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mahlsed

iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF

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mahlsed

WKN 628938 ISIN DE0006289382

 

Hallo,

 

habe soeben über meine Depot-Bank die Info bekommen, dass BlackRock die Anlagebedingungen zum o.g. ETF zum 10.04.2020 ändert und der ETF ab dem Datum des Inkrafttretens kein Wertpapierindex-Sondervermögen  mehr sein wird.

 

Konkret heißt es dort:

"Infolge des Übergangs  von einer vollständigen Nachbildung  zu einer Optimierungsstrategie  wird der Fonds
nicht mehr als Wertpapierindex-Investmentvermögen  gemäß  § 209 KAGB eingestuft. Der Fonds bleibt
jedoch nach wie vor ein OGAW-Fonds  gemäß §§ 192  ff. KAGB, und er wird der OGAW-Richtlinie
2014/91/EU  entsprechen.  Das Anlageziel  des Fonds wird weiterhin darin bestehen,  die Wertentwicklung
seines zugrunde  liegenden  Index nachzubilden."

 

Hieraus ergibt sich meine Frage: Gibt es hier Sondervermögen 1. und 2. Klasse oder ist der dann gar kein Sondervermögen mehr.

Besteht hier ein Risiko im theoretischen Fall einer Insolvenz des Emittenten? Ich bin etwas verunsichert.

 

Wer weiß Rat? 

 

Gruß mahlsed

BlackRock_Aenderungsmitteilung.pdf

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Auch auf die Gefahr hin, dass gleich einer kommt der es besser weiß, verbreite ich mal mein eben angelesenes gefährliches Halbwissen.

 

vor 17 Minuten von mahlsed:

Infolge des Übergangs  von einer vollständigen Nachbildung  zu einer Optimierungsstrategie  wird der Fonds
nicht mehr als Wertpapierindex-Investmentvermögen  gemäß  § 209 KAGB eingestuft

 

Dadurch, dass der Fonds von der vollständigen Abbildung des Index zukünftig abweicht, entspricht er nicht mehr der Ausnahmeregelung nach §209.

Andere Fonds dürfen daher den Global Titans nur noch im geringeren Umfang des $206 KAGB halten.

 

Von Sondervermögen lese ich nirgends was, das hast du wohl verwechselt.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Scheint keine negativen Auswirkungen zu haben, eher positive. Ein Wertpapierindex-OGAW darf nach § 209 KAGB bis zu 20% in Papiere eines Emittenten anlegen, normalerweise gilt dagegen nach § 206 eine Höchstgrenze von maximal 10%. Ob das bei dem Index überhaupt relevant ist, weiß ich nicht.

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mahlsed
vor 10 Minuten von Cai Shen:

 

Von Sondervermögen lese ich nirgends was, das hast du wohl verwechselt.

Danke für die schnellen Antworten.

 

Habe mal das Originaldokument drangehängt. Dort heißt es auf Seite 1 : Der Fonds wird ab dem Datum des Inkrafttretens kein Wertpapierindex-Sondervermögen  mehr sein.

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odensee
vor 57 Minuten von mahlsed:

Dort heißt es auf Seite 1 : Der Fonds wird ab dem Datum des Inkrafttretens kein Wertpapierindex-Sondervermögen  mehr sein.

Und weiter hinten:

Zitat

Das Sondervermögen ist nach der Änderung kein Wertpapierindex-Sondervermögen gemäß § 209 KAGB mehr, sondern ausschließlich ein richtlinienkonformes Sondervermögen gemäß §§ 192 ff. KAGB.

 

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mahlsed
vor 15 Minuten von odensee:

Und weiter hinten:

 

Genau, und dieser Unterschied und dessen Rechtsfolge ist mir unklar!

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chirlu
vor 9 Minuten von mahlsed:

dieser Unterschied und dessen Rechtsfolge ist mir unklar!

 

Du hast gelesen?

vor 1 Stunde von chirlu:

Ein Wertpapierindex-OGAW darf nach § 209 KAGB bis zu 20% in Papiere eines Emittenten anlegen, normalerweise gilt dagegen nach § 206 eine Höchstgrenze von maximal 10%.

 

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mahlsed
vor 35 Minuten von chirlu:

 

Du hast gelesen?

 

Der anlageseitige Unterschied ist klar! Wo ist jetzt aber der Unterschied bei den unterschiedlichen Sondervermögen im Zusammenhang mit dem mir wichtigen Insolvenzschutz. 

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chirlu

Es gibt keinen.

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