicht selbst gemacht?

 

9. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es üblich, im Vorstandsvertrag dem Vorstand zu verbieten, außerhalb der AG Geschäfte abzuschließen, die mit dem Geschäftsfeld der AG kollidieren könnten. Beispiel: Alle anderen Vorstände börsennotierter Immobiliengesellschaften hätten gegen ihren Vorstandsvertrag verstoßen, wenn sie (wie Herr Olek) außerhalb der AG die AMG Immobilien Berlin GmbH erworben und zur PREOS Real Estate AG entwickelt hätten.

Frage: warum enthält der Vorstandsvertrag nicht die üblichen Klauseln, um solche Interessenkonflikte zu vermeiden?

 

10. Warum wurde in der Pressemitteilung vom 06.12.2019 der Mittelzufluss aus der Platzierung der PREOS-Wandelanleihe als "signifikant" & "erheblich" bezeichnet, obwohl lediglich 1/6 des maximalen Mittelzuflusses erreicht wurde?

 

11. Gemäß Prospekt der publity-Wandelanleihe wurde diese Anleihe 2015 mit einer Emissionsrendite von 3,5% p.a. emittiert.

      Gemäß Prospekt der PREOS-Wandelanleihe wurde diese Anleihe 2019 mit einer Emissionsrendite von 8,5% p.a. emittiert (wegen Rückzahlungskurs 105%)

Frage: Warum muss publity/PREOS in 2019 mehr als die doppelte Rendite anbieten, obwohl im Zeitraum 2015-2019 das allgemeine Zinsniveau stark gesunken ist?

 

12. Zu welchen Kursen (von-bis) wurde die zurückgekaufte publity-Wandelanleihe veräußert und wie hoch ist der zugehörige, realisierte Verlust in EUR?

 

13. Die TO-Holding GmbH hat seit 06/2018 für mindestens 110 Mio. EUR publity-Aktien erworben (ohne Verkauf an Greenfinch-Investor und ohne Aktiendividende). Davon sind aber nur ca. 40 Mio. EUR bei der Kapitalerhöhung 2018 in der publity-Kasse gelandet.

Frage: Welche publity AG ist wertvoller? a) die mit 40 Mio. EUR Kapitalerhöhung oder b) die mit 110 Mio. EUR Kapitalerhöhung

 

14. Ist es richtig, dass aufgrund des HGB-Jahresüberschusses 2019 von über 304 Mio. EUR eine Dividende in Höhe von 150 Mio. EUR hätte ausgeschüttet werden dürfen, ohne gegen die Verpflichtungserklärung in § 12 der Wandelanleihebedingungen zu verstoßen?

 

15. Befürchtet der publity-Vorstand, dass aufgrund des sehr hohen HGB-Jahresüberschusses 2019, Anleihe-Investoren zukünftig nicht mehr bereit sein werden, Ausschüttungsbeschränkungen in Anleihebedingungen als Gläubigerschutz zu akzeptieren?

 

16. In der Pressemitteilung vom 07.04.2020 teilt Herr Olek mit: "Ich halte nichts von Directors Dealings in homöopathischen Dosen ..."

Frage: Ist Herrn Olek bekannt, dass der Vorstand Herr Schneider und alle Aufsichtsräte (genauso wie er) berechtigt sind, via Directors Dealings publity-Aktien zu kaufen?

Frage: Hat Herr Olek das Recht, öffentlich den Vorstand Herrn Schneider und alle Aufsichtsräte zu kritisieren, weil sie nur die "homöopathische Dosis null" kaufen?

 

17. Welche Directors Dealings sind aus Sicht der publity AG sinnvoller?

a) Directors Dealings, bei denen das investierte Kapital in der Kasse der Verkäufer landet oder

b) Directors Dealings, bei denen das investierte Kapital in der Kasse der publity AG landet, um Liquidität, Eigenkapital und Bonität der AG zu stärken.

 

18. Seit welchem Geschäftsjahr prüft der aktuelle Wirtschaftsprüfer?

 

19. Ab welchem Geschäftsjahr wird der aktuelle Wirtschaftsprüfer gewechselt?

 

20. In der Einladung zur HV am 23.10.2019 steht: "Im Ergebnis wird das Assetmanagement der publity damit von dem Immobilienbestandshaltergeschäft der PREOS getrennt, so dass zwei börsennotierte Gesellschaften mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen fortbestehen, die zwar rechtlich miteinander verbunden sind, jeweils aber eigenständig gesteuert und verantwortet werden."

Frage: Warum hat die publity AG in 11/2019 die "publity Property 1 GmbH" und die "publity Property 2 GmbH" mit dem Unternehmensgegenstand "Bestandshaltung" gegründet, obwohl zuvor eine klare Aufgabentrennung mitgeteilt wurde?

