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Genossenschaftsanteile und Spareinrichtungen

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Hallo zusammen,

 

wie beurteilt Ihr Genossenschaftsanteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften vom Risikoprofil her? Es besteht ja keine Einlagensicherung wie bei Bankguthaben, weiterhin haben die Anteile eine Kündigungsfrist, die im schlimmsten Fall ein Jahr oder sogar länger sein kann. Die Renditen sind natürlich meistens sehr gut. 

 

In verschiedenen Anlagerichtlinien von Stiftungen werden Geno Anteile meistens auf der dritten Stufe wie Aktien geführt..

 

Einige Genossenschaften (außerhalb der üblichen Banken) haben auch eine Spareinrichtung für Einlagen, die teilweise auch sehr attraktiv verzinst werden (für diesen langweiligen Bereich natürlich). Vergleichen wie es mal mit klassischem Tagesgeld, so habe ich hier bei den Spareinrichtungen teilweise eine Verzinsung von 0,2% bis 0,3% p.a. Das ganze aber ohne Einlagensicherung. Wenn wir davon ausgehen, dass die Bau- und Wohnungsgenossenschaft bilanziell und wirtschaftlich gut und konservativ aufgestellt ist, wieviel würdet Ihr maximal auf den Sparkonten parken? Beträge von bis zu 5.000 Euro sind doch sicherlich möglich, um das Risiko zu begrenzen.

 

Wie steht Ihr dazu?

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Der Anteil unterliegt dem Totalverlust - wie bei Aktien. Achten würde ich noch auf so genannte Nachschusspflichten pro Anteil. Das kann den Verlust gut mal verdoppeln.

Wenn eine Genossenschaft auch Spareinrichtung anbietet, gilt zwangsweise Bafinaufsicht und auch gesetzlicher Einlagenschutz (Quatsch - siehe Beitrag chirlu). Es sind Schutzmöglichkeiten vorhanden, darüber informiert dann die jeweilige Genossenschaft. Zum Beispiel unsre Regionalehttps://www.sbkeg.de/sparen/wissenswertes-zu-unserer-spareinrichtung/

über die GdW. (Kein Rechtsanspruch! Aber noch nie seit Gründung 1974 der Fall eingetreten, da könnte also Geld rumliegen für 2-3 Ausfälle, siehe Statut im Anhang)

 

Kommt immer auf die Geno an. Bei meiner mache ich mir auch bei 6stelligen Vermögen keine Gedanken, da hoher Immobilienbestand in bester Lage -> Bewertungsreserven gut und gerne ein paar 100%

 

Am besten direkt bei deiner Geno informieren - es gilt für fast alles eine Veröffentlichungspflicht. Und unter Einlagensicherung ist es unproblematisch.

121217_GdW_Statut_Selbsthilfefonds_2017.pdf

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
vor 4 Stunden von syndiziert:

...

Einige Genossenschaften (außerhalb der üblichen Banken) haben auch eine Spareinrichtung für Einlagen, die teilweise auch sehr attraktiv verzinst werden (für diesen langweiligen Bereich natürlich). Vergleichen wie es mal mit klassischem Tagesgeld, so habe ich hier bei den Spareinrichtungen teilweise eine Verzinsung von 0,2% bis 0,3% p.a. Das ganze aber ohne Einlagensicherung. Wenn wir davon ausgehen, dass die Bau- und Wohnungsgenossenschaft bilanziell und wirtschaftlich gut und konservativ aufgestellt ist, wieviel würdet Ihr maximal auf den Sparkonten parken? Beträge von bis zu 5.000 Euro sind doch sicherlich möglich, um das Risiko zu begrenzen.

 

Wie steht Ihr dazu?

Ich würde meine hart verdienten EUR 5.000 nicht für EUR 10 bis EUR 15 p. a.(!) in eine Blackbox werfen, wo zudem der Prüfungsaufwand für mich jedes Jahr locker höher ist als der Ertrag. Das rechnet sich doch vorne bis hinten nicht. Da kannst Du das Geld lieber unverzinst irgendwo SICHER liegen lassen und in der Zeit Pfandflaschen sammeln gehen. 

