Zu 1: Es ist völlig ausgeschlossen, dass die Versicherung eine OP will. Die Spielregeln sind idR in der Arztanordnungsklausel definiert (ältere Verträge haben zT keine, was aber juristisch egal ist an der Stelle). Diese ist wiederum abschließend ausgeurteilt. Operative Eingriffe sind unzumutbar.  Arztanordnungsklauseln können zwar durchaus negativ gestaltet sein (Augen auf beim Versicherungskauf), eine rechtliche Grundlage für eine OP als Leistungsvoraussetzung ist völlig unmöglich. Dank BG