Zum Inhalt springen
Thr0wAway1k

Unfallrente 1000€/Monat/Lebenslang mit 29 vorzeitig als Einmalzahlung auszahlen lassen?

Empfohlene Beiträge

Thr0wAway1k
· bearbeitet von Thr0wAway1k

Hallo Community,

 

ich beziehe durch einen Unfall seit ca. 8 Jahren (bin heute Ende 29 Jahre alt) aus einer privaten Unfallversicherung nebst einer bereits geflossenen Einmalzahlung (150k) eine lebenslange Unfallrente von 1000€/Monat (GDB >50%, bin aber soweit noch 100% berufsfähig). Ich bin sehr dankbar für das Geld (alles in ETFs investiert) und auch für die finanzielle Freiheit.

 

Es gibt aber laut Anwalt der mich damals betreut hat auch die Option, die 1k/Monat/Lebenslang sich als Einmalzahlung auszahlen zu lassen.

Vorteile:

- die Inflation frisst aktuell die 1k/Monat auf; bei 2% p.a. Inflation ist das Geld in 50 Jahren nur noch die Hälfte wert.
- Ich könnte das Geld direkt in ETFs stecken, würde damit effektiv Rendite +>5% p.a. anstatt -2% p.a. Inflationsverlust zu machen.

- wenn ich morgen Tod umfalle, wäre meine Ehefrau finanziell abgesichert und die 1k/Monat/Lebenslang würden nicht „verloren“ gehen

 

Nachteile:
- Richtwert Lebenswartung Männer Deutschland sowie gesundheitliche Untersuchungen, dh. ich bekomme nur bis theoretisch 80 Jahre das Geld ausgezahlt, wenn ich aber älter werde 90+ durch medizinischen Fortschritt gehen direkt 10x12=120.000€ „verloren“; Kontrast zu morgen Tod umfallen
- so wie ich es verstanden habe wird eine Abschlagzahlung vorgenommen, es werden also nicht 80 Jahre Lebenserwartung – 29 Jahre aktuell ==> 51 Jahre x 12 Monate x 1000€= 612.000€ ausgezahlt, sondern ggf. „nur“ 500/550k oder irgendwas (weiß das ggf jemand genauer?)
- finanzielle „Sicherheit“ geht verloren; die 1k/Monat sichern mir bspw. ja auch eine ausreichende Rente

 

Großes Manko: der ganze Fall wird neu aufgerollt. GDB >50% u.a. durch regelmäßige temporäre Krampfanfälle, die nach dem Unfall entstanden sind (Nervenschaden). Wurde medikamentös eingestellt. Bis zu 3 Jahren nach dem Unfall darf die Versicherung den Gesundheitsstand prüfen, ob der Zustand dauerhaft bleibt oder sich ggf bessert hat. Der Krampfzustand hielt 6 Jahre an, seit ca 2 Jahren bin ich aber auch ohne Medikamente wieder krampffrei. Ich habe also Bedenken, dass bei etwaigen Gesundheitsprüfungen auffällt, dass die Krämpfe nicht mehr auftreten und mir die Zahlung gänzlich gestrichen wird, wobei afaik die Versicherung dazu kein Recht hat nach 3 Jahren (bin aber kein Experte).

 

Frage 1: was würdet ihr machen? Füße still halten oder Auszahlung fordern, bei den genanten Vor/Nachteilen sowie dem Manko?
Frage 2: kennt sich jemand genauer aus, wie diese Auszahlung abläuft bzgl. Abschlagszahlung? Kämen da 400, 500, 600k bei raus?!

 

Freue mich über Feedback!

Grüße und schönes Restwochenende wünsche ich
Thr0wAway1k
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich würde das erst einmal durchrechnen. Dazu würde ich den Barwert der monatlichen Zahlung von 1.000 € über die nächsten 55 Jahre ausrechnen:

  • bei einem Zinsfuß von 0%: ca. 670 k€
  • bei einem Zinsfuß von 1%: ca. 500 k€
  • bei einem Zinsfuß von 2%: ca. 400 k€
  • bei einem Zinsfuß von 3%: ca. 330 k€
  • bei einem Zinsfuß von 4%: ca. 270 k€
  • bei einem Zinsfuß von 5%: ca. 230 k€

Dann würde ich mir anschauen, was die Versicherung bei der Einmalzahlung zahlen würde. Ist es deutlich mehr? Oder deutlich weniger? Ich würde mir auch anschauen, welche

Steuern, Abgaben und Nebenkosten bei der monatlichen Zahlung von 1.000 € und bei der Einmahlzahlung anfallen - und das mit einrechnen.

