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HansK

Krankenversicherung für Ehefrau

Empfohlene Beiträge

HansK
· bearbeitet von HansK

Hallo,

ich bin verheirateter Beamter, in der PKV und meine Frau ist aktuell in Elternzeit. Da würde sie gerne noch länger bleiben, was finanziell an sich in Ordnung wäre. Ein Problem ist aber die Krankenversicherung. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes wäre sie weiterhin in der GKV (sie war vor der Geburt abhängig beschäftigt), danach aber nicht mehr. Ist es richtig, dass es danach nur die Option gäbe, mindestens einen Midijob anzunehmen oder in meine PKV zu wechseln? Letzteres wäre recht teuer und ersteres scheint allgemein wenig verbreitet zu sein. Ich sehe häufig Stellenanzeigen für 450 Euro Jobs, was aber anscheinend zu wenig wäre (stimmt das?). Ein Midijob bei ihrem früheren Arbeitgeber wäre eher schwierig, da Teilzeitmodelle dort unüblich sein bzw. Teilzeitkräfte nicht gut bezahlt werden.

Vielen Dank für alle Vorschläge, wie wir sinnvoll agieren könnten.

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chirlu
vor 19 Minuten von HansK:

Ist es richtig, dass es danach nur die Option gäbe, mindestens einen Midijob anzunehmen oder in meine PKV zu wechseln?

 

Nein. GKV-Versicherte können sich immer auch freiwillig gesetzlich (weiter)versichern, wenn eine Pflichtversicherung endet.

 

vor 21 Minuten von HansK:

450 Euro Jobs, was aber anscheinend zu wenig wäre (stimmt das?).

 

Ja, Voraussetzung für einen versicherungspflichtigen Midijob sind mehr als 450 Euro Verdienst, d.h. mindestens 450,01 Euro.

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HansK
vor 10 Minuten von chirlu:

 

Nein. GKV-Versicherte können sich immer auch freiwillig gesetzlich (weiter)versichern, wenn eine Pflichtversicherung endet.

Gut, in Ordnung, aber das wäre teurer als die PKV (da 70% der Kosten durch die Beihilfe getragen werden).

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Ramstein

PKV zu teuer, GKV zu teuer, was willst du? Kostenlose Voodoo-Heilung?

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Bassinus
vor 4 Minuten von HansK:

Gut, in Ordnung, aber das wäre teurer als die PKV (da 70% der Kosten durch die Beihilfe getragen werden).

Dann hast du deine Antwort.

 

Für 30% Frau + Kind Privat versichern oder sie geht sozialversicherungspflichtig wieder arbeiten. Eventuell lohnt sich ja dann auch der "schlechter bezahlte" Halbtagsjob, wenn man Krankenversicherung & Rente in die Berechnung mit einfließen lässt. 

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Shonsu

Noch als kleiner Tipp:

 

Falls der Plan ist, Deine Frau in die PKV zu nehmen -> jetzt schon eine Anwartschaft abschließen, entweder die große mit Betragsgarantie, oder die kleine, die zumindest eine PKV ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht.

 

<Ironie on> Zur Kostenoptimierung legt Ihr Euch einfach noch 3-4 Kinder extra zu -> gibt Dir als Beamten ab dem 3. Kind ein richtigen fetten Gehaltszuschlag und Dein Frau kann pro Kind für 3 Jahre Elternzeit weiterhin kostenlos in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben ;) </Ironie off>

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HansK
vor 21 Minuten von Ramstein:

PKV zu teuer, GKV zu teuer, was willst du? Kostenlose Voodoo-Heilung?

Nein, aber ist es nicht komisch: Bei 450 Euro brutto müsste man die Krankenversicherung extra kaufen (250 Euro im Monat), bei 451 Euro ist sie mit drin. Ist diese Unstetigkeit sinnvoll? Ähnlich mit der Steuer: Die 450 Euro wären steuerfrei, die 451 Euro müssten komplett versteuert werden. (Gut, Steuer und Krankenversicherung würden sich in diesem Fall dann sogar ausgleichen, aber mir erscheint das Prinzip wenig sinnvoll.)

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chirlu
vor 9 Minuten von HansK:

Ist diese Unstetigkeit sinnvoll?

 

Darüber kann man sehr ausführlich diskutieren … (Passiert auch.)

 

Allerdings ist weder die Krankenversicherung in den 451 Euro „mit drin“ – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge, d.h. netto wird weniger als 451 Euro ausbezahlt, der Arbeitgeber zahlt insgesamt deutlich mehr als 451 Euro – noch ist ein Minijob steuerfrei; er kann nur unter bestimmten Umständen mit 2%, 20% oder 25% pauschal versteuert werden, aber wahlweise auch immer regulär.