Und wenn Du x fach 5K zur Verfügung hast, dann kauf etwas vernünftiges gestreutes mit Ertrag und nicht so einen renditelosen Quatsch.

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chirlu
vor 6 Stunden von Bassinus:

Wenn eine Genossenschaft auch Spareinrichtung anbietet, gilt zwangsweise Bafinaufsicht und auch gesetzlicher Einlagenschutz.

 

Aufsicht ja, gesetzliche Einlagensicherung nein. Es gibt nur einen „Selbsthilfefonds“ beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW mit folgendem Vorbehalt, auf den dich jede Genossenschaft mit Spareinrichtung hinweist:

Zitat

Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

 

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Bolanger
vor 21 Stunden von John Silver:

Ich würde meine hart verdienten EUR 5.000 nicht für EUR 10 bis EUR 15 p. a.(!) in eine Blackbox werfen, wo zudem der Prüfungsaufwand für mich jedes Jahr locker höher ist als der Ertrag.

Viele Wohnungsgenos schütten 4% Dividende raus. Das wären bei 5 KEUR schon 200 EUR Dividende pro Jahr. Natürlich sollte man auch den Zeitaufwand dem Ertrag gegenüber stellen. Für 200 EUR jedes Jahr kann man aber ein paar Stunden investieren.

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Bassinus

Viele Genos haben vor Jahren schon Anteillimitierungen eingeführt. Wird schwer da noch in eine Geno 5k unterzubringen. Für mehrere bedeutet es dann ungleich höheren Aufwand für 4% die auch je nach Lage Ruckzuck eingedampft werden könnten und 100% Verlustrisiko besteht bezüglich der Genoanteile. Das lohnt sich nicht für jeden.

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bondholder
vor 1 Stunde von Bolanger:

Viele Wohnungsgenos schütten 4% Dividende raus.

Das hat dann aber vom Risiko her nichts mehr mit Spareinlagen zu tun. Die Dividende kann jederzeit reduziert werden oder ganz ausfallen, wie bei anderen Unternehmensbeteiligungen (etwa Aktien) auch.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
vor 3 Stunden von Bolanger:

Viele Wohnungsgenos schütten 4% Dividende raus. Das wären bei 5 KEUR schon 200 EUR Dividende pro Jahr. Natürlich sollte man auch den Zeitaufwand dem Ertrag gegenüber stellen. Für 200 EUR jedes Jahr kann man aber ein paar Stunden investieren.

Der Post auf den ich mich bezogen hatte, hatte aber als Rendite die genannten 0,2% bis 0,3% p. a. angegeben und eben NICHT die vielen "anderen" Genossenschaften die 4% ausschütten.

Das sind vollkommen unterschiedliche Fälle.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 12 Stunden von John Silver:

Der Post auf den ich mich bezogen hatte, hatte aber als Rendite die genannten 0,2% bis 0,3% p. a. angegeben und eben NICHT die vielen "anderen" Genossenschaften die 4% ausschütten.

Das sind vollkommen unterschiedliche Fälle.

Selbstverständlich kann eine Wohnungsgenossenschaft zur gleichen Zeit sowohl 0,3% p.a. Zinsen auf Spareinlagen als auch 4% Dividende auf Genossenschaftsanteile zahlen – warum auch nicht?

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syndiziert
Am 20.6.2020 um 01:41 von bondholder:

Selbstverständlich kann eine Wohnungsgenossenschaft zur gleichen Zeit sowohl 0,3% p.a. Zinsen auf Spareinlagen als auch 4% Dividende auf Genossenschaftsanteile zahlen – warum auch nicht?

Genau darum geht es.

 

Danke an alle, die bisher geantwortet haben.

