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Allesverwerter

Ersatzbemessungsgrundlage nicht bescheinigt

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
EDIT: Datum war falsch

Unnötiges lästiges Thema mit dem Finanzamt :-( 

Vielleicht kann mich bitte jemand unterstützen, danke!

 

Ich habe im Mai 2007 ein Zertifikat gekauft.

 

Das war genau die Zeit zwischen Gesetzesverabschiedung Abgeltungssteuer und Einführung Abgeltungssteuer (01.01.2009). Zertifikate waren da schon nicht mehr steuerfreier "Altbestand", andererseits waren die Banken noch nicht verpflichtet, die Anschaffungskosten zu speichern.

 

In 2017 ist das Zertifikat fällig geworden.

Als steuerpflichtiger Betrag wurde der komplette Verkaufserlös angesetzt und darauf 25+% Steuern abgezogen.

Die Reklamation wegen der fehlenden Anschaffungsdatgen bei der Bank brachte nichts außer Mail-Ping-Pong, ich solle es über die Steuererklärung regeln. Ich empfand das dannauich als  den einfacheren Weg :)

 

Dem Finanzamt lag der Kaufbeleg, der Verkaufs/Fälligkeitsbeleg (mit dem Steuerabzug) und die Jahressteuerbescheinigung vor.

 

Die Erstattung wurde nun seitens des Finanzamtes abgelehnt, da "auf der (Jahres)Steuerbescheinigung keine Ersatzbemessungsgrundlage bescheinigt wurde". Die Aussage als solches ist korrekt, das Feld/Zeile "Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des §43a Abs 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG" ist leer.

 

Und nu? Für mich ist es eigentlich logisch, dass eine Abrechnung, wo 100% der Auszahlungssumme steuerplichtig sein sollen, komisch ist. 

Entweder fehlen Anschaffungsdaten oder der Anschaffungswert war 0 Euro.

Beides habe ich geheilt, indem ich den Kaufbeleg vorgelegt habe. Ein gefülltes Feld "Ersatzbemessungsgrundlage" hat für die Sachverhaltsklärung null Mehrwert, wozu gibt es das?

 

Muss ich das nun beim Finanzamt klären oder mir zunächst bei der Bank eine korrigierte Jahressteuerbescheinigung mit der "Ersatzbemessungsgrundlage" besorgen?

Ist die Bank überhaupt verpflichtet das zu tun? Gibt es Fristen?

 

EDIT: Datum war falsch

 

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kleinerfisch

Hast Du noch andere Kapitalerträge auf derselben Steuerbescheinigung stehen? Dann könnte es daran liegen, dass das FA ja nicht weiß, wie sich die Gesamtsumme zusammensetzt. Oder hast Du eine Erträgnisaufstellung mitgeschickt?

Die Verkaufsabrechung ist zwar ein gutes Indiz, dass Du recht hast, aber kein Beweis, da sie ja nachträglich korrigiert worden sein könnte.

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Taxadvisor

Comdirect oder Commerzbank?

 

Der § 32 d EStG spricht nur von "insbesondere" bei der Überprüfung. Das Finanzamz hat die Pflicht das zu überprüfen. Ob eine Ersatzbemessungsgrundlage ausgewiesen wird oder nicht ist unerheblich.

 

Gruß

Taxadvisor

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chirlu
vor 8 Minuten von Allesverwerter:

Das war genau die Zeit zwischen Gesetzesverabschiedung Abgeltungssteuer und Einführung Abgeltungssteuer (01.01.2010). Zertifikate waren da schon nicht mehr steuerfreier "Altbestand", andererseits waren die Banken noch nicht verpflichtet, die Anschaffungskosten zu speichern.

 

Eigentlich nicht – die Abgeltungssteuer kam zum 1. 1. 2009. Es gab eine Übergangsregelung für bestimmte vorher gekaufte Zertifikate, aber im Mai 2009 galt schon das aktuelle System.

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Sorry, der Kauf war Mai 2007, hatte mich vertippt. Nun editiert.

 

Ich habe eine Jahressteuerbescheinigung, wo gesammelt weitere Erträge ausgewiesen werden.

 

Commerzbank ;-)

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Allesverwerter

Ich habe in alten Mails mit der Bank gesucht:

 

"In FAS sind als Anschaffungsdaten dazu der 11.01.2008 und Kosten in Höhe von 0,00 Euro angekommen. (So wurde es von der abgebenden Bank übermittelt)

Da es sich um ein Zertifikat handelt, gelten hier alle  Anschaffungen nach dem 14.02.2007 als abgeltungsteuerrelevant.

Tatsächliche Anschaffungskosten in Höhe von 0 Euro führen dazu, dass der gesamte Veräußerungserlös steuerpflichtig wird."

 

Danach wäre die Jahressteuerbescheinigung richtig, aber die hinterlegten Anschaffungsdaten falsch (die ich als Kunde ja normalerweise erst beim Verkauf erfahre)

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kleinerfisch

 

vor 15 Minuten von Allesverwerter:

Muss ich das nun beim Finanzamt klären oder mir zunächst bei der Bank eine korrigierte Jahressteuerbescheinigung mit der "Ersatzbemessungsgrundlage" besorgen?

