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Blaubeere

BU Versicherung sinnvoll ?

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Peter Wolnitza
vor 1 Stunde von stagflation:

 

Machen wir's mal ganz konkret:

 

Stell Dir vor, Du bist krank und Dir geht's schlecht. Du weißt nicht, wie es weiter geht und Du hast Zukunftsangst. Außerdem hast Du alle Hände voll zu tun mit Deiner Krankheit und der Organisation Deines Lebens.

 

Dann kommt dieser 40-seitige Fragebogen von der BU-Versicherung.

 

Was machst Du? An wen wendest Du Dich? Wer soll Dir in dieser Situation helfen, den Fragebogen auszufüllen?

 

Der Versicherungsverkäufer, bei dem Du die Versicherung vor 20 oder 30 Jahren gekauft hast?

 

Dein Hausarzt?

 

Dein Rechtsanwalt?

 

???

Angenommen, Du hast einen Verkehrsunfall... mehrere Personen verletzt.. hoher Sachschaden... jetzt kommt der 20 seitige Fragebogen von der Versicherung... --> Du gehst zu einem Spezialisten, richtig?
Genau solche Spezialisten gibt es für den Leistungsfall BU eben auch.

Wo ist das Problem?

(BTW: Immerhin hast Du mit der BU die Chance, dass Deine finanziellen Probleme nicht größer werden...)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 30 Minuten von Peter Wolnitza:

Wo ist das Problem?

 

Na ja, die Leute schließen eine BU-Versicherung ab - und zahlen sehr viel Geld dafür. 50.000 Euro - das ist schon recht viel!

 

Die meisten Versicherten haben vermutlich die schöne Werbung der Allianz im Kopf: wenn's Probleme gibt: einfach die Versicherung anrufen - und die Versicherung hilft sofort und unkompliziert :-)

 

In der Realität ist es leider nicht so einfach - wie der X Seiten lange Fragebogen beweist.

 

vor einer Stunde von HaRaS1983:

Das mache ich mit dem Makler ( wen man bereits einen guten gewählt hat) oder ich gehe direkt zu einem Versicherungsberater, der sich drauf spezialisiert hat.

  • Makler: Polydeikes hat etwas dazu geschrieben: wenn ich ich mich richtig erinnere, sagte er, dass das kein guter Weg ist. Erstens treten BU-Fälle meistens erst nach 20 - 30 Jahren auf - und dann ist der Makler nicht mehr im Geschäft. Und zweitens bearbeiten Makler zu wenige Leistungsfälle im Jahr, um wirklich versiert zu sein.
     
  • Versicherungsberater: auch hierzu hat Polydeikes etwas geschrieben. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt's nur wenige sehr gute, die er empfehlen würde - und die sind über Monate ausgebucht. Und wie es so ist mit Empfehlungen: wen der eine gut findet, findet ein anderer vielleicht nicht so gut. Man kann also nicht viel geben auf Empfehlungen. Also muss man selbst suchen. Und dann hat man wieder das gleiche Problem, wie bei der Wahl des Versicherungsmaklers: wer ist gut - und wer ist schlecht? Nur dass man im BU-Fall wahrscheinlich keinen Nerv hat, sich darüber Gedanken zu machen. Aber einen schlechten Versicherungsberater wird man sich erst recht nicht leisten können. Blöde Situation.

Alles nicht so einfach!

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 41 Minuten von stagflation:

 

Na ja, die Leute schließen eine BU-Versicherung ab - und zahlen sehr viel Geld dafür. 50.000 Euro - das ist schon recht viel!

Haben aber auch (20 Jähriger, bis Endalter 67 , 2.000.- mtl. BU Rente) ein Absicherungspotential von ca. 1,1 Mio  für den worst case dahinter stehen.

Zitat

 

Die meisten Versicherten haben vermutlich die schöne Werbung der Allianz im Kopf: wenn's Probleme gibt: einfach die Versicherung anrufen - und die Versicherung hilft sofort und unkompliziert :-)

Kann ich nix für, andere Leute glauben halt auch, ein dicker SUV kompensiert kleine Schniedel, weil die Werbung das so suggeriert :-*

Zitat

 

In der Realität ist es leider nicht so einfach - wie der X Seiten lange Fragebogen beweist.