 

Habe die Frage auch mal kurz an die BaFin gespiegelt und folgende Rückmeldung erhalten:

 

"Bei der Baugenossenschaft xyz, handelt es sich um eine sog. Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung. Einlagen bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind gesetzlich nicht geschützt und unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Alle Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind stattdessen Mitglieder der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW). Die Mittel des vom GdW auf freiwilliger Basis geschaffenen Selbsthilfefonds dienen der Sicherung der Einlagen (vgl. § 2 des Status der Selbsthilfeeinrichtung) und der Bestandssicherung der einzelnen Unternehmen (vgl. § 3 Abs.1 des Statuts der Selbsthilfeeinrichtung). Ein gesetzlicher Anspruch auf Rückgewähr der Einlagen im Falle der Insolvenz besteht dadurch allerdings nicht. Sie haben die Möglichkeit, sich ggf. direkt beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) über weitere Einzelheiten zur Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen des GdW zu informieren. Sie erreichen den Verband unter: Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin oder im Internet unter www.gdw.de."

 

Gut, es gibt keine Einlagensicherung. Wenn ich bspw. einen Betrag von 5.000 Euro auf dem Sparbuch, welches aktuell mit 0,2% verzinst ist, anlege und die Genossenschaft, welche hinter der Spareinrichtung steht, umfällt - ist es höchst wahrscheinlich, dass mein Geld weg ist. Vorausgesetzt es gibt keine verwertbaren Vermögenswerte, sprich Immobilien. Hiervon gehe ich jedoch nicht aus, da ein solider Bestand an Immobilien -zumindest für mich als Laie- vorhanden ist (ich beziehe mich auf meine Genossenschaft).

 

Erstens sind 5.000 Euro zwar auch eine Menge Geld, aber im Falle eines Falles verkraftbar (auch wenn es weh tun würden).

Zweitens würde ich an die 5.000 Euro jederzeit (zu den üblichen Öffnungszeiten) ran kommen

Drittens ist eine, wenn auch sehr geringe Verzinsung gegegeben, auch wenn diese zweifelsohne nicht die Inflation ausgleicht (obwohl es dieses Jahr vermutlich heran reichen würde).

 

Wenn Ihr schon seht, habe ich vor meine Liquiditätsrücklage auf ebendiesem Sparbuch zu parken. Besser als auf einem Tagesgeldkonto bei einer Direktbank, bei der ich auf das Geld nicht bar zugreifen kann. Vielleicht wäre es auch eine Überlegung wert, die 5.000 Euro Notgroschen zu teilen und die Hälfte auf das Sparbuch (jederzeit Zugriff (nur) in cash!) und die andere Hälfte auf einem Tagesgeldkonto zu parken, sodass hieraus jederzeit per Onlinezugang zugegriffen werden kann um Überweisungen zu tätigen. 

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monopolyspieler

0,2-0,3% bekommt man auch samt deutscher Einlagensicherung bei Banken.

Ist es so schwer, Geld von der Direktbank auf sein Giro zu überweisen?

Dauert bei mir von der Renault Bank auf mein PSD Giro nur wenige Stunden.

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Richie_Rich

Finde die Gedankengänge dahinter auch etwas verquer.

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John Silver
vor 18 Minuten von Richie_Rich:

Finde die Gedankengänge dahinter auch etwas verquer.

Ich verstehe das auch nicht. Das sind selbst bei EUR 100.000 Anlagesumme lächerliche EUR 200 bis EUR 300. Ich kann mich nur selbst zitieren und auf unten verweisen. Was geht in jemandem vor der so etwas macht? So ein Risiko für so eine marginale Summe? Wo stehen da auch nur ansatzweise Risiko und Ertrag in irgendeinem Verhältnis?!? (PS: Ich bin mir bewußt, dass bestimmte Anlagen für bestimmte Gruppen aber eine bestimmten Größenordnung auch bei einem solchen Zinssatz seinen Sinn haben. Aber doch nicht bei Kleinanlegern!?!)

 

Am 18.6.2020 um 23:43 von John Silver:

Ich würde meine hart verdienten EUR 5.000 nicht für EUR 10 bis EUR 15 p. a.(!) in eine Blackbox werfen, wo zudem der Prüfungsaufwand für mich jedes Jahr locker höher ist als der Ertrag. Das rechnet sich doch vorne bis hinten nicht. Da kannst Du das Geld lieber unverzinst irgendwo SICHER liegen lassen und in der Zeit Pfandflaschen sammeln gehen. 