 

21. Im AG-Geschäftsbericht 2019 steht: "Die publity AG nimmt jedoch auf die Geschäftsführung der PREOS Real Estate AG keinen Einfluss."
Frage: Warum teilt der publity-Vorstand Herr Olek zum Thema "Karstadt" der Presse mit: "Ich habe dem (Karstadt-)Management einen Brief geschickt und klar mit fristloser Kündigung gedroht, wenn die nicht zahlen", obwohl der PREOS-Vorstand Herr Mehlitz Geschäftsführer der zugehörigen Objektgesellschaft "publity Theodor-Althoff-Straße 2 GmbH" ist?
Frage: Wer ist denn für das Objekt "Karstadt-Zentrale" zuständig, Herr Olek oder Herr Mehlitz?

 

22. Der PREOS-Vorstand hat in den PREOS-Konzerngeschäftsberichten zum 31.12.2018 und 30.06.2019 bestätigt, dass der EPRA-NAV ein "branchenüblicher Indikator für den Wert des Unternehmens" ist und dass FFO & EPRA-NAV "wichtige finanzielle Leistungsindikatoren" zur Konzernsteuerung sind. Die FFO- und EPRA-NAV-Werte wurden jeweils mitgeteilt.
Frage: warum werden in den Konzerngeschäftsberichten 2019 der publity und der PREOS die Werte der branchenüblichen Indikatoren FFO, EPRA-NAV und durchschnittlicher Kreditzinssatz nicht mitgeteilt?
Frage: welche finanziellen Leistungsindikatoren werden im publity-Konzern zur Konzernsteuerung verwendet?

 

23. Was sind die Ursachen für den HGB-Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -6,45 Mio. EUR bei der publity Investor GmbH?

 

24. Voraussetzung für den geplanten Wechsel in den Prime Standard (regulierter Markt) ist ein Streubesitz >25%.

Frage: Mit welchen konkreten Maßnahmen soll der aktuelle Streubesitz (ca. 13%) auf >25% erhöht werden?

 

25. Der Vorstand wurde von den Aktionären ermächtigt, Kapitalerhöhungen gegen Barmittel (mit oder ohne Bezugsrecht) durchzuführen.
Frage: Warum hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 nicht diese Ermächtigungen genutzt, um potientiellen Investoren (wie z.B. Herrn Olek oder dem Greenfinch-Investor) anzubieten, via Bar-Kapitalerhöhung publity-Aktien zu erwerben, um Liquidität, Eigenkapital und Bonität der publity AG zu stärken?

 

26. Ist die "Corona-Krise" ein sogenanntes "Triggering-Event", welches einen außerplanmäßigen Werthaltigkeitstest bzgl. Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert?

 

27. publity entwickelt sich vom Asset-Manager zum "Hoffnungsmanager". Das Eigenkapital des publity-Konzerns und des PREOS-Teilkonzerns besteht zu 26,7% bzw. zu 47,1% aus Geschäfts- oder Firmenwerten, die als immaterielle Vermögenswerte bilanziert werden, weil es sich dabei um reine "Hoffnungswerte" handelt, die in Krisensituationen abgeschrieben werden müssen und danach nicht mehr hochgeschrieben werden dürfen.
Frage: Hat aus Sicht des Vorstands immaterielles Eigenkapital, welches aus nicht verwertbaren Geschäfts- oder Firmenwerten besteht, die gleiche Qualität wie materielles Eigenkapital, welches aus verwertbaren Assets besteht?


Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit besten Grüßen

Ich habe die HV selbst nicht verfolgen können, daher meine Frage: gab es denn Antworten auf alle gestellten Fragen und wie zufrieden bist Du mit den abgegebenen Erklärungen?

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gravity
· bearbeitet von gravity

Zur HV: Herr Olek hat mitgeteilt, dass die TO-Holding ihren WA-Bestand in die neue Anleihe tauschen wird. Beantwortung der Fragen durch den Vorstand Herrn Schneider:

 

Fragen zur Sachkapitalerhöhung "18.980.000 Anteile der publity Investor GmbH gegen 47.450.000 PREOS-Aktien" und zur Sachkapitalerhöhung "19.031.529 PREOS-Aktien gegen 4.501.839 publity-Aktien"

 

1. Ist es richtig, dass 19,85 Mio. Anteile an der publity Investor GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2018 für 1 EUR/Stück geschaffen wurden, zum Tauschzeitpunkt mit 20 EUR/Stück bewertet wurden und dies einem Wertzuwachs von +1.900% für 99,25% des Grundkapitals entspricht?

