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Taxadvisor

Verlustverrechnungsverbot für Derivate

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hattifnatt
Posted · Edited by hattifnatt
vor 5 Stunden von chirlu:

Die Koalition soll sich in den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2024 darauf geeinigt haben, die Verrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte abzuschaffen, berichtet das RND.

Wundert mich, dass diese Meldung hier nicht mehr Resonanz gefunden hat (laut dem Artikel ja sogar rückwirkend bis 2020!).

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chirlu
Posted
vor 12 Minuten von hattifnatt:

laut dem Artikel ja sogar rückwirkend bis 2020!

 

Ja, das wäre auch seltsam, wenn Verluste nur aus den Jahren unverrechnet stehenblieben. Andererseits war „wäre sonst seltsam“ beim Gesetzgeber noch nicht immer das schlagende Argument. :vintage:

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goccih
Posted
vor 16 Stunden von chirlu:

Verrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte abzuschaffen

Oha, das wäre willd, wenn das so schnell kommen würde.

Das gibt dann ja eine schöne Rückzahlung vom Finanzamt und die GmbH-Ideen können endgültig beerdigt werden.

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padavona
Posted

Naja, wenn man gegen seine Steuerbescheide keinen Einspruch erhoben hat, wird man wohl eher nicht mit einer Rückzahlung rechnen können, würde ich sagen.

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chirlu
Posted
vor 2 Minuten von padavona:

Naja, wenn man gegen seine Steuerbescheide keinen Einspruch erhoben hat, wird man wohl eher nicht mit einer Rückzahlung rechnen können, würde ich sagen.

 

Aber man kann die bestehenden Verlustvorträge aufbrauchen. Setzt natürlich voraus, dass man auch 2024 oder in den Folgejahren entsprechende Gewinne erzielt.

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goccih
Posted

Also mein Steuerberater sprach davon auch alte Steuerbescheide mit Hinweis auf die rückwirkende Gesetzesänderung anfechten zu wollen. Aber ich bin da kein Experte. Und genug Gewinne aus 2024, um das nachträglich gegen zu rechnen, hätte ich zur Not auch. Jetzt muss nur noch die Regierung so lange durchhalten, damit das Gesetz auch wirklich durch den Bundestag geht. Nicht dass die sich vorher noch auflösen.

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MeinNameIstHase
Posted · Edited by MeinNameIstHase
Am 16.10.2024 um 07:54 von goccih:

Also mein Steuerberater sprach davon auch alte Steuerbescheide mit Hinweis auf die rückwirkende Gesetzesänderung anfechten zu wollen.

Im aktuellen Gesetzesentwurf (Drucksache 20/13419) heißt es:

 

§ 52 Absatz 28 Sätze 25,26 EStG neu:

§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden. § 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden.

Bestandskräftige Steuerbescheide wird man so einfach nicht ändern können. Das gibt die zeitliche Anwendungsregel nicht her. Aber gesondert festgestellte Verluste aus Vorjahren sind spätestens im lfd. Jahr dann voll verrechenbar. Ich vermute aber, dass nur die wenigsten keinen Einspruch eingelegt haben und dies dann eher akademisch ist.
Angesichts der mikrigen Verzinsung von Steuererstattungen macht es keinen großen Unterschied, ob die Steuer aus 2021, 2022 oder in 2024 niedriger festgesetzt wird. Dieses Jahr könnte man noch mit Erträgen dafür sorgen, dass der SPB ausgeschöpft bleibt. Wenn die das rückwirkend in alten Jahren machen, lebt der u.U. ungenutzt auf. Insoweit kommt es auf den Einzelfall an.


Jedenfalls täte ich mit Hinweis darauf die nächste Vorauszahlung sofort per Antrag herabsetzen, wenn das Gesetz beschlossen wird.

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Megatron
Posted
Am 16.10.2024 um 07:54 von goccih:

Jetzt muss nur noch die Regierung so lange durchhalten, damit das Gesetz auch wirklich durch den Bundestag geht. Nicht dass die sich vorher noch auflösen.

 

Was. unabhängig davon wer wo welche Mehrheiten hat, ein schönes Eigentor wäre. Da ganze ist ja nun nicht ganz freiwillig sondern beruht auf einem Urteil des BFH. Mit dem im Rücken wird  dann jeder Hinz und Kunz der was in den Sand gesetzt hat gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einlegen und bei den Finanzämtern die Kosten und die Aufwände maximieren. Eigentlich sollte jeder normal denkende Politiker ein Interesse daran haben das Thema so schnell wie möglich vom Tisch zu bekommen.

 

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