Der beweist erstmal nur, dass es nicht so einfach ist, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass man zu 50% seinen Job nicht mehr ausüben kann. Ein Hinweis mehr, dringend professionelle Hilfe ins Boot zu holen.
Wer soll denn sonst den Nachweis führen? Der Versicherer? sich selbst den Nachweis erbringen, dass er leisten muss???  (Kein Mensch käme wohl auf die Idee, einen KFZ Unfall mit der knappen Mio. Schadensvolumen alleine abzuwickeln).

Zitat

 

  • Makler: Polydeikes hat etwas dazu geschrieben: wenn ich ich mich richtig erinnere, sagte er, dass das kein guter Weg ist. Erstens treten BU-Fälle meistens erst nach 20 - 30 Jahren auf - und dann ist der Makler nicht mehr im Geschäft. Und zweitens bearbeiten Makler zu wenige Leistungsfälle im Jahr, um wirklich versiert zu sein.

Absolut richtig, der durchschnittliche Feld-Wald-Wiesen-Makler hat da zu wenig Erfahrung. Wenn Du mit Deinem Verkehrsunfall zu einem Anwalt tappelst, der auf Scheidungen spezialisiert ist, hast Du evtl. das gleiche Problem in Grün.

Und mit einem Gehirn Tumor gehst Du vermutlich auch nicht zu Deinem Hausarzt - höchstens, um Dir ne Überweisung zum Facharzt zu holen...

Zitat
  • Versicherungsberater: auch hierzu hat Polydeikes etwas geschrieben. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt's nur wenige sehr gute, die er empfehlen würde - und die sind über Monate ausgebucht. Und wie es so ist mit Empfehlungen: wen der eine gut findet, findet ein anderer vielleicht nicht so gut. Man kann also nicht viel geben auf Empfehlungen. Also muss man selbst suchen. Und dann hat man wieder das gleiche Problem, wie bei der Wahl des Versicherungsmaklers: wer ist gut - und wer ist schlecht? Nur dass man im BU-Fall wahrscheinlich keinen Nerv hat, sich darüber Gedanken zu machen. Aber einen schlechten Versicherungsberater wird man sich erst recht nicht leisten können. Blöde Situation.

Es gibt mittlerweile reichlich professionelle Anbieter, die die Dienstleistung "Leistungsfallbegleitung" im großen Rahmen kompetent anbieten - die suchen sogar Kunden! Natürlich gilt es, auch hier ein bisschen die Spreu vom Weizen zu trennen. Das Problem hast Du bei jeder Dienstleistung, die du kaufst. Und fast jeder bietet ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und Entscheiden an - auch hier kann ich das Problem nicht sehen.

Hat mit Versicherung nur begrenzt zu tun.

Zitat

Alles nicht so einfach!

Wird auch niemand behaupten, der sich mit der Materie auskennt.

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42long
vor 9 Stunden von Peter Wolnitza:

Es gibt mittlerweile reichlich professionelle Anbieter, die die Dienstleistung "Leistungsfallbegleitung" im großen Rahmen kompetent anbieten - die suchen sogar Kunden! Natürlich gilt es, auch hier ein bisschen die Spreu vom Weizen zu trennen. Das Problem hast Du bei jeder Dienstleistung, die du kaufst. Und fast jeder bietet ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und Entscheiden an - auch hier kann ich das Problem nicht sehen.

Hat mit Versicherung nur begrenzt zu tun.

@Peter Wolnitza das war ja auch meine Frage/Anmerkung aus #112.

Wie gehe ich möglichst "idiotensicher" im BU Fall vor? Antrag selbst ausfüllen? Wenn ich das hier so zusammenfassen darf: Auf keinen Fall!

In dem "Themenpaket BU" wird hierzu eigentlich nur in einem relativ kleinen Absatz erwähnt, dass man sich auch an die Verbraucherzentralen werden kann.  Hat da schon jemand (gute) Erfahrung mit gemacht? Oder hilft mir in meinem Fall vielleicht auch meine Rechtsschutzversicherung (bzw. ich habe so ein Service-Paket, mit Hotline, wo ich anrufen kann, aber das ist glaube ich Standard)?