Da die Bank ja keine ErsatzBMG angewendet hat (das wären, glaube ich 30% des Verkaufserlöses, auf keinen Fall aber 100%), werden sie Dir das auch nicht bescheinigen.

Aber sie können Dir evtl. bescheinigen, das die AK nicht gespeichert wurden (oder bei einem Depotübertrag verloren gingen?).

Und sie können Dir eine Erträgnisaufstellung geben (manchmal kostenpflichtig), aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass die von Dir vorgelegte Abrechnung auch so in die Summen der Steuerbescheinigung eingeflossen ist (und nicht etwa später korrigiert wurde).

 

 

Ach ja, und ganz wichtig:

vor 17 Minuten von Allesverwerter:

Gibt es Fristen?

Offenbar hast Du ja einen Steuerbescheid bekommen. Den musst Du innerhalb von 30 Tagen anfechten. Formloses Schreiben reicht, "Begründung folgt" gibt Dir noch etwas Zeit mit der Bank zu verhandeln.

 

Man liest hier öfter, dass Finanzämter sich weigern von den Steuerbescheiden abzuweichen.

Mit scheint, dass auf der untersten Ebene, also im Massengeschäft, diese Haltung üblich ist. Die Einsprüche werden dann vielleicht von besser ausgebildeten Leuten bearbeitet oder die haben einfach mehr Zeit je Fall. Ich hatte das auch schon mal, bekam dann aber im Einspruchsverfahren recht.

 

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kleinerfisch

Aha! Depotübertrag ohne AK!

Hatte ich auch schon mehrmals. Da ich die aber nach jedem Übertrag abfrage, habe ich es zeitnah gemerkt.

Habe daraufhin die abgegebende Bank gebeten, nochmals zu übertragen. Das klappte letztlich immer, je nach Bank mit mehr oder weniger Gezerre. Ich hatte allerdings auch noch nie vorher verkauft.

 

Problem bei dieser Lösung könnte sein, dass die jetzige Bank die Steuerbescheinigung nicht mehr ändern wird. Wenn sie die Daten tatsächlich noch bekommt, wird sie die Abrechung evtl. korrigieren aber dann für's Steuerjahr 2019.

Das würde ich aber alles abklären bevor ich mit der abgebenden Bank verhandele.

 

Andere Möglichkeit: Die Bank soll Dir bescheinigen, dass sie beim Übertrag keine AK geliefert bekam.

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Stimmt, bei Ersatzbemessungsgrundlage sind es ja "nur" 30% der Grundlage steuerpflichtig. Das wusste ich nicht mehr.

Also ist die Jahressteuerbescheinigung der Bank korrekt.

 

Dafür ist die Begründung im Steuerbescheid falsch. Da muss ich ansetzen, danke.

 

Eine Mail, dass die Anschaffungskosten = 0 Euro waren habe ich von der Bank

Und eigentlich (s.o.) ergibt es sich ja auch aus der Verkaufsabrechnung.

 

Das sollte erstmal für den Widerspruch reichen.

 

Tolles Forum hier :-)

 

vor 3 Minuten von kleinerfisch:

Aha! Depotübertrag ohne AK!

Hatte ich auch schon mehrmals. Da ich die aber nach jedem Übertrag abfrage, habe ich es zeitnah gemerkt.

Habe daraufhin die abgegebende Bank gebeten, nochmals zu übertragen. Das klappte letztlich immer, je nach Bank mit mehr oder weniger Gezerre. Ich hatte allerdings auch noch nie vorher verkauft.

 

Problem bei dieser Lösung könnte sein, dass die jetzige Bank die Steuerbescheinigung nicht mehr ändern wird. Wenn sie die Daten tatsächlich noch bekommt, wird sie die Abrechung evtl. korrigieren aber dann für's Steuerjahr 2019.

Das würde ich aber alles abklären bevor ich mit der abgebenden Bank verhandele.

 

Andere Möglichkeit: Die Bank soll Dir bescheinigen, dass sie beim Übertrag keine AK geliefert bekam.

 

Ich glaube, sie haben überhaupt keine Anschaffungskosten, weil der Kauf 2007 in diese "Zwischenphase" der Zertifikate fiel, wo die Banken die Daten noch nicht gespeichert haben.

 

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Taxadvisor
vor 8 Stunden von Allesverwerter:

Sorry, der Kauf war Mai 2007, hatte mich vertippt. Nun editiert.

 

Ich habe eine Jahressteuerbescheinigung, wo gesammelt weitere Erträge ausgewiesen werden.

 

Commerzbank ;-)

Ja Commerzbank weist die Ersatzbemessungsgrundlage häufig nicht aus...

 

Im Einspruch immer noch mit aufnehmen: Vor einer ablehnenden Entscheidung beantrage ich erneut rechtliches Gehör.

 

Gruß

Taxadvisor

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