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Nachzahlung von GRV-Beiträgen für Schulzeiten

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WerPinguin

Guten Morgen, liebes Forum.

 

Mich beschäftigt momentan die Möglichkeit der Nachzahlung von Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schulzeiten zwischen dem Alter von 16 und 17:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190812_nachzahlung_beitraege_schulzeiten.html
(Achtung: Die Zahlen in dem Link sind meines Erachtens von 2019; ändert aber an meinen Fragen nichts)

 

Es gab hier im Forum, soweit ich sehe, nur eine umfangreiche Diskussion dazu:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/45123-freiwillige-beiträge-für-ausbildungszeiten-in-der-grv/

 

Ich habe dazu auch ein paar recht spezifische Fragen, und sie zielen auch in eine etwas andere Richtung als die dortige Diskussion (und diese ist 6 Jahre alt), darum starte ich hier mal ein neues Thema. Die eigentlichen Fragen an euch habe ich unten jeweils deutlich mit dem Wort "Frage" markiert ;)

Sonstige Anmerkungen sind aber natürlich auch willkommen.

 

Nur ganz kurz zu mir/uns zwecks Einordnung:

  •     37 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind (zweites nicht geplant).
  •     Meine Frau und ich sind beide recht gut verdienende Akademiker und haben auch beide schon unsere Arbeitszeit auf 30h/Woche gekürzt.
  •     Unsere Sparrate bezogen aufs Nettoeinkommen beträgt ca. 40%, der allergrößte Teil davon geht in ein ETF-Depot
  •     Beide gesetzlich rentenversicherungspflichtig, für beide ist die Wartezeit von 5 Jahren längst erfüllt, Wartezeit von 35 Jahren leicht erfüllbar (falls nichts wildes dazwischenkommt!), Wartezeit von 45 Jahren: Keine Chance.
  •     Unser Ziel: relativ früh in Rente. Und auf dem Weg dahin Arbeitszeit weiter reduzieren, ohne dadurch Armutsrisiko zu schaffen. Eine minutiöse Planung ist sicher über einen so langen Zeitraum vollkommen unsinnig.

 

Zum grundsätzlichen Thema:
Wir tendieren sehr dazu, für uns beide für das eine relevante Schuljahr Beiträge nachzuzahlen (offene Frage: In welcher Höhe). Und zwar:
a) Um es als Beitragszeit zu sichern. Wer weiß welche Wartezeitregelungen in ~30 Jahren bestehen. Nachher fehlt uns zu irgendwas 1 Jahr und wir beißen uns in den Hintern. Die bloße Sicherung als Beitragszeit kommt uns ja mit ~1000€ pro Person recht günstig.
b) Um den Rentenanspruch zu erhöhen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das zu erwartende Einkommen aus dem ETF-Depot deutlich höher als das aus der GRV. Daher neige ich dazu, sogar den Maximalbeitrag zu zahlen (und dann das ETF-Depot dafür mal eine Weile erheblich weniger zu füllen), um eine bessere Diversifikation zwischen GRV und Depot herzustellen. Explizit ausklammern möchte ich die Frage, wo die bessere Rendite zu erwarten ist. Das kann man ohnehin höchstens nachher beantworten und aufgrund der völlig unterschiedlichen Natur der beiden Anlagen ist ja die Aussagekraft selbst einer Antwort im Nachhinein fraglich. Ich operiere also praktisch unter der maximal vereinfachten Annahme, dass beide Anlagen risikogewichtet die gleiche Rendite haben.

 

Frage 1:
Haltet ihr die Überlegungen (a) und (b) für sinnvoll, oder machen wir hier ganz großen Unsinn?


Detailfragen zur Nachzahlung:

  • Hat jemand hier so eine Nachzahlung schonmal praktisch durchgezogen? Wie läuft das ab? Ich schicke der DRV Antrag V0080 (s. Anhang) und eine Schulbescheinigung und dann sagen die mir einfach, wohin und bis wann ich jetzt die Beiträge zu überweisen habe? Oder komplizierter?
  • Für die Nachzahlung sind ja relevant die sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen des Jahres, in dem ich zahle, korrekt?
    Also als Beispiel für 2020 (Ich rechne das alles exakt, weil mir die konkreten Zahlen beim Verständnis helfen): jährlicher Maximalbeitrag ist 82800€*18,6% = 15400,80€.
    Wenn ich das einzahle, bekomme ich dafür 82800€/40551€ = 2,04 Entgeltpunkte (entspricht aktuell 69,81€ monatlicher Rente). Korrekt so?
  • Man kann die Zahlung ja auf bis zu 5 Kalenderjahre verteilen. Wenn ich immer Höchstbeitrag zahlen will, wird der in den Folgejahren ja etwas anders ausfallen. Teilt die DRV mir da dann jährlich mit, wieviel ich jeweils zu zahlen habe, oder rechne ich das einfach selber aus und überweise, was ich für richtig halte?
  • Steuerlich: Die Beiträge werden dann steuerlich genau so behandelt wie Pflichtbeiträge, korrekt? Ich trage sie also einfach in die Steuererklärung des entsprechenden Jahres ein?
  • Führt es bei der steuerlichen Behandlung zu Nachteilen, wenn man bereits hohe Rentenpflichtbeiträge zahlt? Beispiel: Beide Ehepartner verdienen 2020 als Angestellte je 60k€, zahlen also schon (inkl. AG-Beitrag) 22320€ Rentenpflichtbeiträge. Jetzt wollen sie beide auch noch ca. 15400€ für jeweils ein Schuljahr gleichzeitig nachzahlen. Summe wäre gut 53k€. Das ist mehr als die ca. 50k€ für Ehepaare, die bei Rürup gelten (das in der steuerlichen Behandlung der GRV ja sehr ähnlich ist). Wäre dann die Differenz von 3k€ nicht absetzbar oder ist diese Grenze von 50k€ eine reine Eigenheit von Rürup-Beiträgen und spielt bei der GRV keine Rolle?