  

Am 4.12.2020 um 09:30 von 42long:

Servus, 

also wenn ich den Beitrag hier so lese, insbesondere #83, dann wäre für mich auf jeden fall Lessons Learned: Falls ich BU werden sollte (bzw. glaube, dass ich das bin) würde ich den eigentlichen Antrag bei meiner Versicherung nur mit kundiger Hilfe ausfüllen. Das scheint ja eine Raktenwissenschaft für sich zu sein und das mögliche Fehlerpotential groß. Hierfür bräuchte ich dann vielleicht nicht direkt eine Rechtsschutzversicherung aber zumindest einen spezialisierten Versicherungsberater. Habe ich das soweit korrekt erfasst @Experten? Quelle: Ich habe noch das Heftchen "Themenpaket BU" von der Stiftung Warentest (ich hoffe, hier steht nicht nur "Bullshit" drin). Hierin heißt es: "70 Prozent der Antragssteller bekommen ihre vereinbarte BU-Rente ohne Rechtsstreit". Also geht es noch bei immerhin 30 % vor Gericht. Ja, irgendwie doof. Es scheint man muss erst mal sein BU-Risiko absichern und dann auch noch das Restrisiko von 30%, dass die BU-Versicherung nicht zahlt? ^_^

 

Unabhängig von dem hier diskutierten "Marketingfaktor" des "Schutzfaktors" von BUs: Einem gewissen unguten Gefühl kann ich mich auch nicht erwehren, dass man halt das 30% Risiko (Versicherung zahlt doch nicht bzw. will doch nicht zahlen) bei der BU immer auch mit drin hat und dies auch tragen muss (oder dem zusätzlich mit einer Rechtsschutzversicherung begegnet, wobei das natürlich auch keine Garantie gibt, dass ein Gericht automatisch für mich entscheidet). Ich kann das natürlich verstehen. Ganz so schwarz / weiß wie tod/lebendig oder schwanger/nicht schwanger ist es in der Frage der Berufsunfähigkeit halt nicht immer ;-). 

Servus

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Xeronas
vor 2 Stunden von 42long:

@Peter Wolnitza das war ja auch meine Frage/Anmerkung aus #112.

Wie gehe ich möglichst "idiotensicher" im BU Fall vor? Antrag selbst ausfüllen? Wenn ich das hier so zusammenfassen darf: Auf keinen Fall!

In dem "Themenpaket BU" wird hierzu eigentlich nur in einem relativ kleinen Absatz erwähnt, dass man sich auch an die Verbraucherzentralen werden kann.  Hat da schon jemand (gute) Erfahrung mit gemacht? Oder hilft mir in meinem Fall vielleicht auch meine Rechtsschutzversicherung (bzw. ich habe so ein Service-Paket, mit Hotline, wo ich anrufen kann, aber das ist glaube ich Standard)?

 

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Unabhängig von dem hier diskutierten "Marketingfaktor" des "Schutzfaktors" von BUs: Einem gewissen unguten Gefühl kann ich mich auch nicht erwehren, dass man halt das 30% Risiko (Versicherung zahlt doch nicht bzw. will doch nicht zahlen) bei der BU immer auch mit drin hat und dies auch tragen muss (oder dem zusätzlich mit einer Rechtsschutzversicherung begegnet, wobei das natürlich auch keine Garantie gibt, dass ein Gericht automatisch für mich entscheidet). Ich kann das natürlich verstehen. Ganz so schwarz / weiß wie tod/lebendig oder schwanger/nicht schwanger ist es in der Frage der Berufsunfähigkeit halt nicht immer ;-). 

Servus

 

Von Verbraucherzentralen würde ich persönlich abraten. Nicht, weil ich selbst in der V-Branche gelernt habe, sondern weil die Verbraucher"schützer" schlichtweg keine keinerlei Mindestkompetenz/Qualifikation für die Sparten haben.
Ich glaube, Peter hatte mal eine Anektode einer Erstberatung zur BU-Vermittlung hier eingestellt, da hat dann der Mitarbeiter der Verbraucherzentrale lediglich eine Auflistung von Morgen&Morgen ausgedruckt und dafür noch ein kleines Entgelt genommen - das ist keine Beratungsleistung, die ihren Namen verdient. Ähnliches droht bei Leistungsanträgen BU...

Deine Rechtsschutzversicherung zahlt initial bestenfalls eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt. Für den eigentlichen "Antragsprozess" ist sie nicht zuständig. Sie kommt erst dann wieder ins Spiel, wenn der VR deinen Leistungsantrag ablehnt. Dann könntest du, sofern gewünscht, hiergegen mit der Rechtsschutzversicherung vorgehen.

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Columbus83
vor 14 Stunden von HaRaS1983:

Das mache ich mit dem Makler ( wen man bereits einen guten gewählt hat) oder ich gehe direkt zu einem Versicherungsberater, der sich drauf spezialisiert hat. Ich mache da garnichts selbst - geht um viel zu viel Geld. 