Antwort: ja

 

2. Ist es richtig, dass 21,975 Mio. Anteile an der PREOS durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.02.2018 für 1 EUR/Stück geschaffen wurden, zum Tauschzeitpunkt mit 8 EUR/Stück bewertet wurden und dies einem Wertzuwachs von +700% für 90,75% des Grundkapitals entspricht?

Antwort: ja

 

3. Bei den fast gleichzeitigen Tauschtransaktionen wurde die PREOS-Aktie jeweils mit 8 EUR/Stück bewertet, die publity Investor GmbH mit 400 Mio. EUR und die publity AG mit 346,9 Mio. EUR. Das bedeutet, dass Vorstand & Ausfichtsrat der publity AG Tauschverhältnisse akzeptiert haben, bei denen die publity-Tochter "publity Investor GmbH" mit 400 Mio. EUR als wertvoller eingestuft wurde als die komplette publity AG mit 346,9 Mio. EUR. Frage an Herrn Olek, an Herrn Schneider, an Herrn Klumpp, an Herrn Prof. Dr. Till & an Herrn Vennemann:
War die publity-Tochter "publity Investor GmbH" zu den Tauschzeitpunkten tatsächlich wertvoller als die komplette publity AG?

Antwort: die publity Investor GmbH wurde auf Basis einer zukunftsbezogenen Unternehmensplanung nach dem WACC-Verfahren bewertet, die publity AG mit dem gewichtetem Börsenkurs. Es gab keinen Anlass, für die publity AG das gleiche Bewertungsverfahren anzuwenden wie für die publity Investor GmbH.

 

4. Hat der Ex-Aufsichtsrat Herr Kistermann die genannten Tauschtransaktionen genehmigt?

Antwort: nein

 

5. Ist es richtig, dass Herr Olek als Alleinvorstand die genannten Tauschtransaktionen gar nicht hätte genehmigen dürfen, weil es sich dann gemäß § 181 BGB um verbotene Insichgeschäfte gehandelt hätte?

Antwort: Ein Insichgeschäft unter Beteiligung von Herrn Schneider gab es nicht (allerdings war das nicht die Antwort auf die gestellte Frage)

 

6. Ist es richtig, dass in den zum Tauschzeitpunkt vorliegenden Businessplänen eine weitgehend vollständige Platzierung der PREOS-Wandelanleihe unterstellt wurde?

Antwort: die Businesspläne hingen nicht von der vollständigen Platzierung der PREOS-Wandelanleihe ab.

 

7. Bei börsennotierten Immobiliengesellschaften ist es üblich, den EPRA-NAV als Bewertungsmaßstab anzuwenden.

Frage: Wäre es sinnvoller gewesen, zunächst auf Basis der jeweiligen EPRA-NAV's die Tauschverhältnisse zu ermitteln und dann anhand geeigneter Parameter die Businesspläne so zu "gestalten", dass die resultierenden Tauschverhältnisse fast identisch sind mit den Tauschverhältnissen auf Basis der jeweiligen EPRA-NAV's?

Antwort: der Ansatz der EPRA-NAV's kam nicht Frage, weil die publity Investor GmbH von den externen Bewertern anhand der zukünftigen, erwarteten Wertentwicklung bewertet werden musste.

 

Sonstige Fragen:

 

8. Im PREOS-Wertpapierprospekt zum Börsengang steht auf Seite 96: "Im Februar 2018 stellte die AMG Immobilien Berlin GmbH ihre bisherige Geschäftstätigkeit ein und mit Vertrag vom 12. Februar 2018 erwarb die Olek Holding GmbH (Frankfurt am Main) sämtliche Geschäftsanteile an der Gesellschaft."

Als Vorstand und Treuhänder der publity AG und gemäß der Aktionärs-Treuepflicht in § 20 der publity-Satzung sollte doch Herr Olek gute Ideen zunächst dem publity-Aufsichtsrat vortragen und erst nach einer Absage diese Ideen außerhalb der publity AG realisieren (falls der Vorstandsvertrag das erlaubt, was nicht üblich ist). Das würde ja bedeuten, dass der publity-Aufsichtsrat in 02/2018 kein Interesse an eigener Bestandshaltung hatte und "plötzlich" nach der Kapitalerhöhung 10/2018 dann doch. Oder ist die publity eine AG, die mit Herrn Olek als Vorstand unfähig war, die Transaktionen durchzuführen, die Herr Olek außerhalb der publity AG tatsächlich durchgeführt hat?

Antwort: die Gründung der PREOS Real Estate AG erfolgte zu einem Zeitpunkt, an dem die publity AG noch nicht entschieden hatte, einen eigenen Immobilienbestand aufzubauen. Die publity AG war zu diesem Zeitpunkt ein reiner Asset-Manager, sodass die PREOS als Bestandshalter kein (konkurrierender) Wettbewerber war. Die spätere Entscheidung der publity zur eigenen Bestandshaltung erfolgte unabhängig von der PREOS.