 

Vielen Dank schonmal!

V0080.pdf

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chirlu
vor 40 Minuten von WerPinguin:

Hat jemand hier so eine Nachzahlung schonmal praktisch durchgezogen? Wie läuft das ab? Ich schicke der DRV Antrag V0080 (s. Anhang) und eine Schulbescheinigung und dann sagen die mir einfach, wohin und bis wann ich jetzt die Beiträge zu überweisen habe?

 

Im Prinzip. Wenn die DRV deine Schulzeit noch nicht kennt, ist aber erst einmal eine Kontenklärung fällig, in deren Rahmen du dann die Schulzeitbescheinigung vorlegen kannst (und Belege fürs Studium, fürs Kind usw.).

 

Das Verfahren dauert auch ohne Kontenklärung eine Weile (keine Priorität …). Zeit zum Zahlen hast du dann drei Monate lang ab Bescheid, ggf. bis ins nächste Jahr hinein. Aber Achtung, steuerlich gilt das tatsächliche Jahr der Zahlung.

 

vor 45 Minuten von WerPinguin:

Für die Nachzahlung sind ja relevant die sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen des Jahres, in dem ich zahle, korrekt?
Also als Beispiel für 2020 (Ich rechne das alles exakt, weil mir die konkreten Zahlen beim Verständnis helfen): jährlicher Maximalbeitrag ist 82800€*18,6% = 15400,80€.

 

Ja.

 

vor 46 Minuten von WerPinguin:

Wenn ich das einzahle, bekomme ich dafür 82800€/40551€ = 2,04 Entgeltpunkte (entspricht aktuell 69,81€ monatlicher Rente). Korrekt so?

 

Ungefähr. Zum einen werden Entgeltpunkte mit vier Nachkommastellen berechnet, es wären hier also 2,0419; wichtiger ist aber: Das Durchschnittsentgelt für 2020 wird erst im nachhinein ermittelt – die 40551 sind nur ein vorläufiger hochgerechneter Wert, und tatsächlich wird es wohl niedriger ausfallen (d.h. die Zahl der Entgeltpunkte höher).

 

vor 50 Minuten von WerPinguin:

Man kann die Zahlung ja auf bis zu 5 Kalenderjahre verteilen. Wenn ich immer Höchstbeitrag zahlen will, wird der in den Folgejahren ja etwas anders ausfallen. Teilt die DRV mir da dann jährlich mit, wieviel ich jeweils zu zahlen habe, oder rechne ich das einfach selber aus und überweise, was ich für richtig halte?

 

Solange du nicht 44 bist, ist es am einfachsten und flexibelsten, diese Teilzahlung nicht zu benutzen. Stattdessen beantragst du separat in jedem Jahr nur für einen Teil des Schuljahrs die Nachzahlung; z.B. heuer für die ersten sechs Monate und nächstes Jahr für die anderen sechs, oder wie auch immer.

 

Voraussichtlich wird 2022 der Beitragssatz steigen; vielleicht direkt auf 20%.

 

vor 55 Minuten von WerPinguin:

Steuerlich: Die Beiträge werden dann steuerlich genau so behandelt wie Pflichtbeiträge, korrekt? Ich trage sie also einfach in die Steuererklärung des entsprechenden Jahres ein?

 

Ja. Es gibt ein eigenes Feld für freiwillige Beitragszahlungen.

 

vor 55 Minuten von WerPinguin:

Führt es bei der steuerlichen Behandlung zu Nachteilen, wenn man bereits hohe Rentenpflichtbeiträge zahlt? Beispiel: Beide Ehepartner verdienen 2020 als Angestellte je 60k€, zahlen also schon (inkl. AG-Beitrag) 22320€ Rentenpflichtbeiträge. Jetzt wollen sie beide auch noch ca. 15400€ für jeweils ein Schuljahr gleichzeitig nachzahlen. Summe wäre gut 53k€. Das ist mehr als die ca. 50k€ für Ehepaare, die bei Rürup gelten (das in der steuerlichen Behandlung der GRV ja sehr ähnlich ist). Wäre dann die Differenz von 3k€ nicht absetzbar oder ist diese Grenze von 50k€ eine reine Eigenheit von Rürup-Beiträgen und spielt bei der GRV keine Rolle?

 

Das ist ein einziger Topf, von dem alles abgeht: Pflichtbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur gesetzlichen Rentenversicherung, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Beiträge zu Rürup-Verträgen, fiktive Beiträge von Beamten. Wenn insgesamt das Maximum überschritten ist (2020: 25046 Euro, Eheleute 50092 Euro), ist der Rest nicht mehr absetzbar.

