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vauwee

BU mit Investment kündigen?

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vauwee

Hallo, ich habe eine Frage zu einer 2004 abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Eckdaten:

Ich bin ein 41 Jahre alter Diplom Sozialpädagoge in fester Anstellung im öffentlichen Dienst, verheiratet, 2 Kinder, Mietwohnung im Ballungsgebiet, körperlich & geistig fit

 

Tarif: Nürnberger IBU 2200 C*M Investment Berufsunfähigkeitsversicherung

Endalter: 65 / 2043

Abgeschlossen 02.11.2004 über AWD, Beginn 01.12.2004

 

Aktuelle Leistung: Jahresrente 16.170€, monatlich: 1347€ (+ evtl. vorhandenes Fondsguthaben)

Aktueller Beitrag: 94,10€

Garantiewerte BFR (Beitragsfreistellung 2018): 3918€

 

Mögliches Fondsguthaben und damit Leistung falls bis 2043 keine BU Eintritt:

13.458,37 bei 2,5% Gesamtzinssatz p.a.

Aktuelle Werte (2018) aus Überschussbeteiligung zzgl. Fondsguthaben 0,00€

Leistung bei Kündigung 2018 garantiert: 1782€

 

Als ich den Vertrag 2004 abgeschlossen habe hat der AWD -`Berater` die kurzen Gesundheitsfragen auf dem Antrag mit mir nur überflogen. Mir war zu diesem Zeitpunkt nicht klar das meine Krankheitshistorie entscheidend sein wird für eine mögliche Bewilligung. Ich habe meine Historie der letzten zehn Jahre vor Vertrag(94-04) dann 2010 nachgemeldet und die Nürnberger hat mir schriftlich am 29.11.2010 den `vollen Versicherungsschutz` bestätigt. Ich bitte um eine kurze Einschätzung, ob diese BU für mich die nächsten 24 Jahre Sinn macht.  Dankeschön.

 

 

 

 

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USP

Hallo,

der Vertrag ist "sauber". Soll heißen, dass seit Antragstellung mehr als 10 Jahre vergangen sind. Das ist ein gewichtiges Pfund. Was den Leistungsumfang betrifft, gibt es mittlerweile deutlich leistungsstärkere Tarife. Das muss jeder mit sich selbst abmachen.

Zu beachten ist, dass bei Neuabschluss mutmaßlich ein deutlich höherer Tarifbeitrag zu zahlen wäre. Mit Betonung auf mutmaßlich, das lässt sich schließlich vergleichsweise einfach näherungsweise recherchieren.

Die Überschussbeteiligung bildet ein Guthaben ab, das bei Ablauf (oder auch bei Kündigung) zur Auszahlung käme. Kann man so machen, wobei hier nicht uninteressant ist, dass die Auszahlung steuerfrei wäre. Meine unmaßgebliche Meinung: Vertrag trotz im Vergleich zu heutigen Spitzentarife enthaltenen inhaltlichen Schwächen behalten.

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morini
· bearbeitet von morini
Am 19.10.2019 um 22:19 von USP:

der Vertrag ist "sauber". Soll heißen, dass seit Antragstellung mehr als 10 Jahre vergangen sind. Das ist ein gewichtiges Pfund.

 

Heißt dies, dass es nach 10 Jahren keine Rolle mehr spielt, ob man bei Vertragsabschluss vollständige bzw. korrekte Angaben zur Krankheitshistorie gemacht hat?

 

Den Versicherungen müssen einfach Grenzen aufgezeigt werden, damit sie nicht viele Jahre Beiträge kassieren und dann irgendwann aufgrund eines Schadensfalls auf die Idee kommen, die Richtigkeit der damaligen Angaben zu überprüfen, um sich der Leistungspflicht zu entziehen.

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USP

Den Versicherern werden ohnehin schon eher restriktive Normen vorgegeben.

Vergleiche dazu bspw. die Paragraphen 19, 21 und 22 des Versicherungsvertragsgesetzes.

Und das Versicherer Angaben überprüfen, um ihre Kollektive vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen, möchte wohl niemand ernsthaft kritisieren.

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