Der Versicherungsberater sagt Dir eh direkt was Sache ist und vor allem macht man dann keine Fehler, die später Jahre kosten. Die Versicherung macht nur blöd, wenn Sie Chancen sehen.

Ja, eben, und die Adresse des Bundesverbands der Versicherungsberater oder der Bundesverband der Versicherungsmakler lässt sich leicht googlen. Im Zweifelsfall kann man dort auch nachfragen, ob sie einen Berater haben, der sich auf die BU-Schadenabwicklung spezialisiert hat. Es wird sich schon jemand finden lassen, der sich damit auskennt.

 

Insofern wird nur in seltensten Fällen das Horrorszenario von Stagflation eintreffen.

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Xeronas
vor 31 Minuten von Columbus83:

Ja, eben, und die Adresse des Bundesverbands der Versicherungsberater oder der Bundesverband der Versicherungsmakler lässt sich leicht googlen. Im Zweifelsfall kann man dort auch nachfragen, ob sie einen Berater haben, der sich auf die BU-Schadenabwicklung spezialisiert hat. Es wird sich schon jemand finden lassen, der sich damit auskennt.

 

Insofern wird nur in seltensten Fällen das Horrorszenario von Stagflation eintreffen.

Die geringe Anzahl der wirklichen Profis in der BU-Leistungsbegleitung sehe ich auch eher als Vorteil -> es wird schwer sich hier einfach so "nebenan" zu platzieren, wenn man kein Know-How hat.
-> bei ernsthafter Recherche werden immer dieselben Namen auftauchen und allesamt sind jetzt (zumindest überwiegend) noch nicht so alt, dass Sie in den nächsten 5-10 Jahren in Rente gehen -> es wird auch in 10-20 Jahren noch gute VB für die Leistungsbegleitung geben.
Die vorhandenen Profis werden dieses Segment aus gutem Grund nicht einfach so aufgeben.

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DarkBasti

Entschuldige das ich jetzt nicht alle Seiten lese. Aber wenn du in die Gesetzliche RV eingezahlt hast, bekommst du bei z. B. Unfall Rehaleistung und Invalidenrente. 

Du müsstest jährlich einen Bescheid der RV bekommen, was die zusteht. 

Jetzt schau dir die Differenz an, wieviel mehr deine BU bringt. Denn wenn du eine BU hast, wird die GRV deinen Anspruch kürzen. 

Sprich du zahlst doppelt. 

 

Nur mal als Anmerkung. 

 

Ps: Darauf weisen Versicherungsmakler nie hin. Sonst hätten sie nichts zu verkaufen. 

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odensee
vor 33 Minuten von DarkBasti:

Denn wenn du eine BU hast, wird die GRV deinen Anspruch kürzen.

Lesetipp: https://www.sovd-sh.de/2020/10/20/bu-versicherung-und-erwerbsminderungsrente-wird-das-angerechnet/

 

ACHTUNG: könnte Fakten enthalten!

 

Zitat

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Wenn sowohl die private Versicherung und die DRV den Daumen nach oben recken und Sie zwei Renten parallel beziehen, werden diese nicht miteinander verrechnet.

 

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DarkBasti
vor einer Stunde von odensee:

Öhm ja Fakten? 

Von Makler für Makler!? 

So richtige Argumente liefert das nicht. 

 

Fakten kann man aus Gesetzen lesen. 

Aber Seiten von X beliebigen Marklern sind doch Nonsens. 

 

Nunja ist ja auch der Job von Verkäufern ihr Produkt möglichst teuer zu verkaufen. 

 

 

Also Gesetze:

SGB IV § 22 Entstehen der Beitragsansprüche, Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse

 

Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/BJNR138450976.html#BJNR138450976BJNG000703308

 

§ 22 Entstehen der Beitragsansprüche, Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse

(1) Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt sowie bei Arbeitsentgelt, das aus dem aus Arbeitszeitguthaben abgeleiteten Entgeltguthaben errechnet wird, entstehen die Beitragsansprüche, sobald dieses ausgezahlt worden ist. Satz 2 gilt nicht, soweit das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nur wegen eines Insolvenzereignisses im Sinne des § 165 Absatz 1 des Dritten Buches vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt worden ist oder die Beiträge für aus Arbeitszeitguthaben abgeleiteten Entgeltguthaben schon aus laufendem Arbeitsentgelt gezahlt wurden.