 

Auch nicht zu vergessen: Tatsächlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden im Jahr 2020 nur 90% des Betrags (steigt jährlich, auf 92%, 94%, …), abzüglich des steuerfreien Arbeitgeberanteils.

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Ozymandias
· bearbeitet von Ozymandias

Bezüglich der Rentenzeiten bringt es überhaupt nichts, wenn ihr ohnehin auf 35 Jahre kommen werdet (wo vor allem auch die Hochschulzeiten zählen), bei der 45 Jahre Wartezeit zählen diese beispielsweise nicht.

 

Zitat

Ich operiere also praktisch unter der maximal vereinfachten Annahme, dass beide Anlagen risikogewichtet die gleiche Rendite haben.

Absolut falsche Annahme. In letzter Zeit wurden in diversen Rechnungen rund 3% Rendite für die GRV genannt. Zum Tagesgeld mit 0,01% vielleicht eine gute Alternative, zu Aktien mit 6-8% jedoch nicht.

Diese 3% stimmen aber schon wieder nicht mehr, weil die Corona-Nullrunden kommen werden. Während es also nächstes Jahr 0% Rentenerhöhung gibt, die sich auf deine Entgeltpunkte auswirkt, steigen die Aktien auch aufgrund der Zentralbankpolitik munter weiter.

 

Deine Detailfragen hast du dir im Prinzip schon selber beantwortet.

 

Buchempfehlung:

Werner Siepe - Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente (German Edition) (Deutsch) 1. Auflage

 

Es macht mehr Sinn kurz vor Rentenbeginn wenn man mit Abschlag in Rente gehen will, für den Abschlag Zahlungen zu leisten. Erstens sieht man dann die gültigen Konditionen (Renteneintrittsalter wird vermutlich bis in 30 Jahren noch mal 2-3 Jahre höher liegen). Zweitens "liegt" das Geld nicht 30 Jahre bei der GRV rum mit 3%, sondern in Aktien mit mehr %.

 

 

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chirlu
vor 5 Minuten von Ozymandias:

Bezüglich der Rentenzeiten bringt es überhaupt nichts

 

Schön, daß du alle Rechtsänderungen der nächsten Jahrzehnte jetzt schon kennst. ;-)

 

Selbst bei der jetzigen Rechtslage könnte es unter Umständen etwas nutzen (40-Jahre-Zeit für geringere Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente).

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
vor 1 Stunde von WerPinguin:

Guten Morgen, liebes Forum.

 

Mich beschäftigt momentan die Möglichkeit der Nachzahlung von Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schulzeiten zwischen dem Alter von 16 und 17:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190812_nachzahlung_beitraege_schulzeiten.html
(Achtung: Die Zahlen in dem Link sind meines Erachtens von 2019; ändert aber an meinen Fragen nichts)

 

Es gab hier im Forum, soweit ich sehe, nur eine umfangreiche Diskussion dazu:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/45123-freiwillige-beiträge-für-ausbildungszeiten-in-der-grv/

...

Frage 1:
Haltet ihr die Überlegungen (a) und (b) für sinnvoll, oder machen wir hier ganz großen Unsinn?

Vielen Dank schonmal!

 

Ich habe mich auch mal mit der Frage ausführlich beschäftigt (ist aber schon ein paar Tage her), weil die Rente ja quasi unabhängig vom Kapitalmarkt funktioniert. Im Endeffekt habe ich es aber gelassen, weil FÜR MICH die Renten-Beiträge im Gegensatz zur möglichen Rente und einer möglichen Verzinsung nicht im Verhältnis standen. Das muss aber jeder für sich selber beurteilen und bewerten. Da kommt es auf den Einzelfall drauf an. 

 

Noch ein Hinweis, aus der Erinnerung (hoffentlich trügt die mich nicht) der bisher nicht genannt wurde (oder ich habe ihn übersehen) :

Eine Gefahr besteht durch die Nachzahlung, wenn man nicht den Höchstsatz einzahlt, sondern nur die Mindesteinzahlung um das Beitragsjahr zu bekommen. Durch die Nachzahlungen erhöht man zwar absolut die Zahl der möglichen Beitragsjahre und erhöht erst einmal absolut die Gesamteinzahlungen. Aber diese verteilen sich dann auf eine größere Zahl an Jahren und senken daher ggf. eine mögliche Erwerbsminderungsrente.

Beispiel:

Vor Nacheinzahlung

10 Beitragsjahre, Einzahlungen 20.000 -> 2.000 Einzahlung pro Jahr

Nach Nacheinzahlung

11 Beitragsjahre, Einzahlungen 20.000 + 500 -> 1.836,36

 

Das solltest Du Dir noch einmal genau ansehen, falls es Dich betrifft, damit Dir zumindest der Sachverhalt und das mögliche Risiko bewußt ist, im Verhältnis zu den Zuzahlungen.

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WerPinguin
vor 28 Minuten von chirlu:

 

Danke, das sind viele Details, die mir sehr helfen!
 

vor 28 Minuten von chirlu:

Im Prinzip. Wenn die DRV deine Schulzeit noch nicht kennt, ist aber erst einmal eine Kontenklärung fällig, in deren Rahmen du dann die Schulzeitbescheinigung vorlegen kannst (und Belege fürs Studium, fürs Kind usw.).