 

nicht vorgelesen und nicht beantwortet wurde: Hätte die publity AG selbst in 02/2018 die AMG Immobilien Berlin GmbH erworben und selbst zur PREOS Real Estate AG entwickelt, dann wären 100% der PREOS von Anfang an im publity-Besitz, den entsprechenden Gründungsgewinn hätte die publity realisiert (und nicht Herr Olek) und dieser ganze "Bewertungs-/Tausch-Wahnsinn" wäre den Aktionären erspart geblieben.

Frage: Wenn Herr Olek in 02/2018 es für sinnvoll hielt, die AMG Immobilien Berlin GmbH zu erwerben und zur PREOS Real Estate AG zu entwickeln, warum hat das die publity AG ab 02/2018 nicht selbst gemacht?

 

9. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es üblich, im Vorstandsvertrag dem Vorstand zu verbieten, außerhalb der AG Geschäfte abzuschließen, die mit dem Geschäftsfeld der AG kollidieren könnten. Beispiel: Alle anderen Vorstände börsennotierter Immobiliengesellschaften hätten gegen ihren Vorstandsvertrag verstoßen, wenn sie (wie Herr Olek) außerhalb der AG die AMG Immobilien Berlin GmbH erworben und zur PREOS Real Estate AG entwickelt hätten.

Frage: warum enthält der Vorstandsvertrag nicht die üblichen Klauseln, um solche Interessenkonflikte zu vermeiden?

Antwort: da aus Sicht der publity die PREOS kein Wettbewerber war, gab es auch keine Verstöße gegen Vorstandspflichten.

 

10. Warum wurde in der Pressemitteilung vom 06.12.2019 der Mittelzufluss aus der Platzierung der PREOS-Wandelanleihe als "signifikant" & "erheblich" bezeichnet, obwohl lediglich 1/6 des maximalen Mittelzuflusses erreicht wurde?

Antwort: der in der Pressemitteilung genannte Mittelzufluss in Höhe von 139,4 Mio. EUR ist aus Sicht der publity "signifikant" & "erheblich". (Anmerkung: publity hat 107.818K im Austausch gegen Darlehensforderungen erhalten. Das externe Platzierungsvolumen und damit der Cash-Mittelzufluss war lediglich 31.798K von maximal 192.182K, also ca. 1/6).

 

11. Gemäß Prospekt der publity-Wandelanleihe wurde diese Anleihe 2015 mit einer Emissionsrendite von 3,5% p.a. emittiert.

      Gemäß Prospekt der PREOS-Wandelanleihe wurde diese Anleihe 2019 mit einer Emissionsrendite von 8,5% p.a. emittiert (wegen Rückzahlungskurs 105%)

Frage: Warum muss publity/PREOS in 2019 mehr als die doppelte Rendite anbieten, obwohl im Zeitraum 2015-2019 das allgemeine Zinsniveau stark gesunken ist?

Antwort: die publity von 2015 oder 2019 kann man nicht mit der PREOS 2019 vergleichen.

 

12. Zu welchen Kursen (von-bis) wurde die zurückgekaufte publity-Wandelanleihe veräußert und wie hoch ist der zugehörige, realisierte Verlust in EUR?

Antwort: die publity-WA wurde zwischen 92,8% und 94% veräußert. Die Ankaufspreise unterliegen der Geheimhaltung (>>> realisierter Verlust auch geheim)

 

13. Die TO-Holding GmbH hat seit 06/2018 für mindestens 110 Mio. EUR publity-Aktien erworben (ohne Verkauf an Greenfinch-Investor und ohne Aktiendividende). Davon sind aber nur ca. 40 Mio. EUR bei der Kapitalerhöhung 2018 in der publity-Kasse gelandet.

Frage: Welche publity AG ist wertvoller? a) die mit 40 Mio. EUR Kapitalerhöhung oder b) die mit 110 Mio. EUR Kapitalerhöhung

Antwort: der Wert eines Unternehmens wird von vielen Parametern bestimmt und hängt nicht alleine vom Umfang von Kapitalerhöhungen ab.

 

14. Ist es richtig, dass aufgrund des HGB-Jahresüberschusses 2019 von über 304 Mio. EUR eine Dividende in Höhe von 150 Mio. EUR hätte ausgeschüttet werden dürfen, ohne gegen die Verpflichtungserklärung in § 12 der Wandelanleihebedingungen zu verstoßen?