 

Zu den anderen Randbedingungen und Entscheidungskriterien kann ich nichts sagen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BrazilSocrates

Es gibt Kapitalisierungstabellen, die auch zur Anwendung kommen, wenn Renten bspw. von gesetzlichen Unfallversicherungsträgern abgefunden werden. Das sollte der Anwalt wissen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Thr0wAway1k
vor 20 Stunden von stagflation:

Ich würde das erst einmal durchrechnen. Dazu würde ich den Barwert der monatlichen Zahlung von 1.000 € über die nächsten 55 Jahre ausrechnen:

  • bei einem Zinsfuß von 0%: ca. 670 k€
  • bei einem Zinsfuß von 1%: ca. 500 k€
  • bei einem Zinsfuß von 2%: ca. 400 k€
  • bei einem Zinsfuß von 3%: ca. 330 k€
  • bei einem Zinsfuß von 4%: ca. 270 k€
  • bei einem Zinsfuß von 5%: ca. 230 k€

Dann würde ich mir anschauen, was die Versicherung bei der Einmalzahlung zahlen würde. Ist es deutlich mehr? Oder deutlich weniger? Ich würde mir auch anschauen, welche

Steuern, Abgaben und Nebenkosten bei der monatlichen Zahlung von 1.000 € und bei der Einmahlzahlung anfallen - und das mit einrechnen.

 

Zu den anderen Randbedingungen und Entscheidungskriterien kann ich nichts sagen.

vielen Dank für die Berechnung, der Begriff "Barwert" war goldwert! Damit kann ich zumindest eine gezielte Anfrage an die Versicherung stellen, welchen Zinssatz ich zu erwarten hätte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 22 Stunden von Thr0wAway1k:

 

ich beziehe durch einen Unfall seit ca. 8 Jahren (bin heute Ende 29 Jahre alt) aus einer privaten Unfallversicherung nebst einer bereits geflossenen Einmalzahlung (150k) eine lebenslange Unfallrente von 1000€/Monat (GDB >50%, bin aber soweit noch 100% berufsfähig).

Es gibt aber laut Anwalt der mich damals betreut hat auch die Option, die 1k/Monat/Lebenslang sich als Einmalzahlung auszahlen zu lassen.

 

 

Aus persönlichem Interesse (Vielleicht weiß ja einer unser Versicherungscracks z.B. @polydeikes ;) ob so etwas üblich ist):

Wie ist es möglich die monatliche lebenslange Unfallrente durch einen Einmalbetrag auszahlen/abgelten zu lassen?  Denn eigentlich ist das ganze Procedere bis ins Detail in den Versicherungs AUBs festgehalten.

Kommt der Vorschlag von Seiten der Versicherung oder von Dir = deinem Anwalt?

Die private monatliche Unfallrente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/renten-133-renten-aus-privaten-unfallversicherungen_idesk_PI11525_HI9393181.html

Wäre die ausgehandelte Einmalzahlung dann steuerfrei?

PS

Ist die monatliche Unfallrente fix (d.h. der Wert der monatl. Unfallrente sinkt jährlich um die Inflationsrate - 1000€ entsprechen bei 2% Inflation p.a. nach 25 Jahren noch einer Kaufkraft von 610€) oder steht irgendwo in den AUBs, ob eine jährliche Dynamisierung (Inflationsausgleich) erfolgt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 22 Stunden von Thr0wAway1k:

Damit kann ich zumindest eine gezielte Anfrage an die Versicherung stellen, welchen Zinssatz ich zu erwarten hätte.

 

Das würde ich nicht machen.

 

Ich würde die Versicherung fragen, ob es eine Möglichkeit einer Einmalzahlung gibt und sie um ein Angebot bitten. Dann siehst Du, welchen Betrag sie bei einer Einmalzahlung zahlen würden. Die Versicherung wird Dir natürlich NICHT verraten, wie sie die Einmalzahlung berechnet und welche internen Zinsfüße sie verwendet.

 

Mit der Barwert-Methode kannst Du aber selbst berechnen, was ein fairer Betrag für eine Einmalzahlung wäre. Dann kannst Du den von Dir berechneten Betrag mit dem Angebot der Versicherung vergleichen. Und dann weißt Du, ob Du ein faires Angebot bekommen hast.