Ja, mit Kontenklärung bin ich gerade beschäftigt, gerade auch was die Schulzeiten betrifft. Zahlung von Beiträgen wollte ich tendenziell ab nächstem Jahr angehen, das sollte ja zeitlich hoffentlich reichen.

vor 28 Minuten von chirlu:

Das Verfahren dauert auch ohne Kontenklärung eine Weile (keine Priorität …). Zeit zum Zahlen hast du dann drei Monate lang ab Bescheid, ggf. bis ins nächste Jahr hinein. Aber Achtung, steuerlich gilt das tatsächliche Jahr der Zahlung.

Das ist gut zu wissen.

 

vor 28 Minuten von chirlu:

Ungefähr. Zum einen werden Entgeltpunkte mit vier Nachkommastellen berechnet, es wären hier also 2,0419; wichtiger ist aber: Das Durchschnittsentgelt für 2020 wird erst im nachhinein ermittelt – die 40551 sind nur ein vorläufiger hochgerechneter Wert, und tatsächlich wird es wohl niedriger ausfallen (d.h. die Zahl der Entgeltpunkte höher).

Danke. Das mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt war mir schonmal klar, hatte ich aber verdrängt.

vor 28 Minuten von chirlu:

 

 

Solange du nicht 44 bist, ist es am einfachsten und flexibelsten, diese Teilzahlung nicht zu benutzen. Stattdessen beantragst du separat in jedem Jahr nur für einen Teil des Schuljahrs die Nachzahlung; z.B. heuer für die ersten sechs Monate und nächstes Jahr für die anderen sechs, oder wie auch immer.

Das ist ein exzellenter Vorschlag, das werde ich auf jeden Fall so machen.

vor 28 Minuten von chirlu:

Das ist ein einziger Topf, von dem alles abgeht: Pflichtbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur gesetzlichen Rentenversicherung, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Beiträge zu Rürup-Verträgen, fiktive Beiträge von Beamten. Wenn insgesamt das Maximum überschritten ist (2020: 25046 Euro, Eheleute 50092 Euro), ist der Rest nicht mehr absetzbar.

OK, danke. Durch die Möglichkeit der Teilzahlung lässt sich das ja rum Glück gut in den Griff kriegen, denn ca. 3k€ "Luft" pro Person haben wir im Jahr auf jeden Fall.

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Edved
vor 10 Minuten von John Silver:

Ich habe mich auch mal mit der Frage ausführlich beschäftigt (ist aber schon ein paar Tage her), weil die Rente ja quasi unabhängig vom Kapitalmarkt funktioniert. Im Endeffekt habe ich es aber gelassen, weil FÜR MICH die Renten-Beiträge im Gegensatz zur möglichen Rente und einer möglichen Verzinsung nicht im Verhältnis standen. Das muss aber jeder für sich selber beurteilen und bewerten. Da kommt es auf den Einzelfall drauf an. 

 

Noch ein Hinweis, aus der Erinnerung (hoffentlich trügt die mich nicht) der bisher nicht genannt wurde (oder ich habe ihn übersehen) :

Eine Gefahr besteht durch die Nachzahlung, wenn man nicht den Höchstsatz einzahlt, sondern nur die Mindesteinzahlung um das Beitragsjahr zu bekommen. Durch die Nachzahlungen erhöht man zwar absolut die Zahl der möglichen Beitragsjahre und erhöht erst einmal absolut die Gesamteinzahlungen. Aber diese verteilen sich dann auf eine größere Zahl an Jahren und senken daher ggf. eine mögliche Erwerbsminderungsrente.

Beispiel:

Vor Nacheinzahlung

10 Beitragsjahre, Einzahlungen 20.000 -> 2.000 Einzahlung pro Jahr

Nach Nacheinzahlung

11 Beitragsjahre, Einzahlungen 20.000 + 500 -> 1.836,36

 

Das solltest Du Dir noch einmal genau ansehen, falls es Dich betrifft, damit Dir zumindest der Sachverhalt und das mögliche Risiko bewußt ist, im Verhältnis zu den Zuzahlungen.

Danke für den Hinweis, vor der gleichen Frage stehe ich aktuell auch.

Da ich mir hier nicht sicher bin, welche Höhe ich einzahlen müsste um diesen Effekt zu vermeiden, überlege ich das einem Experten (Rentenberater) zu geben, auch wenn das ein paar Euro kostet (wäre es mir wert, kann m.W. als negative Renteneinkünfte in die Steuererklärung aufgenommen werden). 

 

Oder gibt es da eine "grobe Formel", mit der man sich diesen "Verwässerungseffekt" einigermaßen gut und einfach berechnen kann?  

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WerPinguin
vor 3 Minuten von John Silver:

Ich habe mich auch mal mit der Frage ausführlich beschäftigt, weil die Rente ja quasi unabhängig vom Kapitalmarkt funktioniert. Im Endeffekt habe ich es aber gelassen, weil FÜR MICH die Renten-Beiträge im Gegensatz zur möglichen Rente und einer möglichen Verzinsung nicht im Verhältnis standen. Das muss aber jeder für sich selber beurteilen und bewerten! Da kommt es auf den Einzelfall drauf an. 

Klar, das ist natürlich an sich schon wichtig. Ich sehe es für mich selbst so, dass ich zwar auch erwarte, dass eine ETF-Anlage langfristig die bessere Rendite haben wird, aber es halt nicht weiß (weshalb ich die Frage hier auch explizit rauslassen wollte). Und für mich überwiegt da der Diversifizierungswunsch, einfach weil ich bislang viel ETF und (relativ) wenig gesetzliche Rente habe. Stimme aber auf jeden Fall zu, dass beide Überlegungen nicht falsch sind und es eine individuelle Abwägung ist.

