Wenn man den aktuelle Gesetzesentwurf (BT 649/19, Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen) zur Verlustverrechnung liest, bekommt man den Eindruck, die Verlustverrechnung soll auf Einzelgeschäftsebene eingeschränkt werden und nicht auf den nach depotbezogener Verrechnung verbleibenden Saldo. Dies würde faktisch das Ende des Day-Tradings mit Derviaten bedeuten. Alle Gewinne über dem "Sockelbetrag" von TEUR 10 würden dann unabhängig vom Gesamterge