 

Die Schwierigkeit bei der Barwert-Methode ist die Auswahl eines "geeigneten" Zinsfußes. Diese Wahl musst Du treffen - und diese Wahl kann Dir niemand abnehmen. Der "geeignete" Zinsfuß hängt natürlich vom Marktumfeld (der nächsten 55 Jahre), der Inflationsrate (der nächsten 55 Jahre) und Deinen persönlichen Verhältnissen ab. Du könntest mit 3% starten. Aber schau Dir an (in meinem ersten Post), wie stark der Barwert von dem gewählten Zinsfuß abhängt. Grund ist die lange Laufzeit von 55 Jahren.

 

Dann musst Du noch die Bedingungen des Angebots der Versicherung prüfen. Und Du solltest Dich um das Thema Steuern kümmern. Ich habe keine Ahnung, ob und wie eine Einmalzahlung versteuert werden muss. Aber wenn von einer Einmalzahlung gleich 30% Steuern abgehen, wird die Einmalzahlung deutlich unattraktiver.

 

Ich vermute (und das ist jetzt geraten), dass das Angebot der Versicherung für eine Einmalzahlung nicht allzu gut sein wird. Natürlich weiß die Versicherung, dass die meisten Leute die Barwert-Methode nicht kennen und auch nicht rechnen können (oder wollen). Außerdem weiß die Versicherung, dass viele Leute, die sich nach einer Einmalzahlung erkundigen, dringend Geld brauchen - und sie deshalb auch mit ausgesprochen schlechten Angeboten durchkommt. Aber das ist, wie gesagt, reine Vermutung. Probiere es einfach aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Tja, ein Versicherungsunternehmen ist aber keine Bank, die mit einem naiven finanzmathematischen Barwert rechnen würde, sondern verpflichtet, versicherungsmathematisch zu rechnen. Neben einem Rechnungszins kommen also auch Überlebenswahrscheinlichkeiten zum Einsatz - und die werden die Sache ordentlich drücken. Es ist allgemein bekannt, dass ein fiktives Durchschnittsunfallopfer für ein gegebenens Lebensalter höhere Sterbehäufigkeiten aufzuweisen pflegt als ein fiktives durchschnittlich nicht versehrtes Mitglied unserer Gesellschaft. Der werte Mitforist wird sich also, so er denn heute kaum mehr Unfallfolgen zu verzeichnen hat, der versicherungsmathematischen Kalkulation nur dann ein Schnippchen schlagen können Dank seines gegenüber des Versicherungsunternehmens deutlich größeren Wissens, wenn er die Rente weiter beziehen wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast231208
vor 7 Stunden von stagflation:

 

Ich würde die Versicherung fragen, ob es eine Möglichkeit einer Einmalzahlung gibt und sie um ein Angebot bitten. Dann siehst Du, welchen Betrag sie bei einer Einmalzahlung zahlen würden. Die Versicherung wird Dir natürlich NICHT verraten, wie sie die Einmalzahlung berechnet und welche internen Zinsfüße sie verwendet.

 

 

Nochmals - ich kenne keine Fälle in denen solchen Deals jemals gemacht wurden, wo eine lebenslange private monatliche Unfallrente von einer privaten Unfallversicherung  durch eine Einmalzahlung abgefunden wurde.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von Cauchykriterium:

Tja, ein Versicherungsunternehmen ist aber keine Bank, die mit einem naiven finanzmathematischen Barwert rechnen würde, sondern verpflichtet, versicherungsmathematisch zu rechnen.

 

Das stimmt und das sehe ich genauso.

 

Aber wie das Versicherungsunternehmen rechnet, kann dem TO in diesem Fall egal sein. Er muss ja nur auswählen zwischen

  1. weiterhin monatlichen Zahlungen oder
  2. einer Einmalzahlung.

Und für die Beurteilung des angebotenen Betrags bei der Einmalszahlung kann der TO m. E. schon die Barwert-Methode nehmen. Für ihn ist es letztendlich nicht mehr als ein "Bank"-Produkt.