 

vor 3 Minuten von John Silver:

Noch ein Hinweis, aus der Erinnerung (hoffentlich trügt die mich nicht) der bisher nicht genannt wurde (oder ich habe ihn übersehen) :

Eine Gefahr besteht durch die Nachzahlung, wenn man nicht den Höchstsatz einzahlt, sondern nur die Mindesteinzahlung um das Beitragsjahr zu bekommen. Durch die Nachzahlungen erhöht man zwar absolut die Zahl der möglichen Beitragsjahre und erhöht erst einmal absolut die Gesamteinzahlungen. Aber diese verteilen sich dann auf eine größere Zahl an Jahren und senken daher ggf. eine mögliche Erwerbsminderungsrente.

Beispiel:

Vor Nacheinzahlung

10 Beitragsjahre, Einzahlungen 20.000 -> 2.000 Einzahlung pro Jahr

Nach Nacheinzahlung

11 Beitragsjahre, Einzahlungen 20.000 + 500 -> 1.836,36

 

Das solltest Du Dir noch einmal genau ansehen, falls es Dich betrifft, damit Dir zumindest der Sachverhalt und das mögliche Risiko bewußt ist, im Verhältnis zu den Zuzahlungen.

Guter Punkt. § 72 SGB VI sagt du hast Recht, wenn ich das richtig lese ("Der belegungsfähige Gesamtzeitraum verlängert sich um Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres.").
Das ist ein Argument gegen Einzahlung des Mindestbeitrags (oder sonstigem niedrigen Beitrag). Bzw., wenn man das doch machen will, dann sollte man es zumindest so spät wie möglich tun.

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kafka
vor 13 Minuten von John Silver:

Aber diese verteilen sich dann auf eine größere Zahl an Jahren und senken daher ggf. eine mögliche Erwerbsminderungsrente.

Aus Interesse: Man kann durch die Nachzahlungen die Erwerbsminderungsrente aber auch erhöhen, oder?

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WerPinguin
vor 1 Minute von Edved:

Danke für den Hinweis, vor der gleichen Frage stehe ich aktuell auch.

Da ich mir hier nicht sicher bin, welche Höhe ich einzahlen müsste um diesen Effekt zu vermeiden, überlege ich das einem Experten (Rentenberater) zu geben, auch wenn das ein paar Euro kostet (wäre es mir wert, kann m.W. als negative Renteneinkünfte in die Steuererklärung aufgenommen werden). 

 

Oder gibt es da eine "grobe Formel", mit der man sich diesen "Verwässerungseffekt" einigermaßen gut und einfach berechnen kann?  

Ich bin jetzt hier kein Experte und rate ein bisschen rum:


Im Prinzip verhält es sich ja so: Erwerbsminderungsrente hängt nach meinen Kenntnisstand ab davon,

a) wie alt du bist (weil davon die Zurechnungszeit bis zur Regelaltersrente davon abhängt)
b) wieviele Entgeltpunkte E du bislang hast (das ist leicht, steht in der Renteninformation)

c) und wieviele "Belegungsfähige Kalendermonate" B du schon hast (§ 72 SGB VI ; da hört es leider bei mir auf, die Definition ist etwas komplex mit den ganzen verschiedenen Zeiten, da blicke ich nicht so recht durch).

Die Rente müsste dann proportional zum Faktor E/B sein.

 

Wenn du jetzt für 12 Kalendermonate einzahlst:
Verändert sich (a) nicht.

(b) steigt, abhängig von der eingezahlten Summe. 2020 bei Maximaleinzahlung um ca. 2 Punkte, bei Minimaleinzahlung um ca. 0,13 Punkte. Nennen wir das mal F

(c) steigt um 12 Monate

Du müsstest also vergleichen die beiden Werte E/B und (E+F)/(B+12).

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WerPinguin
vor 12 Minuten von kafka:

Aus Interesse: Man kann durch die Nachzahlungen die Erwerbsminderungsrente aber auch erhöhen, oder?

Wenn das, was ich mir im vorigen Beitrag zurechtgelegt habe, stimmt, würde ich sagen: ja. Indem man sich für das Jahr mehr Entgeltpunkte "kauft" als man bisher im Schnitt hatte.
Aber im Detail müsste da vermutlich jemand was zu sagen, der mehr Ahnung hat.

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chirlu
vor 24 Minuten von WerPinguin:
vor 38 Minuten von kafka:

Aus Interesse: Man kann durch die Nachzahlungen die Erwerbsminderungsrente aber auch erhöhen, oder?

Wenn das, was ich mir im vorigen Beitrag zurechtgelegt habe, stimmt, würde ich sagen: ja. Indem man sich für das Jahr mehr Entgeltpunkte "kauft" als man bisher im Schnitt hatte.