Antwort: ja

 

15. Befürchtet der publity-Vorstand, dass aufgrund des sehr hohen HGB-Jahresüberschusses 2019, Anleihe-Investoren zukünftig nicht mehr bereit sein werden, Ausschüttungsbeschränkungen in Anleihebedingungen als Gläubigerschutz zu akzeptieren?

Antwort: es ist durchaus denkbar, dass Anleihe-Investoren diesen Gläubigerschutz aufgrund des hohen HGB-Jahresüberschusses 2019 hinterfragen könnten. Allerdings sehen wir dafür keine praktische Relevanz und keine Behinderung für die zukünftige Investitionstätigkeit der publity.

 

16. In der Pressemitteilung vom 07.04.2020 teilt Herr Olek mit: "Ich halte nichts von Directors Dealings in homöopathischen Dosen ..."

Frage: Ist Herrn Olek bekannt, dass der Vorstand Herr Schneider und alle Aufsichtsräte (genauso wie er) berechtigt sind, via Directors Dealings publity-Aktien zu kaufen?

Antwort: ja

Frage: Hat Herr Olek das Recht, öffentlich den Vorstand Herrn Schneider und alle Aufsichtsräte zu kritisieren, weil sie nur die "homöopathische Dosis null" kaufen?

Antwort: die Aussage von Herrn Olek bezog sich ausschließlich auf seine eigene, persönliche Situation und nicht auf andere Organmitglieder

 

17. Welche Directors Dealings sind aus Sicht der publity AG sinnvoller?

a) Directors Dealings, bei denen das investierte Kapital in der Kasse der Verkäufer landet oder

b) Directors Dealings, bei denen das investierte Kapital in der Kasse der publity AG landet, um Liquidität, Eigenkapital und Bonität der AG zu stärken.

Antwort: die beiden Transaktionswege können nicht miteinander verglichen werden. Directors Dealings über den Markt haben viele Vorteile für die AG, weil ein Signal für das Vertrauen des Großaktionärs in die AG und ihre Bewertung am Kapitalmarkt gesendet wird. (Anmerkung von mir: Directors Dealings im Rahmen einer KE haben mindestens die gleiche Signalwirkung, verbunden mit den positiven Effekten auf Liquidität, Eigenkapital und Bonität ... siehe KE 10/2018).

 

18. Seit welchem Geschäftsjahr prüft der aktuelle Wirtschaftsprüfer?

Antwort: 2016

 

19. Ab welchem Geschäftsjahr wird der aktuelle Wirtschaftsprüfer gewechselt?

Antwort: ... kann aktuell nicht beantwortet werden.

 

20. In der Einladung zur HV am 23.10.2019 steht: "Im Ergebnis wird das Assetmanagement der publity damit von dem Immobilienbestandshaltergeschäft der PREOS getrennt, so dass zwei börsennotierte Gesellschaften mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen fortbestehen, die zwar rechtlich miteinander verbunden sind, jeweils aber eigenständig gesteuert und verantwortet werden."

Frage: Warum hat die publity AG in 11/2019 die "publity Property 1 GmbH" und die "publity Property 2 GmbH" mit dem Unternehmensgegenstand "Bestandshaltung" gegründet, obwohl zuvor eine klare Aufgabentrennung mitgeteilt wurde?

Antwort: aus steuerlichen/gesellschaftsrechtlichen Gründen wollte man sich die Option für eigene Bestandshaltung sichern. Diese Option wurde aber nicht realisiert und die beiden GmbH's sind jetzt Teil des PREOS-Konzerns.

 

21. Im AG-Geschäftsbericht 2019 steht: "Die publity AG nimmt jedoch auf die Geschäftsführung der PREOS Real Estate AG keinen Einfluss."
Frage: Warum teilt der publity-Vorstand Herr Olek zum Thema "Karstadt" der Presse mit: "Ich habe dem (Karstadt-)Management einen Brief geschickt und klar mit fristloser Kündigung gedroht, wenn die nicht zahlen", obwohl der PREOS-Vorstand Herr Mehlitz Geschäftsführer der zugehörigen Objektgesellschaft "publity Theodor-Althoff-Straße 2 GmbH" ist?
Frage: Wer ist denn für das Objekt "Karstadt-Zentrale" zuständig, Herr Olek oder Herr Mehlitz?

Antwort: als verwaltender Asset-Manager ist es Aufgabe der publity, die Korrespondenz mit den Objektmietern zu führen. Eine Kündigung des Mietvertrages darf aber nur der Eigentümer aussprechen.