(2) Treffen beitragspflichtige Einnahmen aus mehreren Versicherungsverhältnissen zusammen und übersteigen sie die für das jeweilige Versicherungsverhältnis maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze, so vermindern sie sich zum Zwecke der Beitragsberechnung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander, dass sie zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Die beitragspflichtigen Einnahmen aus dem jeweiligen Versicherungsverhältnis sind vor der Verhältnisrechnung nach Satz 1 auf die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze zu reduzieren. Für die knappschaftliche Rentenversicherung und die allgemeine Rentenversicherung sind die Berechnungen nach Satz 1 getrennt durchzuführen.

 

 

Ausführlich gibt es folgendes Dokument von der RV(ab Seite 55 wird es interessant) : https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/unsere_sozialversicherung.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D8&ved=2ahUKEwjTs9TV1r7tAhUE36QKHTMUBLMQFjACegQIDBAB&usg=AOvVaw0vYWzZU9tZInv5U70sKb2-

 

Das ist viel zu lesen, nicht leicht zu finden und dann muss man noch wissen, wie das in der Praxis angewandt wird. 

Also kein Wunder wenn man den Maklern blind glaubt. 

 

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das es nicht schön ist wenn man Berufsunfähig wird, aber es kann sich auch mit der Gesetzlichen Rentenversicherung alles zum guten wenden. :thumbsup:

 

 

OT zu ein paar Kommentaren die hier gepostet wurden:

Mir gefällt dieser absolute Besserwisser Ton überhaupt nicht, bei dem einfach eine Behauptung mit Diffamierung statt Argumenten untermauert wird. 

Das kommt leider zunehmend vermehrt in Diskussionen vor.

(Nicht nur bei einem Kommentar/Kommentierenden) 

Bin jetzt raus aus diesem Thread.

Alles gute für den TO. 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wenn schon Gesetze lesen, dann bitte auch die Richtigen, §96a SGB VI. click

 

Daraus ergibt sich die Anrechnung von:

 

Arbeitsentgelt,

Arbeitseinkommen,

Verletztengeld

Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung

 

Eine Anrechnung eines privaten BU Vertrags sieht das Gesetz schlicht nicht vor, somit findet das auch nicht statt.

 

Tricky wird es bei der halben Erwerbsminderungsrente, siehe Absatz 3. Denn bei dieser sind zusätzlich ...

Krankengeld,
Versorgungskrankengeld,
Übergangsgeld

... anzurechnen.

 

Aber auch da ist ein privater BU Vertrag nicht anzurechnen.

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ShreediT

Ich finde das mit den Prozentangaben der Berufs bzw Erwerbsunfähigkeit und den Maximalzeiten die man die Tätigkeit noch ausführen kann sehr verwirrend. Wenn man ne gewisse Tätigkeit nicht mehr ausführen kann, dann doch meist auch keine 3h lang oder wie läuft das in der Praxis?

Ich bin zB "Monteur" im Flugzeugbau und arbeite recht viel in Zwangshaltungen oder kniend. Was ist denn wenn ich im Alter nicht mehr ohne stärkere schmerzen Knien kann? Bin ich dann zu 100% Berufsunfähig? Oder könnte man dann verlangen das ich halt nur die arbeiten mache wo ich nicht knien muss?

Viele Kollegen mit körperlichen leiden werden bei uns auch auf Vorbereitungsbauplätze an der Werkbank oder in die Werkzeugausgabe versetzt. Könnte die Versicherung das verlangen oder wäre das bereits eine abstrakte Verweisung?

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Pfennigfuchser99

Ich sehe die BU eher als Ergänzung zur gesetzlichen EU aus der GRV. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass eine private Versicherungsgesellschaft den BU-Leistungsfall plausibel wegargumentieren könnte, wenn man offiziell als EU anerkannt ist. Der relativ kleine BU-Beitrag, verglichen mit den GRV-Beiträgen, ist m.E. eine reine Ergänzungsvorsorge, so wie Riester- oder bAV die GRV ergänzen, aber niemals ersetzen können. Und die im Worst-Case-Szenario 18 Monate Krankengeld aus der GKV nach sechs Wochen Lohnfortzahlung sollten doch ausreichen, bei einer schweren Beeinträchtigung die BU, die nach sechs Monaten greift, zu bekommen.