 

Ja, ist so. Von daher ist es die sicherste Möglichkeit, Höchstbeiträge einzuzahlen – da kann auf jeden Fall nichts sinken. ;-)

 

Die genaue Berechnung des Gesamtleistungswerts ist ziemlich kompliziert. Falls man ein geklärtes Konto hat und keine verkomplizierenden Sachverhalte (z.B. keine betriebliche Ausbildung), könnte man aus den Angaben der Renteninformation folgendermaßen zurückrechnen:

  1. angegebene Erwerbsminderungsrente in Entgeltpunkte umrechnen (teilen durch Rentenwert und noch einmal durch 0,892, um den Abschlag rückgängig zu machen)
  2. davon die tatsächlich erbrachten Entgeltpunkte (Rückseite der Renteninformation) abziehen; übrig bleiben die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit
  3. diese dividieren durch die Länge der Zurechnungszeit in Monaten (vom Datum der Renteninformation bis zum Ende, dieses steht auch auf der Rückseite – z.B. Alter 65 plus 8 Monate bei einer Renteninformation aus dem vergangenen Jahr)

Heraus kommen die Entgeltpunkte pro Monat, in deren Höhe eine Nachzahlung neutral wirkt. (Sie erhöht trotzdem die mögliche Erwerbsminderungsrente, aber nur direkt durch die zusätzlichen Entgeltpunkte.)

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kafka

Danke! 

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WerPinguin

Vielen Dank schonmal an alle, vor allem an chirlu. Uns ist jetzt insofern klar, wie wir vorgehen werden:

  • Meine Kontoklärung fertigmachen (das Konto von meiner Frau ist schon vollständig, soweit wir sehen, mit einem Fragezeichen, das kommt unten noch).
  • Wenn fertig: Dann beginnen wir, die Beiträge stückweise nachzuzahlen, mit separaten Anträgen für separate Zeiträume, wie von chirlu vorgeschlagen. Voraussichtlich jeweils den Höchstbeitrag. Wieviele Monate dann immer an einem Stück entscheiden wir dynamisch.
  • Im Folgejahr Beiträge in Steuererklärung berücksichtigen und das Prozedere jährlich wiederholen bis das Schuljahr komplett gefüllt ist.

Das Fragezeichen im Versicherungsverlauf meiner Frau:
Ihre Schulzeit zwischen 16 und 17 steht da interessanterweise genau gar nicht drin. Der Eintrag "Schulausbildung" beginnt genau an dem Tag wo sie 17 wurde und endet (was logisch ist) mit dem Datum des Abiturzeugnisses. Müssen wir jetzt davon ausgehen, dass die DRV von der Schulzeit zwischen 16 und 17 noch gar nichts weiß, oder kann es sein, dass die das schon wissen, und es nur nicht im Versicherungsverlauf steht, weil es aktuell keine rentenrechtliche Zeit ist? Und erst durch die nachgezahlten Beiträge dazu würde?

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Edved

Ich möchte mich ebenso bei Allen bedanken, die hier Antworten gegeben haben! Hier zeigt sich einmal wieder, wie gewinnbringend so ein Forum ist. Ich hoffe, ich kann an anderer Stelle auch was beitragen!

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WerPinguin

Und jetzt kommt mir natürlich doch noch gleich eine weitere offene Frage:
Welches sind eigentlich genau die Kalendermonate, für die man nachzahlen kann?

Angenommen, jemand wäre z.B. am 15.05.1983 geboren:  Sind es dann die 12 Monate von Mai 1999 bis April 2000 (weil der Mai 2000 schon Anrechnungszeit ist)? So vermute ich es, bin aber nicht sicher.
(immer angenommen er war auch die ganze relevante Zeit in der Schule).

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Bolanger
vor 7 Stunden von chirlu:

Von daher ist es die sicherste Möglichkeit, Höchstbeiträge einzuzahlen – da kann auf jeden Fall nichts sinken. ;-

Das stimmt nicht, denn die Anzahl der Rentenpunkte, die man beim Höchstbeitrag erwirbt, ändert sich mit dem Durchschnittsgehalt des fiktiven Durchschnittsbürgers und der Beitragsbemessungsgrenze. Man hat nur dann eine Erhöhung, wenn man für das gekaufte Jahr mehr Punkte erwirbt als im Schnitt der anderen Jahre. Wer stets über der BMG verdient hat, was bei Akademikern durchaus vorkommt, erwirbt pro Jahr unterschiedlich viele Punkte. Eben im Abhängigkeit von der BMG und dem Eckarbeitnehmer-Durchschnittsgehalt. Und dazu müssen die Kennzahlen des Nachzahljahres dann vorteilhaft passen.

 

IN der Praxis wird es da wohl nur um Kleinstbeträge gehen. Aber pauschal zu sagen, dass man immer eine Erhöhung hat, ist sachlich falsch

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WerPinguin
vor 7 Minuten von Bolanger:

Das stimmt nicht, denn die Anzahl der Rentenpunkte, die man beim Höchstbeitrag erwirbt, ändert sich mit dem Durchschnittsgehalt des fiktiven Durchschnittsbürgers und der Beitragsbemessungsgrenze. Man hat nur dann eine Erhöhung, wenn man für das gekaufte Jahr mehr Punkte erwirbt als im Schnitt der anderen Jahre. Wer stets über der BMG verdient hat, was bei Akademikern durchaus vorkommt, erwirbt pro Jahr unterschiedlich viele Punkte. Eben im Abhängigkeit von der BMG und dem Eckarbeitnehmer-Durchschnittsgehalt. Und dazu müssen die Kennzahlen des Nachzahljahres dann vorteilhaft passen.