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dev
vor 17 Minuten von HansK:

Nein, aber ist es nicht komisch: Bei 450 Euro brutto müsste man die Krankenversicherung extra kaufen (250 Euro im Monat), bei 451 Euro ist sie mit drin. Ist diese Unstetigkeit sinnvoll? Ähnlich mit der Steuer: Die 450 Euro wären steuerfrei, die 451 Euro müssten komplett versteuert werden. (Gut, Steuer und Krankenversicherung würden sich in diesem Fall dann sogar ausgleichen, aber mir erscheint das Prinzip wenig sinnvoll.)

Ja, das GKV-System ist schon eigenartig.

Aber das GKV/PKV-Mischsystem in einer Ehe und noch mit Kindern, hat noch mehr Fallstricke, vor allem wenn deine Frau weniger als du verdient!

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HansK
· bearbeitet von HansK
vor 7 Minuten von chirlu:

 

Darüber kann man sehr ausführlich diskutieren … (Passiert auch.)

 

Allerdings ist weder die Krankenversicherung in den 451 Euro „mit drin“ – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge, d.h. netto wird weniger als 451 Euro ausbezahlt, der Arbeitgeber zahlt insgesamt deutlich mehr als 451 Euro – noch ist ein Minijob steuerfrei; er kann nur unter bestimmten Umständen mit 2%, 20% oder 25% pauschal versteuert werden, aber wahlweise auch immer regulär.

Aber es gilt doch: Wenn auf dem Gehaltszettel 451 Euro brutto steht, ist man krankenversichert. Und einen 450 Euro Job muss man noch nicht einmal angeben auf der gemeinsamen Steuererklärung.

 

Die Frage ist allgemein: Wäre ein Arbeitgeber bereit, anstatt 450 Euro 451 Euro auszuzahlen bzw. wieviel mehr müsste man dafür arbeiten?

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HansK
vor 1 Minute von dev:

Aber das GKV/PKV-Mischsystem in einer Ehe und noch mit Kindern, hat noch mehr Fallstricke, vor allem wenn deine Frau weniger als du verdient

Was meinst du hier? Das Kind ist in der PKV seit Geburt.

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chirlu
vor 2 Minuten von HansK:

einen 450 Euro Job muss man noch nicht einmal angeben auf der gemeinsamen Steuererklärung.

 

Wenn die Pauschalsteuer abgeführt wurde. Und wenn es nur ein Minijob (pro Person) ist.

 

vor 3 Minuten von HansK:

Wäre ein Arbeitgeber bereit, anstatt 450 Euro 451 Euro auszuzahlen bzw. wieviel mehr müsste man dafür arbeiten?

 

Finanziell ist es für den Arbeitgeber geringfügig günstiger, jemanden für 451 Euro zu beschäftigen statt für 450 Euro; d.h. die Gesamtkosten einschließlich Arbeitgeberanteilen sind niedriger. Die Zahl der geringfügig bzw. mehr als geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer kann aber verschiedene andere Auswirkungen für den Arbeitgeber haben.

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dev
vor 5 Minuten von HansK:

Was meinst du hier? Das Kind ist in der PKV seit Geburt.

Genau das meinte ich.

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HansK
vor 3 Stunden von dev:

Genau das meinte ich.

Was ist das Problem daran?

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dev
vor 10 Minuten von HansK:

Was ist das Problem daran?

Weil deine Frau ein Problem mit der KV hat, dachte ich nicht, das du das Kind bei der PKV versichert hast und wollte dich darauf hinweisen, das dies passieren könnte.

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HansK
vor 2 Minuten von dev:

Weil deine Frau ein Problem mit der KV hat, dachte ich nicht, das du das Kind bei der PKV versichert hast und wollte dich darauf hinweisen, das dies passieren könnte.

Es geht nicht um die PKV an sich. Ihr ist es egal und mir selber ist die PKV sogar etwas lieber. Der Punkt war, dass sie nicht kostenlos bei mir mitversichert werden kann, sondern nach der Elternzeit 250 Euro Extrabeitrag anfallen würde. Das finde ich viel und ich fänd es sinnvoller, wenn sie das sozusagen über eine (kleine) Arbeitstätigkeit selber erwirtschaften würde.

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chirlu

Ein grundsätzliches Problem bei Beihilfe+PKV ist eine mögliche spätere Scheidung. (Klar, ist nicht geplant – trotzdem soll so etwas gelegentlich vorkommen.) In dem Fall entfällt der Beihilfeanspruch, und eine Voll-PKV wird nötig. Die ist dann auch noch besonders teuer, weil Alterungsrückstellungen nur für 30% gebildet wurden.

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