 

nicht vorgelesen und nicht beantwortet wurde:

22. Der PREOS-Vorstand hat in den PREOS-Konzerngeschäftsberichten zum 31.12.2018 und 30.06.2019 bestätigt, dass der EPRA-NAV ein "branchenüblicher Indikator für den Wert des Unternehmens" ist und dass FFO & EPRA-NAV "wichtige finanzielle Leistungsindikatoren" zur Konzernsteuerung sind. Die FFO- und EPRA-NAV-Werte wurden jeweils mitgeteilt.
Frage: warum werden in den Konzerngeschäftsberichten 2019 der publity und der PREOS die Werte der branchenüblichen Indikatoren FFO, EPRA-NAV und durchschnittlicher Kreditzinssatz nicht mitgeteilt?
Frage: welche finanziellen Leistungsindikatoren werden im publity-Konzern zur Konzernsteuerung verwendet?

 

23. Was sind die Ursachen für den HGB-Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -6,45 Mio. EUR bei der publity Investor GmbH?

Antwort: die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Bestandsaufbau.

 

24. Voraussetzung für den geplanten Wechsel in den Prime Standard (regulierter Markt) ist ein Streubesitz >25%.

Frage: Mit welchen konkreten Maßnahmen soll der aktuelle Streubesitz (ca. 13%) auf >25% erhöht werden?

Antwort: Erweiterung des Aktionärskreises durch Verkäufe von TO oder durch Kapitalmaßnahmen oder durch "Umplatzierung".

 

25. Der Vorstand wurde von den Aktionären ermächtigt, Kapitalerhöhungen gegen Barmittel (mit oder ohne Bezugsrecht) durchzuführen.
Frage: Warum hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 nicht diese Ermächtigungen genutzt, um potientiellen Investoren (wie z.B. Herrn Olek oder dem Greenfinch-Investor) anzubieten, via Bar-Kapitalerhöhung publity-Aktien zu erwerben, um Liquidität, Eigenkapital und Bonität der publity AG zu stärken?

Antwort: derartige Kapitalmaßnahmen waren nicht erforderlich, weil Liquidität, Eigenkapital und Bonität absolut ausreichend.

 

26. Ist die "Corona-Krise" ein sogenanntes "Triggering-Event", welches einen außerplanmäßigen Werthaltigkeitstest bzgl. Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert?

Antwort: die Corona-Pandemie ist gemäß IAS 36 ein Indikator für eine mögliche Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests und die damit verbundenen Annahmen werden im Konzernabschluss per 30.06.2020 offengelegt.

 

27. publity entwickelt sich vom Asset-Manager zum "Hoffnungsmanager". Das Eigenkapital des publity-Konzerns und des PREOS-Teilkonzerns besteht zu 26,7% bzw. zu 47,1% aus Geschäfts- oder Firmenwerten, die als immaterielle Vermögenswerte bilanziert werden, weil es sich dabei um reine "Hoffnungswerte" handelt, die in Krisensituationen abgeschrieben werden müssen und danach nicht mehr hochgeschrieben werden dürfen.
Frage: Hat aus Sicht des Vorstands immaterielles Eigenkapital, welches aus nicht verwertbaren Geschäfts- oder Firmenwerten besteht, die gleiche Qualität wie materielles Eigenkapital, welches aus verwertbaren Assets besteht?

Antwort: ein immaterielles oder materielles Eigenkapital besteht nicht. Diese Unterscheidung gibt es nicht. Das Eigenkapital ist durch sämtliche Positionen der Aktiva hinterlegt. Die Qualität dieser Positionen sehen wir als gleichwertig an. (Anmerkung von mir: die Banken sehen das anders. Im Grundbuch der verwertbaren Assets stehen die Banken und nicht die Aktionäre. Bei einer Goodwill-Abschreibung reduziert sich nur das Eigenkapital und nicht das Fremdkapital. Die Deutsche Bank verwendet den Begriff "materielles Eigenkapital", um ihre Finanzziele 2022 zu formulieren: "Eigenkapitalrendite nach Steuern, basierend auf dem durchschnittlichen materiellen Eigenkapital, von 8 % auf Konzernebene").

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Ritter Kunibert

Hat sich deine Meinung -nach Wertung aller Antworten- bezgl. der ordnungsgemäßen Rückzahlung der Wandelanleihe geändert?

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor 2 Stunden von Ritter Kunibert:

Hat sich deine Meinung -nach Wertung aller Antworten- bezgl. der ordnungsgemäßen Rückzahlung der Wandelanleihe geändert?

 

... durch die Platzierung der Neuemission mit einem garantiertem Mindestvolumen von 50 Mio. EUR ist die Rückzahlung von maximal 45.622K der WKN A169GM gesichert.

 

Im Bundesanzeiger steht das Kaufangebot der TO-Holding GmbH @99%

Zitat

Zum Datum dieses Erwerbsangebots stehen noch Wandelschuldverschreibungen in Höhe von nominal EUR 45.622.000,00 aus. Hiervon hält die TO-Holding GmbH bereits nominal EUR 9.141.000,00, sodass dieses Erwerbsangebot auf einen Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 36.481.000,00 begrenzt ist.