 

IN der Praxis wird es da wohl nur um Kleinstbeträge gehen. Aber pauschal zu sagen, dass man immer eine Erhöhung hat, ist sachlich falsch

Prinzipiell hast du Recht, aber wie du auch sagst: Das können nur Kleinstbeträge sein.


Und zumindest in meinem Umfeld gibt es glaube ich niemanden, der immer über der BBG gelegen hat (ich war da nie drüber). Als Doktorand ist das undenkbar und auch die allermeisten Berufseinsteiger liegen ja nicht drüber. Und dazu kommen dann noch Wehr- bzw. Zivildienstzeiten mit recht niedrigen Beiträgen. Also dass jemand wirklich in praktisch jedem Beitragsjahr an oder über der BBG lag, dürfte absolut exotisch sein,

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chirlu
vor einer Stunde von WerPinguin:

Müssen wir jetzt davon ausgehen, dass die DRV von der Schulzeit zwischen 16 und 17 noch gar nichts weiß, oder kann es sein, dass die das schon wissen, und es nur nicht im Versicherungsverlauf steht, weil es aktuell keine rentenrechtliche Zeit ist? Und erst durch die nachgezahlten Beiträge dazu würde?

 

Doch, das müßte beim Rentenversicherungsträger gespeichert sein.

 

vor 22 Minuten von WerPinguin:

Angenommen, jemand wäre z.B. am 15.05.1983 geboren:  Sind es dann die 12 Monate von Mai 1999 bis April 2000 (weil der Mai 2000 schon Anrechnungszeit ist)?

 

Ja, genau.

 

vor 11 Minuten von stagflation:

Auf folgender Seite findet man noch weitere Informationen: http://www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/

 

Aber Vorsicht mit der Frist, die ist dort falsch dargestellt – im Alter von 45 wäre man schon zu spät dran mit einem Antrag. Bei Geburtsdatum 15. 5. 1983 (wie oben) ist der letztmögliche Tag für den Antrag auf Nachzahlung der 14. 5. 2028. Es gilt der Eingang bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

vor 16 Minuten von Bolanger:

Aber pauschal zu sagen, dass man immer eine Erhöhung hat, ist sachlich falsch

 

Habe ich übrigens gar nicht gesagt – ich sprach von „nicht sinken“. Aber ist richtig, man kann Extrem-Versicherungsverläufe konstruieren, bei denen die Nachzahlung von Höchstbeiträgen im „falschen“ Jahr den Gesamtleistungswert minimal drückt (meines Erachtens ohne Praxisrelevanz, wie WerPinguin gerade schon beschrieben hat).

 

Außerdem ist zu bedenken, daß – unabhängig von der Gesamtleistungsbewertung – die Rente jedenfalls durch die nachträglich erworbenen Entgeltpunkte direkt steigt. Der Effekt wirkt in jedem Fall stärker.

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Bolanger

Ich glaube die Einstiegsgehälter von Akademikern liegen bei einigen Tarifverträgen schon über der BMG. Mir kommt da die Metallindustrie in den Sinn oder die Chemie. Wer dann während des Studiums nur Minijobs hatte, ist schon dabei. Sooo selten dürfte das doch gar nicht sein.

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Aktie

Zur Kontenklärung kann ich übrigens absolut einen Termin vor Ort empfehlen. Beratungsstellen der DRV gibt es fast überall, Termine gibts online (aber lange im Voraus). Man wird mit Termin zügig aufgerufen, mit gut sortierten Unterlagen dauert es vllt. eine halbe Stunde und der Mitarbeiter macht sofort Kopien von den Original-Unterlagen. Dann bekommt man direkt einen Ausdruck der erfassten Daten mit und im Anschluss noch einige Zeit später die endgültige Bestätigung per Post. Ich war super zufrieden!

 

Fragen kann man sich so auch beantworten lassen, vielleicht verrät aber ein externer Rentenberater noch den ein oder anderen Kniff mehr.

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

Erfahrungsbericht:

  • hatte seit meiner Schulzeit einen Bescheid bei den Akten, dass ich für die Schulzeit nachzahlen kann; die genauen "nachzahlbaren" Monate standen dort drin
  • bin es Anfang 2018 angegangen; war dazu in Beratungszentrum der GRV in Großstadt in der Nähe
  • hab mir die Fälle min. Einzahlung, Durchschnittseinzahlung und max. Einzahlung durchrechnen lassen.
  • hab bei meiner Lohnsteuerhilfe abgeklärt, wie sich die Zahlbeträge steuerlich auswirken
  • hab recherchiert, was in der Auszahlphase passiert (Steuerpflicht und Soz.Vers.Pflicht)

 