Und wenn Du x fach 5K zur Verfügung hast, dann kauf etwas vernünftiges gestreutes mit Ertrag und nicht so einen renditelosen Quatsch.

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 3 Stunden von syndiziert:

Vielleicht wäre es auch eine Überlegung wert, die 5.000 Euro Notgroschen zu teilen und die Hälfte auf das Sparbuch (jederzeit Zugriff (nur) in cash!)

Wenn dir der Punkt so wichtig ist: 2500 Euro sind gerade mal 5 große Geldscheine [oder 13, ohne 500er gerechnet]. Die kannst du doch locker irgendwo hinlegen?

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syndiziert

Ihr habt ja grundsätzlich recht. 

 

Aber das Sparbuch ist nun einmal schon da. Muss nix eröffnet werden oder dergleichen. 

 

Ihr würdet dort also überhaupt kein Geld lassen? Verstehe ich das richtig? 

 

Die Geno Anteile zu 4% kann ich jedoch nicht abziehen, da ich dort Mieter bin und die Einlage zwingend ist für den Mietvertrag ;-)

 

Und noch etwas, wie beurteilt Ihr in solch einem Fall das Risiko? Es ist ja nur die Tatsache vorhanden, dass es keine Einlagensicherung gibt. Wenn es der dahinterstehenden Genossenschaft aber seit Jahrzehnten gut geht, kontinuierlich Dividende zahlt und alles einen guten Eindruck macht, was spricht risikoseitig dagegen? Zumal es sich um meinen Vermieter mit einem Portfolio von mehreren hundert Wohnungen im Wert von ca. 100 Mio Euro handelt. 

 

Sorry, wenn jetzt der ein oder andere wieder austickt bei der Frage :)

 

Aber will halt lernen. 

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monopolyspieler

Du weißt aber schon, das Du Dir selber widersprichst- oder?

Du willst an die 5.000 Euro "jederzeit" rankommen.

Üblich bei Sparbüchern ist die gesetzliche Kündigungsfrist- und die beträgt 3 Monate, wobei man 2000 Euro im Monat abheben kann.

Es würde also dauern, bis Du Dein Geld komplett unterm Kopfkissen vereint hast.

 

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syndiziert
· bearbeitet von syndiziert
vor 39 Minuten von monopolyspieler:

Du weißt aber schon, das Du Dir selber widersprichst- oder?

Du willst an die 5.000 Euro "jederzeit" rankommen.

Üblich bei Sparbüchern ist die gesetzliche Kündigungsfrist- und die beträgt 3 Monate, wobei man 2000 Euro im Monat abheben kann.

Es würde also dauern, bis Du Dein Geld komplett unterm Kopfkissen vereint hast.

 

Ich gleiche mal meine sprachliche Eben an... :-)

 

Du weisst aber schon, dass man bei einem Sparbuch auch mehr als 2.000 Euro pro Monat abheben kann? Man zahlt dann sogenannte Vorschusszinsen von einem viertel des vereinbarten Zinssatzes. Also in diesem Fall zu vernachlässigen. 

 

Dennoch danke für Deinen Input.

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Richie_Rich
· bearbeitet von Richie_Rich

Also, ich verstehe das so, dass du versuchst auszuloten, ob das nicht ´ne pfiffige Möglichkeit für dich ist.

Kurz gesagt, nicht wirklich. Nüchtern betrachtet ist es Jacke wie Hose. Du kannst das Sparbuch bei deiner Geno gerne machen. Die Chancen sind sehr gering, dass die Kohle irgendwann weg ist, weil die Bude ein Wirecard-Tochter ist o.ä. 0,2% sind nahezu nichts, aber wenn dir das ausreicht, warum nicht.

Die Tatsache, dass du dort schon Kunde bist, ist kein zwingender Grund für irgendwas.