 

Großaktionär und CEO beabsichtigt Veräußerung von Aktienpaketen

Zitat

 

Der Großaktionär und Vorstandsvorsitzende (CEO) der publity AG (Scale, ISIN DE0006972508, "publity"), Thomas Olek, hat das Unternehmen darüber informiert, dass er sich in fortgeschrittenen Verhandlungen mit internationalen institutionellen Investoren über den Verkauf von Aktienpaketen an der publity befindet. Diese Investoren planen, sich im publity Konzern langfristig zu engagieren und wären entsprechend auch bereit, ihre Aktien einer Lock-up Vereinbarung für 12 bis 24 Monate zu unterwerfen. Die Veräußerung könnte im Wege eines unmittelbaren Verkaufs von Aktien durch die TO-Holding GmbH oder die TO Holding 2 GmbH, deren alleiniger Gesellschafter Thomas Olek ist, oder durch den Verkauf einer dieser beiden Beteiligungsgesellschaften erfolgen. Die mittelbare Beteiligung von Thomas Olek an der publity AG würde sich bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen auf knapp unter 50 % des Grundkapitals reduzieren. Der Verkaufspreis je Aktie soll sich am Börsenkurs der publity-Aktien in jüngster Vergangenheit orientieren.

Thomas Olek hat das Unternehmen ferner darüber informiert, langfristig der publity AG unverändert als Vorstand und Großaktionär verbunden bleiben zu wollen. Sämtliche seiner nach Umsetzung der geplanten Transaktionen noch von ihm gehaltenen publity-Aktien würde er mithin einer Lock-up Vereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten unterwerfen. Zudem beabsichtige er, auch künftig publity-Aktien in Abhängigkeit vom Aktienkurs über den Markt zu kaufen.

 

 

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Ritter Kunibert

@gravity

Danke!

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cpandrea

Danke gravity

 

denk jemand an die Kündigung der WA ?

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freesteiler

Ich hatte die Wandelanleihe letzte Woche für 99 verkauft und hab gestern beim kurzfristigen Einbruch ein paar Aktien geordert. Das Risiko, dass das ganze ein Kartenhaus ist welches irgendwann zusammenfällt ist denke ich gegeben, aber bei der Aktie ist größeres Potential nach oben, falls es dazu nicht kommt. Ist aber nur ein Zock mit etwas Spielgeld, wirklich durchblicken was vor sich geht kann ich jedenfalls nicht... das kann vermutlich nur Olek selbst.

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Ritter Kunibert
vor 1 Stunde von cpandrea:

Danke gravity

 

denk jemand an die Kündigung der WA ?

Ich habe heute morgen das Abfindungsangebot angenommen.

99% ein paar Monate vorher ist für mich ok. Brauche ich zu dem Thema nix mehr lesen...

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gravity

... nach Platzierung der Neuemission haben die WA-Besitzer auch die Möglichkeit, die vorzeitige Rückzahlung @100 zu verlangen ... § 14 (3) der WA-Bedingungen (ab Seite 34)

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cpandrea
vor 2 Stunden von cpandrea:

Danke gravity

 

denk jemand an die Kündigung der WA ?

 

vor 14 Minuten von gravity:

... nach Platzierung der Neuemission haben die WA-Besitzer auch die Möglichkeit, die vorzeitige Rückzahlung @100 zu verlangen ... § 14 (3) der WA-Bedingungen (ab Seite 34)

 

ich habe vielleicht nicht 100% klar ausgedruckt, aber ich habe es so etwas gemeint, also Kündigung durch den Anleihegläubiger. 

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Yerg
vor 7 Stunden von cpandrea:

denk jemand an die Kündigung der WA ?

Ich überlege, das zu tun. Ich muss noch anfragen, ob bzw. wie hohe Gebühren meine Bank für die Bearbeitung/Weiterleitung der Kündigung haben möchte, davon hängt ab, ob sich das bei meiner Positionsgröße lohnt.

 

Neben Kaufangebot, Tauschangebot und Kündigung gibt es ja auch immer noch die vierte Option, die Publity in den Veröffentlichungen nicht mit aufzählt, einfach bis zur Fälligkeit zu halten.

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gravity
· bearbeitet von gravity

Unternehmensanleihe / Öffentliches Angebot / Wertpapierprospekt > Wertpapierprospekt ... Nachtrag zum Wertpapierprospekt

Zitat

Zudem hält Herr Olek – mittelbar über die von ihm abhängige Gesellschaft TO-Holding GmbH – Stück 8.991 Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von TEUR 8.991 der von der Emittentin begebenen Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5).