Was im Fall "BU, aber nicht EU" passieren würde? Na ja, ich würde immer lieber weiterarbeiten, auch in Jobs unter meinem Qualifikatiosniveau, als zu Hause vor mich hin zu vegetieren.

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Peter Wolnitza
vor 10 Stunden von Pfennigfuchser99:

Ich sehe die BU eher als Ergänzung zur gesetzlichen EU aus der GRV. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass eine private Versicherungsgesellschaft den BU-Leistungsfall plausibel wegargumentieren könnte, wenn man offiziell als EU anerkannt ist. Der relativ kleine BU-Beitrag, verglichen mit den GRV-Beiträgen, ist m.E. eine reine Ergänzungsvorsorge, so wie Riester- oder bAV die GRV ergänzen, aber niemals ersetzen können

Du weisst aber schon, dass die EU Ablehnungsquote seitens der GRV bei knappen 50% liegt?

Daher  würde ich es eher umgekehrt betrachten: Risiko absichern über BU, wenn  es dann zufälligerweise noch EU-Rente oben drauf gibt, hat man nichts sicherlich nichts dagegen und spart auch noch KV Beiträge.

 

vor 10 Stunden von Pfennigfuchser99:

Und die im Worst-Case-Szenario 18 Monate Krankengeld aus der GKV nach sechs Wochen Lohnfortzahlung sollten doch ausreichen, bei einer schweren Beeinträchtigung die BU, die nach sechs Monaten greift, zu bekommen.

Richtig, nach 18 Monaten wirst du von der GKV zur RV geschickt. Ablehnungsqute ca. 50%  s.o. und dann? Hartz IV? Arbeitskraft meiner Frau..? Eltern?

Nur am Rande: BU greift nicht nach 6 Monaten. Kann früher oder später sein. (Einfach formuliert, Wenn man merkt: Das wird nichts mehr...)

 

vor 10 Stunden von Pfennigfuchser99:

Was im Fall "BU, aber nicht EU" passieren würde? Na ja, ich würde immer lieber weiterarbeiten, auch in Jobs unter meinem Qualifikatiosniveau, als zu Hause vor mich hin zu vegetieren.

Auch das ist - bei einem guten Versicherer - sauber geregelt.

Du kannst jederzeit freiwillig einen anderen Job ausüben. Der Versicherer kann Zahlung nur einstellen (konkrete Verweisung) wenn: (Kurzversion und einfach formuliert!)
1. Mindestens 80% vom vorherigen Einkommen erzielt werden

und

2. Der neue Job mit Deiner Erfahrung und Ausbildung ausgeübt werden kann, es darf weder zu eine Über- noch zu einer Unterforderung kommen (Die Storie mit dem Manager, der noch als Pförtner arbeiten könnte ist absoluter Blödsinn)

und

3. Verdienst und Karrieremöglichkeiten müssen im neuen Job vergleichbar sein

und

4. Die soziale Wertschätzung des neuen Berufes muss vergleichbar sein. Wenn Du vorher Feuerwehrmann warst und dann als Versicherunsgmakler oder Politiker Karriere machst: Kein Problem, beide rangieren am unteren 
Ende der sozialen Wertschätzungsskala.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Stunden von Peter Wolnitza:

Du weisst aber schon, dass die EU Ablehnungsquote seitens der GRV bei knappen 50% liegt?

 

Richtig, nach 18 Monaten wirst du von der GKV zur RV geschickt. Ablehnungsqute ca. 50%  s.o. und dann?

 

Der Fairness halber sollte man erwähnen, dass auch 24% der Leistungsanträge bei der BU-Versicherung abgelehnt werden.

 

Quelle: https://www.franke-bornberg.de/blog/bu-leistungsstudie-teil-1-bu-leistung-wann-wird-abgelehnt-und-wie-lange-dauert-die-regulierung

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 13 Minuten von stagflation:

 

Der Fairness halber sollte man erwähnen, dass auch 24% der Leistungsanträge bei der BU-Versicherung abgelehnt werden.

 

Quelle: https://www.franke-bornberg.de/blog/bu-leistungsstudie-teil-1-bu-leistung-wann-wird-abgelehnt-und-wie-lange-dauert-die-regulierung

Stimmt: Eine knapp doppelt so hohe Leistungswahrscheinlichkeit bei bereits weniger gesundheitlichen Einschränkungen. Ja, vergass ich zu erwähnen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 45 Minuten von Peter Wolnitza:

Stimmt: Eine knapp doppelt so hohe Leistungswahrscheinlichkeit bei bereits weniger gesundheitlichen Einschränkungen. Ja, vergass ich zu erwähnen.