Alternativ würde ICH eher nach einem Tagesgeldkonto oder kurzlaufenden Festgeldern Ausschau halten. Da gibt es Prämien (zB IKB) oder Zinsen (Bigbank.de) etc. Geld ist abesichtert, zT sofort verfügbar und je nach Anlagehorizont bekommst du durchaus mehr Zinsen/Prämie.

Wie gesagt, Jacke wie Hose.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor einer Stunde von syndiziert:

Ich gleiche mal meine sprachliche Eben an... :-)

 

Du weisst aber schon, dass man bei einem Sparbuch auch mehr als 2.000 Euro pro Monat abheben kann? Man zahlt dann sogenannte Vorschusszinsen von einem viertel des vereinbarten Zinssatzes. Also in diesem Fall zu vernachlässigen. 

 

Dennoch danke für Deinen Input.

Lies Dir doch mal die Sparordnung etwas genauer durch -meist unter Punkt XIII oder IX- Du hast auf vorzeitige Rückzahlung keinen Anspruch. Das ist eine freiwillige Leistung.

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syndiziert
Am 26.6.2020 um 16:39 von monopolyspieler:

Lies Dir doch mal die Sparordnung etwas genauer durch -meist unter Punkt XIII oder IX- Du hast auf vorzeitige Rückzahlung keinen Anspruch. Das ist eine freiwillige Leistung.

Du hast recht. Kenne es nur von Banken, die das ohne zu murren machen. Ob eine solche Spareinrichtung es auch - aus kulanz - ist fraglich und mir nicht bekannt. 

 

Aber grundsätzliche verstehe ich Eure Bedenken. Werde das vorhandene Konto nur nutzen, um die jährliche Dividende zu erhalten und das Geld dann auch kurze Zeit später abheben. Tagesgeldkonto für den Notgroschen ist ja auch bereits vorhanden. Dachte nur, die Spareinrichtung könne auch genutzt werden. Aber verstehe Eure Einwände. 

 

Danke für die Ausführungen. 

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Bolanger

Hallo,

ich möchte das Thema der Wohnungsbaugenossenschaften nochmal hochholen.  In den letzten Jahren scheint sich für viele eine Dividende von 4% etabliert zu haben, was angesichts des Zinsumfeldes für den einen oder anderen attraktiv war. Anscheinen war es sogar so attraktiv, dass viele, wenn nicht sogar fast alle Genos die Zeichnungsmöglichkeiten von Anteilen begrenzt haben.

 

Nun ändert sich das Zinsumfeld und mich würden Eure Erwartungen für den Geno-Markt interessieren. Welche Dividenden waren denn z.B. in den 80ern üblich, als man für andere festverzinsliche Geldanlagen deutlich höhere Zinsen bekommen hat? Ich kann dazu leider keine Statistik oder alte Daten finden. da gab es das Internet ja quasi noch nicht.  

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B.Axelrod

Ich glaube, das kann man nur auf Einzelfall-Basis betrachten.

Ich war zwischen 1986 und 2019 Mitglied der PSD Bank Köln- da gab (und gibt) es keine Dividenden.

Heute gibt es dieses Hausbank-Modell, bei dem man einen einstelligen Betrag pro Jahr zurück erhalten kann.

Man hat mir 2019 meine 20 DM von 1986 in Euro zurückgezahlt.:)

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Al Bundy

Die meisten mir bekannten Wohnungsbaugesellschaften haben per Satzung die Ausschüttung auf höchstens 4% begrenzt.

Einige zahlen momentan auch nur noch 1-2%. Von der Ertragsseite her müssten sie das nicht, ich vermute, sie wollen nur nicht als Kapitalisten wahrgenommen werden.

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bondholder
vor 3 Stunden von Al Bundy:

Von der Ertragsseite her müssten sie das nicht, ich vermute, sie wollen nur nicht als Kapitalisten wahrgenommen werden.

Die Daseinsberechtigung einer Wohnungsbaugenossenschaft besteht halt in erster Linie nicht darin, die Rendite der Genossenschaftsanteile zu maximieren, sondern Wohnraum für die Mitglieder zur Verfügung zu stellen.

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