...

Daneben hält Herr Olek – mittelbar über die von ihm abhängige Gesellschaft TO-Holding GmbH – Stück 2.500 Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von TEUR 2.500 der von der PREOS Real Estate AG begebenen Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A254NA6).

 

Besonders "leckere" Kreditverträge:
Seite 255: 56,5 Mio. EUR "Beide Darlehen werden mit 10 % p.a. verzinst ..."
Seite 257: 42 Mio. EUR "Das Darlehen ist mit 1,20 % pro Monat zu verzinsen ..."
Seite 257: 28,825 Mio. EUR "Das Darlehen wird mit 9,5 % p.a. verzinst ..."
Seite 259: 20 Mio. EUR "Das Darlehen wird mit 15 % p.a. verzinst."
Seite 259: 16 Mio. EUR "Das Darlehen wird mit 15 % p.a. verzinst."
Seite 260: 10 Mio. EUR "Der Darlehensbetrag wird mit 1,29 % pro Monat verzinst ..."

 

Anleihebedingungen ... "§ 8 Verpflichtungserklärungen" (Seite 9) ist wertlos, weil publity sehr hohe, "künstliche" HGB-Jahresüberschüsse produzieren kann (z.B. HGB-Jahresüberschuss 2019 >304 Mio. EUR) und keine Beschränkung der Verschuldung.

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gravity
· bearbeitet von gravity

PREOS Real Estate AG beschließt Fokussierung auf Premium-Büroimmobilien und die Einbringung von 89,9 % an der PREOS Immobilien GmbH in die GORE German Office Real Estate AG gegen Ausgabe neuer GORE-Aktien sowie der Hauptversammlung die Ausgabe von Gratisaktien vorzuschlagen

Zitat

Infolge der Durchführung der Transaktion erwartet die PREOS einen positiven Ergebniseffekt im Geschäftsjahr 2020, der zu einer handelsbilanziellen Aufdeckung stiller Reserven im HGB-Einzelabschluss der PREOS im Umfang von voraussichtlich EUR 179,8 Mio. führen wird.

 

Einladung zur PREOS-HV am 15.07.2020

 

---

 

GORE German Office Real Estate AG schlägt der Hauptversammlung Beschlussfassung über den Erwerb von 89,9 % an der PREOS Immobilien GmbH im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien vor und Hauptaktionär teilt vollständige Veräußerung seiner Beteiligung mit

 

Einladung zur GORE-HV am 14.07.2020 (mit Details zur Bewertungsmethodik)

Zitat

Die Bewertung einer Zielgesellschaft und der für ihren Erwerb zu leistenden Gegenleistung hat nach der herrschenden Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur und in der Rechtsprechung grundsätzlich nach gleichen oder vergleichbaren Maßstäben zu erfolgen (sog. Postulat der Methodengleichheit). Diesem Postulat entspricht die hier erfolgte Verwendung der beiden jeweils auf der DCF-Methode basierenden Unternehmensbewertungen.

 

... beim 2019-Tausch "PREOS-Aktien in publity-Aktien" wurde das "Postulat der Methodengleichheit" durch das Postulat "Vorfahrt für das Interesse von Herrn Olek" ersetzt: TO's PREOS-Aktien wurden mit der DCF-Methode bewertet und die publity-Aktie mit dem gewichteten 3-Monatsdurchschnitts-Aktienkurs. Wäre auch die publity-Aktie mit der DCF-Methode bewertet worden, hätte Herr Olek für seine PREOS-Aktien weniger publity-Aktien erhalten.

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gravity

Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS > Jahresbericht zum 31.12.2019 (Seite 35)

Zitat

Da die Kündigung in den Augen der Emittenten als ungerechtfertigt zurückgewiesen wurde, veräußerte Finexis S.A. die gesamte Position für eine Summe von EUR 1.517.720,23. Den entsprechenden Verlust forderte die KVG über eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei bei der Emittentin als Schadenersatz ein. Zur Absicherung des Rechtsrisikos verpflichtete die KVG einen Prozess-Finanzierer, der durch Gewinnbeteiligung im Falle eines positiven Urteils einen Anteil des Schadenersatzes erhält [...] Das Verfahren wurde am 27.11.2019 mit der Emittentin über eine Vergleichsvereinbarung erfolgreich zum Abschluss gebracht. Abzüglich der Kosten konnte für den Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds ein Ausgleich in Höhe von 199.907,87 Euro herbeigeführt werden. Das Verfahren ist abgeschlossen.

>>> Netto-Erlös aus Sicht des DMF = (1.517.720,23 EUR + 199.907,87 EUR) / 1.857K = 92,49%

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