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dorian.gray

Grundschuld Risiken zwei Eigentümer

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dorian.gray

Hallo zusammen,

bei der folgenden Situation kann ich die Risiken nicht einschätzen und würde gerne einmal eure Meinung dazu hören:

 

Ich habe mit meiner Schwester eine Wohnung geerbt, welche uns jeweils hälftig gehört. Meine Schwester würde nun gerne Ihr Haus modernisieren und die Kosten finanzieren. Es gibt wohl deutlich günstigere Zinsen, wenn die Bank auf unsere gemeinsame Wohnung eine Grundschuld eintragen darf. Da ich auch Eigentümer bin, müsste ich ebenfalls zustimmen. Ich bin mir nun unsicher, ob ich dies machen sollte und insbesondere, welche Risiken mir dadurch entstehen. Ich habe im Internet recherchiert und folgende Dinge gelesen:

  1. Bei einer Grundschuld haftet man grundsätzlich auch mit seinem gesamten privaten Vermögen (https://www.finanztip.de/baufinanzierung/grundschuld/). Ich vermute dies gilt auch, wenn ich eigentlich kein Darlehensnehmer bin?
  2. Oftmals ist die Grundschuld nicht zweckgebunden, d.h. auch andere Darlehen (sogar Dispokredit) meiner Schwester (und ihres Mannes), werden mit der Grundschuld und damit mit meinem gesamten Vermögen abgesichert. Korrekt?

Wie würdet ihr die Situation einschätzen und was würdet ihr machen? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass meine Schwester und ihr Mann den Kredit zurückzahlen werden (Schwester ist auch verbeamtet), jedoch bin ich in dieser Beziehung doch eher risikoavers.

Besten Dank

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Xeronas

Auf deine Fragen 2 x Ja. Und nein, ich würde da als (Mit-)Eigentümer nicht mitmachen.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Ich würde es so machen:

 

Deine Schwester braucht Geld. Du kaufst ihr die halbe Wohnung ab, finanzierst die 50% via Grundschuld und Hypothek. 

 

Falls du der Meinung bist, dass sei ein schlechter Kauf: verkauft die Wohnung.

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JS_01

Warum nimmt deine Schwester nicht auf das Haus, das sie renovieren will, einen Kredit auf? Das wäre doch viel logischer?

 

Falls das nicht geht weil sie dort bereits hoch verschuldet ist, würde ich bei der Grundschuld nicht mitmachen.

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Biber65

Du haftest nicht mit deinem Privatvermögen, solange du dich in der Grundschuld nicht der persönlichen Zwangsvollstreckung unterwirfst. 

Allerdings haftet die gesamte Immobilie, wenn die Darlehensverbindlichkeit nicht gezahlt wird. Das nennt man die dingliche Haftung.

Wenn also nicht mehr gezahlt wird, kann die Bank u. U. die Immobilie zwangsversteigern und du bist deinen Anteil daran los.

 

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Bassinus
vor 8 Stunden von Ramstein:

Ich würde es so machen:

 

Deine Schwester braucht Geld. Du kaufst ihr die halbe Wohnung ab, finanzierst die 50% via Grundschuld und Hypothek. 

 

Falls du der Meinung bist, dass sei ein schlechter Kauf: verkauft die Wohnung.

:thumbsup:

 

3. Möglichkeit:

Du sagst ihr, dass dir das persönliche Risiko für ihre persönliche Zinserleichterung es nicht Wert sei, den Familienfrieden aufs Spiel zu setzen.

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