  • hab dann den Max. Betrag (gestückelt auf vorletztes Jahr und letztes Jahr) eingezahlt
  • ging seitens GRV recht zäh, da wie oben beschrieben keine Prio (Beratungszentrum an sich lief gut: 15min Termin in der Außenstelle in Kleinstadt zu Klärung von Fragen zum Konto & Stunden-Termin zur allg. Beratung im Beratungszentrum der GRV in Großstadt in der Nähe; d.h. Ähnliche Erfahrung wie Aktie in Post #22; aber man sollte wissen, was man tut: die GRV berät laut offiziellem Auftrag nicht zu einer für den Versicherten möglichst günstigen Gestaltung d.h. idealerweise weis man, wo man hin will und was bei nachgemeldeten Zeiten die für einen beste "Benennung" der zu klärenden Zeit wäre und bringt die entsprechenden Nachweise bei, damit das "richtige" eingetragen wird;  bei mir konnte sog. Probeberechnungen zu den Auswirkungen der freiw. Einzahlungen der dortiger Sachbarbeiter nicht selbst machen und dauerten in Fachabtteilung ewig und waren erst nach mehrfachem Nachfassen und offizieller Beschwerde da; Probeberechnung war Inhaltlich recht dünn)  ==> Thema grundsätzlich frühzeitig vor Fristablauf anfangen & zu den Auswirkungen selbst einlesen. 
  • als ich wusste, was ich wollte, DRV Antrag V080 eingereicht
  • der Antrag wurde mit einem Bescheid beantwortet, was bis wann mit welchem Verwendungszweck auf welches Konto zu zahlen ist - genauen Zahlenwert gab es in 2018 nur für 2018; den 2019er Wert erst in 2019, da er erst dann festgelegt wurde. (wie weiter oben im Thead von anderem User geschrieben: Standardvorgehen der GRV, die Werte nicht weit im Voraus zu ermitteln. Die sog. "Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung" [Almanach der GRV] werden n.m.Kts. immer für 6 Monateszeitraum angepasst) 
  • nach jeder der bei mir zwei Überweisungen erhielt ich eine außerplanmäßige Zusendung des Versicherungsverlaufs, in dem die Zahlungen kenntlich waren.
  • bei der normalen Renteninformation danach war die Summe jemals "von Ihnen erhalten" entsprechend höher als jemals "von Ihrem Arbeitgeber erhalten"
  • Trotz Einreichen der Steuererklärung via Lohnsteuerhilfe wurde im Steuerbescheid die erste Zahlung erst nach Widerspruch anerkannt; um den Widerspruch zu stützen, habe ich Nachweise zu "allem" eingereicht (Kopien Zahlungsbescheid GRV als Nachweis, dass ich zahlen sollte; Kontoauszug/Überweisung Giro als Nachweis des Zahlungsausgangs bei mir; vorher/nachher Vergleich Versicherungsverlauf als Nachweis, dass dort was ankam); wurde dann anerkannt. Im zweiten Jahr hatte ich gleich das Unterlagenpaket wie beim Widerspruch des Vorjahres eingereicht; wurde dann problemlos anerkannt.

 

  • Meine Entscheidungsgründe war keine konkreten Rendite-Erwägungen (keine Ahnung wie die Sozialgesetzgebung & Steuerrecht 2046 sein wird), sondern eine eine "Glaubensfrage" zu Risikostreuung: die GRV als Umlagesystem ist deutlich anders als andere Anlageformen, die meist irgendwie Kapitalgedeckt sind (auch private Rentenversicherungen sind für mich Kapitalgedeckt).
  • Dass ich max. Betrag eingezahlt hatte, lag daran, dass ich die neg. Auswirkungen von min.Beiträgen kannte und dachte "wenn schon, denn richtig"
  • Netter Nebeneffekt: Einzahlungen konnte ich steuerlich ansetzen, da die Luft bis max. Betrag bei meinem sog Altersvorsorgeaufwendungen in 2018 und 2019 durch die Einzahlungen optimal genutzt wurde; ist Fallabhängig - siehe Chirlu, Post#2 , dort ganz unten. Wegen hohem Einkommen (über BBG RV) war die Steuerersparnis (gefühlt) fast 50% - ist halt auch Fallabhängig. Hoffe, dass das die Steuern und Soz.Vers.Beiträge in der Auszahlphase abdeckt.

 

 

Gruß,

Barbarossa II

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 39 Minuten von Bolanger:

Ich glaube die Einstiegsgehälter von Akademikern liegen bei einigen Tarifverträgen schon über der BMG. Mir kommt da die Metallindustrie in den Sinn oder die Chemie. Wer dann während des Studiums nur Minijobs hatte, ist schon dabei. Sooo selten dürfte das doch gar nicht sein.

Sicher nicht über der BBG der Rentenversicherung...

BBG Krankenversicherung kann sein, ist aber auch nicht üblich (35h-Verträge, es gibt kein "allgemeines" Einstiegsgehalt bei IGM).

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BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII
vor 15 Minuten von moonraker:

Sicher nicht über der BBG der Rentenversicherung...

Zustimmung (eigenes Erleben und Internetrecherche): auch in gut zahlenden Branchen liegen die Einstiegsgehälter nicht über BBG RV

Beispiel: https://www.ingenieurwesen-studieren.de/ingenieurberuf/gehalt/#einstiegsgehalt

 

vor 2 Stunden von WerPinguin:

Ihre Schulzeit zwischen 16 und 17 steht da interessanterweise genau gar nicht drin. 

Wie beim Grundbuch: das Grundbuch ist richtig, auch wenn es falsch ist... => solltest Du erstmal mit ihr/per Internetrecherche klären, was dort für ihre Rente idealerweise drinstehen sollte (nichts, Schulausbildung, ... ) bzw. ob das gestaltbar ist. Und dann mit der GRV klären; wie von Aktie empfohlen am Besten in Vororttermin, zu dem sie Beweise für die von ihr favorisierte "Benennung" des Zeitraums mitnimmt.

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