 

Versuche nicht, es besser darzustellen, als es ist. Die Leute zahlen über die Jahre viel Geld (nicht selten 50.000 € und mehr) und werden dann, wenn sie Hilfe brauchen, mit einer Wahrscheinlichkeit von 24% abgelehnt.

 

Das ist keine Absicherung, sondern eine Lotterie-Spiel.

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Synthomesc_alt
vor 15 Minuten von stagflation:

Das ist keine Absicherung, sondern eine Lotterie-Spiel.

Das würde ich nicht sagen. Kommt aber natürlich auch darauf an, wann und mit welchem bereits vorhandenen Wehwechen man so einen Vertrag abschliesst. Und natürlich , welchen Vertrag, mit welchen Klauseln....

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Peter Wolnitza
vor 10 Minuten von stagflation:

 

Versuche nicht, es besser darzustellen, als es ist. Die Leute zahlen über die Jahre viel Geld (nicht selten 50.000 € und mehr) und werden dann, wenn sie Hilfe brauchen, mit einer Wahrscheinlichkeit von 25% abgelehnt.

 

Das ist keine Absicherung, sondern eine Lotterie-Spiel.

Lustige Argumentation. Du hast doch auf dem Vergleich zur GRV bestanden und schwenkst jetzt ab...? (zumal sich zu dem "Rate-Spiel" der Siegelverkäufer einiges sagen ließe, da bleiben ein paar ganz wesentliche Faktoren unbeachtet)
Wollen wir jetzt drüber reden und eine politische Grundsatzdiskussion führen über die Frage, wieviel die Leute gezwungenermaßen in die GRV einzahlen, bei deutlich geringerer Leistungswahrscheinlichkeit..?
Selbst wenn man da den Kostenanteil für Hinterbliebenenrente und Altersrente rausrechnen würde, kämen da Zahlen raus, die einem die Zornesröte ins Gesicht treiben würden. Aber lassen wir das:


z.B. weiß keiner von uns, unter welchen Beratungs-Umständen und mit welcher Beratungsqualität welche Verträge zustande gekommen sind. Spielt meines Erachtens (aus eigener Erfahrung) aber die alles entscheidende Rolle.

Dafür kannst Du aber nun beim besten Willen und aller berechtigten Kritik jetzt doch nicht ernsthaft den Versicherer verantwortlich machen? 
Kann aus meinem persönlichen Bereich mit anderen Zahlen aufwarten, liegt aber vermutlich eben in einer anderen Arbeitsweise begründet.
(im Laufe der Jahre 19 Leistungsfälle, davon 18 mehr oder weniger glatt durch gegangen, Bearbeitungszeit 6 Wochen bis ca. 12 Monate, 1 Kunde war krank geschrieben, als er bei mir im Büro sass, um Antrag zu unterschreiben, und hat "vergessen", mir das zu sagen, das war die - aus  meiner Sicht berechtigte - Ablehnung)

Kann hier weder ein Systemversagen noch eine breite Ablehnungsstrategie erkennen. (Spreche hier aber nur für die Versicherer, die sich mit BU Geschäft auskennen, Gute bis sehr gute Vertragsbedingungen haben und entsprechendes Know-How in der

Leistungsbearbeitung vorhalten.)

Fällt mir gerade ein: Ein Versicherer aus dem Süddeutschen Raum hat vor Jahren (glaube, die machen das sogar immer noch) Stichprobenartig Glatt policierte Verträge (alles mit Nein, kerngesund angekreuzt) nachrecherchiert.

Aus dem Kopf: Bei ca. 25 oder 30% aller Verträge wäre es zu einer Policierung nur mit Leistungsausschluss oder Risikozuschlag gekommen.

 

Im Klartext: Von den ominösen 25% nicht geleisteter Fälle ist ein mehr oder weniger grosser Anteil zudem noch wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durchaus berechtigt.

 

Nur der Vollständigkeit halber: Wenn ein BU Grad von 50% nicht erreicht wird, dann ist das eben genau genommen KEIN Leistungsfall und hat eigentlich in der Pseudostatistik nix verloren.