 

Die "Überlebenswahrscheinlichkeit" (für den TO: Lebenserwartung) geht da übrigens auch ein - über die Länge des Zahlungsstroms. In meiner Beispielrechung oben bin ich davon ausgegenagen, dass der TO 85 wird (deswegen ein Zahlungsstrom von 55 Jahren). Wenn in seiner Familie alle 100 werden, sollte er natürlich einen höheren Wert einsetzen - und wenn er glaubt, dass er nicht so alt wird, einen niedrigeren Wert.

 

Wegen der beiden Unsicherheitsfaktoren "interner Zinsfuß" und "Lebenserwartung" erhält man bei der Barwert-Methode natürlich nur einen Schätzwert mit großem Fehler. Nehmen wir eine Lebenserwartung von 85 Jahren und einen internen Zinsfuß von 3% an. Dann kommt man auf ca. 330 k€. Wenn das Angebot der Versicherung kleiner als 230 k€ wäre, würde ich es lassen und wenn es höher als 400 k€ wäre, würde ich es sofort annehmen (*). Bei einem Wert dazwischen wüsste ich es nicht genau und müsste mich anhand anderer Kriterien entscheiden.

 

(*) Disclaimer: natürlich muss man zusätzlich noch das Thema "Steuern" einrechnen und die sonstigen Bedingungen prüfen. Mit ging es in dem Absatz nur darum zu zeigen, wie ich das Ergebnis der Barwert-Methode interpretieren würde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Der Münchener Verein bietet Unfallversicherungen mit wahlweiser Kapitalabfindung der Rentenleistung an: https://www.muenchener-verein.de/privatkunden/existenz/unfallversicherung/?c=486#c71189

Ich habe aber jetzt nicht in den Bedingungen nachgeschaut, ob auch eine Abfindung möglich ist, während eine Rentenleistung bereits läuft.

vor 1 Minute von stagflation:

 

Das stimmt und das sehe ich genauso.

 

Aber wie das Versicherungsunternehmen rechnet, kann dem TO in diesem Fall egal sein. Er muss ja nur auswählen zwischen

  1. weiterhin monatlichen Zahlungen oder
  2. einer Einmalzahlung.

Sehe ich nicht so - bei der versicherungsmathematischen Berechnung hat die betroffene Person einen Wissensvorsprung, den es, sofern es grundsätzlich möglich ist, zu nutzen gilt. Bei Bankprodukten geht das nicht ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 11 Minuten von pillendreher:

Nochmals - ich kenne keine Fälle in denen solchen Deals jemals gemacht wurden, wo eine lebenslange private monatliche Unfallrente von einer privaten Unfallversicherung  durch eine Einmalzahlung abgefunden wurde.

 

Gut möglich - das kann ich nicht beurteilen. Deswegen würde ich ja bei der Versicherung nachfragen. :)

 

In meinen Posts ging es mir nur darum zu zeigen, dass man ein solches Angebot - falls es denn eine Einmalzahlung gibt - mit Hilfe der Barwert- Methode beurteilen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Für Unfallrenten gilt Besteuerung mit Ertragsanteil, GKV nur bei freiwilliger GKV. Letzteres darf wohl ob des noch ausgeübten Berufs verneint werden. Kapitalabfindungen aus Risikoversicherungen sind steuerfrei, da nicht im EStG aufgeführt. Allerdings wären diese bei freiwilliger GKV auch zu verbeitragen, siehe BSG 2017. Die Brutto- / Nettoüberlegung hört also üblicherweise nicht allein bei der Steuer auf, hier wohl kein GKV Problem.

 

Während die Abfindung für gesetzliche Unfallversicherungsträger im SGB VII geregelt ist, besteht in privaten Unfallversicherung kein solches gesetzliches Anrecht. Es ist aber durchaus üblich, dass eine solche Abfindung mit privaten Unfallversicherungen stattfindet. Der Hinweis auf die Kapitalisierungstabellen ähnlich gesetzlicher Unfallversicherungsträger ist nicht falsch.

 

Das Thema selbst ist etwas komplexer und die initialen Angaben verwirrend. Bspw. spielt der GdB keine Rolle, es geht um den Invaliditätsgrad in der privaten Unfallversicherung. Wofür ich in dem Kontext einen Rechtsverdreher brauche, erschließt sich mir auch nicht. Vermutlich hat den der potentielle Streitwert auf den Plan gerufen. In Summe alles zu vage formuliert, als dass ich mich dazu äußern wollen würde. Zudem sind Unfallversicherungen nun auch nicht unbedingt mein Paradethema.

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...