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DerFremde

Nichtveranlagungsbescheinigung Kind, Einkommen zu hoch

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DerFremde

Ich habe dieses Jahr das Problem das meine Kinder zu hohe Aktienerträge haben und so über den Grundfreibetrag von 9.997€ kommen.

 

Da dies nächstes Jahr nicht der Fall ist, reicht es das jeweils das Kind eine Einkommensteuererklärung macht und ich das Finanzamt überzeuge das ich die NV behalten kann?

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beamter97

mittels Stückzinstrick Erträge ins nächste Jahr verschieben.

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DerFremde

Gute Idee. Daran habe ich gar nicht gedacht.

 

Geht es nicht noch einfacher. Da ein Teil Aktienveräußerungsgewinne sind, kann ich da nicht einen Teil einer Verlustposition verkaufen um diesen Gewinn zu senken? Es geht ja nur ca. 500€!

 

Gruß

 

 

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whister
vor 15 Minuten von DerFremde:

Gute Idee. Daran habe ich gar nicht gedacht.

 

Geht es nicht noch einfacher. Da ein Teil Aktienveräußerungsgewinne sind, kann ich da nicht einen Teil einer Verlustposition verkaufen um diesen Gewinn zu senken? Es geht ja nur ca. 500€!

 

Gruß

Hast du die Krankenkassenbeiträge für das Kind bereits steuerlich berücksichtigt? Bei dem Einnahmen ist das Kind verpflichtet entsprechend Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zu entrichten - diese kannst du aber steuerlich geltend machen.

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DerFremde
vor einer Stunde von whister:

Hast du die Krankenkassenbeiträge für das Kind bereits steuerlich berücksichtigt? Bei dem Einnahmen ist das Kind verpflichtet entsprechend Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zu entrichten - diese kannst du aber steuerlich geltend machen.

 

Danke für den Hinweis. Kinder sind in der PKV.

 

Gruß

 

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chirlu
vor 20 Minuten von DerFremde:

Danke für den Hinweis. Kinder sind in der PKV.

 

Auch da läßt sich der Anteil steuerlich geltend machen, der auf die GKV-entsprechenden Leistungen entfällt. Wahlweise beim Versicherungsnehmer oder beim Versicherten.

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stolper
vor 16 Stunden von DerFremde:

Ich habe dieses Jahr das Problem das meine Kinder zu hohe Aktienerträge haben und so über den Grundfreibetrag von 9.997€ kommen.

 

Da dies nächstes Jahr nicht der Fall ist, reicht es das jeweils das Kind eine Einkommensteuererklärung macht und ich das Finanzamt überzeuge das ich die NV behalten kann?

...bitte auch stets daran denken, das seit einigen Jahren die aufgrund einer NV-Bescheinigung von der Steuer freigestellten Kapitalerträge an das Bundeszentralamt f. Steuern gemeldet werden.

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beamter97

Ich würde die Aktienverluste realisieren, "keep it simple!"

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catcat

Das einfachste ist, einen "Verlust" zu produzieren damit du unter dem Grundfreibetrag liegst. Diesen würde ich auch zeitig realisieren, damit vor Ende des Steuerjahres alles korrekt eingebucht ist. Handelst du für dich selbst über das Kinderdepot oder reinvestierst du das Geld auch ins Kinderdepot? 

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cpandrea

Der Grundfreibetrag von 9.997€ ist höher als die Einkommenschwelle für Kindergeld und gesetzliche Krankenkasse. 

Es wäre eigentlich besser unter diese schwelle zu bleiben oder bin ich falsch ? 

 

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dev
· bearbeitet von dev
vor 2 Minuten von cpandrea:

Der Grundfreibetrag von 9.997€ ist höher als die Einkommenschwelle für Kindergeld und gesetzliche Krankenkasse. 

Es wäre eigentlich besser unter diese schwelle zu bleiben oder bin ich falsch ?

Falsch:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Zitat

Seit dem Jahr 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr, die einen Einfluss auf den Kindergeldanspruch volljähriger Kinder hat. Bis Ende 2011 lag die Einkommensgrenze bei 8.004 Euro jährlich. Jetzt richtet sich der Kindergeldanspruch nach dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes. 

 

Das Kind ist in der PKV

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catcat

Am einfachsten ist es, wenn Kinder in der PKV sind und einfach weniger Gewinne als den Freibetrag haben. Um kostenlos weiter in der GKV Familienversicherung zu bleiben dürfen Kinder nicht mehr als ca. 450 Euro Kapitalerträge/Monat aufweisen. Dafür hüten sollte man sich, über das Kinderdepot Derivate oder ähnliches zu handeln um den Steuervorteil zu genießen.

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DerFremde
vor 14 Stunden von catcat:

Das einfachste ist, einen "Verlust" zu produzieren damit du unter dem Grundfreibetrag liegst. Diesen würde ich auch zeitig realisieren, damit vor Ende des Steuerjahres alles korrekt eingebucht ist. Handelst du für dich selbst über das Kinderdepot oder reinvestierst du das Geld auch ins Kinderdepot? 

 

Das ist alles das Geld der Kinder. Ich würde eine Verlustposition auch direkt nach der Realisierung wieder kaufen, da ich ja weiterhin an das Unternehmen glaube. Aber manchmal erwischt man halt einen blöden Einstiegszeitpunkt. Aptargroup ist da so ein Titel. Seit Kauf im Juli -13%, Jahresperformance seit Januar +25%! 

 

 

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catcat

Ja das kenne ich. Wobei durch den wahnsinnigen langen Anlagehorizont wird sich das schon ausgleichen. Am Rekauf hindert einen ja nichts. Du darfst halt für das Gesamtjahr keinen realisierten Gewinn über den Freibetrag haben. Divideneneinkünfte/Zinsen alles zählt dazu. Sollte der Fall dennoch eintreten, so wäre für das Jahr eine Steuererklärung und Versteuerung notwendig, die NV würde ihre Gültigkeit verlieren bzw. du müsstest sie "zurückgeben". Du kannst sie aber gleich wieder beantragen und dann geht es von vorne los. Zu versteuern wäre ja auch nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt. 

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