 

Bei so einem Vertragsabschlus sind immer drei Parteien beteiligt: Kunde, Vermittler, Gesellschaft. Den Fehler immer nur bei einer der drei zu suchen, geht ein wenig an der Realität vorbei.
Macht sich aber gut in "Bild kämpft für Sie" .. 


 

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chirlu

Das Problem mit der Deutung von Ablehnungsquoten ist, daß wir nichts über die „Antragsfreudigkeit“ wissen, die sich vermutlich auch zwischen verschiedenen Gruppen unterscheidet. Wenn jeder routinemäßig jährlich Anträge stellen würde, unabhängig vom Gesundheitszustand, wäre eine (sehr) hohe Ablehnungsquote völlig unbedenklich.

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Peter Wolnitza
Am 17.12.2020 um 12:26 von ShreediT:

Ich finde das mit den Prozentangaben der Berufs bzw Erwerbsunfähigkeit und den Maximalzeiten die man die Tätigkeit noch ausführen kann sehr verwirrend. Wenn man ne gewisse Tätigkeit nicht mehr ausführen kann, dann doch meist auch keine 3h lang oder wie läuft das in der Praxis?

Ich bin zB "Monteur" im Flugzeugbau und arbeite recht viel in Zwangshaltungen oder kniend. Was ist denn wenn ich im Alter nicht mehr ohne stärkere schmerzen Knien kann? Bin ich dann zu 100% Berufsunfähig? Oder könnte man dann verlangen das ich halt nur die arbeiten mache wo ich nicht knien muss?

Viele Kollegen mit körperlichen leiden werden bei uns auch auf Vorbereitungsbauplätze an der Werkbank oder in die Werkzeugausgabe versetzt. Könnte die Versicherung das verlangen oder wäre das bereits eine abstrakte Verweisung?

So eine Leistungsfallabwicklung ist nicht immer ganz einfach. Ich versuchs mal an einem Beispiel in Kurzversion (ich erkläre das meinen Kunden in der Beratung immer mit einem DinA4 Blatt quer):
Auf der linken Seite listest Du (möglichst minutengenau!) auf, wie Dein Tagesablauf an einem Tag ausgesehen hat, als Du noch völlig gesund und fit warst.

Auf der rechten Seite trägt Dein behandelnder Arzt ein, was Du von diesen Dingen gar nicht mehr tun kannst, nur noch eingeschränkt tun kannst oder nur noch eine bestimmte Zeitlang tun kannst.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, daraus den BU Grad zu ermitteln:
1. Quantitativ - rein über den Zeitansatz - wieviel Zeit kannst du täglich/wöchentlich/monatlich Deine "normalen" Tätigkeiten noch verrichten? Wäre die erste und einfachste  Möglichkeit, über die ominösen 50% zu kommen.

2. Qualitativ - (Notlösung) - Beispiel (kenne jetzt Deine Tätigkeiten nicht, versuchs aber trotzdem mal): Du musst Rohre in einer Zwangshaltung über Kopf verschweißen, 2 Stunden am Tag. Der Rest der Arbeitszeit ist geprägt von Vorbereitungen:
Material besorgen, bereit legen, einrüsten etc. - all das kannst Du noch machen, erledigen. Aber das Arbeiten über Kopf geht gar nicht mehr. Auch das kann eine BU sein (obwohl das nur wenige Stunden am Tag ausmacht), weil das sog. "prägende Element" Deiner Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. (ist aber nicht immer so leicht nachzuweisen, dazu brauchts Expertise)

 

Sobald der Grad von 50% erreicht wird, leistet der Versicherer. (Normale Bedingungen voraus gesetzt - es gibt auch andere Klauseln)

 

Hoffe, ich konnte es ein bisschen transparent machen.

 

 

vor 16 Minuten von chirlu:

Das Problem mit der Deutung von Ablehnungsquoten ist, daß wir nichts über die „Antragsfreudigkeit“ wissen, die sich vermutlich auch zwischen verschiedenen Gruppen unterscheidet. Wenn jeder routinemäßig jährlich Anträge stellen würde, unabhängig vom Gesundheitszustand, wäre eine (sehr) hohe Ablehnungsquote völlig unbedenklich.

:rolleyes: jetzt hast Du bestimmt einige auf verrückte Ideen gebracht... die armen Leistungsprüfer..... kann man dann bestimmt irgendwo anders lesen: Im WPF hat einer gesagt, man soll jedes Jahr einen Antrag stellen.
(Selektive Wahrnehmung..) 

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